nahost Verhöre auf Libanesisch

Wie deutsche Ermittler die anrüchigen Dienste arabischer Geheimdienstler nutzten – und von Folter nichts wissen wollten

Es ist ein Fall, wie er im Ethik-Lehrbuch stehen könnte. Angenommen, Sie wissen, dass ein Terrorist einen Anschlag plant, bei dem viele Menschen sterben werden. Sie schaffen es, den Terroristen festzunehmen. Doch vermutlich hat er Hintermänner, die ohne ihn weitermachen. Eine befreundete Schlägertruppe greift sich den Gefangenen und zerrt ihn in einen Verhörraum. Sie bietet Ihnen an, Ihre Fragen einfach unter der Tür durchzuschieben. Tun Sie’s?

Im Herbst 2002 wurde dieses Szenario Wirklichkeit. Der Schlägertrupp war der libanesische Geheimdienst und der Fragesteller das Bundeskriminalamt (BKA). Mohammed S. und Ihab D. hießen die beiden mutmaßlichen Terroristen, die im berüchtigten Gefängnis des militärischen Geheimdienstes im Libanon einsaßen. Das BKA zögerte nicht lange. Einer seiner Beamten berichtet, er habe in Beirut Hunderte von Fragen an die libanesischen Verhörer weitergereicht. Nur eine Frage stellte niemand, weder die Beamten noch die Bundesregierung: Wie geht es den Gefangenen?

Anzeige

Es ist ein Fall, der sich wohl nicht mit dem generellen Verweis auf eine vermeintliche »Grauzone« im Antiterrorkampf abtun lässt. Wenn es stimmt, was der BKA-Beamte Ralph Trede berichtet, dann haben deutsche Strafverfolger nicht nur von Folterungen profitiert, sondern diese sogar provoziert. Und es wäre ein Fall, in dem sich die Verantwortlichen – vom BKA bis zum Bundeskanzleramt – fragen lassen müssen, ob sie sich bloß ahnungslos stellten oder ob sie das mutmaßliche Auslagern von Folter billigend in Kauf nahmen.

Juni 2002. In Deutschland gibt es das, was Innenminister Otto Schily seit dem 11. September 2001 bei jeder öffentlichen Gelegenheit bestreitet: konkrete Anhaltspunkte für einen groß angelegten Terroranschlag. Deutsche Geheimdienstler sind sich sicher, dass im Rhein-Main-Gebiet eine Zelle aus türkischen und arabischen Extremisten ein symbolträchtiges Ziel anzugreifen plant. Der Frankfurter Flughafen kommt in Betracht, ebenso das Bankenviertel der Main-Metropole. In der Staatsschutzabteilung des BKA in Meckenheim werden rund 50 Beamte zur »Besonderen Aufbauorganisation (BOA) Schokolade« zusammengezogen. Sie konzentrieren sich auf die Überwachung des Türken Mevlüt K. in Eschborn. Die Wohnung des Verdächtigen wird verwanzt, jeder seiner Schritte verfolgt. K. alias Obeida erhält regelmäßig Telefonanrufe aus Saudi-Arabien, in denen von »Äpfeln« und anderen Obstsorten die Rede ist – dem Al-Qaida-Code für Sprengsätze. Die Lage ist angespannt, die Ermittler fürchten, der Anschlag könne am Jahrestag des 11. September geschehen. Im Bundeskanzleramt werde die Regierung über die »ernstzunehmende Gefahrensituation« auf dem Laufenden gehalten. Mevlüt K. erwähnt in den abgehörten Telefonaten unter anderem einen damals noch unbekannten Jordanier als Kontaktperson: Abu Musab al-Sarqawi. Er wird später zum Al-Qaida-Statthalter im Irak avancieren. Im August reist Mevlüt K. in die Türkei. Dort nimmt ihn die Polizei sofort fest, er verschwindet in der U-Haft. Bei den deutschen Ermittlern macht sich eine »gewisse Erleichterung« breit. Doch sie währt nicht lange.

