Familie »Väter nicht an den Pranger stellen«

Der Familienforscher Hans Bertram über das neue Unterhaltsrecht, berufstätige Mütter und Freiheit in der Ehe

DIE ZEIT: Zahlen geschiedene Männer lieber für ihre Kinder als für ihre Exfrauen, wie Justizministerin Brigitte Zypries behauptet?

Hans Bertram: Ja, das lässt sich sogar anhand von empirischen Untersuchungen bestätigen. Die Zahlen, die das Familienministerium dazu vorgelegt hat, sprechen eine sehr deutliche Sprache.

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ZEIT: Das neue Unterhaltsrecht gibt der Versorgung der Kinder aus erster Ehe und aus neuen Verbindungen Vorrang vor der Unterstützung der Expartner. Steht dahinter die etwas idealtypische Idee von Partnerschaften, in denen beide berufstätig sind oder es zumindest sein können?

Bertram: Ich halte diese Vorstellung für realistisch. Alle Statistiken zeigen, dass bei den Ein-Kind- und Zwei-Kinder-Familien die Berufstätigkeit der jungen Mütter steigt. Für junge Eltern ist die Vorstellung selbstverständlich, dass Vater und Mutter zum Familieneinkommen beitragen. Insofern ist der Gesetzentwurf nah dran an der Vorstellungswelt der jungen Generation. Das ist anders bei den Älteren. Aber für Ehen mit einer Dauer über 15 Jahre ist ja im Gesetz ein besonderer Schutz vorgesehen.

ZEIT: Die »Generation Praktikum« arbeitet vielfach in unsicheren, oft befristeten Stellen und schiebt die Familiengründung auch deshalb auf. Verstärkt das Gesetz dies nicht, weil es riskanter wird, den Job aufzugeben und die berufliche Entwicklung zurückzustellen?

Bertram: Das mag in einigen Fällen so sein, aber nicht durchgängig. Europaweit liegt das Alter für Erstgebärende bei knapp dreißig Jahren, die typische Scheidung droht im sechsten bis achten Jahr der Ehe. Wir reden also über die Altersgruppe der Mittdreißiger, die besonders gute Chancen am Arbeitsmarkt hat.

ZEIT: Gilt das wirklich auch für Frauen mit kleinen Kindern und wenig Berufserfahrung?

Leser-Kommentare
  1. Ergänzung zum Posting von brestling:

    Besonders interessant ist im Referentenentwurf Abschnitt

    C. Alternativen:
    keine

    Die weitere Verschärfung der männerfeindlichen Gesetzgebung ist also so etwas wie eine höhere Gewalt, die man akzeptieren muss und zu der keine Alternativen bestehen.

    Ist mir als Ossi nicht unbekannt.
    "Die Lehre von Marx und Lenin ist Allmächtig, weil sie wahr ist."

    • anlan
    • 13.04.2006 um 0:47 Uhr

    ... die Witwenrente muß natürlich auch noch abgeschafft werden, wenn schon, denn schon. Wir wollen ja schließlich auf Nummer sicher gehen ...

  2. Ich frage mich, von welchem Land Bertram spricht. Deutschland kann es jedenfalls nicht sein.

    - In Deutschland entscheiden sich eben NICHT "viele junge Paare" für die Ehe, wenn sie Kinder wollen. Selbst in Bayern liegen Nichteheliche bei bald 40% aller Geburten. Die Zahlen steigen seit Jahren, immer WENIGER Paare entscheiden sich für die Ehe.

    - für diese riesige Gruppe nichtehelicher Kinder gibt es eben KEIN gemeinsames Sorgerecht. Bertram unterschlägt einen ganz wesentlichen Punkt, wenn er behauptet "Seit 1998 haben wir ein neues, gemeinsames Sorgerecht der Eltern." Das Schandmal des §1626a BGB besteht nach wie vor, das allein der Mutter das Sorgerecht zuschiebt und es in ihre persönliche, unanfechtbare Laune stellt, den Vater einzubeziehen oder nicht. Das sollte einem Familienforscher eigentlich bekannt sein. Die Mehrheit der Mütter bezieht den Vater übrigens nicht ein. Wer teilt schon freiwillig Macht? Mütter jedenfalls nicht.

