Österreich Nicht alle können alles studieren

Die Universitäten sind überfüllt, die Regierung findet dagegen kein Mittel. Der offene Hochschulzugang ist längst Illusion

Verschmitzt lächelnd, erklärt Elisabeth Gehrer der Öffentlichkeit die Raffinessen der neuen Quotenregelung beim Hochschulzugang, die am Mittwoch im Parlament zur Diskussion stand. Diese hätte gar nichts mit der Staatsbürgerschaft der Bewerber zu tun, nur mit dem Land, welches das Reifezeugnis ausgestellt hat. Und ohne mit der Wimper zu zucken, fuhr sie fort: Damit seien mindestens 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher reserviert.

Willkommen im Geisterreich der österreichischen Hochschulpolitik. Gnadenlos bastelt die Bildungsministerin an ihrem Konzept einer Weltklasseuniversität. Das Projekt eines »wissenschaftlichen Leuchtturms« ist gerade mit dem Elite-Uni-Murks in Gugging spektakulär gescheitert. Nun werden Befestigungsanlagen errichtet, eine so genannte Safeguard-Regelung, damit die heimischen Geistesstätten nicht vom feindlichen Ausland erobert werden.

Auf den ersten Blick wirken die Argumente für eine Inländerquote überzeugend. Im Vorjahr kam fast die Hälfte der Studienanfänger in Medizin aus Deutschland. Warum soll Österreich diese finanzielle Last tragen und obendrein seine Versorgungssicherheit mit Ärzten aufs Spiel setzen?

Diese Frage ist zweifellos spannend, aber sie hat eine viel substanziellere in den Hintergrund gedrängt: Hat sich der hinhaltende Widerstand gegen eine europäische Lösung beim Hochschulzugang gelohnt? Selbst wenn die Quotenregelung vor dem Europäischen Gerichtshof halten sollte (was die meisten Europarechtler bezweifeln): Was hat Österreich durch die mutwillige Provokation einer Klage vor dem EuGH gewonnen? Ursprünglich ging es ja um den Erhalt des offenen Hochschulzugangs. Aber in der Medizin wurden nun Zugangsbeschränkungen definitiv fixiert, in sechs weiteren Fächern gelten sie provisorisch. De facto gibt es den offenen Hochschulzugang also nicht mehr, auch wenn sich die Bildungsministerin, die ihn gerade abgeschafft hat, unverdrossen zu ihm bekennt.

Die vorläufige Bilanz der Schmierenkomödie »Österreich gegen den Rest Europas«: Operation möglicherweise gelungen, Patient auf jeden Fall tot. Hätte man auf den Theaterdonner nicht verzichten und rechtzeitig die Aufnahmeregelungen einführen können, die es nun ohnehin gibt?

Diese Frage übersieht, dass der offene Hochschulzugang den Charakter einer identitätsstiftenden Staatsdoktrin hat. Österreich hat einen im Ausland viel belächelten Sonderweg eingeschlagen, der sich nun als Sackgasse erweist. Doch eine Kurskorrektur ist bei Sonderwegen, die die libidinöse Energie einer ganzen Nation binden, immer mühsam. Die Opposition steigt täglich auf die Barrikaden, doch ihre Kritik am Murks der Regierung vermittelt auch keine Perspektive. Durch mehr Geld ließen sich alle Probleme lösen. Aber woher soll das Geld kommen? Auch frühere SPÖ-Regierungen haben für die Universitäten nicht mehr ausgegeben. Und wie erklärt man, dass etwa die nordischen Länder Europas, deren öffentliche Hochschulausgaben um ein Drittel über jenen von Österreich liegen (1,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gegenüber 1,2 Prozent), bei fast allen universitären Studiengängen Zugangsbeschränkungen eingeführt haben? Solche Einwände stoßen auf taube Ohren.

K.-o.-Prüfungen an medizinischen Hochschulen

Wohlwollend interpretiert, ist der offene Hochschulzugang eine Politik der guten Absichten. Alle sollen das studieren dürfen, was ihr Herz begehrt. Wirklich alle? Natürlich nicht, sondern nur jene, die über eine »Studienreife«, also ein Maturazeugnis verfügen. In Österreich – wie in weiten Teilen Europas – wird die Studienberechtigung durch die gehobenen Sekundarschulen verliehen. Was uns selbstverständlich erscheint, gilt etwa für den gesamten angelsächsischen Bereich nicht. Dort haben Schulzeugnisse keinen Berechtigungscharakter, sie sind nur eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. In der englischsprachigen Welt ist es selbstverständlich, dass Hochschulen ihre Studenten aus einem Pool von Bewerbern selbst auswählen.

Die Politik des offenen Hochschulzugangs nimmt eine höchst eigenwillige Interpretation der Studienberechtigung vor. Sie erklärt feierlich: Dieses Recht habe einen solch hohen Wert, dass demgegenüber alle Fragen der praktischen Umsetzung in den Hintergrund treten, vor allem die, ob es ausreichende Ausbildungskapazitäten gibt. In den 1970er Jahren, als man erstmals vom offenen Hochschulzugang zu sprechen begann, war damit ein ambitioniertes Bekenntnis zur Fortführung der Hochschulexpansion gemeint. Als damals in Deutschland der Numerus clausus eingeführt wurde, wollte die sozialdemokratische Reformregierung signalisieren: Wir lassen uns von kurzfristigen Kapazitätsengpässen nicht verunsichern, wir werden die nötigen Studienplätze schaffen. Doch sukzessive ist der offene Hochschulzugang zu einer Politik von Lippenbekenntnissen verkommen.