Schon bald nimmt der aus dem Libanon stammende Mohammed S. die Stelle Mevlüt K.s ein. Von Deutschland aus hält er den Telefonkontakt zu Ihab D., dem »Saudi«, wie er im Ermittler-Jargon genannt wird. Die beiden vereinbaren ein Treffen im Libanon. Ende September macht sich Mohammed S. von München aus auf den Weg nach Beirut. Der Kriminaloberkommissar Ralph Trede aus der BOA Schokolade heftet sich an seine Fersen. Er reist nach Beirut und schließt sich mit den dortigen Behörden kurz. Denn die planen, Mohammed S. und den »Saudi« bei der ersten Gelegenheit festzunehmen. Auch die Libanesen halten die Männer für Al-Qaida-Aktivisten, sie wollen erfahren, ob das Terrornetz auch im Libanon Fuß fasst.

Für die BKA-Ermittler bietet die Interessenüberschneidung offenbar eine verführerische Perspektive. Schließlich laufen Polizeiverhöre im Libanon oft bekanntermaßen etwas effizienter ab als in Mitteleuropa, vielleicht auch in diesem Fall. Am 25. September, einen Tag nach seiner Ankunft in Beirut, schreibt der BKA-Mann Trede in sein Diensttagebuch: Die Erkenntnisse des libanesischen Militärgeheimdienstes sollen besser vorerst als »nonpaper« in das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts einfließen. Im Klartext heißt das: die Verhöre abschöpfen, aber bloß nichts zu den Akten geben. Diese Entscheidung, so Trede, habe die Amtsleitung des BKA getroffen. Doch zu fragen ist, wer noch von diesem Vorgehen wusste. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der zuständig war für die Ermittlungsführung? Das Bundesinnenministerium? Das Bundeskanzleramt? Für den FDP-Innenexperten Max Stadler jedenfalls steht damit fest, dass den Verantwortlichen von Anfang an »die Problematik der Verwertbarkeit dieser Aussagen bewusst war«. Er kann sich kaum vorstellen, dass derart »grundlegende Fragestellungen« nicht im Bundeskanzleramt erörtert wurden.

Zwei Tage später, am 27. September 2002, schlagen die libanesischen Sicherheitskräfte zu. Sie verhaften Mohammed S. und den »Saudi« in Beirut und bringen sie in das Gefängnis des Militärgeheimdienstes. Es ist für seine Foltermethoden berüchtigt. Menschenrechtsorganisationen haben in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet, Insassen des Gefängnisses seien geschlagen, nackt ausgezogen, mit Elektroschocks gequält, an hinter dem Rücken zusammengebundenen Händen aufgehängt worden. Auch Schlaf- und Nahrungsentzug sowie Dunkelhaft seien üblich. Joseph H., ein libanesischer Mitarbeiter des Beiruter BKA-Verbindungsbeamten, erzählt Trede und seinen Kollegen, wie Gefangene im Militärgefängnis üblicherweise gefügig gemacht würden. Man gebe ihnen »Strom auf die Eier«, sagt er. Die BKA-Leute glauben ihm, schließlich war Joseph H. früher selbst Geheimdienstler. »Wir haben darüber später noch gewitzelt«, berichtet Ralph Trede, »wenn es einen Stromausfall gab oder das Licht flackerte, haben wir gesagt, na, da haben die (im Gefängnis, Anm. d. Red.) wohl den Saft zu weit aufgedreht.« Dem ARD-Magazin Kontraste, das bereits kurz vor Weihnachten über den Fall berichtete, sagte Mohammed S., er sei gefoltert worden; er habe sich gefühlt, als habe man ihn »lebendig begraben«.

Ralph Trede berichtet heute unter anderem deswegen so freimütig über den Fall, weil er einen Privatkrieg gegen das BKA führt. Seit April 2003 läuft ein Disziplinarverfahren gegen den krankgeschriebenen Beamten. Er soll während seiner Dienstzeit im Libanon private Telefonate für etwa 1600 Euro als Dienstgespräche abgerechnet haben. Entsprechend vorsichtig sind Tredes Aussagen zu bewerten. Gleichwohl: Dem Kern seiner Darstellung, wonach er über Wochen die libanesischen Verhörer mit Fragen fütterte, wird von keiner Seite widerspochen. Die Staatsanwaltschaft Bonn kam letztlich zu dem Schluss, ein Strafverfahren wegen der Handyrechnungen könne eingestellt werden. Daraufhin intervenierte der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, persönlich. Den Leitenden Oberstaatsanwalt bat er am 14. Februar 2005 schriftlich, die Ermittlungen weiterzuführen. Trede interpretiert all das als Versuch, ihn als Zeugen unglaubwürdig zu machen.

