Gleiche Steuer für alle?
Finanzminister Peer Steinbrück will Dax-Konzerne und Mittelständler einheitlich belasten. Die Frage ist, ob der Staat sich das leisten kann
Diese Debatte passt Peer Steinbrück überhaupt nicht ins Konzept. Während seine Partei die Frage erörtert, ob man mehr Steuern eintreiben müsste, müht sich der Finanzminister, eine höhere Belastung von Bürgern und Wirtschaft auszuschließen. Drei zusätzliche Punkte bei der Mehrwertsteuer zur Sanierung der öffentlichen Finanzen, das sei unvermeidbar, noch mehr Steuern aber werde es mit ihm nicht geben. Mehr noch: Der forsche Sozialdemokrat brütet über der Reform der Unternehmensbesteuerung – und hat angekündigt, dass er die Steuersätze senken will.
In seiner ersten Haushaltsrede vor dem Bundestag Ende März verkündete Steinbrück die »Abkehr vom alten Dualismus der unterschiedlichen Besteuerung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften«. Er versprach zudem ein Kunststück. Als »wichtiges Signal für Investoren« würden die Steuersätze gesenkt, so Steinbrück, aber ohne den Staatshaushalt »in Milliardenhöhe« zu belasten. Die Unternehmensteuern würden »transparenter, einheitlicher und rechtsformneutral«. Mit der Reform, die Anfang 2008 in Kraft treten soll, werde die Regierung »zu mehr Wachstumsdynamik in unserem Lande beitragen«.
Steinbrücks Worte klingen zu schön, um wahr zu werden. Zu widersprüchlich sind die Ziele. Entweder er schichtet die Steuerlast unter den Unternehmen nur um. Dann kostet die Reform den Staat nichts, aber sie verfehlt den Hauptzweck: international wettbewerbsfähige Steuersätze für die gesamte Wirtschaft. Oder er senkt die Steuersätze kräftig – dann wird die Reform für den Staat teuer. Das Vorhaben wird noch schwieriger, weil Schwarz und Rot im Parlament verschiedener Meinung sind. CDU-Finanzpolitiker wollen alle Unternehmen entlasten, während für einflussreiche Sozialdemokraten wie den Fraktionsvize Joachim Poß jeder Schritt zu viel ist, der über die Beschlüsse des Job-Gipfels vor einem Jahr hinausgeht. Damals wurde unter anderem ein Körperschaftsteuersatz von 19 Prozent vereinbart.
Müssen die Unternehmen überhaupt entlastet werden? Nach der letzten, von Rot-Grün beschlossenen Unternehmensteuerreform wurden die Finanzämter sogar zu Auszahlungskassen für die Konzerne. Doch abgesehen davon, dass sich die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer wieder normalisiert haben und auch die Gewerbesteuer wieder üppiger fließt (siehe Grafik), ist das nur ein Ausschnitt, nicht das Gesamtbild. Niemand weiß, wie hoch die Steuerlast der Wirtschaft in Deutschland insgesamt ist. Selbst die Fachleute der EU-Kommission, die regelmäßig internationale Vergleiche anfertigen, haben vor dem intransparenten deutschen Unternehmensteuerrecht kapituliert.
Das Problem sind die 2,8 Millionen meist mittelständischen Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die insgesamt zwei Drittel aller deutschen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Statistiken zeigen nicht, inwieweit die Steuern dieser Firmen dem betrieblichen und dem privaten Bereich der Inhaber zuzurechnen sind.
Klar ist dies nur bei den Kapitalgesellschaften. Die entsprechenden Zahlen deuten allerdings darauf hin, dass sich der Beitrag der Wirtschaft zur Finanzierung des Staates in Grenzen hält. Allein die 30 im Börsenindex Dax gelisteten Unternehmen, die Premiumklasse der Wirtschaft, wiesen im vergangenen Jahr zusammen mehr als 50 Milliarden Euro Gewinn aus. Alle 500.000 deutschen Kapitalgesellschaften zusammen zahlten aber gerade einmal gut 16 Milliarden Euro Körperschaftsteuer. Das ist weniger, als der Bund aus Tabak-, Kaffee- und Branntweinsteuer einnimmt.
