ZEITläufte»Denn das sind Sie: ein Mörder«

Der Fall des Diplomaten Franz Nüßlein zeigt: Die NS-Geschichte des Auswärtigen Amtes muss dringend aufgeklärt werden

Nur die halbe Wahrheit zu sagen, nennt man Diplomatie. Ein strapaziertes Zitat, das mag sein. Gemünzt auf die in der Bundesrepublik angewandte und jahrzehntelang geduldete Praktik des Auswärtigen Amts, Mitarbeitern mit NS-Vergangenheit eine zweite Chance zu geben, klingt es geradezu milde. Partei- und SS-Mitgliedschaften oder gar begangene Kriegsverbrechen wurden – mit der internen Rechtfertigung, man brauche ein funktionstüchtiges, verlässlich antikommunistisches Amt, und zwar sofort – unter den Tisch gekehrt, in der Hoffnung, die vermeintlichen Jugendsünden oder Zwangslagen würden zur Unkenntlichkeit verstauben. Anfang der fünfziger Jahre waren zwei Drittel der höheren Beamten im Auswärtigen Dienst, so heißt es, ehemalige NSDAP-Mitglieder, deutlich mehr als in jedem anderen Ministerium. Wie viele von ihnen sich darüber hinaus der SS oder SA verpflichtet hatten, ist ein sorgsam gehütetes Aktengeheimnis. Das Bundesarchiv verfügt angeblich kaum über Unterlagen.

Nun soll die Rolle des Amtes zwischen 1933 und 1945 zwar endlich aufgearbeitet werden, eilig hat man es nach sechzig Jahren des Wegschauens und Schweigens aber offenbar nicht.

Fast ein Jahr ist vergangen, seit der damalige Außenminister Joschka Fischer eine Historikerkommission ankündigte, die vor allem die personelle Kontinuität nach 1945 und den internen und externen Umgang des Ministeriums mit der eigenen Vergangenheit erforschen soll. Fischer ging es dabei um eine Rechtfertigung seines Nachruf-Erlasses, der ehemaligen NSDAP-Mitgliedern des Hauses ein »ehrendes Andenken« grundsätzlich verwehren sollte und den ersten und bisher einzigen öffentlichen Aufstand pensionierter Diplomaten in der Geschichte des Auswärtigen Amtes heraufbeschwor.

128 von ihnen, darunter der zeitweilige ZDF-Intendant Karl-Günther von Hase und der als Sachbuchautor bekannte Erwin Wickert, meinten, sich Anfang Februar 2005 als strikte Gegner von Fischers »Pauschalverurteilung« bekennen und für das ihrer Meinung nach erste Opfer des Fischer-Erlasses, Franz Krapf, stark machen zu müssen. Mit einer großformatigen Todesanzeige in der Frankfurter Allgemeinen bekundeten sie dem 93-jährig verstorbenen ehemaligen Botschafter in Tokyo und Ständigen Vertreter der Bundesrepublik beim Nato-Rat in Brüssel noch über das Grab hinaus ihre Solidarität. Dies, so bescheinigten sich die Beamten selbst, sei ein »notwendiger Akt der Zivilcourage«. Dass Krapf nicht nur NSDAP-Mitglied, sondern seit Mai 1933 auch der Schutzstaffel angehörte und im Februar 1938 zum SS-Untersturmführer im SD-Hauptamt befördert worden war, übergingen sie, bereit zur halben Wahrheit. Stattdessen klagten sie Fischers »unsensible Grundsätzlichkeit« an, mit der er »das Auswärtige Amt gespaltet habe«, und lancierten zahlreiche Leserbriefe, in denen sie die Parteimitgliedschaften ehemaliger Kollegen bagatellisierten. Und sie räsonierten laut darüber, ob das Geld für die geplante Historikerkommission nicht anderswo besser angelegt sei.

