Urheberrecht Im Zweifel für die Industrie
Das Urheberrecht wird renoviert. Musiker, Journalisten und Filmemacher gehen auf die Barrikaden
Anfang Mai platzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der Kragen: Die SPD-Politikerin hatte Wind davon bekommen, dass sich zahlreiche besorgte Bürger per E-Mail an Bundestagsabgeordnete gewandt und kein gutes Haar am Vorschlag der Bundesregierung zur Reform des Urheberrechts gelassen hatten. Postwendend reagierte die Ministerin, die federführend für die Gesetzesnovelle verantwortlich ist. »Der Regierungsentwurf schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten«, ließ sie sämtliche Parlamentarier in einem elektronisch versandten Brief wissen.
An diesem Freitag wird nun über das umstrittene Paragrafenwerk im Bundesrat abgestimmt. Es regelt nicht nur das Vergütungssystem für Urheber neu. Mit dem Gesetz will Zypries auch das Kopieren von Texten, Bildern, Musik und Filmen auf digitale Speichermedien wie Festplatten, CD-Roms oder USB-Sticks festlegen.
Als Initiator der Online-Kampagne gab sich der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) zu erkennen. Man habe die 9000 Mitglieder aufgefordert, sich wegen der Pläne zur Urheberrechtsreform an ihre Abgeordneten zu wenden, verriet der Verbandsvorsitzende Wolfgang Stöckel. Er wertete die Reaktion der Ministerin als Erfolg, da die Diskussion über den Gesetzentwurf und seine Folgen nun »aus den Hinterzimmern der Experten in die Öffentlichkeit verlegt wird«. Der BJV bleibe bei der Auffassung, dass die geplante Novelle »einseitig die Interessen der Verwerter und der Geräteindustrie berücksichtigt«.
Der BJV ist mit seiner Kritik nicht allein. Auch andere Pressevereinigungen, Urhebervertreter und Verwertungsgesellschaften laufen gegen das Vorhaben der Bundesregierung Sturm. Kürzlich fanden die knapp 450000 Mitglieder der VG Wort nicht den im Frühsommer gewöhnlich eintreffenden Scheck mit Ausschüttungen aus den Einnahmen der pauschalen Urheberrechtsabgabe vor. Diese wird auf Kopiergeräte oder Speichermedien erhoben, von den Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort eingesammelt und dann anhand eines speziellen Berechnungsschlüssels an die Kreativen verteilt. Allein die VG Wort konnte so 2005 mehr als 34 Millionen Euro im Interesse der Autoren einnehmen. Statt des Hinweises auf die Ausschüttung schickte sie ihren Klienten nun aber einen Brandbrief. Er warnt davor, dass die jährliche Vergütungsanweisung »in Zukunft äußerst mager ausfallen wird«.
Konkret wendet sich das von den Verwertungsgesellschaften vorangetriebene »Aktionsbündnis Urheber und Verlage«, dem auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), ver.di oder der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) angehören, gegen die von Zypries ins Spiel gebrachte Neufassung der Geräteabgabe. Künftig sollen sich die Hersteller und die Urhebervertreter anhand gesetzlicher Vorgaben selbst darüber einigen, welche Abgabensummen gezahlt werden. Für vergütungspflichtig erklärt der Gesetzesentwurf Produkte, die »nennenswert« zur Vervielfältigung genutzt werden. Die Obergrenze für Vergütungsansprüche soll fünf Prozent des Verkaufspreises eines Geräts nicht übersteigen.
Schon allein die Koppelung der Vergütungssätze an den Verkaufspreis von Geräten wie CD-Brennern, für die Hersteller momentan pro Stück 7,21 Euro an die Verwertungsgesellschaften abführen, hält das Aktionsbündnis für »willkürlich und verfassungsrechtlich bedenklich«. Seine Mitglieder argwöhnen, dass die Urheberabgabe angesichts fallender Gerätepreise auf ein »minimales Niveau« absinken wird. Sie beklagen, dass die Verwertungsgesellschaften selbst »kosten- und zeitintensive empirische Studien zur tatsächlichen Gerätenutzung« in Auftrag geben müssten – und prophezeien langwierige Gerichtsverfahren.