    - wer so tut, als würden nun irgendwelchen nachehelichen Ansprüche geringer, hat die geplanten Gesetzestexte nicht einmal quergelesen, sondern nur die Pressemeldungen der Frau Ministerin, deren Feder das Gesetzesmachwerk entstammt. Ebenfalls unterschlagen wird, dass der Anspruch nichtehelicher Mütter massiv erweitert wird. War er früher auf drei Jahre festgelegt (was schon einzigartig lange ist), wird es in vielen Fällen kaum mehr eine zeitliche Begrenzung für Unterhalt an die Mutter geben! Weltweit einzigartig, Gratulation!

    - der einzige Gewinner der Reform ist der Finanzminister. Durch die Umdeklaration von Ehegatten- und Kindesunterhalt steigt die Steuerlast, weil Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzbar ist, aber Ehegattenunterhalt. Das Nettoeinkommen sinkt, die Unterhaltszahlungen sinken dadurch sogar. Hier findet eine reinrassige Bereicherung des Finanzamts auf Kosten von Scheidungskindern statt!

    - die grösste aller Realitätsflüchte Bertarams besteht in dem Satz, das Unterhaltsrecht würde bei der Eheschließung keine große Rolle spielen. Es spielt die allergrösste Rolle bei Männern, und zwar insbesondere bei der Entscheidung gegen Kinder. Was Vätern blüht, die das Extremrisiko einer Vaterschaft eingegangen sind, lässt sich eben nicht mehr weglügen. Jeder kennt persönlich Be- und Verwandte, die durch Trennungen zu ruinierten Zahleseln wurden, denen die Kinder entzogen wurden, die von Richtern zu absurden Zahlungen verdonnert wurden und für deren Schicksal sich kein Politiker interessiert. Bertram sollte einmal die Männer selbst fragen. Allerdings hat sich in den letzten zwanzig Jahren über all der dringend nötigen Frauen- und Mütterförderung niemand für die Probleme von Männern interessiert, es könnte also sein dass seine Vermutungen zerplatzen wie die Geburtenrate in diesem Staat. Hat er davor Angst?

  3. Anlan, die Begründung für den Gesetzentwurf ist online beim Ministerium verfügbar. Aus der Begründung für die Änderung des §1615l BGB, das ist die Sache mit dem Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter (ich zitiere von jemand anders):

    "Die Frage, wann Betreuungsunterhalt über die Dreijahresgrenze hinaus gewährt werden kann, ist eine Frage der Billigkeit. Mit der Neufassung wird der Maßstab deutlich abgesenkt; es ist nun nicht mehr erforderlich, dass die Versagung von Betreuungsunterhalt dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde. Wann die Versagung weiteren Betreuungsunterhalts unbillig ist, kann nur von den Gerichten aufgrund einer umfassenden Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles bestimmt werden. In erster Linie sind dabei kindbezogene Belange zu berücksichtigen. Durch das Wort „insbesondere“ in der Gesetzesformulierung ist es aber möglich, auch elternbezogene Belange oder sonstige Umstände, die geeignet sind, eine Durchbrechung der Dreijahresgrenze zu rechtfertigen, bei der Abwägung zu berücksichtigen. Damit erhalten die Gerichte genügend Raum, um eine dem Einzelfall gerecht werdende Lösung zu finden; dies auch im Hinblick auf eine mögliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht, wenn Unterhalt über die Dreijahresgrenze hinaus zu leisten ist."

    In den ersten Entwürfen sprach man scheinheilig nur von den Bedürfnissen der Kinder, jetzt werden die "elternbezogenen Belange" nachgeschoben und ganz allgemein "sonstige Umstände". Wohlgemerkt: Ohne jede zeitliche Schranke! Wie die Gerichte diese gesetzlichen Möglichkeiten auslegen, haben wir schon bei den Regelungen zum Ehegattenunterhalt erfahren: Maximal.