Generell zahlen die Unternehmen also nicht zu hohe Steuern. Dennoch ist eine Reform nötig – zu hoch sind im internationalen Vergleich die nominalen Steuersätze. Das geben auch Kritiker wie der Ökonomieprofessor Lorenz Jarass von der Fachhochschule Wiesbaden zu, der sonst durchaus eine zu laxe Besteuerung der Betriebe bemängelt. Die nominalen Sätze sind im internationalen Wettbewerb entscheidend dafür, wo vor allem multinationale Konzerne investieren und Arbeitsplätze schaffen oder wo sie zumindest ihre Gewinne versteuern. Für sie sind die gegenwärtigen deutschen Steuersätze ein Anreiz, Gewinne ins Ausland und Verluste nach Deutschland zu verschieben.
Ziel ist eine Gesamtsteuerlast von nicht mehr als 30 Prozent
Der Knackpunkt der von Steinbrück geplanten Reform ist die angestrebte steuerliche Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Von den Gewinnen der Personengesellschaften, die über den Grundfreibetrag hinausgehen, kassiert der Fiskus die progressive Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag, mit Sätzen zwischen 16,4 und 44,3 Prozent – je nach Gewinnhöhe und Familienstand der Firmeninhaber gestaffelt. Die fällige Gewerbesteuer können die Personengesellschafter weitgehend mit der Einkommensteuer verrechnen. Die Kapitalgesellschaften – AGs und GmbHs – zahlen dagegen einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent plus die Gewerbesteuer. Ihre nominale Steuerlast summiert sich mit Soli auf fast 39Prozent – in Europa ein Spitzenwert.
Ziel der schwarz-roten Koalition ist das europäische Mittelmaß, eine Gesamtlast von nur 30 Prozent. Dafür muss für Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuersatz aber nicht nur mindestens auf 15 Prozent fallen. Den Familienbetrieben wäre damit jedoch nicht geholfen. Für Steinbrück liegt das »wesentliche Problem« aber ohnehin nicht bei den Personengesellschaften – ein Fehlschluss.
Zwar ist richtig, dass schon heute 96,6 Prozent der Familienbetriebe mit ihrer durchschnittlichen Steuerbelastung unter der 30-Prozent-Marke liegen. Und nur 0,2 Prozent aller Personengesellschaften haben derzeit so hohe Gewinne zu versteuern, dass sie so viel oder sogar mehr ans Finanzamt zahlen als die Kapitalgesellschaften.
Aber diese Durchschnittsbetrachtung ist wenig aussagekräftig. Bei einem Durchschnittssteuersatz von 30 Prozent wird ein Teil des Gewinns gar nicht oder nur gering besteuert, ein erklecklicher Teil allerdings unterliegt dem Höchstsatz von 44,3 Prozent. Für die Kalkulation der Betriebe besonders wichtig: Mit dem Spitzensatz wird jeder weitere zusätzlich erwirtschaftete Euro belastet. Wird das mit der Reform nicht geändert, sind Mittelständler weiter geneigt, bei der nächsten Investition ihr Steuerheil im attraktiveren Ausland zu suchen.
Mit Wettbewerbsgleichheit und Rechtsformneutralität hat eine solche Besteuerung wenig zu tun. Die Familienkonzerne wollen eine derartige Benachteiligung denn auch nicht klaglos hinnehmen. Für Ende Mai hat Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu einem Treffen mit Vertretern der 40 größten Familienbetriebe geladen, um sie »unmittelbar mit der betrieblichen Praxis zu konfrontieren«.