Man muss der Politik freilich zubilligen, dass für die Fortführung der Hochschulexpansion zu Beginn des 21. Jahrhunderts andere Maßnahmen nötig sind als für die Weichenstellungen, die diese Expansion in Gang gebracht haben. Die Massenuniversität, die damals anvisiert wurde, ist heute Realität. Keine Regierung der Welt kann unter diesen veränderten Rahmenbedingungen ein ernst zu nehmendes Versprechen abgeben, für jeden Studienwunsch einen qualitätsvollen Ausbildungsplatz zu schaffen. Die Doktrin des offenen Hochschulzugangs hindert die Politik aber daran, dies auszusprechen und die daraus nötigen Konsequenzen zu ziehen.

Denn in diesem Weltbild sind Zielkonflikte bei der Bereitstellung des Studienangebots nicht vorgesehen. Bei einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage scheint es nur eine Lösung zu geben: Das Angebot an Studienplätzen muss ausgeweitet werden. Für die Opposition ist es einfach, dies zu fordern. Aber was tut eine Regierung, in der sich die Bildungsministerin zum offenen Hochschulzugang bekennt und der Finanzminister auf die Einhaltung der Maastricht-Kriterien pocht? Sie leugnet ganz einfach, dass es ein Ungleichgewicht gibt. Vor den Hörsälen bilden sich lange Warteschlangen, aber die Bildungsministerin spricht von guten Studienbedingungen. Die Opposition stellt Forderungen, die sich nicht erfüllen lassen, und die Regierung behauptet, das Unmögliche sei längst realisiert.

Nun hat das EuGH-Urteil einen Prozess angestoßen, der früher oder später zu einer Normalisierung führen wird. In der Medizin ist das bereits geschehen, andere Fächer werden folgen. Allmählich wird man auch in Österreich anerkennen, dass ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage an Studienplätzen konkrete Entscheidungen fordert. In einem öffentlich finanzierten System muss in erster Linie die Politik entscheiden, ob in einem Fach das Angebot ausgeweitet oder der Zugang beschränkt werden soll. Es ist keineswegs selbstverständlich, auf wachsende Nachfrage immer mit erweitertem Angebot zu reagieren. In allen Ländern übersteigt die Zahl der Bewerber für das Medizinstudium den Bedarf an Ärzten. Da Medizin zugleich eines der teuersten Studienfächer ist, gibt es in diesem Fach überall Zugangsbeschränkungen. Nur Österreich rühmte sich bis vor kurzem seines Sonderwegs.

Aber sogar hierzulande machte die Regierung widerwillige Konzessionen an den gesunden Menschenverstand. Sie duldete stillschweigend die K.-o.-Prüfungen, mittels deren sich die Medizin-Unis schon nach einem Jahr rund der Hälfte ihrer Studienanfänger wieder entledigten. Schließlich ist die Vorstellung bedrückend, man könnte von einem Arzt behandelt werden, der sein Handwerk nur in Massenlehrveranstaltungen erlernt hat. In der Publizistik, der Psychologie und vielen anderen Massenfächern war man nicht so konziliant. Was schadet es, dachte die Hochschulpolitik, wenn man in diesen »Modestudien« eine zweit- oder drittklassige Ausbildung erhält? Hier waren K.-o.-Prüfungen verpönt, diese Fächer wurden voll gestopft, bis Studenten und Lehrkräften Hören und Sehen verging. Das Ergebnis ist eine Zweiklassenuniversität mit monströsen Ausstattungsunterschieden, für die es, außer der Ignoranz der Verantwortlichen, keine Erklärung gibt.

Zugangsbeschränkungen werden bald unvermeidlich sein

Die Zugangsbeschränkungen, die man als Folge des EuGH-Urteils in einigen Massenfächern provisorisch eingeführt hat, haben daran auch nichts geändert. Sie sollten einer Verschlechterung der Studienbedingungen durch einen unkontrollierten Zustrom deutscher Numerus-clausus-Flüchtlinge vorbeugen. Aber sie haben die seit Jahren angehäuften Probleme nicht entschärft. In Zukunft wird es neben der Fixierung von Beschränkungen auch nötig sein, Obergrenzen für Massenfächer zu definieren.

Die Liebhaber des offenen Hochschulzugangs malen nun die Horrorvision eines Bildungsnotstands an die Wand. Einige glauben, die Universitäten würden sich am liebsten von ihren Studenten trennen, wenn die Politik sie nicht dazu verdonnerte, alle Bewerber aufzunehmen. Das ist absurd. Die Universitäten wollen, dass die Zahl der Studenten nicht ihre Kapazitäten übersteigt. Es ist unvermeidlich, dass es an manchen Hochschulen und in bestimmten Fächern mehr Bewerber als Plätze gibt. Das ist keine Katastrophe. Bei anderen sozialen Austauschprozessen – am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, bei der Partnerwahl – erscheinen solche Ungleichgewichte selbstverständlich.

Wer keinen Platz seiner ersten Wahl findet, muss eine andere Disziplin oder eine andere Hochschule wählen. Entscheidend ist, ob es in Summe genügend Plätze für alle gibt, die zu einer tertiären Ausbildung motiviert und fähig sind. Daran sollte man die Hochschulpolitik einer Regierung messen. Aber zu diesem Zweck müssen die Ausbildungskapazitäten des tertiären Sektors definiert werden. Die Doktrin des offenen Hochschulzugangs hat es der Politik erspart, diese undankbare Aufgabe in Angriff zu nehmen. Je früher wir uns von diesem Sonderweg verabschieden, desto besser.

Der Autor ist Hochschulforscher an der Universität Klagenfurt

 
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