Arbeitsmarkt Kombilohn oder Mindestlohn

Wie die Regierungskoalition dafür sorgen will, dass Arbeit nicht mehr arm macht

In den Vereinigten Staaten gehört der schlecht verdienende, auf sozialen Aufstieg hoffende Tellerwäscher zum nationalen Mythos. Um die Working Poor, die arbeitenden Armen, weiß dort jeder Politiker. Anders in Deutschland. »Das Phänomen wurde von den großen Parteien lange geleugnet«, sagt der Frankfurter Ökonom Wolfgang Strengmann-Kuhn, Autor einer umfassenden Studie zum Thema.

Inzwischen haben sie es entdeckt. SPD und Union diskutieren angestrengt, wie das Problem zu lösen sei. Arbeit darf nicht arm machen, darüber sind sich beide Seiten einig. Aber wie lässt sich das erreichen? Zwei Antworten stehen zur Debatte.

Erstens: der Mindestlohn. Bisher gibt es in Deutschland keine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze. Zwar haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestimmte Tariflöhne festgesetzt. Aber erstens gelten diese nur für bestimmte Branchen, zweitens können die Unternehmen ausscheren. Und drittens sind inzwischen manche Tariflöhne so niedrig, dass sie nicht vor einem Leben in Armut schützen. Ein gesetzlicher Mindestlohn dagegen würde für den Einzelhandel genauso gelten wie für Maschinenbauer oder für Leiharbeitsfirmen. Die Gewerkschaften setzen sich seit kurzem für eine solche Untergrenze von 7,50 Euro pro Stunde ein. Bei einer 38-Stunden-Woche entspräche dies einem Monatsgehalt von 1230 Euro.

Aber würde die Einführung eines Mindestlohns nicht die Arbeitslosigkeit erhöhen? Theoretisch schon. Schließlich ist jeder Arbeitsplatz von einer bestimmten Lohnhöhe an nicht mehr rentabel. Einfache Tätigkeiten könnten da schon bei geringen Lohnsteigerungen gestrichen werden.

In der Praxis ist die Sache allerdings komplizierter. Inzwischen existiert in den meisten mittel- und westeuropäischen Ländern ein gesetzlicher Mindestlohn, ohne dass die Arbeitslosigkeit dadurch nennenswert gestiegen wäre. Dies könnte daran liegen, dass die Unternehmen oftmals Löhne durchsetzen, die weit tiefer liegen als die Rentabilitätsgrenze. Dann lohnt es sich auch bei einer leichten Lohnerhöhung noch, die Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Gewinne fallen nur ein wenig kleiner aus.

Zweitens: der Kombilohn. Dabei bleibt die Lohnhöhe den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen. Wer zu wenig verdient, erhält vom Staat einen Zuschuss, der ihn ebenfalls über eine bestimmte, gesetzlich festgelegte Grenze hebt.

Der Vorteil des Kombilohns liegt auf der Hand: Es kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Unternehmen zu, höhere Arbeitslosigkeit ist nicht zu befürchten. Der Nachteil ist allerdings ebenso offensichtlich: Viele Arbeitgeber könnten diese Regelung dazu nutzen, die Löhne weiter zu senken – mit Einverständnis ihrer Beschäftigten, denn der Staat kommt ja für den Verlust auf. Dies würde die Verschuldung der öffentlichen Haushalte noch mehr in die Höhe treiben.

De facto gibt es in Deutschland bereits einen Kombilohn. Rund eine Million Erwerbstätige verdienen so wenig, dass sie noch unter Hartz IV-Niveau liegen. Ihnen stockt der Staat schon jetzt das Einkommen auf – einer der Gründe, weshalb die Hartz-Reformen weit teurer kommen als erwartet. Die Politik hat schlicht die Zahl der Geringverdiener unterschätzt.