Mit dem Konzept des Sachverständigenrats – der fünf Wirtschaftsweisen – wie auch mit dem der Stiftung Marktwirtschaft würden Personen- und Kapitalgesellschaften gleich besteuert (ZEIT Nr. 8/06: Steuern senken. Aber wie? ). Die Modelle wurden im Ministerium aber verworfen, nachdem Experten die Ausfälle für den Staat auf 29 Milliarden Euro bis 40 Milliarden Euro im Jahr geschätzt hatten. Dies würde große Löcher in Steinbrücks knapp kalkulierten Finanzplan reißen, die Staatsverschuldung würde kurz vor der nächsten Bundestagswahl erneut die von Grundgesetz und Maastricht-Vertrag gezogenen Grenzen verletzen – das will der Finanzminister auf jeden Fall vermeiden.
Vom ursprünglichen Versprechen, die Reform »aufkommensneutral« zu halten, muss sich Steinbrück dennoch verabschieden. Experten in seinem Ministerium erwarten, dass am Ende eine Lücke in der Größenordnung von zehn bis zwölf Milliarden Euro herauskommt. Dabei sind Maßnahmen zur Gegenfinanzierung schon eingerechnet – rund sechs Milliarden sollen allein dadurch hereinkommen, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgaben abgesetzt werden kann. Weitere drei Milliarden Euro erhoffen sich die Fachleute dadurch, dass wieder mehr Gewinne in Deutschland versteuert werden.
Um die Firmenerben sorgt sich vor allem der Koalitionspartner CSU
Zündstoff bergen auch Nebenprodukte der Reform, etwa die Idee einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge, durch die flüchtiges Kapital im Lande gehalten oder wieder zurückgelockt werden soll. Vor drei Jahren war Steinbrücks Vorgänger Hans Eichel mit dem Plan, Zinseinnahmen nur noch einer niedrigen Einheitssteuer zu unterwerfen, an parteiinternen Gegnern gescheitert, die darin eine »massive Entlastung der oberen Einkommensschichten« sahen.
Politisch brisant ist auch die Reform der Erbschaftsteuer, die ein Jahr vor der Unternehmensteuerreform in Kraft treten soll: Erben mittelständischer Betriebe soll in zehn Jahresschritten die Steuerschuld erlassen werden, führen sie den Betrieb fort. Diese Vergünstigung widerspricht nicht nur dem Willen von SPD-Parlamentariern, die Erbschaftsteuer zu erhöhen, sondern auch Steinbrücks Sicht – die Sorge von Mittelständlern, dass die Nachfolge an der Erbschaftsteuer scheitert, ist für ihn »objektiv keineswegs« berechtigt. Aber die Reform ist ein Lieblingsprojekt der CSU und im Koalitionsvertrag fixiert.
Zu Besonnenheit bei der Reform hat Steinbrück angesichts der vielen widerstreitenden Interessen geraten: Die Politik solle sich »die notwendige Reifezeit nehmen«. Selbst will sich der Finanzminister indes nicht viel Zeit lassen. Anfang Mai will er Bundeskanzlerin Angela Merkel sein Modell präsentieren.
- Datum 27.04.2006 - 14:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT 27.04.2006 Nr.18
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Das sollte der Anfang sein - aber da geht niemand ran: nirgendwo wird die Bemessungsgrundlage künstlich so runtergerechnet wie bei uns. Da sind die formalen Hebesätze zu vernachlässigen. Alles andere ist Augenwischerei.
Aber darüber wird nur ganz gelegentlich gesprochen - auch dieser Artikel streift das eigentliche Problem nur in einem kleinen Atemzug.
Das tut niemandem weh. Gut so? Nein, eben nicht.
Überhaupt: unser Steuerstaat ist noch völlig pleite durch die absolut unverantwortlichen rot-grünen Steuersenkungsorgien - jetzt dürfen die Belastungen (bei den Besitzenden, Vermögenden, der Wirtschaft) nur noch nach oben gehen. Heute schon wieder von "sprudelnden Steuereinnahmen" (die es für die Wirtschaft zu verbraten gilt) zu faseln, ist völlig verantwortungslos.