Der BKA-Chef seinerseits hält die vermeintlichen Enthüllungen Tredes für eine »ungeheuerliche Kampagne gegen das BKA«. Trede, so Ziercke gegenüber der ZEIT, habe während seiner Dienstzeit im Libanon »nichts geliefert«, das auf Folter hinwies. Aber die Gegenfrage: Muss der BKA-Präsident (damals übrigens nicht Ziercke, sondern Ulrich Kersten) nicht genauer hinsehen, wenn seine Behörde Listen mit Fragen ins Gefängnis schickt, von denen jede einzelne einen Stromstoß auslösen kann? Wo verläuft die Grenze bei der polizeilichen Zusammenarbeit mit Polizeistaaten? Müssen Berichte von Menschenrechtsorganisationen im Einzelfall nicht Anlass bieten, sich gründlich über die Haftbedingungen zu informieren? Die Deutschland-Direktorin von Human Rights Watch, Marianne Heuwagen, sagt: »Mir ist unverständlich, wie eine Behörde davon ausgehen kann, dass im Libanon nicht gefoltert wird.« Zu all diesen Fragen führt Ziercke mit der ZEIT ein ausführliches Hintergrundgespräch. Öffentlich äußern möchte er sich zu diesen Punkten aber nicht.

Am 1. Oktober 2002 notiert Ralph Trede in Beirut in sein Diensttagebuch: »Info, dass der SAUDI z.Z. im Krankenhaus (Diabetes und Stresssyndrom) liegt und dort für die Vernehmungen wieder fit gemacht wird.« Bei dem Diensttagebuch, auch Ablaufkalender genannt, handelt es sich um ein offizielles Operationsprotokoll, dass auch dem BKA in Meckenheim vorliegt. Doch selbst nach diesem Eintrag kommt weder dort noch in Karlsruhe, noch in Berlin irgendjemand auf die Idee, sich zu erkundigen, wie die Beschuldigten in ihren Zellen behandelt werden. Stattdessen notiert Trede am 2. Oktober in sein Diensttagebuch, für die »Vernehmungsunterstützung des MilND« sei ein informeller Fragenkatalog nötig. Dieser solle in Meckenheim aufgestellt, ins Englische übersetzt und »sukzessive nach hier« übersandt werden.

Und genau so geschieht es nach Tredes Schilderungen auch. Nach einer kurzen Pause in Deutschland kehrt der BKA-Beamte am 18. Oktober in den Libanon zurück. Wenige Tage zuvor, am 12. Oktober, sind auf der indonesischen Ferieninsel Bali zwei Autobomben detoniert, unter den über 200 Toten sind auch Deutsche. Bei den BKAlern läuten die Alarmglocken. Wissen die Gefangenen mehr über das Terrornetzwerk? »Ich wurde mit dem gezielten Auftrag nach Beirut geschickt, einen Informationsaustausch mit dem libanesischen Geheimdienst zu betreiben«, sagt Trede. In den folgenden Wochen habe er Fragelisten eines Sachbearbeiterteams aus Meckenheim erhalten und sie zur Übersetzung ins Arabische an Joseph H. gegeben. Anschließend habe er die Listen Mitarbeitern des libanesischen Geheimdienstes übergeben. Die Antworten der beiden Gefangenen seien immer sehr schnell gekommen. »Die haben gesprudelt noch und nöcher«, sagt Trede, »fast täglich haben wir uns mit den Leuten vom Geheimdienst getroffen, um Antworten auszutauschen. Es war ein stetiges Hin und Her.« Zwischen 70 und 80 Listen mit je 10 bis 25 Fragen habe er bis Ende November an die Libanesen weitergereicht. Einige davon liegen samt arabischer Übersetzung der ZEIT vor. Viele der Fragen beziehen sich auf die Verbindung zwischen Mohammed S. und Mevlüt K., dem mutmaßlichen Kopf der deutschen Terrorzelle. »Es wurde gemolken, was der Euter hergab«, sagt Trede. »Im BKA war allen klar, dass dort gefoltert wurde. Das war ein ganz klares Outsourcing.«

Leser-Kommentare
  1. ...ich das so lese, überkommt mich ein sehr befremdliches Gefühl.
    Ich stelle mir dann vor, ich wäre in den Vereinigten Staaten festgenommen worden und stünde unter Verdacht terroristische Anschläge verüben zu wollen, weil ich mir einen Kanister Benzin gekauft habe.
    Wenn ich mir dann vergegenwärtige, dass mich ein deutscher auf Englisch verhört, dann bekomme ich
    a) einen Lachanfall
    b) ganz doll Bauchschmerzen und
    c) eine Stinkewut!

