Integration Bitte um eine Ausreise
Nach dem »Ehrenmord« in Berlin: Ist das Gerichtsurteil wirklich alles, was dem Staat zu Gebote steht?
Das Urteil ist gesprochen – ist damit der Berliner Schwestermord, der so genannte Ehrenmord aus der Mitte der türkischen Familie Sürücü erledigt? Der jüngste der drei Brüder der Ermordeten nimmt die Tat auf sich und wandert – nach Jugendstrafrecht – für knapp zehn Jahre ins Gefängnis, die beiden anderen erfreuen sich sichtlich ihres Freispruchs. Die übrige Familie Sürücü lebt weiter mitten im Lande, der Berliner Innensenator bittet sie hilflos um freiwillige Ausreise. Und das war’s?
Wer in dieser Situation auch nur die Frage zu stellen wagt, ob es nicht möglich sein müsste, eine solche Familie von Staats wegen auszuweisen, bekommt es schnell mit dem Vorwurf zu tun, er sei illiberal und rechtsstaatlich wohl nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Als ob es nicht gerade zur Wehrhaftigkeit unserer am Menschenrecht orientierten freiheitlichen Ordnung gehörte, die Auseinandersetzung mit solchen Taten auch über das Strafrecht hinaus zu führen.
Jedenfalls sollte man nicht einer Kategorienverwechslung aufsitzen. Wohl wahr, solange wir vom Strafrecht reden, führt kein Weg an der sakrosankten Regel vorbei, dass nur der zu bestrafen ist, dem man eine Tat jenseits aller vernünftigen Zweifel persönlich nachweisen kann. Kein Jota dürfen wir von dieser »Magna Charta« des Strafprozessrechts abweichen. Das Grundprinzip des Strafprozesses lautet nicht etwa, man solle möglichst jeden Täter verurteilen, gar um jeden Preis, sondern im Gegenteil: Noch wichtiger ist es, dass kein Unschuldiger je bestraft wird. So gesehen, ist auch das Urteil im Fall Sürücü hinzunehmen, was immer da an offenen Fragen bleibt. Offene Fragen aber gehen zugunsten des Angeklagten.
Vom Strafrecht zu unterscheiden ist das Aufenthaltsrecht des Ausländers, das in eine ganz andere Kategorie fällt. Wer als Gast in diesem Land Aufenthalt begehrt, hat sich an die hier geltende ordre public zu halten, an das Recht des Landes. Den Gast trifft hier die Bringschuld. Und nicht nur das: Ihn trifft auch grundsätzlich die Beweislast dafür, dass er die Grundrechte und Gesetze kennt, achten will und künftig achten wird. Es ist alles andere als unbillig, wenn ein liberaler Verfassungsstaat sowohl auf dieser Bringschuld als auch auf dieser Beweislast beharrt. Er kann darauf umso glaubwürdiger bestehen, je tatkräftiger er durch seine Integrationspolitik die Bereitschaft zur »inneren Einwanderung« unterstützt.
Was aber, wenn im Fall der Familie Sürücü die Annahme unserer rechtlichen Regeln und zivilisatorischen Standards derart eklatant verweigert wurde, dass die Angehörigen einen »Ehrenmord« geschehen lassen, den Täter mit einer Uhr belohnen, sich nicht einmal nachträglich vom ihm distanzieren, ihn also letztlich decken – und dann auch noch, welch Hohn!, das Sorgerecht für das Kind der Ermordeten beantragen wollen? Natürlich kann das Sorgerecht nicht der Familie des Muttermörders zugesprochen werden; das wäre so absurd, als wollte ein Elternmörder mildernde Umstände beanspruchen, weil er nun ja Vollwaise sei. Und im Grundsatz wäre es auch richtig, einen Clan, der zu einem solchen Verbrechen schweigt, auszuweisen. Oder soll die Verweigerung jener Bringschuld wie jener Beweislast folgenlos bleiben?