In der »Fledermaus« brilliert sie an der Seite Richard Taubers

Im Juli 2005 wurde diese Kommission aus den Deutschen Eckart Conze, Norbert Frei und Klaus Hildebrand, dem Amerikaner Henry A. Turner (Yale) und dem in Jerusalem lehrenden Moshe Zimmermann schließlich offiziell eingesetzt, im September traf sie zu einem ersten Fachkolloquium zusammen. Und jetzt wartet sie darauf, ihre Arbeit aufnehmen zu können. Außenminister Frank-Walter Steinmeier, so bestätigt das Amt ausdrücklich, stehe voll und ganz hinter der Untersuchung; das Budget allerdings, so erfährt man von einem Kommissionsmitglied, muss erst noch bewilligt werden.

Losgetreten wurde die bizarre Affäre durch den hymnischen Nachruf auf den ehemaligen Generalkonsul in Barcelona, Franz Nüßlein. Der Text erschien im Frühjahr 2003 in der Hauszeitschrift intern AA und war ein so krasser Fall von Geschichtsklitterung, dass die pensionierte Übersetz erin Marga Henseler auf die Barrikaden ging. Sie arbeitete zwanzig Jahre für das Auswärtige Amt und wusste über Nüßlein Bescheid.

Franz Nüßlein, zuletzt Vertreter des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren und Oberstaatsanwalt am Landgericht Prag, war gegenüber den Staatsanwaltschaften an den tschechischen Sondergerichten weisungsbefugt. Er war sozusagen das Scharnier zwischen allen Justizbehörden im Reichsprotektorat und dem in Berlin ansässigen Reichsministerium für Böhmen und Mähren. Insbesondere entschied er über Gnadensachen. An mehr als 900 Hinrichtungen soll er beteiligt gewesen sein und etwa 95 Prozent der von ihm, im Auftrag des Staatsministers von Böhmen und Mähren, bearbeiteten Gnadengesuche abgelehnt haben – Gnadengesuche wie das von Marianne Golz.

Der Fall ist beispielhaft. Marianne Golz war eine eigenwillige Frau. Tonangebend auf der Bühne und im Leben. »Sie hatte sehr viel Kraft, etwas, das sehr dominierte«, beschreibt ihre Nichte Erika Haala die Sängerin, die 1895 als Marianne Belokostolska in Wien-Hernals zur Welt gekommen war. Mitte der zwanziger Jahre brillierte Marianne Golz – Golz ist der Name ihres dritten Mannes – unter anderem in der Fledermaus an der Seite von Richard Tauber. »Sie war ein Mensch mit sehr viel Charme. Sehr viel Warmherzigkeit. Sehr viel Fröhlichkeit. Wo sie war, hat sie die Szene beherrscht.« Ihrer Unangepasstheit verdanken mehrere Menschen ihr Leben. Ihr eigenes bezahlte Marianne Golz damit.

Franz Roman Nüßlein war vierzehn Jahre jünger als Marianne Golz; geboren wurde er 1909 in Kassel. Ein karrierebewusster, einsatzfreudiger Jurist, der, so steht es in besagtem Nachruf, nach seiner Promotion als Richter am Oberlandesgericht seiner Heimatstadt arbeitete. 1937 trat er, als 4628997. Mitglied, der NSDAP bei, anders – und dies nicht zu seiner Verteidigung – wären ihm als Jurist die nächsten Sprossen auf der Karriereleiter versperrt geblieben. Bereits wenige Tage nach der Besetzung der Tschechoslowakei durch die Wehrmacht im März 1939 wurde er nach Prag berufen, für kurze Zeit der »Gruppe Preisbildung« zugeteilt und schließlich als Staatsanwalt engagiert. Vorgesetzte lobten seine »Verlässlichkeit im Einsatz gegen den tschechischen Widerstand«.

Marianne Golz war im März 1933 nach Prag emigriert – gemeinsam mit ihrem Mann Hans Goldlust, der seinen allzu »jüdisch« klingenden Namen in Golz hatte abändern lassen. Er war Geschäftsführer der Zeitschrift Literarische Welt in Berlin, ein Blatt, für das Autoren wie Bertolt Brecht und Walter Benjamin schrieben. Er ahnte rechtzeitig, welche Gefahren ihm als Juden drohten. Als Hitlers Truppen die Tschechoslowakei überfielen, flüchtete Hans Golz nach Polen und schließlich weiter nach England. Die Katholikin Marianne – Tochter einer Tschechin und eines Polen, also eine durchaus typische »k.k. Mischung« – blieb vorerst in Prag, um der Familie ihres Mannes beizustehen. Als Anfang September der Krieg begann, war an ihre Ausreise nach England nicht mehr zu denken.