    • Anonym
    • 18.01.2006 um 14:42 Uhr

    Was der BND da wohl betrieben hat (die ganze Wahrheit wird wahrscheinlich nie herauskommen) ist eine Aufforderung zur Folter.

    Waere der Rechtsstaat noch intakt, muessten die Verantwortlichen hart bestraft werden.

    Leider laesst die Angst vor Terrorismus Ehrlichkeit und Anstand schmelzen wie Schnee in der Sonne!

    Nur eines begreifen die Verantwortlichen bis heute nicht und viele wahrscheinlich nie: auf diese Weise haben sie jegliche Glaubwuerdigkeit der Bundesrepublik in der islamischen Welt verspielt.

    Die Anzahl derer, die sich nun gerechtfertigt fuehlen "zurueckzuschlegen", die "Ehre wiederherzustellen", "zu kaempfen, auch mit dem Einsatz ihres eigenen Lebens", duerfte nicht unerheblich zugenommen haben und weiter zunehmen.

    Das Leistungsniveau bundesdeutscher Politik bei der Terrorismusbekaempfung muss daher als eher niedrig, um nicht zu sagen, sehr niedrig eingeschaetzt werden!

  2. @KarlTramer:
    Ich kanns nicht glauben, dass bereits der zweite Kommentar zu diesem Thema, Folter als legitimes Mittel darstellt.
    Was bitteschön macht genau den Unterschied zwischen uns und Terroristen aus, wenn wir jedes Mittel für rechtens halten unser Ziel zu erreichen.
    Deshalb: Ja ich riskiere 100e von Menschenleben, um den deutschen RECHTSstaat zu erhalten.
    Von mir aus kann als private Person jeder die Entscheidung, auf "Folter-Informationen" zurückzugreifen, selber treffen. Wenn das ganze auf persönlicher Ebenen passiert, wie im Artikel am Beispiel des Schlägertrupps anfangs beschrieben, ist die Hemmschwelle viel höher. Man ist sich bewusst, dass man selbst in jenem Moment des "Fragen stellens" eine moralische Abwägung trifft.
    Das Problem ist, dass sich dieser, Missbrauch verhütende Mechanismus im Menschen nicht in Gang setzt, wenn er als Vertreter des Staates handelt. Als Teil eines riesigen Apperates lässt es sich gewissensmäßig viel einfacher foltern, als auf eigene Kappe und deswegen darf auch kein BKA eine Sondergenehmigung für jenes Outsurcing erhalten, wenn wir uns nicht bald in amerikanischen Verhältnissen wähnen wollen.

  3. Folter ist unmenschlich. Darüber gibt es bei uns keine Diskussion.
    Terror ist unmenschlich. Darüber gibt es bei uns auch keine Diskussion
    Ein BND ist nötig. Die Nachrichtenbeschaffung im konkreten und brisanten und darüber hinaus im terrorbedrohten Fall ist immer an oder über der Grenze des Menschenrechtes. Denn man hat es ja in solchen Fällen nicht mit extremen Verbrechern, sondern mit überzeugten Terroristen,- mit überzeugten Widerstandskämpfern zu tun, die sich selber nicht als Terroristen verstehen. Sie fühlen sich moralisch, religiös und juristisch im Recht.

    Wer in diesem Bereich nur solche Nachrichten und Erkenntnisse akzeptiert, deren Beschaffung unseren rechtsstaatlichen Normen entspricht, der muß laut und deutlich und unmißverständlich - expressis verbis! - sagen, daß er das Risiko eines terroristischen Anschlages in Kauf nimmt; also den Tod gegebenenfalls hunderter Zivilisten. (die freilich im Sinne der Terroristen gar nicht so unschuldig sind) Karl Tramer
    .

