Recht Erwiesene UnschuldSeite 2/2
Im Mai 2002 veröffentlichte ich meine Erkenntnisse im Dossier der ZEIT unter dem Titel Unrecht im Namen des Volkes . Zeitgleich ging ein Wiederaufnahmegesuch des neuen Verteidigers von Bernhard M. ein: Ich hatte meine Rechercheergebnisse dem Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn vorgetragen und ihn gebeten, dem Verurteilten beizustehen. Der verfasste auf der Grundlage meiner Rechercheergebnisse ein fast 300 Seiten starkes Gesuch, mit dem er sich gegen den hartnäckigen Widerstand der Oldenburger Staatsanwältin durchsetzte.
Fünf Tage dauerte die erneuerte Hauptverhandlung gegen Bernhard M. vor dem Landgericht Oldenburg. Danach war von dem Anklagegebäude kein Stein mehr übrig. Verteidiger Schwenn kündigte in seinem Plädoyer an, alle, die zum Fehlurteil gegen seinen Mandanten beigetragen hätten, zur Rechenschaft zu ziehen.
Von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wäre jetzt mindestens zu erwarten, dass sie die Wiederaufnahme des Verfahrens für den Vater Adolf S. von Amts wegen zielstrebig in Angriff nimmt.
Der Justizirrtum
Unrecht im Namen des Volkes
-
Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkennen (DIE ZEIT 19, 2002) »
- Datum 04.04.2008 - 03:21 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 21.12.2005 Nr.52
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Das gibt es doch gar nicht! Wenn das alles stimmt, ist es ein Skandal, vor allem im Blick auf die Beteiligten aus Polizei und Justiz. Denn welche persönlichen Interessen oder Störungen auch immer zu Verleumdungen führen - die Ermittler und die Richter müssen unabhängig bleiben.
Mir ist es gerade selbst so gegangen: Ich wurde zu UNRECHT wegen einer Tat verurteilt, die ich NICHT begangen habe und bin sehr verzweifelt, weil man viel Geld braucht, um einen einigermaßen engagierten Anwalt zu bekommen. Geld, welches Normalsterbliche nicht haben.
Richter, Staatsanwältin und Nebenklagevertreterin haben allesamt eine Voreingenommenheit zutage gelegt, wo sich einem die Nackenhaare sträuben. Beweise gegen die Tat wurden ignoriert wo hingegen die abstrusesten Aussagen des vermeintlichen Opfers als wahr angenommen wurden. Ich habe die verurteilte Tat nicht begangen, muss nun büßen und das vermeintliche Opfer für seine Lüge mit Schmerzensgeld belohnen. Hoffentlich finde noch einen cleveren Anwalt für die Revision, der zunächst ohne viel Geld helfen kann. :(
Mir ist es gerade selbst so gegangen: Ich wurde zu UNRECHT wegen einer Tat verurteilt, die ich NICHT begangen habe und bin sehr verzweifelt, weil man viel Geld braucht, um einen einigermaßen engagierten Anwalt zu bekommen. Geld, welches Normalsterbliche nicht haben.
Richter, Staatsanwältin und Nebenklagevertreterin haben allesamt eine Voreingenommenheit zutage gelegt, wo sich einem die Nackenhaare sträuben. Beweise gegen die Tat wurden ignoriert wo hingegen die abstrusesten Aussagen des vermeintlichen Opfers als wahr angenommen wurden. Ich habe die verurteilte Tat nicht begangen, muss nun büßen und das vermeintliche Opfer für seine Lüge mit Schmerzensgeld belohnen. Hoffentlich finde noch einen cleveren Anwalt für die Revision, der zunächst ohne viel Geld helfen kann. :(
Im Verlauf des Prozesses gegen den vermeintlichen Vergewaltiger sind haarsträubende Dinge passiert, die
unseres Rechtssystems und auch Rechtsverständnisses völlig
unwürdig sind.Ist primär als folgenschwere Fehleinschätzung der Prozessansetzer beim Landgericht Osnabrück anzusehen,
die beteiligten Richter - 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer -
die bereits den ersten Prozess gegen den Vater des vermeitlichen Opfers geführt haben, erneut gegen Bernhard M.
mit der Prozessführung zu beauftragen. Dabei war von vorn herein zu befürchten, dass der im ersten Prozess eingeschlagene Weg weiter verfolgt wird.Des weiteren war die
polizeiliche Ermittlung nicht der Praxis entsprechend.