    Mit einfliessen werden dann vor Gericht zum Beispiel auch intime Fragen über das Zusammensein der unverheirateten Eltern. Bestand eine längere Beziehung, wird auch der Betreuungsunterhalt über die drei Jahre hinaus bezahlt werden müssen. Zahlen sich in Zukunft Beischlaftagebücher für Männer aus? Die Gleichschaltung mit Verheirateten findet auf schlechtesmöglichem gemeinsamem Nenner statt, natürlich unter Verweigerung sämtlicher Vorteile ehelicher Verbindungen. Deutschland ist damit vom weltweit zweitlängsten Betreuungsunterhaltsanspruch (nur Neuseeland kennt ähnlich lange Zahlpflichten) zum Längsten aufgerückt und erhebt das finanzielle Risiko einer Vaterschaft in ganz neue Dimensionen.

    Aber was interessieren solche Details unsere grossen weisen Familienforscher. Petitessen, Details, wird schon nicht so schlimm werden, Mütter sind sowieso benachteiligt....man trompetet seinem Arbeitgeber lieber ein Ständchen zum Dank für die Luftnummer eines angeblich beschränkteren Ehegattenunterhalts. Da Ehen schon in fünf Bundesländern eine Minderheitenangelegenheit für Familien sind....siehe oben.

    • anlan
    • 13.04.2006 um 17:24 Uhr

    ... wie will man die Erweiterung des Betreuungsunterhalts eingentlich noch begründen, wenn Kitaplätze kostenlos werden ;-) ...

    • anlan
    • 13.04.2006 um 18:01 Uhr

    da geh ich doch lieber wieder zurück ins Forum der Asia Times, da darf man die Dinge noch beim Namen nennen. Lächerlich hier .... ;-)))

    • stuerm
    • 15.04.2006 um 22:37 Uhr

    Mit 67 habe ich das Staunen noch nicht verlernt und so wandle ich hier staunend durch die Truemmerlandschaft deutscher Familienpolitik. So aehnlich muessen die Amis 1945 empfunden haben, wie sie durch die zerbombten Staedte gefahren sind. Und wenn ich dann auch noch auf der Web-Seite von "Papa-Ralf" lese, wird mir ganz komisch in der Magengegend. Wir haben es seit 1968 wirklich weit gebracht, da ist ja vom Ergebnis her die Zwangsverheiratung noch besser. Naja, die "Natur" wird sich das nicht mehr lange bieten lassen, wie man an den Geburtenraten sieht. Schon das Wort "Geschlechterkampf" drueckt die ganze Dekadenz unserer Gesellschaft aus, da waren die "Toene" aus Rom am Karfreitag zum Thema "Familie" doch wohl noch sehr harmlos.

  4. Selbst als Geschädigter verlange ich von den Poltikern endlich das Umgangsrecht zwischen Vätern und Kinden mit dem Unterhaltsrecht zu kombinieren: In meinem Fall verweigert die Kindesmutter sämtlichen Kontakt, kassiert aber monatlich 250,- Unterhalt obwohl Sie bereits neu geheiratet hat und wirtschaftlich unabhängig ist.

    Nach jahre langen Gerichtsprozessen empfinde ich 800,- Zwangsgeld gegenüber der Kindesmutter als Hohn, da ich das durch das Unterhaltsgeld quasi eh bezahle. Ach ja und sehen darf ich meine Tochter bis heute nicht, trotz verhängtem Zwangsgeld, Ergänzungspfleger.

    Wenn das Umgangsrecht mit dem Unterhaltsanspruch gekoppelt wäre würden wir in Deutschland sehr viele Prozesse weniger haben, die Eltern würden sich endlich zusammen raufen und den gemeinsamen Kindern auch in unterschiedlichen Partnerschaften weiterhin Vater und Mutter sein können.

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