Anfangs schienen die politischen Fronten klar umrissen: Die SPD war für Mindestlöhne, die CDU/CSU für Kombilöhne. Inzwischen ist das weniger eindeutig. Manche SPD-Politiker haben sich von Mindestlöhnen distanziert, Teile der Union finden den Gedanken einer Lohnuntergrenze dagegen interessant, weil sich die Kosten von Kombilöhnen dadurch womöglich begrenzen ließen. Eine Entscheidung der Regierungskoalition wird nicht vor Herbst erwartet. 

 
Leser-Kommentare
  1. Billiglöhnerschicksal, schlimm genug. Aber es kann noch schlimmer sein. Dann nämlich, wenn Leute noch nicht einmal einen Billigjob bekommen, und zwar trotz - oder wegen -abgeschlossener Ausbildung oder abgeschlossenen Studiums und trotz - oder wegen -Berufserfahrung.

    Stellen sind in manchen Bereichen durchaus da, aber die Arbeitsuchenden bekommen sie nicht und müssen sich dann auch noch Faulheit vorwerfen lassen. Es sind doch Stellen da. Wenn jemand keine davon bekommt, muss es doch an demjenigen selber liegen, oder an derjenigen. Bekommt jemand dann die Billigstelle, ist der Lebenslauf ruiniert. Person disqualifiziert für bessere Positionen. Langzeitarbeitslosigkeit ruiniert den Lebenslauf aber auch. Was tun mit Lücken?

    Ist jemand einmal draußen, gibt es massenhaft Sadisten, die es genießen, dass es anderen schlecht geht. Die tun, was sie können, um sicherzustellen, dass es auch so bleibt. Die freuen sich einfach ungeheuer am Unglück anderer. Deswegen kommen Ausgegrenzte nicht rein und Billiglöhner nicht hoch. Mit der Befähigung der Arbeitslosen oder Billiglöhner hat all das überhaupt nichts zu tun.

    Zuschüsse zum Gehalt sind sicher gut gemeint, aber wenn jemand nicht eingestellt wird, nützt diese Maßnahme nichts.

    Was ist mit Leuten, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben? Die kämen erst dann in den Genuss eines Zuschusses, wenn sie hinreichend verarmt wären, um Leistungen beziehen zu können – oder Leistungsbetrug begingen.

    Ein Mindestlohn nützt auch nur denen, die überhaupt eingestellt werden.

    Diejenigen, die noch nie in der Lage waren, durch alle Maschen zu fallen, glauben gar nicht, dass es so was überhaupt gibt. Aber es gibt genau das, und keineswegs erst in letzter Zeit. Dieses Phänomen ist nur nie ernstgenommen worden. Vorurteile sind halt bequemer, und sie schützen diejenigen, die drin sind im System. Wer von einem System profitiert oder zumindest gut zurecht kommt damit, gibt ungern zu, dass mit dem System etwas ganz und gar nicht in Ordnung ist, dass im Grunde oft einfach Willkür herrscht. Der beschimpft und beschuldigt dann lieber die Ausgegrenzten und Chancenlosen.

    Also: Eins nach dem andern. Erst muss dafür gesorgt werden, dass diejenigen, die überhaupt nicht eingestellt werden, obwohl sie die Aufgaben erledigen könnten, eingestellt und dann auch akzeptiert werden. Erst der nächste Schritt ist die Frage nach dem Gehalt. Dieses muss zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausreichen. Es muss gewährleistet sein, dass Verarmung nicht die Voraussetzung für Hilfe ist. Schließlich muss die nachgewiesene Übernahme einer geringbezahlten, einfachen Beschäftigung als Vorteil gewertet werden und zur Verbesserung der Aussichten auf eine höherwertige Tätigkeit führen. Der Einstieg oder Wiedereinstieg muss in jedem Lebensalter möglich sein.

    Kandidaten und Kandidatinnen, die auf Vorurteile stoßen, warum auch immer, müssen gezielt unterstützt werden, ob sie nun Leistungsempfänger sind oder nicht, auch dann, wenn sie gut qualifiziert sind und unabhängig vom Alter. Die Arbeitsämter erscheinen in diesem Zusammenhang nicht als geeignete Fördereinrichtungen.

