Föderalismus Lex Edelgard

In Zukunft sind allein die Länder für Schulen und Hochschulen zuständig. Der Bund darf nicht einmal mehr helfen. Trotz massiver Kritik soll die Föderalismusreform durchgezogen werden

Mancher Politiker wirkt weit über seine Amtszeit hinaus, Walter Riester etwa, der Erfinder der gleichnamigen Rente. In die deutsche Verfassung jedoch hat es noch kein Politiker geschafft, Edelgard Bulmahn wäre die erste. Wird das Grundgesetz so geändert, wie es die Föderalismusreform vorsieht, dürfte man den neuen Artikel 104b »Lex Edelgard« nennen. Er besagt, dass der Bund den Bundesländern nicht helfen darf, wenn es um die Bildung geht. Selbst wenn Deutschlands Schulen und Universitäten in größten Schwierigkeiten stecken: Die Bundesländer dürfen Geld aus Berlin in Zukunft nicht mehr annehmen.

Die absurde Klausel gelangte auf Druck von Landespolitikern der CDU in den Föderalismuskompromiss. Sie hatten sich darüber geärgert, dass die vormalige Bildungsministerin Bulmahn den Ländern nach dem schlechten Abschneiden bei Pisa ein Programm zur Errichtung von Ganztagsschulen angeboten hatte. Vier Milliarden Euro stellte Berlin zur Verfügung. Die Länder griffen zu – den Ruhm heimste die Ministerin ein.

Dass die Verärgerung über eine profilierungstüchtige Politikerin ihren Weg als Artikel ins Grundgesetz findet, ist nur eine der Absonderlichkeiten, die die größte Verfassungsänderung aller Zeiten für die Bildung mit sich bringt. Lehrerverbände und Bundeselternvertretung warnen vor üblen Folgen für die Schulen. Die Hochschulrektoren prognostizieren, dass die Änderung die Finanznot der Unis verschärft, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, dass sie die Innovationskraft des Landes hemmt. Selten schlug einem politischen Plan so viel Ablehnung von kundiger Seite entgegen wie der Absicht, Schüler und Lehrer, Studenten und Professoren allein den Bundesländern zu überlassen.

Die Reform, da sind sich die meisten Experten einig, wird die Leistungsunterschiede zwischen den Bundesländern verschärfen. Die Bildung wird an Geld und politischem Gewicht verlieren, Deutschlands Stimme in Europa noch schwächer werden. Doch Fachleute, ob aus dem Bundestag oder der Wissenschaft, waren nicht gefragt, als Franz Müntefering und Edmund Stoiber den Föderalismuskompromiss aushandelten und die Spitzen der großen Koalition das Ergebnis später zum Regierungsplan erhoben. »Im Handstreich«, »überfallartig«, einem »demokratischen Verfahren unwürdig« sei das Reformpaket zustande gekommen, urteilen selbst Parlamentarier aus den Koalitionsparteien.

Am kommenden Montag werden Kritiker der Reform erstmals eine Chance haben, ihre Bedenken in einer offiziellen Anhörung zu äußern. Niemand von ihnen zweifelt am Sinn, das Grundgesetz zu überholen. Doch was ist von einer Staatsreform zu halten, in deren Ergebnis der Bund zwar deutsche Schulen in Indonesien oder Uruguay finanzieren darf, jene in Flensburg oder Görlitz aber nicht? Einer Reform, die Schulen und Universitäten ausgerechnet mit jenen Länderministern allein lässt, deren Politik für die Probleme – Pisa-Pleiten, überfüllte Hörsäle, zweitklassige Universitäten – verantwortlich ist? Und wer kann den Sonntagsreden von der Bedeutung der Bildung (»unsere wichtigste Ressource«, »Zukunftsthema Nummer eins«) Glauben schenken, wenn die gleiche Bildung am Montag zum Opfer des Geschachers zwischen Bund und Ländern wird?

Der Entwurf der Föderalismusreform verschärft eine Situation, die die Politik schon heute zwingt, Steuergelder zu verschwenden und Probleme ungelöst zu lassen, wie zwei aktuelle Beispiele zeigen.