Dabei kommt laut dem Bündnis eine Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zu dem Schluss, dass Urheberrechtsabgaben gar keinen Einfluss auf den Digitalgeräte-Markt haben. Apple etwa verfolge für seinen iPod Nano in verschiedenen Ländern eine jeweils andere Preispolitik. Und obwohl in Deutschland eine Urheberrechtsabgabe gezahlt werde und in Großbritannien nicht, sei das Vorzeigeprodukt hierzulande im März sechs Euro günstiger gewesen als auf der Insel.
Zypries und die Geräteindustrie sehen die Sache anders. Eine Pauschale, die höher als fünf Prozent vom Kaufpreis etwa eines Druckers liegt, hält die Ministerin für »wettbewerbsschädigend«. Die technische Welt habe sich so verändert, dass sich die Konsumenten immer rascher wieder aktuellere Geräte kaufen und die Abgaben öfter anfallen. »Die neuen Regelungen sind ein Schritt zu einem zeitgemäßen Urheberrecht«, stärkt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Branchenverbands Bitkom, der Genossin den Rücken. Er hätte es aber als »zukunftsweisender« empfunden, wenn die Regierung ausschließlich auf eine individuelle Vergütung der Urheber mit Hilfe von technischen Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) gesetzt hätte.
Der Streit um die Vergütungspauschale ist nicht der einzige Zankapfel rund um die zweite Stufe der Anpassung des Urheberrechts an die neue digitale Welt. Insbesondere Verbraucherschützer und Grüne setzen sich für Regeln ein, die private Kopien erlauben, ohne Gefahr zu laufen, vor dem Kadi zu landen. Im Jahre 2003 hatte der Bundestag im so genannten 1. Korb noch die Möglichkeit beispielsweise einer zweiten Audio-CD fürs Auto eingeräumt. Doch versiegelt eine Plattenfirma eine CD mit einem »wirksamen« Kopierschutz, dürfen die Nutzer diese DRM-Technik nicht umgehen. Der Gesetzgeber hat das Knacken der Blockierblockaden für Privatkopien zwar nicht strafbar gemacht. Die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher aber zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sie ihm das Vergehen nachweisen.
Im nun diskutierten »2. Korb« der Reform sollte erörtert werden, inwiefern das Umgehen von DRM-Systemen für rein private Zwecke künftig erlaubt wird. Dies sieht beispielsweise die Schweizer Regierung in ihrem Entwurf für eine Urheberrechtsrevision vor. Einen vergleichbaren Vorstoß aber hat Zypries erst gar nicht unternommen. Um dennoch »die Schulhöfe nicht zu kriminalisieren«, macht sie sich dafür stark, das unerlaubte Naschen an geschützten Werken in Online-Tauschbörsen im privaten Bereich wenigstens straffrei zu stellen. Gleichwohl jedoch sollen Downloads aus »offensichtlich rechtswidrig hergestellten und öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen« aus dem Internet gesetzeswidrig sein. Mit der schwammigen Formulierung ist etwa das Herunterladen eines Films aus einem File-Sharing-Netzwerk gemeint, der im Kino noch gar nicht gestartet ist. Theoretisch könnten Tauschbörsennutzer deshalb selbst im privaten Umfeld künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Nur eines vermag das zu verhindern: Laut Strafprozessordung ist es Staatsanwälten möglich, von einer Verfolgung der Urheberrechtsverletzer abzusehen, wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung besteht.
Die Ermittler hatten allerdings auf eine klare gesetzliche Unterfütterung ihrer Praxis gehofft, Verfahren gegen private File-Sharer oft einzustellen. Sie klagen über eine Überflutung mit Anzeigen von Rechtehaltern wie der Karlsruher Spielefirma Zuxxez Entertainment. Diese bedient sich des in der Schweiz niedergelassenen Anbieters Logistep, der die Netzadressen von auffällig werdenden Tauschbörsennutzern erfasst und an Anwaltskanzleien weiterleitet. Bis Anfang des Jahres sind auf diese Weise gut 40000 Anzeigen gegen unbekannt wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen allein bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft eingegangen.
