Recht Nur das Leben zähltSeite 2/2
In allen anderen Fällen jedoch schlagen sie diese krachend zu. Das Leben ist keine Rechengröße, sagt das Gericht, die Würde des Menschen bleibt unantastbar. »Es ist schlechterdings unvorstellbar«, heißt es in der Urteilsbegründung, »auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten.« Und vor allem dieser Satz wirkt wegen seiner Bedeutungsschwere wie in Stein gemeißelt: »Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.«
Das Gewicht dieser Worte lässt sich nur ermessen, wenn man sich vorstellt, was passiert wäre, hätten die Richter nicht so eindeutig geurteilt, hätten sie schwammiger und zweifelnder gesprochen: Die verheerenden Debatten über die Relativität menschlichen Lebens und die Bedingtheit der menschlichen Würde, über den Schutz des Embryos und das absolute Folterverbot wären nicht mehr einzufangen. Ungeborenes Leben könnte so eines Tages für Heilungszwecke »geopfert« werden, und plötzlich hätten auch diejenigen ein rechtliches Argument in der Hand, die schon immer einem Verdächtigen Daumenschrauben anlegen wollten. Das Grundgesetz folgt einer anderen Logik. Im Schatten von Guantánamo hat Karlsruhe dies erneut unmissverständlich klargestellt.
Wir Deutschen wollen immer auf Nummer sicher gehen und alles regeln. Doch Nichtlegalisierbares lässt sich nicht legalisieren, Gesetz und Recht sind hier deutliche Grenzen gezogen. Es gibt im Leben schwierigste Situationen, in denen der Verantwortliche nur seinem Gewissen, seiner Moral und inneren Richtschnur folgen kann. Der Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs und in Extremfällen selbst die Folter mögen im Angesicht der Anschläge vom 11. September dazugehören. Vor Gericht kann der Täter vielleicht auf Milde, sogar auf Gnade hoffen, doch seine Tat bleibt Unrecht – und muss Unrecht bleiben. Sonst gibt es kein Halten mehr.
- Datum 16.02.2006 - 13:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT 16.02.2006 Nr.8
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Wenn die Bundeswehr eingesetzt wird um bei Fluten Sandsaecke zu schleppen,bei Schneestuermen Daecher raeumen kann warum kann man sie nicht auch zu inneren 'Problemen' einsetzen? Oder sind die nur da um in Somalia oder Afghanistan Flagge zu zeigen?
Den Befehl ein Flugzeug abzuschiessen besetzt mit Menschen dass aber auf dem Weg ist ein Hochhaus das ebenfalls nicht leer steht ist sicherlich keine Sache nach der sich auch nur ein Minister reisst! Deshalb sollte alles getan werden um solche perversen Taten zu verhindern.
Doch, und das ist das Wichtigste an dem Karlsruher Urteil, es darf nicht geschossen werden, wenn unschuldige und unbeteiligte Passagiere gefährdet sind. Sie haben Recht, Lupo, es wäre pervers.
Das bedeutet doch, daß Linienflüge oder Passagierflüge nicht abgeschossen werden dürfen.
Im Übrigen kann man solche Flüge ja auch passiv schützen. Amerikanische und auch andere Fluggesellschaften lassen bereits heute gutausgebildetes und bewaffnetes Bordpersonal mitfliegen.
Die kleine Cessna, gesteuert und besetzt von irgendwelchen, dem mittelalterlichen Denken verhafteten, radikalen Muselmanen (Terroristen) mag abschießen wer will.
Meinetwegen eine eigene Luftpolizei nach Bedarf, ähnlich den Sondereinsatzkräften der Polizei.
Nur eben nicht die Bundeswehr, die hat uns ausschließlich vor äußeren Bedrohungen zu verteidigen.
Leider sind hier die Verfassungsrichter etwas inkonsequent.
Die Herren Schäuble, usw. sind dringend davor zu warnen, sei es auf äußeren Druck, oder aus Geltungssucht an den Fundamenten unserer Demokratie zu rütteln.
"Und.. in einem Flugzeug zu sitzen, welches von den eigenen Landsleuten abgeschossen werden darf, das sollen sich die Herren Schäuble, Schily oder Beckstein erst einmal vorstellen."
