nahost Verhöre auf LibanesischSeite 2/2
Dies, behauptet Trede, hätte auch dem Generalbundesanwalt Kay Nehm klar sein müssen. »Das Ermittlungsziel der Bundesanwaltschaft war damals doch ganz klar: Wo gibt es Schläferzellen in Deutschland? Genau dazu gab es jede Menge Rückfluss.«
Nehm streitet das ab. »Hätte es konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Antworten auf Fragen der Beamten des Bundeskriminalamts unter Anwendung von Folter durch libanesische Beamte gewonnen werden sollten, wäre die Zusammenarbeit mit den libanesischen Behörden sofort beendet worden«, sagt der Generalbundesanwalt gegenüber der ZEIT . Trede habe erst im August 2004 entsprechende Vorwürfe erhoben. Außerdem weist Nehm darauf hin, dass für die Feststellung eines Foltervorwurfs der Zweifelsgrundsatz »in dubio pro reo« nicht gelte. »Er muss erwiesen sein.« Und entsprechende Hinweise gebe es »bis heute nicht«. Fragt sich bloß, wie konkret die Anhaltspunkte für die Bundesanwaltschaft sein müssen.
Ende Oktober 2002 stellt Nehms Behörde ein Rechtshilfeersuchen an den Libanon. In der Folge dürfen am 11. und 14. Dezember 2002 zwei BKA-Beamte Mohammed S. und »Saudi« persönlich vernehmen. »Saudi« gibt dabei zu Protokoll, er sei unter Druck gesetzt und mit Gewalt zur Unterschrift gezwungen worden. Auch das schien den Ermittlern nicht der Prüfung wert.
Wohlgemerkt: Ralph Trede hat nie Folterungen gesehen. Gleichwohl hält Wolfgang Bosbach, der Unionsfraktionsvize im Bundestag, die Schlüsse des BKA-Manns für plausibel. »Mich wundert, dass trotz all dieser gravierenden Punkte keine Aufklärung betrieben wurde. Es wäre zu prüfen gewesen, ob dort gefoltert wurde.« So sieht das auch der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland, der sich mit dem Fall bereits im Innenausschuss beschäftigt hat. »Da ist eine Art Outsourcing« entstanden, sagt er. Sowohl Wieland als auch der FDP-Mann Stadler wollen den Fall in dem geplanten Untersuchungsausschuss behandelt sehen.
Allerdings hätten auch die Parlamentarier schon viel früher hinsehen können. Im Februar 2005 verfasste Trede eine Petition an den Bundestag. Kopien des Dokuments schickte er an die Abgeordneten Merkel, Müntefering, Glos, Westerwelle, Roth und Pau. Schon in der Betreffzeile macht er deutlich, worum es geht: »Foltererkenntnisse, gewonnen anlässlich operativer Einsätze des Bundeskriminalamts«. Doch niemand stellte Fragen.
- Datum 19.01.2006 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 19.01.2006 Nr.4
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\N
...ich das so lese, überkommt mich ein sehr befremdliches Gefühl.
Ich stelle mir dann vor, ich wäre in den Vereinigten Staaten festgenommen worden und stünde unter Verdacht terroristische Anschläge verüben zu wollen, weil ich mir einen Kanister Benzin gekauft habe.
Wenn ich mir dann vergegenwärtige, dass mich ein deutscher auf Englisch verhört, dann bekomme ich
a) einen Lachanfall
b) ganz doll Bauchschmerzen und
c) eine Stinkewut!
Was der BND da wohl betrieben hat (die ganze Wahrheit wird wahrscheinlich nie herauskommen) ist eine Aufforderung zur Folter.
Waere der Rechtsstaat noch intakt, muessten die Verantwortlichen hart bestraft werden.
Leider laesst die Angst vor Terrorismus Ehrlichkeit und Anstand schmelzen wie Schnee in der Sonne!
Nur eines begreifen die Verantwortlichen bis heute nicht und viele wahrscheinlich nie: auf diese Weise haben sie jegliche Glaubwuerdigkeit der Bundesrepublik in der islamischen Welt verspielt.
Die Anzahl derer, die sich nun gerechtfertigt fuehlen "zurueckzuschlegen", die "Ehre wiederherzustellen", "zu kaempfen, auch mit dem Einsatz ihres eigenen Lebens", duerfte nicht unerheblich zugenommen haben und weiter zunehmen.
Das Leistungsniveau bundesdeutscher Politik bei der Terrorismusbekaempfung muss daher als eher niedrig, um nicht zu sagen, sehr niedrig eingeschaetzt werden!
@KarlTramer:
Ich kanns nicht glauben, dass bereits der zweite Kommentar zu diesem Thema, Folter als legitimes Mittel darstellt.
Was bitteschön macht genau den Unterschied zwischen uns und Terroristen aus, wenn wir jedes Mittel für rechtens halten unser Ziel zu erreichen.
Deshalb: Ja ich riskiere 100e von Menschenleben, um den deutschen RECHTSstaat zu erhalten.
Von mir aus kann als private Person jeder die Entscheidung, auf "Folter-Informationen" zurückzugreifen, selber treffen. Wenn das ganze auf persönlicher Ebenen passiert, wie im Artikel am Beispiel des Schlägertrupps anfangs beschrieben, ist die Hemmschwelle viel höher. Man ist sich bewusst, dass man selbst in jenem Moment des "Fragen stellens" eine moralische Abwägung trifft.