  4. Konkrete Frage:
    Eine oder mehrere Personen aus Ihrem nächsten Verwandtenkreis sind entführt, sie werden innerhalb der nächsten 12 Stunden zu Tode kommen wenn man sie nicht findet.
    Der Entführer wird gefasst, verrät aber den Aufenthaltsort nicht !(Siehe Fall des entführten Millionärssohns)

    Sind sie für foltern oder nicht foltern ?

    Wenn es nämlich ganz abstrakt um "Attentate", am Besten noch im Irak geht, fällt es einem leicht das moralisch ach so hohe Roß zu besteigen !

    Als der Fall durch die Medien ging sprach sich eine große Mehrheit der Deutschen für den Krminalbeamten aus der dem Entführer mit Schlägen gedroht hatte !

    Wäre mein Sohn,Tochter,Mutter,Vater in Gefahr, ich würde jede Art der Folter in Kauf nehmen, wenn einwandfrei geklärt ist, dass derjenige die Informationen hat !

    Und: Es sind immer Mütter, Töchter und Söhne in Gefahr, es sollte sich mal jeder klar machen, dass es auch seine eigenen Angehörigen sein könnten.

    • Colon
    • 19.01.2006 um 1:41 Uhr

    ad Verhöre auf Libanesisch und mal konkret @mableleaf Imrahil:

    Herr Bittner hat sehr wohl sein und unser Augenmerk auf die
    eigentlich wichtigen Fragen zum Dienstverständnis von BKA und BND gelenkt. - Das mediale Geplänkel um die beiden mehr oder weniger tapferen BNDler in Bagdad, lenkte davon nur ab.

    Kein Mensch sollte auf den Gedanken kommen, deutsche Polizisten und Geheimdienstler achteten nicht grundsätzlich das Völkerrecht und die eigene Verfassung. Aber unter dem Eindruck jener "Kriegserklärung" der USA an den islamistischen Terrorismus nach dem 11.September, könnte die Aufmerksamkeit, die eigenen Handlungen auf die Überreinstimmung mit Recht und Gesetz zu überprüfen, abgesunken sein. Die Gründe dafür, lässige Amtsführung, Schlamperei oder mangelnde Dienstaufsicht und Kommunikation, vielleicht gar Gefälligkeit und Statuserhöhung beim transatlantischen Partner, müssen aufgedeckt und abgestellt werden.

    Allerdings erlauben die geschilderten Fällen keineswegs einen Vergleich mit dem beliebten Ethikseminarmotiv der
    "tickenden Bombe", bei dem sich der Grund für die je individuelle und einmalige Übertretung der geltenden Rechtsnorm aus dem unabweisbaren subjektiven Gefühl ergibt, nur durch diese Handlung Leben retten zu können oder eine nicht anders abweisbare akute Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

    In jedem "Ethik-Lehrbuch" steht auch, dass eine
    im unabweisbaren Gefühl der Notlage durchgeführte Handlung, nicht ohne weiteres legitim oder/und legal ist, sondern
    jeder Betroffene sich später bezüglich seines Verhaltens "verantworten" muss. - Das macht ja gerade die Freiheit und
    Rechtsstaatlichkeit aus, dass es keine Möglichkeit gibt, für denjenigen, der in einer solchen Situation handlungsmächtig ist, sich auf Anordnungen, Befehle und Weisungen zur völligen Entschuldigung zu berufen. Das macht den Unterschied zu Staaten aus, die "Notlagen" und "Sachzwänge",
    je nach eigenen Zwecken definieren und damit jenen "Deckung"
    bieten, die für sie zwingen, foltern, töten.

    Die eigentliche Gefahr für unsere Rechtordnung liegt doch im langsamen und alltäglichen Abgleiten in eine diffuse
    Menschenrechtspraxis. Das ist unser grösster Feind, weil er raubt, was unsere Gesellschaft auszeichnet. - Wenn die Medien hier nachforschen, dann fühle ich mich besser vertreten und sicherer.

    • Doro44
    • 19.01.2006 um 19:48 Uhr

    (Zitat:) „Ja ich riskiere 100e von Menschenleben, um den deutschen RECHTSstaat zu erhalten.“

    Woher nehmen Sie dieses Recht? In Klartext heißt das doch, Sie stellen die Staatsräson über den Menschen... über das Leben. Sie opfern das Leben des Bürgers dem System Rechtsstaat? Oder habe ich da etwas missverstanden?

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service