• Knapp vier Milliarden Euro jährlich will die Bundesregierung für das Elterngeld ausgeben. Das Geld wäre weit besser in anspruchsvolle Kindergärten investiert, die ihren Bildungsauftrag ernst nehmen. Denn nicht am Geld mangelt es den gebärmüden Deutschen, sondern an Kitas, denen Eltern ihren Nachwuchs guten Gewissens anvertrauen können. Das weiß auch Ursula von der Leyen. Finanzieren darf die Ministerin die Kitas dennoch nicht, fallen diese doch in die Kompetenz von Ländern und Kommunen, die sich eine Kita-Offensive nicht leisten können.

• Hauptschüler, unter ihnen viele Migranten, sind die Verlierer unseres Schulsystems. Gefährdete Schüler benötigen frühe und intensive Förderung. Das kostet viel Geld, den Ländern fehlt es. Der Bund wiederum hat das Geld, darf es aber nicht sinnvoll ausgeben. Jedes Jahr steckt die Bundesagentur für Arbeit rund zwei Milliarden Euro in Fortbildungen für Jugendliche ohne Abschluss und Lehrstelle. Deren Erfolg ist mäßig, weil die Hilfe zu spät kommt.

Angesichts solcher Erfahrungen müsste der Bund mehr Möglichkeiten erhalten, Schulen und Universitäten zu unterstützen. Die Föderalismusreform plant das Gegenteil. Sie will dem Bund jeden Einfluss in Klassenzimmern und Hörsälen verwehren und seine Kompetenzen auf die Forschung beschränken.

Der Bundeszuschuss war Anreiz für die Länder, in Wissenschaft zu investieren

Die Reform wirkt wie eine Scheidung, die Schulen und Hochschulen als Waisen zurücklässt. Selbst das Besuchsrecht wird dem Bund aberkannt. Dabei diente die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern durchaus dem Wohl der Bildung, wie der Hochschulbau zeigt. Bauten die Universitäten neue Gebäude oder kauften große technische Geräte, übernahm der Bund bislang die Hälfte der Kosten. Der Zuschuss vom Bund galt den Ländern gleichzeitig als Anreiz, in die Wissenschaft zu investieren. Sie wussten: Für jeden Euro, den wir in die Hochschulen stecken, bekommen wir einen Euro aus Berlin dazu.

Diese Rechnung geht in Zukunft nicht mehr auf. Denn auch der Hochschulbau wird der Flurbereinigung der Föderalismusreform zum Opfer fallen. Zwar muss der Bund seinen Zuschuss pauschal weiterhin in die Landeskassen zahlen, der Zwang zur Gegenfinanzierung von Seiten der Länder jedoch entfällt. Schon heute gehen Experten davon aus, dass gerade in den finanzschwachen Ländern im Norden und Osten Deutschlands weniger Geld in die Hochschulen fließen wird als heute.

Dabei müssten die Länder massiv investieren. Der Wissenschaftsrat und die Kulturministerkonferenz erwarten, dass in Zukunft 300000 bis 700000 Studenten mehr an die Universitäten strömen als heute. Die Länder werden den Ansturm allein nicht bewältigen können – der Bund darf ihnen unter den neuen Vorgaben nicht zur Seite springen, etwa mit Sonderprogrammen, wie er es bislang getan hat.

Seit Monaten überlegen die Wissenschaftsminister, wie sie dennoch an das Geld des Bundes kommen können. Das legt die fatale Lage offen, in die sich Bund und Länder hineinmanövriert haben: Noch ist das Grundgesetz nicht geändert. Aber schon jetzt sinnen beide Seite darüber nach, wie die neuen Regeln trickreich auszuhebeln sind.

Es ist nicht nur das Geld des Bundes, das fehlen wird, sondern ebenso seine Anregungen und die einigende Kraft, um den bildungspolitischen Wildwuchs zu bändigen. Nur beim Zugang zum Studium und den Uniabschlüssen darf Berlin in Zukunft noch für eine Einheitlichkeit sorgen – auch dies unter Vorbehalt. Gefallen einem Land die Vorgaben Berlins nicht, darf es vom Votum des Bundes abweichen.