Verbieten lässt sich diese Frage nicht, grobschlächtig beantworten allerdings auch nicht. Die »zwingende Ausweisung« wie die »Ausweisung im Regelfall« bindet das Gesetz zu Recht an rechtskräftig verhängte Strafen von einiger Schwere. Aber eine »Ermessensausweisung« ist schon dann möglich, wenn ein Ausländer für sich oder seine Angehörigen Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Ganz aus der Welt kann da der Gedanke nicht sein, das geltende Gesetz um einen rechtsstaatlich deutlichen Tatbestand zu ergänzen, der eine Ermessensausweisung künftig auch dann erleichtert, wenn Ausländer durch Tatsachen ernste Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie sich der Einfügung in die ordre public grob oder nachhaltig verweigern.
Für den Fall Sürücü kommen all solche Überlegungen kaum noch zum Zuge, sofern nicht der Berliner Innensenator noch auf neue Tatsachen stößt. Ein Teil der Familienmitglieder verfügt ohnedies über die deutsche Staatsbürgerschaft, andere leben schon seit Jahrzehnten im Land. Aber dass unser Staat resignierend eine Gegenkultur im Lande dulden müsste – das kann liberal jedenfalls nicht gedacht werden.
- Datum 20.04.2006 - 14:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT 20.04.2006 Nr.17
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Die deutschen Politiker hätten spätestens zu Beginn der 80er Jahre wissen können, dass die meisten in Deutschland lebenden "Gastarbeiter" nicht mehr in die alte Heimat zurück wollten. Ihre Kinder wurden hier geboren, gingen hier zur Schule etc... Die notwendige Integration dieser Menschen wurde von den Politikern immer ignoriert.
Obwohl Mitte der 70er Jahre der deutsche Arbeitsmarkt vollkommen ausgelastet war, wurden weiterhin Gastarbeiter ins Land geholt, woran weniger die Ausländer als mehr die Politiker Schuld waren. Zu der Zeit lebten knapp 4,2 Mio Ausländer (davon ca. 1,1 Mio Türken als größte Minderheit) in Deutschland. Durch eine maßlose und unkontrollierte Einwanderungspolitik seitens der Bundesregierung vor allem in den 80er und 90er Jahren (diesen Schuh muss sich wohl die CDU anziehen) stieg die Zahl der Ausländer in Deutschland auf gegenwärtig 7,3 Mio, davon 1,8 Mio Türken (Ausländer mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht mitgezählt). Diese Zahlen mögen bei einigen "Native-Deutschen" Unbehagen auslösen, aber diese Land ist von einer Überfremdung mehr als weit entfernt. Für einige Leser wäre es hilfreich, die Website mit der folgenden URL 'mal durchzulesen, um eventuelle Urängste abzubauen:
http://www.loester.net/fa...
Was die Ausbürgerung und evtl. Abschiebung der Familie Sürücü angeht - es darf bestritten werden, ob es eine rechtliche Grundlage für solch ein Vorgehen in Deutschland zur Zeit gibt - wäre dies vermutlich aus Sicht der deutschen Regierung am sinnvollsten (bzw. einfachsten). Ich bezweifle aber, dass die türkische Regierung solche "re-importierte Landsleute" einfach so wieder aufnehmen würde, zumal viele der im Ausland lebenden Kurden nicht gerade für ihre Sympathien gegenüber der Türkei bekannt sind, und somit nicht unbedingt Solidarität von Seiten der Türkei erwarten können. Ich selber würde als "Persona non grata" natürlich sofort dieses Land verlassen - wenn ich nicht so sturr wäre...
@udo123454321:
Na, für Sie ist wohl der Ursprung allen Übels der Türke bzw. der Moslem, nicht wahr? Sie sollten wirklich weniger Bücher von Raddatz und Konsorten lesen.
Haben Leute wie Sie sich schon mal das "Mustereinwanderungsland" USA genauer betrachtet? Dort sind nicht die Moslems, nicht die Araber und nicht die Türken diejenigen Migranten, deren Integration schief läuft. Es sind große Teile der hispanischen und der schwarzen Bevölkerung, die in heruntergekommenen Ghettos leben, unverhältnismäßig hoch arbeitslos sind und (in diesem Fall die "Hispanics") größtenteils die Landessprache nicht beherrschen. Dummerweise sind aber die Hispanics und der größte Teil der schwarzen Bevölkerung keine Moslems, sondern entstammen dem "christlichen Kulturkreis".