Nun »droht eine Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden«, fürchtet Edda Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Sie sorgt sich vor allem wegen der gleichzeitigen Pläne des Justizministeriums, Rechteinhabern ein Auskunftsrecht gegenüber Internet-Providern einzuräumen und so den Zugriff auf persönliche Netzadressen von Internet-Nutzern zu erleichtern. Damit könne »eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten auf Eltern jugendlicher Internet-Nutzer zukommen«.
Weiteren Ärger gibt es um die Kopierregeln für die Wissenschaft. Fachinformationsanbietern der Bibliotheken wie dem Lieferdienst subito droht laut dem Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft das Aus. Diese dürfen dem Entwurf zufolge nur noch Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei per E-Mail senden, falls Wissenschaftsverlage kein eigenes Online-Angebot zu angemessenen Konditionen machen. Zypries weist Forderungen nach einer Ausweitung der Bestimmung genauso zurück wie Wünsche, neben öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven auch »Bildungseinrichtungen« allgemein die Einrichtung von Online-Leseplätzen zu gestatten. Verlegerverbände sprechen von einer »Enteignung« der Rechteinhaber.
Immer mehr Forscher plädieren derweil gegen die Übertragung traditioneller Verwertungsmodelle auf das Internet durch rechtliche und technische Sanktionen. Sie sehen die Zukunft vielmehr in neuen, kollaborativen Formen der Produktion von Ideen und Werken im Web. Als Beispiel nennen sie die von vielen Programmierern entwickelte »Open Source«-Software, die von Tausenden von Autoren verfasste Online-Enzyklopädie Wikipedia und zahlreiche Blogs.
Eine echte Neuausrichtung des Urheberrechts in der Wissensgesellschaft steht im Bundesjustizministerium aber nicht auf der Agenda. Zypries hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass es keinen Spielraum für Änderungen mehr gibt. Der Entwurf sei »bei fast jeder Streitfrage auf Kante genäht«. Gegenwind bläst ihr inzwischen auch aus ihrer eigenen Partei ins Gesicht. »Wir werden genau auf die Verbraucherrechte beim Urheberrecht achten«, verspricht ein Papier der Bundestagsfraktion aus der Feder des Parlamentariers Ulrich Kelber. Es sei etwa zu prüfen, »ob wir dem Urheberrecht nicht eine Urheberpflicht gegenüberstellen sollten«. Die SPD-Fraktion denkt dabei an eine »Verpflichtung, die Nutzung der erworbenen Inhalte technikneutral zu ermöglichen«. Eine entsprechende Interoperabilitätsklausel, die das Abspielen erworbener Mediendateien auf verschiedenen Systemen und Geräten ermöglichen soll, sieht der Entwurf für die französische Urheberrechtsnovelle vor.
Zuvor hatte der forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, bereits Unmut über die seiner Meinung nach zu engen Klauseln zur wissenschaftlichen Informationsversorgung geäußert. Bevor sich die Abgeordneten vor der Sommerpause mit dem Entwurf näher beschäftigen können, muss aber noch der Bundesrat an diesem Freitag seine Stellungnahme abgeben. Die 24-seitigen Empfehlungen der Fachausschüsse laufen auf einen deutlichen Rüffel für die Regierung hinaus. Der Entwurf müsse den Erfordernissen der Einrichtungen in Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Grundrecht auf Informationsfreiheit der Bürger »weit stärker als bisher Rechnung« tragen, heißt es in der Vorlage. Bei der Kappung der Vergütungspauschale wittern die Fachreferenten einen »enteignungsgleichen Eingriff« in die Rechte der schöpferisch Tätigen. Zypries könnte sich so genötigt fühlen, noch die ein oder andere »Klarstellung« an die Parlamentarier zu senden.