Großes Lob von Reinhard Heydrich und Martin Bormann

Franz Nüßlein trat sein Amt als Staatsanwalt am Sondergericht Brünn im März 1940 an, ein halbes Jahr später wurde er in die Generalstaatsanwaltschaft Prag berufen. In seinem Lebenslauf, den er, als im April 1947 der Prozess gegen ihn eröffnet wurde, zu seiner Verteidigung niederschrieb, versuchte er seine Arbeit als »Hilfstätigkeit beim Entgegennehmen eines Teils der Gnadengesuche und Interventionen« klein zu reden. »In allen Fällen konnte durch meine Tätigkeit natürlich nie etwas verschlechtert werden.«

Tatsächlich wollte der stellvertretende Reichsprotektor Reinhard Heydrich den erst 33-jährigen Ersten Staatsanwalt schon im Frühjahr 1942 »bevorzugt« zum Oberstaatsanwalt befördern. Dazu war eine Sondergenehmigung aus dem Führerhauptquartier nötig. Martin Bormann, Chef der Parteikanzlei, bewilligte sie am 21. Juni 1942: Es sei ihm bekannt, »dass Dr. Nüßlein bei der Handhabung des Kriegsstrafrechtes und bei der Durchführung der politischen Strafsachen besonderes Verständnis für die Notwendigkeit einer entschlossenen Bekämpfung der Rechtsbrecher und Staatsfeinde bewiesen hat. Seine erhöhte Arbeitsleistung und seine Verantwortung im Protektorat rechtfertigen eine bevorzugte Beförderung. […] Meiner Meinung hat Dr.Nüßlein besondere persönliche Verdienste, die seine Beförderung zum Oberstaatsanwalt vor Vollendung seines 35. Lebensjahrs rechtfertigen.« Als das Schreiben in Prag eintraf, war Heydrich zwar bereits tot – den Folgen eines Attentats erlegen –, doch sein Nachfolger ebnete dem ehrgeizigen jungen Juristen den Weg.

Marianne Golz gehörte seit 1939 zu einer Widerstandsgruppe, die Juden gefälschte Papiere besorgte und zur Flucht aus Prag verhalf. Keine politische Organisation, sondern ein loser Verbund mutiger, von ihrem Moralverständnis motivierter Menschen, die nicht tatenlos hinnehmen wollten, wie ihre Freunde und Bekannten zunehmend diskriminiert wurden. »Marianne gelang es, durch Überweisungen an ihre Schwester Rosi in Wien, Teile des Geldvermögens der Flüchtenden außer Landes zu bringen«, schreibt der nach dem Krieg geborene Ronnie Golz in seinem Buch Ich war glücklich bis zur letzten Stunde – Marianne Golz- Goldlust 1895–1943 über die erste Frau seines Vaters. »Es soll Marianne auch gelungen sein, Menschen aus Theresienstadt herauszubekommen. Zudem gelangten über einen geheimen Kontakt zu ihrem Mann Informationen an die tschechische Exilregierung nach London.«

Zweimal pro Monat fanden so genannte gesellschaftliche Treffen in Marianne Golz’ Wohnung statt. Die Zusammenkunft am Donnerstag, dem 19. November 1942, wurde an die Gestapo verraten. Alle Anwesenden kamen in Haft.

Am 18. Mai 1943 wurde der Sängerin und 17weiteren Personen vor dem Sondergericht am Deutschen Landgericht in Prag der Prozess gemacht – ein Schauprozess, mit dem man wenige Wochen nach dem Stalingrad-Debakel Durchschlagskraft demonstrieren wollte. »Der Krieg hatte sich gegen Deutschland gewendet. Die Justiz sollte mit aller Härte gegen jede Form des Widerstands im Innern des Reichs und in den Protektoraten vorgehen«, schreibt Ronnie Golz, »Prozess und Urteil sollten als Warnung an die Bevölkerung verstanden werden.«

Marianne Golz und neun weitere Angeklagte wurden als »Saboteure wegen der Begünstigung von Reichsfeinden« zum Tode verurteilt. Im Juni 1943 stellten einige der Verurteilten Gnadengesuche, am 19. Juli auch Marianne Golz.