Betrachten Sie einmal die Araber und die Muslime in den USA. Vielleicht auch wegen ihrer geringeren Anzahl im Verhältnis zu den anderen Minderheiten sind sie in die amerikanische besser integriert als in Europa. Die muslimische Hochburg der USA, die Stadt Houston, ist ein Paradebeispiel, dass Muslime mit christlichen und jüdischen Geschäftsleuten in Eintracht zusammenleben und Geschäfte machen können.
Die größte Gemeinsamkeit der Hispanics und der Schwarzen in den USA mit den Türken in Deutschland ist, dass diese Bevölkerungsgruppen in den jeweiligen Ländern die größten Minderheiten bilden. Wenn ausreichend Menschen einer Minderheit an einem Ort zusammenleben, werden andere hinzuziehen bis sich eine Ghettoisierung vollzogen und sich eine isolierte Gemeinschaft herausentwickelt hat.
(Ich muss hier mal anmerken, dass ich lieber durch Berlin-Kreuzberg oder Neukölln laufen würde als durch LA Southcentral).
Diese Phasen der Ghettoisierung hätte die Politik verhindern können, hat sie aber leider verschlafen. Die Versäumnisse der Politiker auf dem Rücken der Türken auszutragen ist nichts anderes als sich vor der Verantwortung der eigenen Fehler zu drücken.
Und noch einige Richtigstellungen zu Behauptungen von udo123454321:
"...ein Moslem kann seine Ehefrau ruhig schlagen, wenn sie nicht folgsam ist."
- Der dazugehörige Koranvers (4:34) wird häufig von Leuten wie Ihnen angeführt, um zu zeigen, wie sehr der Islam die Frau unterdrückt.
Dieses Gebot soll als letzte Möglichkeit bei "ungebührlichem und sittenwidrigem Verhalten" der Frau angewandt werden, was der Prophet Mohammed (s.a.w.) aber weder jemals selbst praktiziert noch irgendwann gutgeheißen hat.
In zwei Hadithen zu diesem Thema heißt es vom Propheten:
"Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen und dann am Abend mit ihr das Bett zu teilen?" und "Schläge dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn sich die Frau auf eindeutige und offensichtliche Weise unmoralisch verhalten hat. Aber ihr habt weder das Recht, ihnen ins Gesicht zu schlagen, noch so fest zuzuschlagen, dass sie Flecken davontragen."
Wie bereits erwähnt, hat der Prophet dieses Gebot nie angewandt. Wie wichtig kann dieser Vers für das Praktizieren des Islams sein, wenn selbst der Prophet von diesem Vers nie Gebrauch gemacht hat.
"...eine Frau, die ein uneheliches Kind zur Welt bringt gehört gesteinigt."
- Nun, anders als im Alten Testament, in dem jeder ohne Ausnahme bei "Unzucht" gesteinigt wird, sieht es im Islam etwas anders aus.
Der Islam trennt, ob jemand, der verheiratet ist, Unzucht begeht oder eine ledige Person dies tut. Dabei ist es unerheblich, ob der "Sünder" männlich oder weiblich ist.
Ist der Ehebrecher (wie der Name schon sagt) verheiratet, kann die Strafe im Islam Steinigung sein. Das Gebot der Steinigung für Verheiratete steht aber nicht im Koran selbst geschrieben, es ist ein Hadith und dessen Anwendung also Sunna. Ausübungen der Sunna sind aber nicht zwangsläufig verpflichtend für den Muslim. Mit anderen Worten, die Steinigung von verheirateten Ehebrechern ist nach der islamischen Rechtssprechung (Fikh) kein Pflichtgebot.
Bei unverheirateten Sündern, die Unzucht begehen, ist die Strafe (Mann wie Frau) die Züchtigung durch hundert Stockschläge. Diese Strafe steht allerdings im Koran geschrieben und wäre bei Anwendung der Fikh also zwingend.
Die Strafe für Unzucht mag zwar einigen Lesern mißfallen, ist aber im Verhältnis zur Strafe im Alten Testament weitaus humaner ausgelegt. Im Alten Testament gilt jede Art von Unzucht als "Ehebruch" und wäre somit immer mit der Steinigung zu ahnden. Würde in diesem Land also konsequent nach christlichen Geboten gelebt, hätten die Menschen hier auch nicht viel zu lachen (zumal würde es nicht mehr viele geben).