- Datum 13.11.2006 - 02:57 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 18.05.2006
- Kommentare 4
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








Die Zukunft der Musikindustrie
2002: Als beste Künstler werden Madonna, Herbert Grönemeyer, Tom
Jones, Cher, und Santana ausgezeichnet. Zu den Top-Hits gehören
Westlife mit "Uptown Girl", die No Angels mit "All Cried Out", Kelly
Osbourne mit "Papa Don't Preach", Madonna mit "American Pie". Die
Musikindustrie erfährt zum ersten Mal nach einer langen Boomzeit
einen Umsatzrückgang. Als Hauptursachen macht sie das in Mode
gekommene Kopieren von CDs und das Tauschen von Musikdateien im
Internet verantwortlich. Um den Kids klar zu machen, daß das Kopieren
von Musik letzendlich die Künstler schädigt, startet die Industrie
die Kampagne "Copying Music is Killing Music".
2003: Die Musikindustrie zeichnet Herbert Grönemeyer, Nena, Kim
Wilde, Ozzy Osbourne und Metallica als beste Künstler aus. Das Album
Nr. 1 ist Nena mit Remixen ihrer größten Hits. In den Hitparaden
finden sich neben Alexander, Juliette und Daniel K. auch Jeanette
Biedermann mit "Rock my Life", das stark nach Roxette klingt.
Weiterhin gehören Lichtenfels mit "Sounds like a Melody", Outlandish
mit "Aicha", Kraftwerk mit "Tour de France 2003", KCPK mit "We will
Rock You" und Murphy Brown mit "Axel F 2003" und Culture Beat mit
"Mr. Vain Recall" zu den Tophits.
Die meisten CDs haben Kopierschutz. Seit August ist das Kopieren
kopiergeschützter CDs verboten, ebenso das Herunterladen von Musik
aus dem Internet. Der Umsatz der Musikindustrie geht um weitere 15%
zurück, besonders betroffen Hit-Kompilationen mit 47%.
2004: Die Musikindustrie zeichnet Herbert Grönemeyer, Marius
Müller-Westernhagen, DJ Bobo, Marianne Faithfull und Pur aus. In den
Charts stehen das Hollywood Dance Project mit "Relax Reloaded",
Kajagoogoo mit "Too Shy 2004", Nena mit "Haus der 2004 Sonnen" und
Nico W aus "GZSZ" mit "Ich vermiß Dich wie die Hölle" lange Zeit ganz
oben.
Mit Hilfe einer automatisierten Sauger-Suche kann die Musikindustrie
alle Nutzer von Tauschbörsen ausfindig machen. Fünf Millionen
Haushalte in Deutschland erhalten daraufhin Post des Münchner Anwalts
G., der ultimativ die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
einfordert und die Erstattung von Auslagen über 583,74 Euro.
Die Tauschbörsen brechen zusammen. Die Hälfte aller T-DSL-Anschlüsse
wird gekündigt. Der Umsatz der Musikindustrie geht um weitere 10%
zurück.
2005: Es werden Herbert Grönemeyer, Tom Jones, die Supremes, Suzi
Quatro und Elvis Presley als Künstler des Jahres ausgezeichnet, dazu
Status Quo mit dem Innovationspreis des Musiker-Managements. Die
Charts führen an Peter Maffay mit "So bist Du 2005", Roberto Blanco
mit "Ein bißchen Spaß muß wieder mal sein" und Zarah Leander mit "Ich
weiß, auch 2005 wird ein Wunder gescheh'n."
Der Umsatz der Musikindustrie schrumpft erneut um 50%.
Die Trend-Scouts entdecken, daß unter den Jugendlichen 60er- 70er-
80er und 90er- Revivals in sind. Sie treffen sich zu FlowerPower-,
Disco-, New Wave- und Rave-Parties und hören die CDs ihrer Eltern.
Original-CDs und LPs der vergangenen vier Jahrzehnte werden verstärkt
bei Ebay gehandelt. Es wird vermutet, daß die Kids die CD erwerben,
kopieren und dann weiterverkaufen. Das ist legal, da die alten CDs
keinen Kopierschutz haben und nur Originale angeboten werden.