Die Gesuche wurden ausnahmslos abgelehnt. Das Urteil gegen Marianne Golz wurde am 8. Oktober 1943 um 16.44 Uhr in der Strafanstalt Prag-Pankraz vollstreckt. Im Protokoll der Hinrichtung notierte der Oberstaatsanwalt den Ablauf der Enthauptung. »Es vergingen: 1.) Von der Vorführung der Verurteilten bis zur Übergabe an den Scharfrichter drei Sekunden. 2.) Von der Übergabe bis zur Vollstreckung sechs Sekunden.«

Fünf Monate hatte Marianne Golz auf ihren Tod warten müssen. Jeden Freitag wurde eine vorher festgelegte Zahl von Häftlingen hingerichtet. Ihre Namen erfuhr sie meist schon einige Tage eher – sie unterhielt freundschaftliche Kontakte zu mindestens zwei der Gefängnisaufseher. »Eines sage ich Ihnen«, schrieb Marianne Golz sich drei Tage vor und im Wissen um ihre unmittelbar bevorstehende Hinrichtung in einem Brief an den Staatsanwalt von der Seele. »Überlegen Sie es sich, wegen solcher Dinge an Frauen zum Mörder zu werden. Denn das sind Sie: ein Mörder am laufenden Band und noch dazu ein Frauenmörder.«

Mehrere Staatsanwälte waren in den Fall verwickelt. Der Brief erreichte den Adressaten nicht, ein Aufseher bewahrte ihn auf. »Ich habe dafür gesorgt, dass man später meinen Fall genau kennt«, ergänzte Marianne Golz. »Und auch die Angeber [Denunzianten], sie werden nicht ruhig schlafen können. Lassen Sie sich Ihr Essen trotzdem schmecken, und eben auch Sie werden einmal schlechte Karten haben. Dann nehmen Sie sich an mir ein Beispiel. Marianne Golz, geb. Belokostolska.«

Als verurteilter Kriegsverbrecher wird Nüßlein in die Heimat abgeschoben

Von schlechten Karten kann nicht die Rede sein. Keiner der beteiligten Staatsanwälte musste sich je vor einem deutschen Gericht für dieses oder irgendein anderes Todesurteil verantworten.

Franz Nüßlein gelang nach Kriegsende die Flucht nach Süddeutschland. Wer ihn an die Amerikaner auslieferte, weiß man nicht. Sie internierten ihn erst in Ludwigsburg, dann in Dachau. Nüßleins Name stand prominent auf der Liste der mutmaßlichen Kriegsverbrecher, welche die Tschechoslowakei den Amerikanern mit der Bitte um Überstellung übergeben hatte. Im Frühjahr 1947 lieferten die Amerikaner Nüßlein aus.

In Prag machte man dem Schreibtischtäter den Prozess. Als Kriegsverbrecher galt er aber nicht nur, weil man ihn für die Hinrichtung von mehr als 900politischen Gegnern des Naziregimes verantwortlich machte, sondern weil man ihn für einen Mittäter bei der systematischen Zerstörung und Ausrottung der mittelböhmischen Dörfer Lidice und Le∆áky – vermeintliche Racheakte nach der Ermordung Heydrichs – hielt. Und weil man ihn als Mitwisser der Judenvernichtung verdächtigte.

1948 wurde Nüßlein in der Tschechoslowakei rechtskräftig verurteilt. Etwa ein Drittel seiner Haftstrafe von zwanzig Jahren saß er in Prag-Pankraz ab, jenem Gefängnis, in dem Marianne Golz enthauptet worden war. 1955 wurde Nüßlein als »nicht amnestierter Kriegsverbrecher« in die Bundesrepublik abgeschoben. Er dagegen inszenierte sich als spät heimkehrender Kriegsgefangener. Wer fragte 1955 schon nach?