In der Schule hat diese Politik des kleinstaatlich organisierten Bildungsmonopols in der Vergangenheit eine chaotische Bildungslandschaft geschaffen: mit 16 unterschiedlichen Schulsystemen, 16 Lehrerausbildungen, 16 Lehrplänen und 16 Versetzungsordnungen – verteilt noch einmal auf mindestens drei Schulformen. Riesige Qualitätsunterschiede sind die gravierendsten Folgen der Zersplitterung.

Bei jedem Problem, das sich in Schulen oder Universitäten auftut, beginnen 16 Kultusbürokratien unabhängig voneinander nach Lösungen zu suchen – meist ohne zu schauen, was im Nachbarland bereits funktioniert oder gescheitert ist. Daran hat auch der Pisa-Schock nicht viel geändert. Zwar haben sich Kultusminister auf gemeinsame Lernziele in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik verständigt, so genannte Bildungsstandards. Auf den meisten Reformfeldern geht jedes Land weiterhin seinen eigenen Weg, ob es sich um Sprachtests für Vorschüler handelt oder die Schulinspektion, die Reform der Lehrerausbildung oder die Einführung von Studiengebühren. Nicht einmal auf einen gemeinsamen Semesteranfang konnten sich die Kultusminister bislang einigen. In Bayern – mir san mir – beginnt das Studium immer zwei Wochen später.

Sinnvoll wären Alleingänge dann, wenn man die Ergebnisse nach einer gewissen Zeit miteinander vergliche. Doch trotz öffentlicher Bekenntnisse zum Wettbewerbsföderalismus, ist es unter den Kultusministern keinesfalls populär, Qualitätsunterschiede offen zu legen. Ohne den Druck des Bundes wäre die Exzellenzinitiative der Universitäten deshalb nie zustande gekommen. Da es bei einem Wettbewerb nicht 16 Sieger geben kann, wäre die Idee schon in der Planungsphase an dem Veto mehrerer Landesminister gescheitert.

Als Forum, um sich jenseits politischer Glaubenslinien auszutauschen und Neues zu wagen, diente die Bund-Länder-Kommission. Das erfolgreichste BLK-Programm hieß Sinus und verbesserte den Mathematikunterricht Tausender Lehrer. Zurzeit wird erstmals überprüft, welche der Länderprojekte zur Sprachförderung von Migrantenschülern Wirkung zeigen. Es ist das letzte BLK-Programm. Nach der Reform wird es das Gremium so nicht mehr geben.

Die Kultusministerkonferenz kann nur bremsen, niemals antreiben

Die wenigsten BLK-Programme waren so erfolgreich wie Sinus. Viele kamen über dicke Abschlussberichte nicht hinaus. Doch statt die BLK zu optimieren, wird sie abgeschafft, ohne dass klar ist, wie eine bildungsstrategische Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg sonst organisiert werden soll. Die Vorstellung, die Kultusministerkonferenz (KMK) könnte die Aufgabe schultern, ist blauäugig. Ihr fehlt dafür alles: Autorität, Strukturen, geeignetes Personal. Solange in der KMK bei allen wichtigen Fragen das Einstimmigkeitsprinzip herrscht, solange ihr Präsident turnusmäßig jedes Jahr wechselt, kann die KMK nur bremsen, niemals antreiben. Soll sie als Reformmotor fungieren, brauchte sie zudem mehr Geld. Stattdessen soll die KMK schlanker werden und Geld sparen, fordern Ministerpräsidenten.

Die Anhörung am Montag ist die letzte Chance, die Folgen der Föderalismusreform für die Bildung öffentlich zur Sprache zu bringen. Geht es nach den Spitzen von CDU und SPD, sind die Auftritte der Experten jedoch nur symbolischer Natur. Das Paket sei geschnürt, heißt es seit einem halben Jahr, Änderungen werde es nicht mehr geben. Dann heißt es für Schulen und Universitäten warten bis zur nächsten Grundgesetzreform: 20 Jahre, vielleicht. Bis dahin könnte sich herumgesprochen haben, dass Deutschland auch in der Bildung eine Nation ist.

