Geheimdienstaffäre

»Freilassung verhindert«

Ein Geheimdossier illustriert die beschämende Rolle der Regierung im Fall des Bremer Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz

Der Bremer Guantánamo-Häftling Murat Kurnaz, seit vier Jahren ohne Anklage festgehalten, hätte schon 2002 aus dem Gefangenenlager freikommen können. Doch der Bundesnachrichtendienst (BND) und sein heutiger Chef Ernst Uhrlau, damals Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, lehnten ein entsprechendes Angebot der USA ab. Zudem schickte das Bundeskriminalamt (BKA) – via BND – vertrauliche »Erkenntnisse« über Kurnaz in jenes Lager, das die Regierung als »rechtsfreien Raum« bezeichnete. All dies, während Exaußenminister Joschka Fischer Kurnaz’ Mutter seine »Anteilnahme« versicherte.

So steht es im vertraulichen Bericht der Regierung an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), der der ZEIT vorliegt. Das Dossier wurde kürzlich verfasst, um die Kooperationen zwischen US-Behörden und BND im Irak-Krieg zu erhellen, war aber nur in einer stark gekürzten Version veröffentlicht worden. Der vollständige Bericht zeichnet ein völlig neues Bild von der Rolle, die deutsche Sicherheitsbehörden im Fall des in Bremen geborenen Türken Kurnaz spielten. Bislang war nur bekannt, dass BND-Beamte das Lager zu »Aufklärungszwecken« besuchten ( ZEIT Nr. 51/05) . Doch nun werden nicht nur die Aktivitäten des BND, sondern auch die aus der Kooperation resultierenden Konsequenzen für Kurnaz ersichtlich: Der heute 24-Jährige wird wie ein Schwerkrimineller von seiner Heimat fern gehalten – obwohl ihm keine Straftat nachgewiesen werden kann.

Da der ungekürzte Regierungsbericht geheim gehalten wurde, erfuhr die Öffentlichkeit nur wenig über die Aktivitäten, die deutsche Behörden in Guantánamo entfalteten. Nun wird klar: Nicht nur Geheimdienstler kommunizierten zu jener Zeit mit dem Häftling im rechtlichen Niemandsland. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) – als Strafverfolgungsbehörde, anders als Geheimdienste, streng an die Strafprozessordnung gebunden – schickte Fragebögen, aber auch persönliche Akten in jenen »rechtsfreien Raum«, in dem Häftlinge mit Kältefolter, Lärmterror und Schlafentzug misshandelt wurden.

Am 14. Mai 2002 etwa wurden »Erkenntnisse« über Kurnaz – er soll in Bremen Kontakt zu Islamisten gehabt haben – vom BKA an US-Behörden übergeben. Dies, obwohl der damals gegen Kurnaz ermittelnde Bremer Staatsanwalt den US-Behörden die Akteneinsicht verweigerte. Schließlich wollten diese nicht bekannt geben, weshalb sie Kurnaz festhalten. Am 25. Juli 2002 steckte das BKA kurzerhand zwei nach Guantánamo reisenden deutschen BND-Leuten eine Verhörliste für Kurnaz zu. Der Bremer wurde den Deutschen im September 2002 in einem »klimatisierten Vernehmungscontainer« vorgeführt, seine Füße, so der Bericht, mit »einem Eisenring am Boden befestigt«. Nur die Handfesseln seien »auf Bitten der deutschen Delegation abgenommen worden«. Kurnaz beklagte Hitze, schlechte Nahrung und den »seltenen Hofgang« – zweimal wöchentlich 15 Minuten. Seiner Mutter wurde beschieden, es gehe ihm »den Umständen entsprechend gut«.

Am 9. Oktober 2002 erhält das BKA die Fragenliste ausgefüllt zurück – und hält sie unter Verschluss. Selbst Kurnaz’ Anwalt Bernhard Docke bekommt das Verhörprotokoll »aus Sicherheitsgründen« nie zu Gesicht. Dabei konnten, so die Regierung, »Verdachtsmomente nicht bestätigt werden«. Kurnaz’ Mutter erfährt nicht einmal, dass ihr Sohn von Deutschen besucht wurde. Immerhin sicherte ihr das Auswärtige Amt »volle Unterstützung« zu.