Das Auswärtige Amt jedenfalls nicht. »Nach zehnjähriger Internierung in der damaligen Tschechoslowakei trat Dr. Nüßlein in den Dienst des Auswärtigen Amts«, heißt es noch 2003 in dem Nachruf auf den Träger des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse.

Die Personalabteilung des AA ist fest in der Hand ehemaliger Nazis

Nüßlein erhielt Haftentschädigung und – umgehend – ausgerechnet eine Stelle in der Personalabteilung des Ministeriums, wo er die Personalauswahl und -ausbildung mitverantwortete. Anstoß an seiner Vergangenheit nahm dort niemand. Die Abteilung war fest in der Hand von ehemaligen Mitgliedern der SS und NSDAP.

1961 brachte Nüßlein »sein erster und einziger Auslandseinsatz nach Spanien«, informiert der Nachruf. Just im September jenes Jahres veröffentlichte das Auswärtige Amt der damaligen DDR ein durchaus wohl recherchiertes Pamphlet über Nationalsozialisten im Auswärtigen Amt des »Dritten Reichs« und stellte darin auch Nüßleins Rolle als ehemaliger Staatsanwalt dar. Seiner Karriere konnte das nichts anhaben. »Bis zum Eintritt in den Ruhestand«, vermerkt der Nachruf, leitete er das Generalkonsulat in Barcelona. Wie bei vielen belasteten Nazis wurde seine Vergangenheit lediglich bei der Länderwahl berücksichtigt. Südamerika, Arabien oder Francos Spanien waren beliebte Entsendungsorte für hochrangige Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher.

Ende der achtziger Jahre wurde Marianne Golz-Goldlust in Jad Vaschem postum als »Gerechte der Völker« geehrt. Im Januar 2000, da lebte Franz Nüßlein 91-jährig in Bad Homburg, wurde das Todesurteil gegen sie als Unrechtsurteil aus der nationalsozialistischen Zeit aufgehoben. Späte Gerechtigkeit – und ein schwacher Trost angesichts jener Zahl von Nazis, die sich nach 1949 wieder in Amt und Würden sonnten.

Das deutsche Archivgesetz und der Unwillen der deutschen Staatsanwälte schützten Menschen wie Nüßlein vor Verfahren. So stellten die Staatsanwaltschaften Bremen und Dortmund die Ermittlungen gegen die Richter und Staatsanwälte, die am Urteil gegen Marianne Golz beteiligt gewesen waren, mit der Begründung ein, ihnen stünden keine Akten zur Verfügung. Auf eine einfache Anfrage beim tschechischen Staatsarchiv erhielt Ronnie Golz jedoch bereits in den achtziger Jahren eine Kopie der vollständigen Akte von Marianne Golz zugesandt. Und die Hunderte von Urteilsakten, an denen Nüßlein mitgewirkt hat, liegen frei zur Einsicht in Prager Archiven. Im Bundesarchiv hingegen findet sich heute sonderbarerweise nicht einmal ein Nachweis seiner NSDAP-Mitgliedschaft.

Erst postum holte Nüßlein, dessen »Engagement und Einsatzfreude« das Ministerium ebenso lobte wie seine »fachlichen und menschlichen Qualitäten«, seine verschleierte Vergangenheit ein. Oder war sie gar nicht so verschleiert? »Es blieb nicht verborgen, dass er ein Kriegsverbrecher war«, bestätigte die Übersetzerin Marga Henseler. »Jeder im Amt wusste das.«

 
Leserkommentare
    • jandnz
    • 27.01.2006 um 14:41 Uhr
    1. \N

    Ein sehr gut und ausführlich recherchierter Beitrag, dem man die Mühe anmerkt, die sich die Autoren bei der Recherche gegeben haben. Ein Glücksfall, dass es gelungen ist, das Leben eines Opfers zu rekonstruieren und in Beziehung zu dem Leben des Franz Nüßlein zu setzen. Man kann für die Zukunft nur hoffen, dass sich das Auswärtige Amt auch wirklich rückhaltlos der Aufarbeitung stellt und diese nicht durch Einengung der Forschung oder Zielvorgaben an die Historiker schmälert.