 
Leser-Kommentare
  1. Es ist tragisch und macht geradezu wütend, zu sehen, wie die Ausbildung unserer Kinder kleingeistigem Kompetenzgerangel und Profilierungssucht einzelner Politiker zum Opfer fällt.
    Mit verantwortlicher Poltik zum Wohle des Volkes hat das nichts zu tun.

    • hotho
    • 31.05.2006 um 11:07 Uhr

    Endlich wurde das Thema "Bildungsprovinzialismus" im Zusammenhang mit der Föderalismusreform so klar analysiert!

    Auch gerade als Lehrer ist es jetzt schon fast unmöglich das Bundesland zu wechseln, wenn man trotz ansprechender Abschlüsse in seinem Herkunftsbundesland aufgrund vielerorts verhängter Einstellungsstopps nicht mehr unterkommt - wie ich es selbst erfahren konnte!
    Wir haben heute bereits zu viel bildungspolitischen Provinzialismus! Fragen Sie mal die wirklich Leidtragenden: die zur Mobilität verdonnerten Eltern mit ihren schulpflichtigen Kindern, die Referendare und die Lehrer auf deutschlandweiter Arbeitssuche insbesondere mit den Fächern Ethik, Philosophie, Religion, Kunst oder Sachkunde! Diese werden oft völlig verschieden in den einzelnen Bundesländern angeboten!

    Doch nun soll das Ganze auf die absolute Spitze getrieben werden: Die kaum noch zu überbietende Verschärfung der Bildungs-Zersplitterung soll noch einmal durch das strikte Finanzierungsverbot durch den Bund getoppt werden.
    Wozu brauchen wir dann eigentlich noch ein Bundesbildungsministerium? Die Bildungs-"Aufgaben" im Ausland könnte doch auch ein Referat des Entwicklungshilferessorts wahrnehmen?

    Liebe Volksvertreter, seien Sie dann wenigstens konsequent und schaffen Sie das Bundesbildungsministerium im Zuge der Föderalismusreform dann auch ab!
    Frau Schavan ist dann komplett arbeitslos!

  2. Die verspaetete Nation hat also die Kleinstaaterei immer noch nicht ueberwunden. Zusaetzlich zu den angesprochenen Bundeslaendern gibt es auch zwischen den Verwaltungsbezirken und auf kommunaler Ebene noch genuegend Besitzstaende, die verteidigt werden (ganz zu schweigen von einem Gesundheitssystem mit fast 200 Krankenkassen).

    Das das Bildungssystem international zurueckfaellt zeigt auch der Brain Drain der Nachwuchswissenschaftler. Die Zahl deutscher Akademiker an britischen Hochschulen ist in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 40 Prozent gestiegen
    (http://www.biokarriere.ne... ). Ich vermute, dass die Abwanderung durch die Einfuehrung des Bachelor/Master-Systems noch zunehmen wird: die besten Nachwuchswissenschaftler muessen nicht mehr bis zum Diplom warten sondern koennen direkt nach dem Bachelor (etwa drei Jahre frueher) das System verlassen.

    Statt das System flexibler zu machen, engt diese Reform die Moeglichkeiten zur Veraenderung weiter ein. Aber Pragmatismus in der Loesung von Problemen war ja noch nie eine Staerke Deutschlands -- eher das Festhalten an ueberkommenen Prinzipien. Nicht umsonst kam der einzige Anstoss zur Aenderung aus Europa (Bologna-Prozess) und nicht aus dem deutschen System heraus...

    • CaIw
    • 01.06.2006 um 14:43 Uhr

    Dieser Artikel hat mir aus der Seele gesprochen!