2006: Die Musikindustrie bringt ein neues Tonträgerformat heraus: Die
"Smart CD". Sie benötigt spezielle Abspielgeräte mit
Internet-Anschluß. Die Smart-CDs lassen sich nur abspielen, nachdem
vorher eine Lizenz über das Internet gekauft wurde. Lizenzen gibt es
nur noch temporär, es ist nicht mehr möglich, ein Musikstück "für
immer " zu erwerben. Dafür werden die "Smart-CD"-Spieler im Bundle
mit einem Musik-Abo für einen Euro angeboten.
Als erfolgreichste Künstler werden Herbert Grönemeyer, die Scorpions,
Mark Oh, Oli P. und Peter Kraus ausgezeichnet. Die Charts werden
beherrscht durch Songs wie "Flugzeuge im Bauch Ultimate Edition" mit
Herbert Grönemeyer, Oli P. und Xavier Naidoo, "You Keep Me Hanging
On" mit den Supremes, Kim Wilde und Sinema sowie "Anyplace, anywhere,
whatever" von Nena, Kim Wilde und Jan Delay.
Aus Anlaß der Fußball-WM wird mit großem Marketing-Aufwand eine neue
Latino-Salsa-Welle propagiert, mit Carlos Santana und Richie Valens
("La Bamba World Cup 2006 Mousse T. Remix" ) als Galionsfiguren.
Obwohl Brasilien zum sechsten Mal Weltmeister wird, hat die Welle nur
mäßigen Erfolg.
Der Absatz der Musikindustrie sinkt weiter.
2007: Mit Hinweis auf die vielen bedrohten Arbeitsplätze setzt die
Musik-Lobby ein Gesetz durch, nachdem der Rückruf einmal erteilter
Lizenzen möglich ist. Prompt widerruft die Industrie alle bisher
erteilten Lizenzen auf nicht kopiergeschützte Tonträger. Damit werden
alle älteren CDs und alle LPs illegal, ebenso Plattenspieler und
CD-Spieler, die nicht dem "Smart CD" Standard entsprechen. Im
Austausch für ihre Original-CDs bietet die Industrie CD-Besitzern
eine Einjahreslizenz für die auf der CD vorhandene Musik an.
Nach einer erneuten Abmahnwelle der Kanzlei G. aus M. bricht der
Tonträgerhandel über eBay zusammen.
Auf die Veröffentlichung von Charts und die Auszeichnung von
Künstlern wird verzichtet. Zunächst einmal müssen die Lagerbestände
an CDs abverkauft werden.
2008: Musik wird in Deutschland nur noch im Radio oder bei Konzerten
gehört. Das Radio verliert aber an Popularität, seit die Industrie
die Sender zwingt, nur noch neueste Produktionen zu spielen und über
diese drüberzusprechen, damit das Aufnehmen mit Tapedecks verhindert
wird. Konzerte sind fast unbezahlbar geworden, da das gesamte
Management von den Eintrittspreisen mitbezahlt werden muß.
Dagegen häufen sich die sogenannten "Open Jams", spontane
Zusammenschlüsse von Hobby-Musikern, die auf öffentlichen Plätzen mit
Gitarre, kleinem Schagzeug, Keyboard, Saxophon etc. Musik spielen und
von begeisterten Zuhörern gefeiert werden.
2009: Die Musiklobby setzt beim Gesetzgeber das Verbot öffentlicher
und privater Performance urheberrechtlich geschützen Materials durch.
Musikinstrumente werden mit einer Urheber-Abgabe belegt, da man ja
eine Gitarre etwa zum Raub-Abspielen von Stones-Songs mißbrauchen
kann. "Making music is killing music" lautet die begleitende
Kampagne, die den Leuten Unrechtsbewußtsein beibringen soll.
2010: Um Arbeitsplätze bei Musikern zu schützen, wird Musikunterricht
rationiert: Es dürfen nur noch so viele Nachwuchsmusiker ausgebildet
werden, wie der Markt braucht. Da dieser schneller schrumpft als die
Musiker wegsterben, bedeutet das faktisch ein Verbot des
Musikunterrichts. Hunderte Musikschulen werden geschlossen.