  1. Neben Leuten wie Nüßlein verblassen "kleine Fische" wie der spätere Legationsrat Walther Jansen. Jansen war von 1936 bis 1938 neben anderen ehemaligen Pfadfindern und Jugendbewegten als Gestapo-Spitzel in Holland und Belgien eingesetzt. Er spähte Emigranten, aber auch Einheimische, z.B. Edo Fimmen, aus und verriet sie an die Gestapo: Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Juden. 1938 kam ihm die belgische Polizei mit Hilfe von Emigranten auf die Schliche. Er wurde verhaftet und nach Deutschland abgeschoben. Dort nahm ihn die Gestapo noch einmal, offensichtlich bis zur Klärung des Sachverhalts, in Haft. Nach Entlassung bekam er einen Posten im AA. Darin baute er ein Zeitungsarchiv auf. Nach Besetzung Hollands und Belgiens durch die deutsche Wehrmacht kamen die Emigranten, die Jansen namhaft gemacht hatte und der Gestapo in die Hände fielen, in Haft. Wie viele ums Leben kamen, ist unbekannt. Nachdem Jansen mit anderen, z.B. von Hentig, der sein Gönner war, 1944 in Zusammenhang mit dem 20. Juli gekommen war, kam er ins KZ Sachsenhausen. Auf dem Todesmarsch von den Russen befreit, wurde er alsogleich als Opfer des Faschismus deklariert und kehrte nach dem Wiedererstehen ins AA zurück. Er starb als Legationsrat und großer Pfadfinderhäuptling 1958. Literatur s.: F. Schmidt, Vernetzungen Verstrickungen. Aspekte bündischen Verhaltens im Dritten Reich. Edermünde 2000, ders.: Mein alter bündischer Gegner Eberhard Köbel. Dr. Arnold Littmann zwischen Jugendbewegung, Gestapo und Emigration in Schweden. Ebd.2004

  2. Herzlichen Dank für diesen ehrlichen und gut geschriebenen Artikel. Ich wusste bisher gar nicht das DIE ZEIT so mutig ist. Freut mich!

    Nur, wie viele "unbekannte" (getarnte) Nazis sind immer noch da und wie viele Bemänteler?
    Und schon sind wieder neue hinzugekommen, deren Postenverteiler genauso agieren. Eine Stasi-Vergangenheit gibt es seit BSE ja auch nicht mehr - eine Nazi-Vergangenheit hat es ja nie gegeben.

    Deutschland - je ferner ich Dir rücke, um so mitleidiger muss ich nach Dir schauen.

    • tkobs
    • 01.02.2006 um 22:18 Uhr

    Frau Müller, Herr Partsch, ich möchte Ihnen danken und Ihrem Artikel, und damit auch stellvertretend allen anderen Zeit-Artikeln zu dieser Thematik, ein großes Lob aussprechen.
    Es ist für mich eine Genugtuung, die tödlichen Zyniker, Gewalttäter und Mörder der dritten und vierten Reihe des NS-Regimes beim Namen genannt zu sehen - immer aber unter der Voraussetzung dass, wie bei Herrn Nüßlein, der Nachweis der Schuld möglich ist.
    Dankbar bin ich Ihnen insbesondere, dass durch Sie die namenlosen Aufrechten dieser Zeit - wie Frau Golz - nochmals die Möglichkeit bekommen, den eigenen Mut, aber vor allem die an ihnen verübten Verbrechen dem heutigen Leser ins Bewusstsein zu führen.
    Wenn Sie dann aber die Biografie des Herrn Nüßlein weiterführen und seine (für mich wenigstens) erstaunliche Karriere im demokratischen Deutschland schildern, entstehen die ersten ganz konkreten Berührungspunkte zu mir selbst, denn in genau diesem Staat lebe ich nun ja auch - mitunter vertreten durch Abschaum in einem nicht eben wenig repräsentativen Amt. Dass diese und viele andere Parallelbiografien möglich waren, wirft graues Licht auf viele Keimzellen der BRD („Die Abteilung war fest in der Hand von ehemaligen Mitgliedern der SS und NSDAP.“), ich könnte mich aber immer noch beruhigen, nach dem Motto – Heute ist es ja nu' gut und der Rest ist six feet under - .
    Die Faust ballt sich aber, wenn es gerade jetzt und heute noch Menschen gibt, welche Kameraden nach dem Schlage Nüßleins in einer Schrift des Auswärtigen Amts(!) den Lorbeerkranz flechten.
    Ab hier ist dann klar: Seid wachsam, sie gehen immer um …