In Wahrheit kommt es am 29. Oktober 2002 zu einer für Kurnaz fatalen Besprechung im Kanzleramt. Die USA wollen ihn offenbar freilassen, doch der BND, so hält der Regierungsbericht wörtlich fest, »plädiert hinsichtlich der Nachfrage der USA, ob Kurnaz nach Deutschland oder in die Türkei abgeschoben werden solle, für Abschiebung in die Türkei und Einreisesperre für Deutschland«. Der damalige Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Ernst Uhrlau, stimmt zu. Bremens Innensenator verfügt das Einreiseverbot. Begründung: Kurnaz habe in den letzten sechs Monaten sein Visum nicht verlängert. Damit ist einem Mann, gegen den kein Beweis vorliegt, die Einreise in seine Heimat verwehrt.

Die USA sind verstört: Einerseits interveniert Joschka Fischer persönlich im US-Außenministerium für eine Freilassung, doch am 9. November 2002 hält der BND fest, die »Entscheidung der Regierung, wonach Kurnaz nicht nach DEU abgeschoben werden solle, stößt bei US-Seite auf Unverständnis. Freilassung sei wegen seiner nicht feststellbaren Schuld sowie als Zeichen der guten Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden geplant gewesen.« Anwalt Docke sagt: »Wenn das stimmt, dann hat die Regierung die Freilassung von Kurnaz verhindert. Sie trägt direkte Mitverantwortung für langjähriges Martyrium.« Seitens des BND will man »keinen Kommentar« abgeben. Es sei »höchst ärgerlich«, dass der Regierungsbericht an die ZEIT gelangte, heißt es lediglich.

 
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Leser-Kommentare

  1. Es ist ein Skandal, dass ein Mensch ohne Anklage oder Urteil über einen so langen Zeitraum festgehalten werden kann.

    Ein noch größerer Skandal ist es aber, dass unsere Gesetze noch immer keine legale Möglichkeit vorgeben, wie man mit Leuten, die uns grundsätzlich feindlich gegenüberstehen, umgehen kann.

    Es muß doch möglich sein, einen Weg zu finden, wie man unsere Kultur und uns verachtenden Islamisten, die nur noch keine Straftat begangen haben, weil sie keine Gelegenheit dazu hatten, zu unerwünschten Personen erklären kann.

    Der Gesetzgeber ist gefordert.

  2. Murat Kurnaz muss vom deutschen Staat für das Unrecht, die Zerstörung seines Lebens, die Qualen, die der deutsche Staat zu verantworten hat, in vollen Umfang entschädigt werden - und zwar nach US-amerikanischen Maßstäben. Die dafür erforderlichen Gelder sollten den verantwortlichen Entscheidern aus deutscher Politik und Behörden von ihrem Gehalt und ihren Pernsionsansprüchen angezogen werden. Murat Kurnaz gilt unsere volle Solidarität! Eine Schande für diesen Staat!

    • 28.04.2006 um 1:05 Uhr
    • ambln

    Sehr schön, Udo - schaffen wir doch gleich den Grundsatz der Unschuldsvermutung ab, ach was, entledigen wir uns direkt aller Freiheitsrechte. Ich finds super. Ansonsten sieht es ja wohl auch recht schlecht um unsere mehr oder weniger freiheitliche Verfassung bestellt. Alles wegen ein paar Wenigen. Schade. Naja, immerhin war es eine schöne Zeit.

    • 28.04.2006 um 1:16 Uhr
    • zorc

    Lieber udo123454321, zu den höchsten Kulturgütern unseres Landes, da werden Sie mir sicher beipflichten, zählt seine Rechtsordnung. Was aber bedeutet das für Sie? -- für jemanden, der Leute für Sachen bestrafen lassen will, die sie noch nicht getan haben (und mithin vielleicht nie tun werden): Eine Idee, die so weit außerhalb dieser Rechtsordnung steht, dass Sie sich ihrer Logik zufolge umgehend zur hierzulande unerwünschten Person erklären müssten. Ganz so einfach ist es mit dem wünschen und unerwünschen leider nicht.

  3. Auch wenn die Diskussion derzeit so geführt wird, als stünde die Problematik außerhalb des Rechtssystems, so ist dem doch in Wirklichkeit nicht so. Meiner Meinung nach handelt es sich in jedem Fall um eine Straftat, begangen im Amt, und diese wäre zu verfolgen. Falls das die Staatsanwaltschaften aus irgendwelchen Gründen nicht so sehen sollten - wäre das Strafvereitelung, ebenfalls strafbar.