    Jedes Bundesland hat andere Schularten, für jedes Fach dieser Schularten andere, eigene Lehrpläne und eigene Regelungen der ?Orientierungsstufe?, d.h. der fünften und sechsten Klassen: entweder a) keine, also der direkte Übergang der 10-jährigen(!) Schüler von Klasse vier auf eine Regelschule oder auf ein Gymnasium oder b) die sechsjährige Grundschule oder c) die eigentliche Orientierungsstufe, um nur einige Unterschiede zu nennen.
    Verschiedenste Modelle gibt es auch bei der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife in Deutschland: in manchen Bundesländern gibt es immer noch kein landesweites Zentralabitur z.B. in Berlin. Uneinheitlich sind auch die Lerndauern bis zum Abitur: zwölf oder dreizehn Jahre.

    Die LehrerInnen werden in manchen Bundesländern verbeamtet, in anderen nicht - hier sind sie dann Angestellte. Ein Wechsel eines verbeamteten Lehrers in ein Bundesland mit Angestelltenstatus für Lehrer scheitert schon aufgrund des abweichenden Beschäftigungsverhältnisses.

    Was machen die Landespolitiker nun? Sie ziehen ihre Zugbrücken ganz hoch und verplomben sie auch noch!
    Dagegen tut unter globalisierten Wettbewerbsbedingungen mehr denn je die deutschlandweite Harmonisierung der Bildungsangebote Not!

    Zwei Dinge sind hierbei absolut unhaltbar: einmal, dass sie sich die Landespolitiker aus eigenem Machtkalkül an der Wettbewerbsfähigkeit der nachkommenden Generationen vergehen und andererseits, dass die (mediale) Öffentlichkeit die Verschärfung dieses permanenten Skandals einfach übersieht!

  3. Die geplante Föderalismusreform in Sachen Schule finde ich furchtbar. Sie ist ein Rückfall in Kleinstaaterei. Aus meiner Sicht gehört das gesamte Bildungssystem überholt und überarbeitet und vor allem aneinander angepasst. Auf der einen Seite wird aufgrund von hoher Arbeitslosigkeit eine hohe Mobilität von AN verlangt, auf der anderen Seite wechseln dann Kinder von einem Schulsystem ins nächste, je nachdem auf welche Weise sich der jeweilige Schulminister/die Partei profilieren wollte.
    Das Gerüst eines neu zu schaffenden Schulsystems sollte vom Bund vorgegeben werden.
    Es sollte aber auch die Möglichkeit einschließen, eigene Wege zu finden, zB mit der BA Arbeit neue Wege in der Ausbildung von Hauptschülern oder besser sozial benachteiligter Jugendlicher zu gehen.
    Bisher sind die Realschulen und Hauptschulen einfach, bzw zweifach abgespeckte Gymnasien. Sie haben ähnliche Anforderungen an die Schüler, nur in schwächerer Form. Das entspricht überhaupt nicht den Möglichkeiten oder Fähigkeiten der Betroffenen, die über das praktische Arbeiten an Lösungen herangeführt werden müssen.
    Auf der anderen Seite sollten Gymnasien Möglichkeiten erhalten, enger mit Hochschulen zusammenzuarbeiten. Dazu gehört auch, dass Schüler sich ihren Neigungen entsprechend einen eigenen Stundenplan zusammenstellen, wie es Studenten tun. Im Idealfall gehen Ausbildungen ineinander über. Man muss große Visionen haben, um etwas bewegen zu können. Kleinliche Kompetenzstreitereien sind bei diesem wichtigen Thema völlig fehl am Platz.

  4. Ich will den Aussagen in diesem Artikel nicht grundsätzlich widersprechen. Dazu fehlt es mir an der nötigen Sachkenntnis. Ein paar Anmerkungen seien mir aber erlaubt:

    1. Wenn ich das richtig lese, vertritt Herr Spiewak die Ansicht, Bildungspolitik sei auf Länderebene nicht effizient durchführbar. An der Größe kann das jedenfalls nicht liegen! Das vielzitierte Bildungswunderland Finnland hat 5 Mio. Einwohner und damit ziemlich genau die durchschnittliche Größe eines deutschen Bundeslandes.

