Vorsorge U-Pflicht für das Kind
Die Vorsorgeuntersuchungen sind bisher freiwillig. Soll der Staat die Teilnahme erzwingen, um Kindesmisshandlung aufzudecken?
Manche Kinder sind Opfer ihrer eigenen Eltern. Sie werden gequält oder vernachlässigt – und können sich selten dagegen wehren. Regelmäßig machen Fälle wie der Tod der siebenjährigen Jessica Schlagzeilen. Das Mädchen wurde letztes Jahr in der elterlichen Wohnung verhungert aufgefunden; es wog neuneinhalb Kilo. Das Bundeskriminalamt berichtet von jährlich knapp 3000 Fällen der Kindesmisshandlung hierzulande. Damit stieg die Zahl seit 1996 um etwa 50 Prozent an. Während der Kinderschutzbund sogar von einer erheblich höheren Dunkelziffer ausgeht, erklären Kriminalisten die Zunahme der Fälle durch eine gestiegene Bereitschaft in der Bevölkerung, Strafanzeige zu erstatten.
Doch unabhängig davon, ob das Problem zunimmt oder nicht, die Einzelschicksale sind so tragisch, dass sich die Frage aufdrängt, wie Kinder besser geschützt werden können. In der Diskussion über mögliche Maßnahmen wetteifern Politiker und Experten derzeit um die beste Strategie: Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken wünscht sich eine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung – und erwägt, unzuverlässige Eltern mit der Kürzung des Kindergelds zu bestrafen; die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung setzt auf eine Aufklärungskampagne; Familienministerin Ursula von der Leyen wiederum möchte Problemfamilien bessere Hilfe anbieten.
Im Disput der »Kinderretter« erhalten die neuen Vorsorgeuntersuchungen, vom Babyalter bis zur Einschulung, eine besondere Bedeutung. Eigentlich dienen diese so genannten Us dazu, die gesunde Entwicklung der Kleinen zu begutachten, ob sie ausreichend wachsen, richtig hören und sehen oder ob ein Hodenhochstand vorliegt. Im Kampf gegen Vernachlässigung und Missbrauch sollen sie nun eine noch wichtigere Rolle spielen.
Hamburg will nächste Woche eine Initiative in den Bundesrat einbringen, mit deren Hilfe die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt verbindlicher werden sollen; andere Bundesländer, zum Beispiel Schleswig-Holstein und das Saarland, zeigen sich an diesem Vorstoß interessiert. »Es geht hier nicht um eine Zwangsuntersuchung, sondern um ein Frühwarnsystem«, sagt Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich. Der Initiative zufolge sollen Krankenkassen die Eltern per Brief an den Vorsorgetermin erinnern. Stellt die Krankenkasse fest, dass die Untersuchung bei der Abrechnung des Kinderarztes fehlt, informiert sie das zuständige Jugendamt. Sozialarbeiter sollen dann bei der Familie nachhaken. Die Hamburger Behörde rechnet mit jährlich 1000 Meldungen pro Jahrgang. Ein Aufwand, der zu bewältigen sei, meint Wersich. Der Staatsrat räumt allerdings rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Vorhabens ein. Vor allem Datenschützer sähen Probleme, wenn Krankenkassen personenbezogene Daten an eine Behörde weitergeben würden.
Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben 15 Prozent der Zwei- bis Fünfjährigen im gelben Vorsorgeuntersuchungsheft keinen aktuellen Eintrag vom Arzt. Bei sozialschwachen oder Migrantenfamilien ist die Teilnahmequote sogar um 30 bis 40 Prozent niedriger – in manchen Gegenden geht also nur jedes zweite Kind regelmäßig zur U.
- Datum 01.02.2006 - 13:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT 01.02.2006 Nr.6
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