(In diesem Zusammenhang sollten sich die Menschen in Europa einmal klar machen, dass wir in Europa nicht nach "christlichen" Werten leben, sondern nach humanistischen Werten, deren Wurzeln in der lateinischen und hellenistischen Geschichte zu finden sind.)
"...Schwule gehören gesteinigt."
- Nun hören Sie aber auf. Die Tötung von Menschen, die gleichgeschlechtlichen Verkehr praktizieren, ist in jeder der drei Weltreligionen geboten. Selbst nicht religiöse Menschen stellen bei diesem Thema ihre Intoleranz unter Beweis. Tun Sie nicht so, als ob das nur charakteristich für den Islam ist. Wenn Sie wüßten, was ich von manchen Amerikanern aus dem "Bible-Belt" der USA zu diesem Thema habe sagen hören. Nun ja, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Und tschüss....
In Europa ist die häufigste Todesursache bei Frauen zwischen 14 und 44 Gewalt in der Familie, die Fälle sind so zahlreich und peinlich dass sie in den Medien keinen Niederschlag finden, die Täter kommen aus allen Schichten. In Deutschland sterben so offiziell jede Woche mehre Frauen , durch Gewalt, meist durch den Geschlechterkrieg der hinter den deutschen Haustüren tobt. Der deutsche Mann als Schützenbruder oft auch schwer bewaffnet ist nicht bereit sich mit allem abzufinden was Selbstverwirklichung seiner Familienangehörigen angeht, im wesentlchen nicht bei seiner Partnerin. Ein Tabuthema. Ein Thema das niemand aufgreift auch nicht die Frauen weil damit auch die unagenehmen Seiten grenzenloser Freiheit gegenüber Familie und Gesellschaft diskutiertwerden müssten. Anders nun bei den Zuwanderern, wo kurdische Traditionen gerne mit dem Islam in Verbindung gebracht werden. Hier werden Einzelfälle so aufgebläht und jeder Politiker und Kirchenfürst fühlt sich aufgefordert sich zu Wort zu melden. Es istklar dass familiärer und gesellschaftlicher Druck zu diesen sogenannten Ehrenmorden führt, das festzustellen ist korrekt, aber auch die viel grössere Gewalt an Frauen in der Mehrheitsgesellschaft entsteht aus familiärem und gesellschaftlichem Druck.
Ist die Gewalt der deutschen christlich geprägten Mehrheitsgesellschaft fortschrittlich und die Gewalt der Zuwanderer rückständig ?
Tödliche Gewalt an Frauen gibt es in der europäischen Mehrheitsgesellschaft vielöfter als bei den Zuwanderern, darüber sollte bei der Diskussion eines solchen Themas immer geachtet werden.
Deshalb wird die einseitige Kritik an den Zuwanderern vor so einem Hintergrund, trotz der Tragik der Einzelfälle zur Hetze die Ressentiments schürt, und dann wie bei dem Nagelbombenanschlag in Köln, oder dem Übergriff in Potsdamm kürzlich zu einer Ursache der Gewalt gegen Muslimen und Dunkelhäutigen etc. Und da diese Gewalt zumindest in Afghanistan , und das Schüren von Ressentiments inzwischen in Deutschland wieder zur Staatsräson wird schließt sich hier ein weiter Kreis.
Man kann nur hoffen, dass so viele wie möglich das Posting von Fritzfernando vom 22.04.2006, 14:30:47, lesen.
Besser könnte man nicht den Fanatismus und verzerrte Weltsicht des linken Gutmenschentums beschreiben.
Und wie immer muss der Feminist seinem Machwerk durch die Verwendung der üblichen Kraftausdrücke (Tabuthema u.ä.) Bedeutung verleihen, weil dieser Wust von Lügen und Tatsachenverdrehungen nun leider weder durch die Statistik noch durch die Alltagserfahrung beweisbar ist.
Fürwahr, mutige TabuanpackerInnen, AussprecherInnen von unangenehmen Wahrheiten und todesmutige KämpferInnen gegen das Unrecht allemal.