2011: Sarah Connor versucht mit "Terminate Me" einen neuen, nicht
gecoverten Song herauszubringen, wird aber dafür von den Anwälten der
Musikrechteinhaber verklagt, die es nicht erlauben, daß neue Urheber
am kleiner werdenden Kuchen mitverdienen wollen. "Composing music is
killing music" heißt das Schlagwort der Inhaber alter Rechte. Sarah
Connor gewinnt den Rechtsstreit, wird aber kurz darauf unter
mysteriösen Umständen ermordet aufgefunden. Von nun an traut sich
niemand mehr, neue Songs zu schreiben.
2012: Die Eltern des 6-jährigen Wolfgang Amadeus Moherb, des
"Jugend-musiziert"-Siegers, werden zu 150.000 Euro Schadenersatz an
die Musikindustrie verurteilt, weil sich herausgestellt hat, daß ihr
Kind erst seit eineinhalb Jahren musiziert, also nach dem
Inkrafttreten der Unterrichts-Rationierung. Seine Lehrerin, die
Violinistin Anne-Sophie Mutter, entzieht sich einer Gefängnisstrafe
durch Flucht in den Irak, dem einzigen Land, das nicht unter
Kontrolle der westlichen Wertegemeinschaft und damit der
Musikindustrie ist.
2020: Nahezu jede tonliche Äußerung, darunter Motorgeräusche,
Trittschall, Türschließgeräusche und gesprochenes Wort, sind unter
urheberrechtlichen Schutz gefallen. Eine Tür zumachen darf quasi nur
noch, wer nachweisen kann, daß der dabei erzeugte Schall nicht dem
von Porsche patentierten ähnelt. Die einzigen lizenzfreien Worte sind
"der", "die", "das", "und" und "hallo". Die Gespräche von
Menschen,
die sich das "Deutsche Sprache Abo" nicht leisten können, sind daher
fast unverständlich geworden. Überhaupt ist es sehr still geworden,
da fast jede Schallerzeugung das Risiko einer Abmahnung durch den
Münchner Justizkonzern G. und Söhne mit sich birgt.
Die Anwälte der Ton und Schall Industrie-Gemeinschaft machen Jagd auf
Park- und Waldbesitzer, die in ihren Anwesen das illegale Singen von
Vögeln dulden.
2050: Europa und die USA sind in einem Handstreich vom Iran
eingenommen worden. Die Iraner brauchten nur einen einzigen Muezzin,
um die halbe Streitmacht der Westmächte auszuschalten, die sich, an
Schall nicht mehr gewöhnt, mit zugehaltenen Ohren am Boden wälzte.
Die andere Hälfte und die zivile Bevölkerung wurden dadurch gewonnen,
daß man ihnen Kinderlieder vorsang. Die Menschen fingen an zu weinen
und den Invasoren auf Knien zu danken, für diese neue und wunderbare
Gabe, die sie so lange vermißt hatten. Seither ist der Islam die
größte Weltreligion und das Reich Allahs unter der weisen Herrschaft
des Kalifen von Washington schwingt sich auf zu neuer Blüte.
===================
Ist zwar nicht von mir, aber immer wieder schön.
Der Ideenklau greift nicht erst seit gestern oder heute um sich. Dazu muss man gar nicht eine unendliche Reihe von ermüdenden Einzelbeispielen anführen, ein paar wenige tuns auch. Werfen sie doch allemal ein Schlaglicht auf eine Klaukultur, die eine lange Geschichte hat. Diebstahl guter Ideen empfinde ich als eine ziemlich unethische Unsitte, die immer noch als Kavalliersdelikt gesehen wird. Egal, obs um Musik, Journaille oder um Textproduktionen, Romanfiguren geht oder um high-tech.
Billy Gates hat Steven Jobs schamlos beklaut,der hier untergegangene Spielfilm " Silicon Valley Story " ersetzt mindestens 4 Semester praktische Betriebswirtschaft, ebenso der Film " Wall Street". Japan baute seine WIrtschaft mit dem hemmungslosen Auseinanderlegen westlicher Geräte aus der Elektronik auf, China fing vor 15 Jahren da an, wo Japan vor über 50 Jahren startete. Die Methode scheiss-drauf-wo-soll-sich-ein-Richter-finden, ernährt doch ganze Volkswirtschaften redlich. Und wurde mittels dieser miesen Methoden Macht und Einfluss gewonnen, drum herum ganze gesellschaftliche Sozialgefüge zusammengebastelt, begann man dann natürlich sehr sensibel, ja fast zickig, aufs " Recht" zu pochen, wenn andere genau so stibizten wie man selbst.