  4. Die Komlicenschaft von BKA und BND mit den rechtsstaatswidrigen Praktiken der USA in Guantanamo ist zu verurteilen. Manche aufgeregte Diskussion wäre freilich entbehrlich, träfe man eine ganz einfache und im Grunde selbstverständliche Unterscheidung:

    Zwischen den bürgerlichen und bis auf´s äußerste zu verteidigenden Freiheitsrechten aller Staatsbürger (die in den letzten Jahrzehnten dramatisch eingeschränkt wurden z.B. durch Lauschangriffe, Berufsverbote, zeitgeschichtliche Interpretationsverbote, Polizeimaßnahmenrecht, Überstellung von Staatsbürgern in das EU-Ausland) und andererseits den Rechten jener Mitbürger, die – sei es aus Gründen einer zeitlich nur kurz zurückliegenden Einwanderung, sei es aus in ihrer eigenen Person liegenden Gründen (und das ist die Regel) - Staatsbürger nicht werden wollen oder können. Auch die Grundrechte von Nicht-Staatsbürgern wie Rechtsweggarantie, Unschuldsvermutung, Menschenwürde müssen selbstverständlich penibel beachtet werden. Ob dazu jenseits eng zu begrenzender Asylgründe freilich auch ein Aufenthaltsrechtsanspruch für Migranten gehört, sobald diese unter welchen Modalitäten auch immer hier geboren wurden, sich hier ansässig gemacht oder auch nur Deutschland erreicht haben, ist doch etwas in Zweifel zu ziehen. Absurd wird es aber, wenn unser Land einen alle überhaupt vorstellbaren Lebensbereiche – selbst in fernen Ländern – absichernden Vollservice sogar solchen Migranten bieten soll, deren von Fall zu Fall festzustellende ablehnende oder sogar feindliche Einstellung gegenüber unserer Kultur deutlich ist und deren eigener Beitrag mitunter ausschließlich in der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft besteht.

    Wenn der Bundesnachrichtendienst für den in Deutschland geboren 24-jährigen Murat Kurnaz für eine Abschiebung aus Guantanamo in die Türkei und für eine Einreisesperre nach Deutschland plädierte, „obwohl ihm keine Straftat nachgewiesen werden kann“ (DIE ZEIT), ist ja doch anzunehmen, dass mindestens sehr schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen (über solche Verdachtsmomente wird freilich in den deutschen Medien in solchen Fällen habituell nicht berichtet). Warum soll es für den türkischen Staatsbürger Kurnaz eigentlich nicht zumutbar sein, seine tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte samt Entschädigungsansprüchen etc. von seinem Vaterland aus bei deutschen Gerichten geltend zu machen, und warum soll es für Deutschland zumutbar sein, ihn entgegen einer solchen gravierenden Stellungnahme des eigenen Nachrichtendienstes einreisen zu lassen? Sollten jene konkret nicht für berichtenswert gehaltenen Befürchtungen sich bewahrheiten – was dann? Haben unsere Regierungsmitglieder nicht geschworen, Schaden vom „deutschen Volk“ zu wenden? Für eine verantwortliche Beurteilung dieses tragischen Falles scheinen mir da doch fast alle Informationen zu fehlen.

  5. Murat Kurnaz ist kein Deutscher.
    Er ist Türke.

    Was hat Deutschland, was hat das deutsche Rechtssystem mit ihm zu tun?
    Nichts, aber auch gar nichts.

    Was haben meine Steuergelder mit einem Türken, der irgendwo auf der Welt festgenommen wird, zu tun?
    Nichts, aber auch gar nichts.

    Was haben die Freiheits- und Bürgerrechte eines Deutschen in Deutschland mit einem Türken, der in Pakistan festgenommen wird zu tun?
    Nichts, aber auch gar nichts.

    Deutschland ist keine Vollkaskoversicherung für Türken. Soll sich doch die Türkei um ihn kümmern. Dort kann er auch seine Rechte als türkischer Staatsbürger einklagen.
    Unsere Regierung hat vollkommen richtig gehandelt, denn schließlich ist sie dafür da, die Interessen Deutschlands und der Deutschen zu vertreten und nicht die Interessen der Türkei und der Türken.

  6. 8. Warum

    echauffieren sich so viele wenn ein Tuerke irgendwo in der Welt festgenommen wir NUR weil der mal in Deutschland gewohnt hat aber dann offenbar nach Pakistan gereisst ist.Ich vermisse in dieser Debatte auch nur das kleinste Anzeichen dass sich die Tuerkei um ihren Staatsbuerger gekuemmert hat...

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  • Von Florian Klenk
  • Datum
  • Quelle DIE ZEIT 27.04.2006 Nr.18
  • Kommentare 15
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