Bei einer Vergewaltigung ist der wichtigste Sachbeweis nach
wie vor die gynäkologische Unterschung hinsichtlich der
Spermaspuren, die von dem Täter stammen. Dieses und auch
die einseitige Prozessführung zugunsten des vermeintlichen
Opfers - gestützt durch katastrophale Gutachtertätigkeitent-
führten schließlich zu dem gekannten Falschurteil.
Frau Rückerts Recherchen haben der Gerechtigkeit zu Genug-
tuung verholfen. Ihr sei gedankt.
Es bleibt zu hoffen, dass allen Beteiligten, die am Fehl-
urteil gegen Bernhard M. mitgewirkt haben, Konsequenzen
erfahren werden.
getan.
Ohne den Fall näher zu kennen, erscheinen mir die Punkte, dass die junge Frau einen Brief an die sie Behandelnden geschrieben hat, kurz vor der Verhaftung, und dass sie womöglich an einer Borderline-Störung litt oder leidet, als nicht unbedingt relevant für die Bewertung. Zumindest nicht in dem Sine wie S. Rückert das nahe legt.
Zum einen kann ein derartiger Brief durchaus aus einem Schuldgefühl heraus geschrieben worden sein. Missbrauchsopfer befinden sich oft in einem Schwierigen Konflikt, vor allem, wenn es sich bei den Missbrauchern - wie auch in diesem Fall um nächste Familienmitglieder handelt. Es sind immerhin ihr Vater und ihr Onkel, die sie mit der Aussage ins Gefängnis oder zumindest vor Gericht bringt.
Zum anderen wird meines Wissens, auch wenn Frau Rückert darüber spekuliert, dass "Borderlinerinnen als wenig wahrheitsliebende Zeuginnnen" gelten, gerade diese Störung nicht selten durch ein reales Trauma in Form eines Missbrauchs ausgelöst bzw. mitverursacht.
Bei aller Aufregung über den Justizskandal sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass sich auch bei dem schlagenden Beweis, dass die junge Frau noch Jungfrau gewesen sei, trotzdem sexuelle Übergriffe ereignet haben können. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass es sich - falls die Jungfräulichkeit sicher bewiesen ist- nicht um eine vollzogenen Vergewaltigung gehandelt hat, so doch um eine vielleicht weniger schwerwiegende Form des Missbrauchs handeln könnte. Selbst aus der Tatsache, dass ein Opfer die Vorgänge aggraviert ist meines Erachtens keine Unschuld abzuleiten. Geschweige denn ist sie bewiesen.
Es bleibt zu hoffen, dass da ein Unschuldiger nachträglich freigesprochen worden ist, und nicht ein ein-bisschen-weniger-Schuldiger.
Sehr geehrter Uwepeter,
wie Sie selbst schreiben, kennen Sie den Fall nicht und hauen doch automatisch in die gleiche Kerbe wie all diejenigen, welche die Existenz von Bernhard M. und Adolf S. sowie letztlich wohl auch die des vermeintlichen Opfers "Amelie" zerstört haben: im Zweifel sind die Männer schuld. Alle möglichen physischen und psychischen Probleme, die vielleicht ein Hinweis auf Mißbrauch sein KÖNNTEN, sind auf einmal SELBSTVERSTÄNDLICH Symptome von sexuellem Mißbrauch. Ein lügendes Opfer ist einfach politisch inkorrekt.
In diesem Fall (das können Sie im Artikel http://www.zeit.de/2002/1... oder in Frau Rückerts Buch "Unschuld im Namen des Volkes" nachlesen) ging die Hysterie soweit, daß Gutachter , Richter und Staatsanwälte nicht nur logische Brüche in 'Amelies' Darstellung sondern sogar medizinische Absurditäten wie ein nach mehreren Vergewaltigungen unverletztes Hymen akzeptierten und selbst die schließlich erwiesene Alibidinösität des "Täters" Bernhard M. als Revisionsgrund ablehnten.
Als Frau Rückert den Skandal aufgedeckt hatte, empfanden Richter und Staatsanwaltschaft diese narzisstische Kränkung offenbar schlimmer als die Tatsache, dass da 2 Unschuldige im Gefängnis schmorten. Es wurde gemauert und verzögert bis zum Schluß, und alle am ursprünglichen Schuldspruch Beteiligten glänzten in der Wiederaufnahmeverhandlung durch ein reines Gewissen und kompletten Gedächtnisverlust.
Ihr Nachtreten war also in jeder Hinsicht unpassend. MfG D.R.
