Finanzmarkt Im Namen der Banken
Mit seiner neuen Rechtsprechung zu Schrottimmobilien beschädigt der Bundesgerichtshof das Vertrauen in den Rechtsstaat
Der Dienstag dieser Woche wird vielen Verbraucheranwälten und ihren Mandanten wohl als ein ziemlich schwarzer Tag in Erinnerung bleiben. An diesem Datum hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Hoffnung Zigtausender Klein-und Mittelverdiener weitgehend zunichte gemacht, sich mit Hilfe von Gerichten aus einem Schuldenturm zu befreien, in den sie durch den Kauf von völlig überteuerten Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds geraten sind.
Die Hiobsbotschaft für die Verbraucher haben die Karlsruher Richter in der Pressemitteilung zu ihren Entscheidungen in vier Fällen ganz harmlos verpackt. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Senat des Bundesgerichtshofs in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds beigelegt , so lautete die Überschrift.
Doch diese neue Harmonie zwischen den beiden Senaten hat einen hohen Preis. »Das ist eine klägliche Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung«, kritisiert Peter Derleder, Juraprofessor in Bremen. Ähnlich sieht es Rechtsanwalt Volker Gallandi: »Das ist für alle Anlegerschutzprozesse der absolute GAU.« Um sich zu einigen, hat der II. Zivilsenat offenbar akzeptiert, dass der XI. Senat jetzt dessen bisherige verbraucherfreundliche Rechtsprechung in den entscheidenden Punkten völlig korrigiert hat – und zwar zugunsten der Banken.
Die hatte der II. Senat im Juni 2004 zutiefst geschockt, hatte er ihnen damals doch so ziemlich jede juristische Möglichkeit verbaut, sich der Mitverantwortung für den finanziellen Ruin vieler unerfahrener Kleinanleger zu entziehen. Und beispielsweise klipp und klar einen Rückzahlungsanspruch der Banken gegenüber den Kreditnehmern verneint, wenn die Banken Verbaucherschutzgesetze missachtet haben.
Damit war aber der Eklat perfekt: Denn über Jahre hinweg hatte der XI. Senat unter seinem Vorsitzenden Richter Gerd Nobbe erfolgreich die Kreditinstitute genau vor solchem milliardenteuren Unbill geschützt. Nobbe nämlich, daraus macht er keinen Hehl, will mit seiner Rechtsprechung zu gesunden volkswirtschaftlichen Verhältnissen beitragen – auch wenn das zulasten der Bankkunden geht.
Ganz offenbar ist Nobbe seiner Rolle als Nothelfer der Banken auch bei den jüngsten Urteilen treu geblieben und hat sich damit gegen den II. Senat durchgesetzt. Zwar liegen die Entscheidungen noch nicht im Wortlaut vor. Doch die Pressemitteilung lässt kaum einen Zweifel: Die 2004 vom II. Senat aufgestellten verbraucherfreundlichen »allgemeinen Grundsätze für die Abwicklung kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen« sind in den entscheidenden Punkten nur noch Makulatur.
Denn egal, ob Treuhänder ohne Vollmacht den Darlehensantrag unterzeichnet haben oder ob der Darlehensvertrag wegen unvollständiger Kostenangaben nach bisheriger Rechtsprechung des II.Senats nichtig ist – für den XI. Senat bleiben die Verträge trotzdem gültig.
Mit den jüngsten Entscheidungen hat der Nobbe-Senat die bisherige Rechtsprechung quasi ins Gegenteil verkehrt. Während der II. Senat die juristischen Schlupflöcher zulasten der Banken gestopft hatte, haben die betroffenen Verbraucher nun praktisch keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, um sich doch noch aus der Schuldenfalle zu befreien, in die sie die Kreditinstitute gemeinsam mit skrupellosen Geschäftemachern gelockt haben. Eines ist jedenfalls sicher: Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird durch solches Taktieren der höchsten Richter gewiss nicht gestärkt.
- Datum 27.04.2006 - 14:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT 27.04.2006 Nr.18
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Hier wurde vom obersten Gericht organisierter Betrug legalisiert. Was soll man dazu noch sagen??? Den Betroffenen bleibt nur noch auszuwandern.
1. Ein Richter hat konsistentes Recht zu sprechen und nicht den Aktienkurs der Banken zu stützen. Er wird von allen Bürgern bezahlt und nicht nur von Bankatkionären und den Angestellten der Bank.
2. Falls wirklich die Banken vor dem Konkurs wären, so ist dies in einer Marktwirtschaft ein normales Risiko von Fehlentscheidungen.
3. Hier ist wohl eine Ewigkeitsgarantie für die Banken entstanden.
4. Auf der anderen Seite steht die Gier nach hohen Renditen der Anleger ohne das Objekt je angeschaut zu haben, sich hoch zu verschulden und die anderen die Steuern zahlen zu lassen von denen man über Sozial- und Infrastrukturleistungen profitiert.
5. Zwei Gierige streiten sich: der Bankaktionär und der gierige Immobilienanleger
6. für Deutschland ist die Gier beider Gruppen kein Fortschritt.
der reale Wohlstand sinkt und der Rechtsfrieden ist bedroht.
7. Deutschland gerät langsam aus den Fugen des seit 30 Jahren mit Staatsschulden erkauften sozialen Frieden. Die verarschte Generation wird sich das lange nicht mehr ansehen, wie eine dekadente Generation dieser Republik die Grundlagen für Frieden, Freiheit und Wohlstand nimmt.
8. Die Medien sollten den Lebensweg der Richter des XI. Senats genau beobachten, Kinder und Enkel inbegriffen.
Vitamin B ist überall in dieser Republik.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht dieses Verhalten interpretieren wird. Das vom XI Senat wählte Verfahren hat keine rechtliche Grundlage. Streiten sich zwei Senate am BGH ist der große Senat des BGH anzurufen. Der fällt dann eine Entscheidung. Dieses Gemauschel, das dann über eine Pressemitteilung öffentlich gemacht wird, dürfte verfassungswidrig sein. Dies wirft natürlich auch die Frage auf, ob man Richter persönlich zur Verantwortung ziehen kann ?
Im Faschismus der alten Prägung hat der
"Führer" den Gerichten gesagt, wie sie zu entscheiden haben...
...im "Wirtschaftsfaschismus", der im Entstehen begriffen ist, sagt es ihnen die Wirtschaft - oder, noch besser, die Gerichte wissen in vorauseilendem Gehorsam bereits selber, was die Wirtschaft möchte...
...es lebe der Fortschritt.
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