Das Problem ist, dass sich dieser, Missbrauch verhütende Mechanismus im Menschen nicht in Gang setzt, wenn er als Vertreter des Staates handelt. Als Teil eines riesigen Apperates lässt es sich gewissensmäßig viel einfacher foltern, als auf eigene Kappe und deswegen darf auch kein BKA eine Sondergenehmigung für jenes Outsurcing erhalten, wenn wir uns nicht bald in amerikanischen Verhältnissen wähnen wollen.
Folter ist unmenschlich. Darüber gibt es bei uns keine Diskussion.
Terror ist unmenschlich. Darüber gibt es bei uns auch keine Diskussion
Ein BND ist nötig. Die Nachrichtenbeschaffung im konkreten und brisanten und darüber hinaus im terrorbedrohten Fall ist immer an oder über der Grenze des Menschenrechtes. Denn man hat es ja in solchen Fällen nicht mit extremen Verbrechern, sondern mit überzeugten Terroristen,- mit überzeugten Widerstandskämpfern zu tun, die sich selber nicht als Terroristen verstehen. Sie fühlen sich moralisch, religiös und juristisch im Recht.
Wer in diesem Bereich nur solche Nachrichten und Erkenntnisse akzeptiert, deren Beschaffung unseren rechtsstaatlichen Normen entspricht, der muß laut und deutlich und unmißverständlich - expressis verbis! - sagen, daß er das Risiko eines terroristischen Anschlages in Kauf nimmt; also den Tod gegebenenfalls hunderter Zivilisten. (die freilich im Sinne der Terroristen gar nicht so unschuldig sind) Karl Tramer
.
Konkrete Frage:
Eine oder mehrere Personen aus Ihrem nächsten Verwandtenkreis sind entführt, sie werden innerhalb der nächsten 12 Stunden zu Tode kommen wenn man sie nicht findet.
Der Entführer wird gefasst, verrät aber den Aufenthaltsort nicht !(Siehe Fall des entführten Millionärssohns)
Sind sie für foltern oder nicht foltern ?
Wenn es nämlich ganz abstrakt um "Attentate", am Besten noch im Irak geht, fällt es einem leicht das moralisch ach so hohe Roß zu besteigen !
Als der Fall durch die Medien ging sprach sich eine große Mehrheit der Deutschen für den Krminalbeamten aus der dem Entführer mit Schlägen gedroht hatte !
Wäre mein Sohn,Tochter,Mutter,Vater in Gefahr, ich würde jede Art der Folter in Kauf nehmen, wenn einwandfrei geklärt ist, dass derjenige die Informationen hat !
Und: Es sind immer Mütter, Töchter und Söhne in Gefahr, es sollte sich mal jeder klar machen, dass es auch seine eigenen Angehörigen sein könnten.
ad Verhöre auf Libanesisch und mal konkret @mableleaf Imrahil:
Herr Bittner hat sehr wohl sein und unser Augenmerk auf die
eigentlich wichtigen Fragen zum Dienstverständnis von BKA und BND gelenkt. - Das mediale Geplänkel um die beiden mehr oder weniger tapferen BNDler in Bagdad, lenkte davon nur ab.
Kein Mensch sollte auf den Gedanken kommen, deutsche Polizisten und Geheimdienstler achteten nicht grundsätzlich das Völkerrecht und die eigene Verfassung. Aber unter dem Eindruck jener "Kriegserklärung" der USA an den islamistischen Terrorismus nach dem 11.September, könnte die Aufmerksamkeit, die eigenen Handlungen auf die Überreinstimmung mit Recht und Gesetz zu überprüfen, abgesunken sein. Die Gründe dafür, lässige Amtsführung, Schlamperei oder mangelnde Dienstaufsicht und Kommunikation, vielleicht gar Gefälligkeit und Statuserhöhung beim transatlantischen Partner, müssen aufgedeckt und abgestellt werden.
Allerdings erlauben die geschilderten Fällen keineswegs einen Vergleich mit dem beliebten Ethikseminarmotiv der
"tickenden Bombe", bei dem sich der Grund für die je individuelle und einmalige Übertretung der geltenden Rechtsnorm aus dem unabweisbaren subjektiven Gefühl ergibt, nur durch diese Handlung Leben retten zu können oder eine nicht anders abweisbare akute Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
In jedem "Ethik-Lehrbuch" steht auch, dass eine
im unabweisbaren Gefühl der Notlage durchgeführte Handlung, nicht ohne weiteres legitim oder/und legal ist, sondern
jeder Betroffene sich später bezüglich seines Verhaltens "verantworten" muss. - Das macht ja gerade die Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit aus, dass es keine Möglichkeit gibt, für denjenigen, der in einer solchen Situation handlungsmächtig ist, sich auf Anordnungen, Befehle und Weisungen zur völligen Entschuldigung zu berufen. Das macht den Unterschied zu Staaten aus, die "Notlagen" und "Sachzwänge",
je nach eigenen Zwecken definieren und damit jenen "Deckung"
bieten, die für sie zwingen, foltern, töten.
Die eigentliche Gefahr für unsere Rechtordnung liegt doch im langsamen und alltäglichen Abgleiten in eine diffuse
Menschenrechtspraxis. Das ist unser grösster Feind, weil er raubt, was unsere Gesellschaft auszeichnet. - Wenn die Medien hier nachforschen, dann fühle ich mich besser vertreten und sicherer.
(Zitat:) Ja ich riskiere 100e von Menschenleben, um den deutschen RECHTSstaat zu erhalten.
Woher nehmen Sie dieses Recht? In Klartext heißt das doch, Sie stellen die Staatsräson über den Menschen... über das Leben. Sie opfern das Leben des Bürgers dem System Rechtsstaat? Oder habe ich da etwas missverstanden?
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