Hochwasser Alles muss raus

Wann wird im Fall einer Überschwemmung evakuiert?

Rund 700 Menschen mussten bis zum Dienstag, als die Elbe ihren höchsten Stand erreichte, in Sachsen ihre Häuser und Wohnungen räumen. Dazu werden allerdings nicht jene gezählt, deren Keller vielleicht voll gelaufen sind, sondern nur die Anwohner jener Gebiete, in denen die Gefahr von Deichbrüchen wächst. Nur wenige Flussanwohner zeigten sich uneinsichtig.

Im Prinzip könnte die Polizei eine Evakuierungsanordnung auch mit Zwang durchsetzen: Das sächsische Polizeigesetz lässt ihn als letztes Mittel zum Schutz von Leib und Leben zu. Allerdings mussten die Polizisten bisher nicht zu so drastischen Maßnahmen greifen. Andere Argumente sind zugkräftiger.

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»Wir versuchen, den Menschen die Gefährdungssituation zu erklären«, sagt Lothar Hofner vom sächsischen Innenministerium. Dabei weisen die Beamten auch auf eventuelle zivilrechtliche Folgen hin: Wer stur in seinem Haus bleibt, muss später die Kosten einer aufwändigen Rettungsaktion selbst bezahlen. Die Drohung mit der Rechnung für einen Hubschraubereinsatz wirkt offenbar sehr überzeugend. Maru

 
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    • Quelle DIE ZEIT, 6.4.2006
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    • Schlagworte Hochwasser | Innenministerium | Sachsen | Drohung | Polizei | Elbe
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