  2. Zitat:
    "Der Vorteil des Kombilohns liegt auf der Hand: Es kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Unternehmen zu, höhere Arbeitslosigkeit ist nicht zu befürchten."

    Daß niedrige Löhne zu weniger und höhere Löhne zu mehr Erwerbslosigkeit führen ist ein leider weitverbreiteter Irrtum. Er wird in der sog. Volkswirtschaftslehre massenweise verbreitet. Das liegt daran, daß diese "Wissenschaft" nicht die geringsten Kenntnisse von den Mechanismen der Marktwirtschaft hat.

    Eine Unternehmerin stellt Arbeitskräfte ein, um ein Ziel zu erreichen: die Produktion von Gütern, die sie am Markt verkaufen kann. Welche Güter am Markt gekauft werden, hängt unter anderem von der gesellschaftlichen Nachfrage ab. Diese wiederum hängt auch von den Löhnen ab.

    Die Senkung der Löhne durch ein Unternehmen bringt dem Unternehmen einen Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Unternehmen. Die Senkung ALLER Löhne einer Gesellschaft führt dagegen zu einer Umverteilung zugunsten der Eigentümer und zulasten der Arbeiter und damit in der Regel zu einem Nachfrageausfall.

    Der unfaire Wettbewerb um niedrige Löhne kann von Gewerkschaften oder aber vom Staat verhindert werden, z.B. durch einen Mindestlohn. Das wirkt nur im Inland, solange "Freihandel" herrscht und die inländischen Unternehmen mit ausländischen konkurrieren müssen, die niedrige Löhne zahlen.

    Die Alternative "Kombilohn" ist eine staatliche Subvention. Unternehmen, die nicht Kombilohnarbeiter einstellen, hätten einen Konkurrenznachteil. Daher würde die Einführung eines Kombilohns zu einer Erosion der Löhne und zur Auflösung normaler Arbeitsverhältnisse auf den betroffenen Teilen des Arbeitsmarktes führen. Das kann man bei den sog. 1-€-Jobs bereits beobachten. Das alles geht auf Kosten der Staatskasse und damit der verbliebenen Steuerzahler. (Kombilohnarbeiter zahlen natürlich auch weniger Steuern, nämlich i.d.R. nur die sog. Umsatzsteuer, also die allgemeine Konsumsteuer.)

    Der Kombilohn verzerrt daher die Konkurrenz, der Mindestlohn führt dagegen zu fairen Bedingungen im Inland. Die unfaire Konkurrenz am Weltmarkt müßte durch zusätzliche Maßnahmen (USt oder Schutzzölle) bekämpft werden.

  3. Grundsätzlich stimme ich dem da alles zu. Nur hier:
    "Die unfaire Konkurrenz am Weltmarkt müßte durch zusätzliche Maßnahmen (USt oder Schutzzölle) bekämpft werden. "

    Geht das noch nicht auf! - Da die Unternehmen Europaweit und natürlich auf dem Weltmarkt beliebigen Steuern ausweichen können helfen die nicht, und Schutzzölle werden als Weltmarkthürden betrachtet - wird sich auch keiner für einsetzen.

    Die einzige Steuer die "im Lande bleibt" ist die MWST letztlich, und da natürlich die gesamten Preise der Wertschöpfungskette in den Verbrauchspreisen landet wäre ein hohe MWST der beste Schutz letztlich!
    Die immer angeführte Begründung - eine hohe MWST würde den Verbraucher mehr belasten ist natürlich falsch! Der Unternehmer rechnet schon immer seine Unternehmenssteuer+Gewerbesteuer wie auch alle Löhne und Sozialabgaben in seine Preise ein - die MWST ist letztlich nur ein zusätzliches I-Pünktschen für den Staat.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service