Arbeitsmarkt Falsch verdächtigt
Die Bundesregierung will Hartz IV optimieren. Doch die Debatte lenkt von vielen Mängeln ab. Ein Zwischenruf
Lässt sich Hartz IV noch verbessern? Die Bundesregierung bastelt an einem so genannten Optimierungsgesetz für die verkorkste Arbeitsmarktreform. Damit sollen beim ArbeitslosengeldII 1,5 Milliarden Euro gespart werden – vor allem durch schärfere Sanktionen und mehr Kontrolleure. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett an diesem Mittwoch beschlossen.
Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn scharf gegen Missbrauch staatlicher Leistungen vorgegangen wird. Wer zu Unrecht Arbeitslosengeld kassiert, bereichert sich auf Kosten derer, die wirklich Hilfe brauchen. Nur: Ob die großspurig angekündigte Gesetzesreparatur tatsächlich einen Milliardenbetrag erbringt – allein die flächendeckenden Kontrollen sollen bis zu 440 Millionen Euro sparen –, erscheint höchst fraglich. Denn wie so oft bei HartzIV bewegt sich die Datengrundlage, auf der das alles basiert, auf Dritte-Welt-Niveau. Wie viele der Arbeitsbehörden setzen tatsächlich noch keine Kontrolleure ein? Wie oft werden Verstöße aufgedeckt? Wie oft Sanktionen verhängt? Keiner weiß es. Allen Ernstes ist im zuständigen Bundesarbeitsministerium von »gefühlten Größen der Praktiker« die Rede.
Das ist heikel, weil erneut die Arbeitslosen unter Generalverdacht gestellt werden – als seien sie am viel zitierten Milliardengrab Hartz IV schuld. Tatsächlich stimmt schon dieses Bild nicht. Die »Kostenexplosion« beruht zum größten Teil darauf, dass die Regierung mehrfach mit völlig unrealistischen Prognosen operiert hat, die dann von der Wirklichkeit eingeholt wurden. Auch da waren wohl »gefühlte« Größen im Spiel.
Heikel ist ebenfalls, dass die Diskussion von anderen Mängeln ablenkt. Noch immer werden Arbeitslose zu wenig gefördert. Im vergangenen Jahr wurde nur die Hälfte des für Schulungen und Training vorgesehenen Geldes abgerufen. In vielen Jobcentern fehlt ein Drittel des eigentlich vorgesehenen Personals. Wenn also jemand unter Generalverdacht gehört, dann die Politiker der früher informellen und heute formellen großen Koalition, die diese Reform so hastig zusammengezimmert haben.
- Datum 04.05.2006 - 14:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT 04.05.2006 Nr.19
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"Arbeitslose unter Generalverdacht", so müsste eigentlich die Überschrift über dem neuen Hartz-IV-Optimierungsgesetz der großen Koalition lauten. Denn in Zukunft soll es, hört man, noch weit weniger als bisher darum gehen, Arbeitslose zu fördern. Zielstellung ist es vielmehr, die Kosten für ihre Verwaltung weiter zu reduzieren. Und da dieses Ziel bereits seit geraumer Zeit relativ erfolglos verfolgt worden ist, muss nun offenbar ein echter "Befreiungsschlag" her. Die Lösung des Dilemmas: Die Verwaltung wird ausgebaut und die Arbeitslosen werden ab sofort an der eigenen Verwaltung beteiligt. Durch die Umkehr der Beweislast. Das avisierte Einsparvolumen von 440 Millionen Euro soll ja, hört man, in erster Linie dadurch zustande kommen, dass der Arbeitslose künftig nicht allein seine Qualifikation oder die Tatsache nachweisen muss, dass er dem (offenbar wenig interessieren) Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung steht. Im Zweifel, und das heißt: bereits auf bloßen Verdacht der Mitarbeiter der Agentur hin, muss der Arbeistlose nun auch zweifelsfrei belegen, dass er eben KEIN Sozialschmarotzer ist. Denn die Datengrundlage ist schlecht bei Harz IV und die Aussichten auf Besserung sind noch viel schlechter. Was also liegt näher, als den puren Verdacht zum Maß aller Dinge zu adeln? Im Ergebnis von Irrsinn entsteht allerdings meistens wieder nur Irrsinn. So ist nunmehr ein Grund für die Annahme, dass zwei Leute in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und also nicht zwei, sondern höchstens ein Hartz-IV-Emfänger sein können, dass sie gemeinsam einen Angehörigen pflegen. Muss nun, frage ich mich an dieser Stelle bestürzt, das deutsche Familienrecht geändert werden? Sind in Deutschland demnächst auch Geschwisterehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern erlaubt? Wenn die staatliche BeWERTung staatlich propagierter Werte in aller Öffentlichkeit weiter so ad absurdum geführt wird, wird sich bald nicht mehr nur die Harz-IV-Datengrundlage Deutschlands auf Dritte-Welt-Niveau bewegen, fürchte ich. In sofern gebe ich Kolja Rudzio Recht: Unter Generalverdacht gehören in erster Linie die Politiker und die Praktiker der "Reform", nicht die Arbeitslosen!
So schrieb die Autorin:
"Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn scharf gegen Missbrauch staatlicher Leistungen vorgegangen wird. Wer zu Unrecht Arbeitslosengeld kassiert, bereichert sich auf Kosten derer, die wirklich Hilfe brauchen."
Grundsätzlich ist nichts gegen "Hartzkritik" einzuwenden, beweist sie doch das mittlerweile auch in der Mainstreampresse gemerkt wird das die "Arbeitsmarktreform" völlig an die Wand gefahren wurde.
Völlig daneben finde ich allerdings das dass Wort "Missbrauch" ständig in Zusammenhang mit "ALG II-Empfängern" gebracht wird. "Missbrauch" und "Bereicherung" findet sich in allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Im übrigen ist es eine große Illusion zu glauben Hartz IV diene dazu den Arbeitslosen zu helfen und wieder in Arbeit zu bringen. Hartz IV ist von vornherein konzipiert worden um das allgemeine Lohngefüge der Bundesrepublik Deutschland nach unten zu fahren. Hartz IV ist im Grunde eine Drohung an alle "noch" Beschäftigten, was ihnen blüht wenn sie nicht gefügig sind. Nach 12 Monaten ALG I-Bezug findet er sich nämlich plötzlich und unversehens bei den sozialschmarotzenden und steuergeld-missbrauchenden ALG II-Empfängern wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Maurer
(Montagsdemonstrant)
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