    • kamo
    • 28.01.2006 um 17:24 Uhr

    Solange nicht durch die Reihen des AA selbst Wellen der Entrüstung gehen sollte das ganze Amt unter Genralverdacht gestellt werden - und zwar zurecht. Herrn Fischer dies vorzuwerfen, nur weil er dies gerade nicht tat, sondern die schwarzen Schafe als solche kenntlich gemacht und nicht geehrt sehen wollte hieße die Wirklichkeit verkennen. Da es bekannt ist, daß im AA viele braunen Schafe einen Stall gefunden haben - und dies anscheindend bewußt nicht aufgeklärt wurde macht es unmöglich die Verdienste ehemaliger Beamter diese Amtes zu ehren. Die einen verdienen dies nicht, da sie eine blutrot-braune Vergangenheit haben, die anderen nicht weil sie dies wußten und still geschwiegen haben.
    Der gleiche moralische Vorwurf kann auch gegen die jetzigen Mitglieder welche gegen eine Aufklärung und damit Ehrverzicht sind erhoben werden. Sie wollen, so scheint es, das eigene Ansehen und das ihres Amtes nicht beschmutzt wissen, und wenn dies bedeutet nicht nur beide Augen vor den begangenen Verbrechen zu schließen, sondern diese zu leugnen oder aus den Geschichtsbüchern durch Nichterwähnung zu streichen. Noch schlimmer wäre allerdings wenn der Verdacht aufkäme, dass dieses Verhalten nicht nur auf Eitelkeit basiert, sondern sogar auf Sympatie zu den Taten beruhte.

    Solange nicht die Vergangenheit der Mitglieder des AA aufgeklärt wird und wirklich nur geehrt wird wer dies auch wirklich aufgrund seiner/ ihrer Vergangenheit verdient, wird der Ruf des ganzen Amtes leiden.

    Ich schäme mich, das gerade Menschen welche noch 60 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg solch ein Verhalten an den Tag legen Deutschland, und damit auch mich, im Ausland vertreten und repräsentieren sollen.

  3. Es fällt schwer, den Artikel zu kommentieren, weil man ja nicht in den Ruf geraten möchte, Verteidiger von Franz Nüsslein zu sein, der nach allem, was wir wissen (und das ist noch nicht wirklich viel), ein zweifelhafter Charakter war. Dennoch! Die Behauptung das Auswärtige Amt hätte in den frühen 50er Jahren mehr ehemalige Nazis unter seinen Mitarbeitern gehabt, als vor 1945, ist natürlich Unsinn. Sie wird nicht richtiger dadurch, dass sie dauernd wiederholt wird. Seit der Rückgabe der Akten des AA aus alliiertem Gewahrsam 1960 hat eine Internationale Historikerkommission im AA die Geschichte der deutschen Außenpolitik akribisch dokumentiert. Die 75 Bände Akten zur deutschen Auswärtigen Politik stehen in jeder größeren deutsche Bibliothek zur Verfügung. Übrigens ist die Edition immer noch im Buchhandel zu bekommen. Auf der Grundlage der für die Forschung zugänglichen Dokumente im Archiv des AA sind zahllose Arbeiten von Historikern, Journalisten etc geschrieben worden. Im Auswärtigen Amt wird seit 1995 das Biographische Handbuch zur deutschen Auswärtigen Politik 1871 - 1945 erarbeitet. 2 Bände liegen vor. Hier sind alle aus der Wilhelmstraße ins neue AA übernommenen Diplomaten dokumentiert, inkl. der ns-Anteile an deren Karrieren. Erst als in der Amtszeit Josef Fischers die Stellen der in diesem Projekt arbeitenden Historiker zusammengestrichen wurden, kam es zu dem Mangel, den man dann aus anderen Gründen lautstark beklagte, und der jetzt mit viel Geld für eine Professorenkommission behoben wird.

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