Sehr geehrter Uwepeter,
wie Sie selbst schreiben, kennen Sie den Fall nicht und hauen doch automatisch in die gleiche Kerbe wie all diejenigen, welche die Existenz von Bernhard M. und Adolf S. sowie letztlich wohl auch die des vermeintlichen Opfers "Amelie" zerstört haben: im Zweifel sind die Männer schuld. Alle möglichen physischen und psychischen Probleme, die vielleicht ein Hinweis auf Mißbrauch sein KÖNNTEN, sind auf einmal SELBSTVERSTÄNDLICH Symptome von sexuellem Mißbrauch. Ein lügendes Opfer ist einfach politisch inkorrekt.
In diesem Fall (das können Sie im Artikel http://www.zeit.de/2002/1... oder in Frau Rückerts Buch "Unschuld im Namen des Volkes" nachlesen) ging die Hysterie soweit, daß Gutachter , Richter und Staatsanwälte nicht nur logische Brüche in 'Amelies' Darstellung sondern sogar medizinische Absurditäten wie ein nach mehreren Vergewaltigungen unverletztes Hymen akzeptierten und selbst die schließlich erwiesene Alibidinösität des "Täters" Bernhard M. als Revisionsgrund ablehnten.
Als Frau Rückert den Skandal aufgedeckt hatte, empfanden Richter und Staatsanwaltschaft diese narzisstische Kränkung offenbar schlimmer als die Tatsache, dass da 2 Unschuldige im Gefängnis schmorten. Es wurde gemauert und verzögert bis zum Schluß, und alle am ursprünglichen Schuldspruch Beteiligten glänzten in der Wiederaufnahmeverhandlung durch ein reines Gewissen und kompletten Gedächtnisverlust.
Ihr Nachtreten war also in jeder Hinsicht unpassend. MfG D.R.
Sehr geehrter Uwepeter,
wie Sie selbst schreiben, kennen Sie den Fall nicht und hauen doch automatisch in die gleiche Kerbe wie all diejenigen, welche die Existenz von Bernhard M. und Adolf S. sowie letztlich wohl auch die des vermeintlichen Opfers "Amelie" zerstört haben: im Zweifel sind die Männer schuld. Alle möglichen physischen und psychischen Probleme, die vielleicht ein Hinweis auf Mißbrauch sein KÖNNTEN, sind auf einmal SELBSTVERSTÄNDLICH Symptome von sexuellem Mißbrauch. Ein lügendes Opfer ist einfach politisch inkorrekt.
In diesem Fall (das können Sie im Artikel http://www.zeit.de/2002/1... oder in Frau Rückerts Buch "Unschuld im Namen des Volkes" nachlesen) ging die Hysterie soweit, daß Gutachter , Richter und Staatsanwälte nicht nur logische Brüche in 'Amelies' Darstellung sondern sogar medizinische Absurditäten wie ein nach mehreren Vergewaltigungen unverletztes Hymen akzeptierten und selbst die schließlich erwiesene Alibidinösität des "Täters" Bernhard M. als Revisionsgrund ablehnten.
Als Frau Rückert den Skandal aufgedeckt hatte, empfanden Richter und Staatsanwaltschaft diese narzisstische Kränkung offenbar schlimmer als die Tatsache, dass da 2 Unschuldige im Gefängnis schmorten. Es wurde gemauert und verzögert bis zum Schluß, und alle am ursprünglichen Schuldspruch Beteiligten glänzten in der Wiederaufnahmeverhandlung durch ein reines Gewissen und kompletten Gedächtnisverlust.
Ihr Nachtreten war also in jeder Hinsicht unpassend. MfG D.R.
Mir ist es gerade selbst so gegangen: Ich wurde zu UNRECHT wegen einer Tat verurteilt, die ich NICHT begangen habe und bin sehr verzweifelt, weil man viel Geld braucht, um einen einigermaßen engagierten Anwalt zu bekommen. Geld, welches Normalsterbliche nicht haben.
Richter, Staatsanwältin und Nebenklagevertreterin haben allesamt eine Voreingenommenheit zutage gelegt, wo sich einem die Nackenhaare sträuben. Beweise gegen die Tat wurden ignoriert wo hingegen die abstrusesten Aussagen des vermeintlichen Opfers als wahr angenommen wurden. Ich habe die verurteilte Tat nicht begangen, muss nun büßen und das vermeintliche Opfer für seine Lüge mit Schmerzensgeld belohnen. Hoffentlich finde noch einen cleveren Anwalt für die Revision, der zunächst ohne viel Geld helfen kann. :(
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