Der Zug ist in weiten Bereichen doch längst abgefahren, seit auch der Mittelstand den Weg gen Osten gefunden hat.
Ich arbeite in einem mittelständisches Unternehmen, Entwicklung und Fertigung von Elektronikbauteilen.
2000 : rd.180 MA in Deutschland
2005 : 114 MA in Deutschland, rd. 350 MA in Estland
Für 12/2007 geplant : Schliessung der Produktion in Deutschland. Lediglich der Vertrieb bleibt (zunächst) erhalten. F+E wird (zunächst) als eigenständiges Unternehmen weitergeführt. Ob wir überhaupt überleben können, steht in den Sternen.
Deutsches Steuerrecht etc. interessiert unsere Geschäftsleitung nach eigenem Bekunden schon heute kaum noch. Mir wurde gesagt, man habe einfach keine Lust mehr, sich mit der verfahrenen Situation in Deutschland auseinanderzusetzen.
Schönen Tag noch.
Statististische Aufbereitung der Zahlen ist eine Sache, die Interpretation eine andere.
1. Aus der Betrachtung des Verhältnises Gewinne der Dax-Unternehmen/Körperschaftssteueraufkommen aller Unternehmen die gesamte Steuerebelastung aller Unternehmen als zu niedrig zu werten, ist unvollständig.
Ein Grund unter vielen könnte die große Ungleichverteilung der Gewinne sein. Wenn die meisten auf den Binnenmarkt beschränkten Unternehmen die letzten Jahre mit einem mageren Ergebnis abgeschlossen und nur die international tätigen Unternehmen nennenswerte Gewinne gemacht haben, sagt das Verhältnis nur wenig aus. Desgleichen muß berücksichtigt werden, daß die Zahl Kapitalgesellschaften die vielen Verwaltungsgesellschaften der GmbH &Co.KG und Ein-Personen-GmbH im unteren Gewinnsegment beinhaltet.
2. Wir können uns drehen, wie wir wollen. Entscheidend sind die Steuersätze im internationalen Vergleich. Bei zunehmender Technisierung der Verwaltungsabläufe stehen die Verlagerung aller Vorgänge, die sich auf PC übertragen lassen zu befürchten. Denn die Länder Tschechien, Slowakei, Kroatien, Slowenien verfügen über deutschsprachiges und immer besser ausgebildetes Personal bei niedrigeren Lohnkosten und Steuersätzen.
korfstroem
Die wichtigste Reform des Steuerrechts wäre es, den Paragraphendschungel zu lichten. Auch auf die Gefahr hin, dass viele Vergünstigungen (die oft gerechtfertigt sind!) wegfallen würden.
Dann hätte man ein einfaches, durchschaubares System mit weniger Gestaltungsspielräumen vor allem für große, internationale Unternehmen. Und könnte sich daran machen, die Steuersätze so festzulegen, dass das Aufkommen an sich gleich bleibt - unter den Unternehmen jedoch gerechter (am tatsächlichen Gewinn bemessen) verteilt wird.
Da Kapital insgesamt sehr flüssig ist, gilt es auch darauf zu achten, dass die Belastung international wettbewerbsfähig ist. Obwohl das zwangsläufig ungerecht ist, weil hohe Einkommen dadurch eine für deutsche Verhältnisse zu geringe Steuer zahlen würden.
Wie wäre es, wenn man Gewinne erst besteuert, wenn sie ausgeschüttet werden oder ins Ausland fließen? Dann stünden die Gewinne für Investitionen steuerfrei zur Verfügung und könnten in folgenden Jahren höhere Gewinne erarbeiten - die dann bei Ausschüttung an die Anteilseigner besteuert würden. Hier eine gerechte und umsetzbare Lösung zu finden dürfte allerdings schwer bis unmöglich sein - also fangen wir besser erstmal mit obigem an!
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