Was tun? Nichts ist schwerer nachzuweisen, als den qualitativen Ursprungsideengeber und Initialzünder eines Einfalls genügend zu würdigen.
Mal kleines Beispiel: Ich dachte mir noch vor langer Zeit rein nichts dabei, wenn ich beispielsweise das eine oder andere Mal zu von mir kommentierten wirtschaftlichen oder arbeitsmarktpolitischen Themen etwa einen HInweis erhielt mit dem Wortlaut, "...Ihre hilfreichen Informationen wurden von uns an die Chefredaktion weiter geleitet...". Klang nett, aber...
Ich schreibe schon lange nicht mehr professionell. Mit der Zeit und nach einigen seltsamen wörtlichen Wiedergaben von sozialen Zusammenhängen, witzigen Personenetikettierungen ( und, und, und) selbst in den so genannten seriösen Blättern, wurds mir erst wunderlich, später grüblerisch, dann nach und nach wütend und wütender zumute.
Kleinkram ist das nicht in der Masse gesehen.
Man fühlt sich schlicht verarscht und geleimt. AUs einem sehr erklärbaren Grunde.
Die Politik, alle gewichtigen Unternehmensberater, jeder sachlich bewandere Personalwirtschafter und jeder halbwegs gescheite ABteilungsleiter, die Lobbys der Industrie liegen uns allen seit Verschärfung der heimischen Krise in den Ohren, uns und den Menschen im Lande mangele es an wettbewerbsfähigen Ideen,an kreativen Menschen, die WIrtschaft und den Wohlstand für alle voran zu treiben.
Und was zeigt mir die Wirklichkeit um mich herum? Beim Film angefangen, dann über die Produktionsleistungen der Programmmacher aller TV und Radiosender, dann weiter bis tief hinab in die dunklen Geheimzirkel der Lektoren in den gróßen Buchverlagen: als kreativ und originell gilt der oder diejenige, der genau das macht, was andere auch schon längst BEWÄHRT getan haben. Und das heißt widerum: Klaut so gut ihr könnt.
Meine über Jahre hinweg gesammelten EIndrücke und Ergebnisse lauten: alles können die verantwortlichen
" Vollchecker" ertragen :) :) :) , nur keinen, der wirklich ungewohnte Bahnen des Denkens und Umsetzens geht.
Klauen und jeden bescheissen sind allemal sicherer und Erfolg versprechender, so nervig es auch sein mag.
Herzliche Grüße, Jürgen E. Gesang, Hamburg
Nun, in der Diskussion wird meinstens noch eines vergessen, das eine Geräte, aber auch CD abgabe nicht mehr mit den Kriterien einer EU Vereinbar ist.
Der Zusammenschluß der EU soll ganz eindeutig für alle Hersteller, aber damit auch für alle Käufer gleiche Kauf/Verkaufsbedingungen schaffen, und Zölle abschaffen.
Aber die Geräteabgaben führen einen Zoll ein. Eine Festplatte für 100 Euro, die in den NL mit MWST ohne "Abgabe" verkauft wird kostet 119 , aber ab 1.1.2007 dann in Deutschland 119 + 5% abgabe, oder es wäre eine MWST Erhebung von 24 %!!!
Und die meisten Geräte, Drucker, Computer, Festplatten, datenübertragungs geräte, Memory-Sticks werden eben nicht!!! nur für Musik und Video eingesetzt, Firmen, Programmierer, und viele andere verwenden sie für Zwecke die nichts, aber auch nichts mit der Medienindustrie zu tun haben!