    2. Bei der Beschreibung der „herrlichen“ bisherigen Hochschulbaufinanzierung habe ich mich fast totgelacht. In der bildungspolitischen Situation der Vergangenheit war das das Standardbeispiel für eine völlig versaute Regelung staatlicher Zuständigkeit. Blinde Subventionierung, ein bürokratisches Bewilligungsverfahren mit Rahmenplänen und zuständigen Instanzen schön verteilt auf Land und Bund – bitte bitte gebt uns mehr davon!!! Ob nun Geld für einen Neubau, für zusätzliche Stellen oder für Sachmittel ausgegeben werden sollen, sollte meiner Meinung nach nur an einer Stelle entschieden werden – an der Hochschule selbst und nirgends sonst!

    3. „…der Bund wiederum hat das Geld, darf es aber nicht sinnvoll ausgeben.(…)“ Dieser Satz stammt aus dem obigen Artikel. Was hat der Bund? Ist das Ihr Ernst, Herr Spiewak? Der Bund hat, nur zur Erinnerung, weniger als gar nichts! Einige zig Milliarden Euro weniger, jedes Jahr! Der Bund hatte sich entschlossen, den Pleiteflugsaurier, der über ihm kreist, zu ignorieren, weil Edelgard sich ein Ganztagsschulprogramm wünschte und Gerd im Wahlkampf auch mal über was anderes als Harz IV reden wollte. Leisten konnten sie es sich auch nicht viel mehr als die Länder.

    Ok, zu dem Thema könnte man noch Tonnen von Seiten füllen. Darauf habe ich aber keine Lust. Insgesamt finde ich die Diskussion, wie sie geführt wird (allgemein über Föderalismus, jetzt nicht die hier im Forum) absoluten Schrott. Man findet in jedem Aufgabenbereich Gründe, etwas zentral zu regeln. Irgendwann landet man dann halt bei einem zentralistischen Staatssystem. Muss keine Katastrophe sein, manche Länder leben recht gut damit (na ja, sagen wir, sie leben). Einen sauberen Föderalismus halte ich trotzdem für besser. Es wäre jedenfalls Zeit, die Frage der Rolle der Bundesländer mal grundsätzlich zu beantworten. Wollen wir sie lediglich als Ausführungsebene des Bundes? Oder sollen die Länder Institute sein, in denen wirklich politische Diskussion und Wettstreit stattfindet, an dem die Bürger nicht nur als Objekte teilhaben? Dann brauchen sie Zuständigkeiten, die eines öffentlichen Diskurses wert sind.

    Ist schon ein Witz, dass das Wort „Subsidiarität“ immer wohliges Stöhnen bei Zuhörern auslöst, bis konkrete Zuständigkeiten angesprochen werden. Dann heißt es auf einmal „Kleinstaaterei“.

  5. Mit scheint, es gäbe viele Stellen, an denen das Grundgesetz entrümpelt werden müsste (es hat allein 38 zum Teil längst überholte Übergangs- und Schlussbestimmungen). Die Regelungen zum Bildungswesen allerdings gehören nicht zum unnötigen Ballast. Das liegt vor allem daran, dass es keine gibt.

    Zwar ist Artikel 7 GG mit „Schulwesen“ überschrieben, nennenswerte Aussagen werden darin allerdings nicht getroffen. Auch in den Artikeln 73 und 74 GG, welche die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern regeln, ist von Bildung keine Rede. Dabei wird hier unter anderem über so wesentliche Dinge wie die Kriegsgräberpflege, die Zeitbestimmung oder die Statistik entschieden. Offenbar war bislang, entgegen den Beteuerungen des Artikels 7 (1) GG, weder dem Bund noch dem Land die Frage des Schulwesens in irgend einer Form wichtig. Das GG nun dahingehend zu ergänzen, dass es dem Bund künftig unter gar keinen Umständen mehr erlaubt sein soll, irgendwelche Finanzmittel dafür bereitzustellen, passt leider nur zu gut in das Bild, das sich einem an dieser Stelle bietet.