Wie ist es, im obersten Stock eines Hochhauses zu sitzen, auf das ein Flugzeug zurast, das keiner abschießen darf?
Selbstverständlich kann kein Gericht diese perverse Situation legalisieren! Aber MÖGLICH muß es sein.
Und das ist es jetzt - dank Karlsruhe - auch.
Und die vielgeprügelten Herren Schäuble, Schily oder Beckstein haben gewiß vielerlei Haue verdient. Und vielleicht sind sie nicht die besten für ihre Jobs. Aber sie müssen sie machen.
Mit Erleichterung habe ich das Karlsruher Urteil zur Kenntnis genommen. Die Demokratie in unserem Lande funktioniert doch noch!
Kamen in letzter Zeit schwere Zweifel an der Legislative auf, so zeigte die von den Vätern unseres Grundgesetzes, per Verfassungsedikt, eingezogene Schutzmauer eines völlig unabhängigen Verfassungsgerichtes erneut Wirkung und stoppte den Übermut der Herren Schily, Schäuble, Beckstein und einiger Anderer.
Unser Dank gebührt den Herren Gerhard Baum und Burkhard Hirsch von der F.D.P., welche Verfassungsklage gegen ein Gesetz einreichten, welches die Menschlichkeit ins Gegenteil verkehren sollte. Aufrechte Demokraten, die Herren, leider von aussterbender Art.
Zur Erinnerung: Die Notwendigkeit des Verbotes die Bundeswehr nicht im Inland einzusetzen, resultierte aus den bösen Erfahrungen der Weimarer Republik. Nie wieder sollten deutsche Soldaten sich gegen das eigene Volk richten können.
Unsere Bundeswehr hat sich bewährt, ohne Zweifel! Nie kam sie in Gefahr Weimar zu wiederholen.
Sie wegen ein paar läppischer Fußballspielchen im Inland für Polizeiaufgaben einzusetzen, wäre ja auch mehr als lachhaft gewesen.
Und.. in einem Flugzeug zu sitzen, welches von den eigenen Landsleuten abgeschossen werden darf, das sollen sich die Herren Schäuble, Schily oder Beckstein erst einmal vorstellen.
Danke an die Klageführer und das Verfassungsgericht!
Hoffentlich findet sich im Bundestag eine ausreichende Zahl denkender Abgeordnete, die einer Verfassungsänderung für den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung einen klaren Riegel vorschieben und sich nicht von den Schäubles, Becksteins und wie auch immer sie heißen mögen, mit "innerer Sicherheit", "Terrorabwehr" oder Koalitionsdisziplin hinters Licht und damit zu einer Verfassungsänderung führen lassen!
Der delphische Orakelspruch aus Karlsruhe bringt nicht viel. Keine Panzer vor dem Bankgebaeude, aber doch Einsatz als Polizeitruppe zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung bei Chaossituationen, und um solche geht es ja hier. Gerade neulich wurde diskutiert, warum gerade das World Trade Center als Ziel ausgesucht wurde. Eine der Antworten war: weil es isoliert stand, abseits des massiven New Yorker Wolkenkratzerwirrwarrs. Nun, das beschreibt genau die isoliert stehenden Frankfurter Bankbauten, gleich bequem in Reichweite eines internationalen Flughafens. Man glaube nur nicht, dass angehende Terroristen das noch nicht bemerkt haben.
...und zwar wenn das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen haben wird.
Was Sie, Ironicus, über die Zweifel an der Legislative geschrieben haben, ist leider allzu berechtigt: Das Flugsicherheitsgesetzt ist aber nur eines in einer ganzen Reihe von bis vor kurzem wohl noch unvorstellbaren Vorhaben unserer "Volksvertreter" (selten habe ich mich übrigens von jemandem so wenig vertreten gefühlt) - und zu nennen ist hier auf jeden Fall auch der Gestzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (leider findet dieses Thema nicht die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt - vermutlich ist es zu "technisch"). Es bleibt zu hoffen, dass auch hier wieder ein paar "aufrechte Demokraten" (die ich übrigens nicht im Bundestag - oder zumindest nicht in den Koalitionsfraktionen - erkennen kann) Widerstand leisten werden und das Bundesverfassungsgericht genauso umsichtig urteilt, wie beim Flugsicherheitsgesetz.
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