Lasst uns noch ein paar LehrstühlInnen schaffen, damit die Tabus noch besser angepackt und die unangenehmen WahrheitInnen noch besser ausgesprochen werden können!
Islam Von GerhardStenkamp - Ist es nicht pervers, eine Kuh zu schlachten, indem man ihr ohne Betaeubung den Hals durchschneidet?
Das Schächten wurde auch in dem Nazipropagandafilm "Der ewige Jude" verwendet um damals die Juden zu stigmatisieren.
Auch andere Propagandatricks aus diesem Machwerk finden heute wieder Verwendung um Muslime schlecht darzustellen.
zu leben wie eine Deutsche mit dem Tod bestraft werden muss weil es die Ehre der Familie beschmutzt dann kann man ausser der Tatsache dass diese Leute die Deutschen und das Land verachten auch erkennen dass sie nicht im 21.Jahrhundert leben wollen.Fuer mich ist es nicht akzeptabel Menschen im Lande zu erlauben die unsere Kultur,unsere Werte nicht anerkennen und die sich ueber die deutschen Gesetze hinwegsetzen. Da muss es auch fuer den Rest der Familie Strafe geben und man sollte ihnen nicht erlauben in Deutschland zu verbleiben.
Sie meinen also, ich wuerde Nazi-Tricks anwenden!
Gleichzeitig scheinen sie es fuer voellig legitim zu halten, einer Kuh ohne Betaeubung den Hals durchzuschneiden!
Muss so sein, weil der heilige Prophet es so will!
Hoeren sie mal: ich bin kein Nazi, ich bin dafuer, dass Rassen sich mischen!
Bin aber fuer Betaeubung einer Kuh vor dem Schlachten!
Als Einwanderer war die Integration eine sehr wertvolle, persönliche Erfahrungen.
Dafür sind zwei Voraussetzungen unbedingt erforderlich, die genau so für einen Berufserfolg oder für den Erwerb eines Führerscheines o.ä. gelten:
- Der Wille und
- Die Fähigkeit
Bedauerlicherweise fehlen diese zwei Voraussetzungen in vielen Fällen. Daraus folgt, dass weder die Grundwerte noch die Landessprache des "Gastgebers" angenommen würden. Ohne die Sprache zu beherrschen kann sich niemand wirklich vermitteln. Damit ist die Möglichkeit, sich mit der Kultur des Gastlandes, wenigsten in einem Mindestmaß, auseinander zu setzen nicht gegeben. Und ohne Kulturverständnis gäbe es keinen Zugang zum neuen Umfeld.
Dass alle anderen Familienmitglieder freikamen ist deshalb unverständlich, weil ein solch Todesurteil nicht von dem jüngsten Bruder erdacht wurde sondern nur innerhalb des Familienrates stattfinden könnte. Der Jüngste bekommt ja, im Vergleich zu seinen älteren Brüdern, nur die geringere Strafe.
Wenn es dem Staat zu Gebote steht wäre ein Ausweisen der moralischen Täter, sprich der Familie, eine moralische Geste gegenüber der Ermordeten. Sie wollte hier mit Körper UND Geist leben, ihre Familie jedoch wollte und will hier nur körperlich anwesend sein. Das Urteil wird ihre geistige Welt nicht nach Westen bringen.
Nun reden wir über die Tat, den Täter und die Hintergründe. Das Opfer und alle, die einer ähnlichen Gefahr ausgesetzt sind, verdienen viel mehr Aufmerksamkeit und den Schutz unserer Gesellschaft.
Ich lese ihren Kommentar nicht ohne Skepsis.Aber da Sie ja Muslim sind koennen Sie mir vielleicht erklaeren warum gerade bei muslimischen Einwanderern die Integration ueberhaupt nicht funktioniert.Wir hatten vorher Italiener,Jugoslawen,Portugiesen als Gastarbeiter von denen Einige im Land blieben,andere kehrten zurueck in ihre Heimat und ich kann mich nicht an Probleme erinnern in der Zeit aber nun haben wir in D.viele offenbar integrations--resistente Menschen die weder deutsch sprechen koennen oder wollen,die ignorieren dass sie in einem Land mit westlichen werten leben und ganz offensichtlich die hiesigen Gesetze fuer sich ablehnen.
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