    Wollte man das Deutsche Grundgesetz ernst nehmen (was zumindest die Politik definitiv nicht tut), müsste man vor Einführung des Lex Edelgard zunächst seinen Artikel 79 abschaffen. Der nämlich verbietet Grundgesetzänderungen, welche die Artikel 1 und 20 berühren. Diese wiederum beziehen sich auf die in den folgenden Artikeln 2-17 genannten Grundrechte (unter anderem also das in keiner Weise näher ausgeführte Grundrecht auf Bildung) sowie auf das sogenannte Widerstandsrecht.

    Der Artikel 3 (3) GG beispielsweise enthält ebenfalls ein Grundrecht. Er entspricht im Wesentlichen der Forderung des Artikels 72 (2) GG nach gleichwertigen (nicht mehr gleichartigen!) Lebensverhältnissen im Bundesgebiet und lautet: „Niemand darf wegen [...] seiner Heimat und Herkunft [...] benachteiligt oder bevorzugt werden“. Was dieser Satz in Bezug auf die (Aus-)Bildung von Kindern und Jugendlichen bedeutet, scheint den Vätern (nicht Müttern!) des Grundgesetzes seinerzeit allerdings vollkommen entgangen zu sein, sonst hätten sie Vorsorge getroffen. Hätten sie nämlich gewollt, hätten sie verhindern können, dass die (Start-)Chancen im Bildungsbereich abhängig sind vom guten Willen, der Einsichtsfähigkeit, den Regierungs- und/oder Haushaltskünsten der jeweiligen Landesregierung und natürlich vom Elternhaus. Nun ja - man war wohl mit „staatstragenderen“ Dingen befasst seinetzeit (siehe Kriegsgräber). Und für die Folgen gibt es schließlich die Justiz und den Sozialstaat.

    Zwar sagt Artikel 19 des GG eindeutig, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf (und das Recht auf Bildung ist sogar in der UN-Menschgenrechtscharta fixiert), aber wozu gibt es denn Juristen? Die erklären einem auf Nachfrage gern ebenso ausführlich wie abschließend das „Wesen“ der Grundrechte - es besteht, kurz gesagt, im Wesentlichen darin, dass es im Grunde kein Recht auf Chancengleichheit geben darf, weil damit das Erstgeburtsrecht der Bessergestellten auf die absolute Freiheit der Nutzung ihrer evolutionär errungenen Vorteile einschränkt werden würde (soll mir noch mal einer von denen mit dem Leistungsprinzip kommen!). Ja, Leute, wenn Artikel 20 GG postuliert, die Gesetzgebung sei an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, dann handelt es sich dabei ja auch nur um einen schlechten Witz, wie wir alle wissen. Anderenfalls wären anderenfalls schon längst irgendwo im Land jene Grundgesetzpassagen zur Anwendung gekommen, die jedem, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, den Rechtsweg offen hält. Und was wollen wir wetten – das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben weder wir alle, noch haben es Einzelne von uns. Die Pflicht zum Widerstand und zur Klage haben wir ja auch nicht.

    Ich wünschte wirklich, ins Grundgesetz würde endlich eine Passage aufgenommen, die es Bund und Ländern verbietet, unsere Steuern in die tiefen, löchrigen, privaten Taschen der "Wirtschaft" umzuleiten und anschließend zu behaupten, für die optimale (Aus-)Bildung unserer Kinder sei kein Geld mehr übrig. Eigentum sollte nicht nur berechtigen, sondern auch verpflichten. Aber das ist eine ganz gefährliche Utopie, ich weiß. Sie untergräbt den Fortschritt im Land. Dann schon lieber massenhafte, staatlich geFÖRDERte Dummheit - es lebe der FÖRDERalismus!

  6. Tja, was soll man sagen? Wer es sich leisten wird können, wird zum Studium nach Skandinavien gehen. Dort gibt es eine staatliche es Hochschulbildung, die ihren Namen verdient.
    Oder an deutsche Privathochschulen, die bewusst in Konkurrenz zueinander stehen.

    Mich wundert, dass die deutsche Wirtschaft so teilnahmslos zuschaut - auf die Gehaltsforderungen dieser neuen "Bildungselite" darf man gespannt sein...

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