Und Deutschland schadet sich damit selber, wenn die Geräte soviel Teurer werden, gehen die Deutschen im Ausland kaufen, oder die Geräte Hersteller liefern einfach nicht mehr nach Deutschland, den um "Konkurrenzfähig" bleiben zu müssen, müßten sie ihre Gewinne in Deutschland reduzieren!
Ich vermute das der nächste Schritt deshalb wohl eine Klage der Gerätehersteller vor der EU-Kommission, oder vor dem EuGH ist.
Geräte Abgaben sind auch ein Eingriff in die Preispolitik der Firmen und der Aktien. Wer ein Gerät finanziert (auch über Aktien) trägt am Gewinn, aber auch am Verlust ein hohes Risiko, das Risiko wird ihm aber einseitig von Deutschland erhöht, und sein Gewinn gemindert.
Vereinfacht gesagt, wollen die Verwertungsgesellschaften an Geräten verdienen, so mögen sie bitte Aktien kaufen, wie jeder andere Auch!
Und wenn der Staat eine bestimmte Lobbygruppe unterstützen will, so sollte er das über die allg. Steuern machen, dann wird auch klar das er hier eine bestimmte Gruppe subventioniert. Und bei Subventionen, das ist natürlich eindeutig eine Subvention die einseitig von Deutschland vorgenommen wird, und auch das dürfte irgendwann Ärger mit der EU-Kommission bedeuten.
Es ist übrigens ziemlich einmalig, das eine Ververtungsgesellschaft finanziert wird durch abgaben die auf Geräte erhoben wird die jemand anderes herstellt.
Wenn man das verallgemeinern wollte könnte der ADAC ja Geräteabgaben auf die Autohersteller verlangen .. schließlich sind es ja ihre Kunden die Autoverkauf erst in Deutschland möglich machen. Aber jede !!! Interessenverwertung würde letztlich dann Geräteabgaben fordern können. Das das auf keinen Fall mit einem freien Markt kompatibel ist sollte jedem klar sein.
Verwertungsgesellschaften sind ein Modell des Nationalstaats, und Gerätabgaben nichts anderes letztlich als Zölle, und egal wie berechtigt die Ansprüche der Verwerter/Urheber sind, entweder EU- und freier gleicher Warenverkehr, oder wir gehen wieder zum Nationalstaat über!
M.E. sollten die Gerätehersteller beim bestehenbleiben der Geräteabgaben einfach nicht mehr nach D. liefern, und gleichzeitig bei der EU-Kommission klagen. Das haben sie schon einmal angedroht, und ich denke es ist letztlich der einzige Weg diese Unsinnige Besteuerung vom Tisch zu bekommen.
Wenn die EU-Kommission dann der Ansicht ist, das Verwerter auf diese Art ihr Geld verdienen, dann EU-Weit, und nicht als einzellösung von Fr. Zypries in Deutschland.
Mfg
Silverhair
"Gut geklaut ist besser als schlecht komponiert" sagten wir damals schon, schmissen den sampler an, um zur not auch den Mozart rueckwaerts zu verwursten. Aber kreativ waren wir trotzdem - wer haette das gedacht ?
Fantasievolle Villen werden immer noch aus Steinen gebaut, auf die keiner ein Urheberrecht angemeldet hat, obwohl so manch einfallsloser Unternehmer wohl von solchem Reibach traeumen mag.
Sie selbst saessen wahrscheinlich nicht da wo sie sitzen, und wuerden diese Geschreibsel nicht lesen koenne, wenn Tim Berners-Lee, der Erfinder von http und world wide web, damals seine Idee haette schuetzen lassen.
Die besten Ideen sind nicht schuetzbar, weil sie sich automatisch zum Welterbe der Menscheit quallifizieren - und so wie so einen unschaetzbaren wert darstellen - fuer alle Anwesenden.
Die Industrie mit all ihren proprietaeren Formaten und Nutzungsregulierungen wird sammt Lobby in einem Kompatibilitaets-chaos mit ihrer Kundschaft scheitern.
Machen sie doch einfach den Selbstversuch : erst guten Witz erfinden aber nicht erzaehlen, dann witz urheberrechtlich schuetzen lassen und witzplayer mit passwortschutz anzubieten .-)
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren