Justiz Ab in den Knast
Die Zahl der Verbrechen sinkt, doch das Strafrecht wird systematisch verschärft. Und immer mehr Menschen werden zu immer längeren Gefängnisstrafen verurteilt

Warum tut sich der Mann das an? Er stapft durch den nächtlichen Winterwald und führt das Team von Focus TV an die Stelle, an der seine Tochter vor einem halben Jahr ermordet worden ist. »Hier hat er sie vergewaltigt«, sagt er und deutet, mit den Tränen kämpfend, zu Boden. »Und dann ist Carolin in diese Richtung geflüchtet, nach anderthalb Stunden Folter«, der Vater zeigt durch die Bäume und schreitet – beleuchtet von der Kameralampe – weiter durch den Schnee: »Ihre letzten 21 Meter.«
Er bleibt stehen und blickt wieder hinunter: »Hier hat er sie zermetzelt und zerschlagen.« Auf der Erde ist davon keine Spur mehr zu erkennen, deshalb hält die Kamera auf das verzweifelte Gesicht des Vaters. Später wird auch die Mutter mit erstorbenen Augen von ihrem Leben berichten, das keines mehr ist.
Der Zuschauer wird bombardiert mit Videoaufnahmen aus den glücklichen Tagen der Familie. Er wird miterleben, wie lieb Carolin ihre Eltern hatte und was für ein vielversprechendes Mädchen sie war. Anrührende Szenen, schluchzende Musik. Irgendwann wird auch der Begriffsstutzigste begreifen, dass es ein Monster gewesen sein muss, das dieses Unheil angerichtet hat.
»Chronik eines vermeidbaren Verbrechens«, nannte Focus TV diesen Beitrag, der am 20. Februar auf Sat.1 ausgestrahlt wurde – und gerade solche Sendungen tragen am allerwenigsten dazu bei, Verbrechen wie dieses künftig zu vermeiden. Trotzdem ist diese Art der Berichterstattung inzwischen üblich geworden, wenn es auf dem Bildschirm um Kriminalität und vor allem um Delikte gegen Leib und Leben geht: Das Thema wird gefühlsgeladen präsentiert, es wird mit allen Mitteln Stimmung gemacht gegen einen, der ohnehin auf niemandes Unterstützung rechnen kann – den Täter. Das bringt Einschaltquoten und erzeugt bei allen Beteiligten ein gutes Gefühl und nebenbei politischen Druck auf die Justiz und den vermeintlich zu weichen Gesetzgeber. Bloß gedient ist damit niemandem – dem Recht nicht, der Öffentlichkeit nicht und am allerwenigsten den Opfern. Der Sender ist der Einzige, der profitiert – auch in Carolins schrecklichem Schicksal war noch ausreichend Platz für Werbung.
In Deutschland werden sehr wenige Sexualmorde begangen, es sind etwa 20 pro Jahr. Trotzdem wird fast jeder einzelne von einem Medienorchester begleitet, das den Eindruck vermittelt, die Republik sei ein Paradies für Gesetzlose, vor allem für Triebtäter. Auch der gewaltsame Tod der 16-jährigen Carolin am 15. Juli 2005 in der Nähe von Rostock war von Anfang an eine öffentliche Angelegenheit, zumal der Täter, Maik S., ein eben aus der Haft entlassener Sexualstraftäter war. »Jetzt ist es schreckliche Gewissheit: Schöne Carolin im Wald ermordet«, schrieb Bild kurz nach dem Verschwinden des Mädchens und druckte bald danach ein Foto des Verdächtigen S.: »Hier grillt er mit seiner Mama.«
Erforscht man den Werdegang dieses Maik S. näher, dann stößt man auf das Allerweltsschicksal eines Straftäters in Deutschland. So monströs sein Verbrechen den Eltern von Carolin erscheint – Maik S. war bis zu seiner Bluttat ein Vergewaltiger und kein Mörder gewesen. Er wurde von Staat und Justiz behandelt wie tausend andere Sexualverbrecher vor ihm und nach ihm: Er saß seine Strafe ab und wurde entlassen. Was ihn besonders macht, ist, dass er wenige Tage später das fremde Mädchen Carolin vom Fahrrad riss und kurz danach in einem Gewaltexzess tötete.
Gerade das Schicksal des Täters S. illustriert, wie scheinheilig in Deutschland Kriminalpolitik gemacht wird: Gestörte Jugendliche und verurteilte Sexualstraftäter bleiben sich selbst überlassen, die Behörden sind blind für das, was ihnen gegenüber nötig wäre, und taub für alle Alarmzeichen – aber dann, wenn sich die wachsende Störung der Delinquenten in schweren Straftaten entladen hat, dreschen die Volksvertreter – vom Bürgermeister bis zum Bundeskanzler – publikumswirksam auf diese besonders verachtete Tätergruppe ein und rufen nach schärferen Gesetzen, am besten gleich in die nächste Kamera. Das Muster wiederholt sich derzeit wieder und wieder überall in Deutschland. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo Maik S. einsaß.

S. ist von Anfang an ein schwieriger Mensch: Als siebtes Kind wird er in eine Unterschichtenfamilie bei Rostock hineingeboren. Die Eltern sind nicht mehr jung und bald zu schwach, um dem Sohn Grenzen zu setzen, zumal der starke Verhaltensauffälligkeiten entwickelt. Schon in der Grundschule schwänzt er und bleibt sitzen. Mit elf wird er in ein berüchtigtes DDR-Kinderheim für Schwererziehbare gesteckt, wo man seiner Störung mit Drill und Misshandlungen beizukommen sucht. Als Halbwüchsiger bricht er alle Ausbildungsversuche ab und tritt dafür polizeilich in Erscheinung: Seine Delikte sind zwar zahlreich, aber zunächst gewöhnliche Jugendstraftaten. Sie unterscheiden sich in nichts von denen Tausender anderer minderjähriger Straftäter, die später keine Mörder, sondern brave Familienväter werden. Körperverletzung, gemeinschaftlicher Raub im minder schweren Fall, Fahren ohne Führerschein, Hausfriedensbruch, Diebstahl. S. bekommt Jugendstrafe, Bewährung, Jugendstrafe. Die Haft beeindruckt ihn wenig.
Bereits mit 20 wird S. Vater. Die Beziehung zur Mutter des Kindes zerbricht, Maik S. verkraftet die Trennung schlecht. Als er gerade 21 ist, begeht er eine Vergewaltigung. Nach einem Streit mit seiner neuen Freundin entführt er als Anhalter spontan eine fremde junge Frau, zwingt sie, in einen Wald zu fahren, wo er sie drosselt und ihr mit der Faust ins Gesicht schlägt. Dann vergewaltigt er sie, fesselt sie an einen Baum und verlässt sie für eine Stunde. Die Frau kann sich befreien. Als S. zum Tatort zurückkehrt, ist sie verschwunden.
Im Frühjahr 1998 verurteilt das Landgericht Stralsund Maik S. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Trotz der uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten und der Brutalität seiner Tat rechnen die Richter ihm strafmildernd an, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hat und Reue zeigt. Außerdem handelt es sich nach Ansicht der Richter bei ihm um einen »reifeverzögerten« und »sehr jungen Erwachsenen«, auf den das Jugendstrafrecht nur deshalb nicht angewandt werden kann, weil er schon über 21 Jahre ist.
Der psychiatrische Sachverständige Stefan Orlob diagnostiziert bei S. zwar diverse Störungen im Sozialverhalten, die eine drohende Entwicklung hin zu einer dissozialen Persönlichkeitsstörung andeuten könnten, stellt aber keine schwere seelische Abartigkeit fest. Im Urteil schließen die Richter aus den Ausführungen des Sachverständigen, dass S. durch gezielte Maßnahmen noch zu retten ist. Deshalb ordnen sie an: »Im Vollzug wird der Angeklagte dringend sozialtherapeutischer Hilfe bedürfen, um so die bei ihm festgestellten Defizite aufzuarbeiten.«
Die vom Gericht angeordnete Hilfe erhält Maik S. jedoch nicht. Im Mai 2002 – er sitzt bereits vier Jahre – beschwert er sich beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommerns: »Bedingt durch meine Straftat, wurde bei meiner Verurteilung eine Psychotherapie angeordnet. Ich bemühe mich schon seit 1998 um eine so genannte Therapie, aber vergebens.« Das Einzige, was ihm die Strafanstalt Bützow ermöglicht habe, seien drei Gespräche mit einem Psychologen gewesen, womit ihm aber nicht geholfen sei. »Ich strebe keine Vollzugslockerung oder die Verlegung in den offenen Vollzug an, sondern die Erreichung meines Vollzugsziels und das ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da meine Bemühungen gar nicht ernst genommen werden.«
Mitte Juni bekommt S. Post von der Anstalt Bützow: »Die Notwendigkeit einer Psychotherapie besteht bei Ihnen nicht. Vielmehr ist bei Ihnen die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung notwendig.« Die Störung und das Delikt des S. seien so schwer, fährt die Anstalt fort, dass es mit einer Psychotherapie nicht getan sei. »In einer sozialtherapeutischen Einrichtung hätten Sie vermutlich bereits erhebliche Fortschritte vorweisen können, da bei Ihnen eine ausreichende Motivation und die Eignung vorliegt.« Leider verfüge das Bundesland derzeit aber über keine derartige Einrichtung. Ein Angebot, ihn zur angeordneten Behandlung in ein anderes Bundesland zu verlegen, macht die Anstalt Maik S. nicht, obwohl so etwas möglich gewesen wäre. Die folgenden Anträge des S. auf vorzeitige Entlassung aus der ihm sinnlos erscheinenden Strafhaft werden immer wieder abgelehnt. Das Argument: Er sei ein unbehandelter Sexualstraftäter, dessen Gefährlichkeit fortbestehe.
- Datum 23.09.2009 - 20:08 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 24.05.2006
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In ihrem Dossier Ab in den Knast zeichnet die Autorin Sabine Rückert ein bedrückendes Bild von unserem Rechtsstaat, in dem im Zusammenspiel von Medien, Politik und Strafverfolgung junge Menschen zu dem gemacht werden, was sie eigentlich nicht seien, zu Tätern.
Sicherlich ehrt es die Autorin, die gemeinhin praktizierte Blickrichtung zu verkehren und die jungen Straftäter auch als Menschen zu sehen, als Opfer ihrer Umstände, die nicht anders konnten als so zu werden wie sie geworden sind.
Leider hat Frau Rückert es bei dieser einseitigen Sicht belassen und ihre Recherchen nur in diese eine Richtung weiterentwickelt. Sonst hätte sie vielleicht das Schicksal der wirklichen Opfer beleuchten müssen, deren Leid sich zuweilen nicht mehr in Worte fassen lässt und die Betroffenen in den Wahnsinn treibt. Sie hätte auch die Straftat der Vergewaltigung nicht mehr als normale Straftat kriminell auffälliger Jugendlicher heruntergespielt, sondern gefragt, wie weit sich ein Mensch von unseren ethischen Maßstäben entfernen muss, um in so entwürdigender Weise einem anderen Menschen die Freiheit auf seine körperliche Selbstbestimmung zu nehmen. Die wahren Opfer haben eben keine Lobby.
In ihrer Suche nach vermeintlich neuen Denkansätzen verweist die Autorin auf den notwendigen Einsatz und den Ausbau sozialpsychiatrischer Angebote für straffällig gewordene Jugendliche. Dabei sind psycho- bzw. sozialtherapeutische Maßnahmen längst entmystifiziert. Ärzte und Psychologen sind überfordert angesichts hoffnungsvoll überbelegter forensischer Einrichtungen (der Landschaftsverband Rheinland als Träger zählt etwa 1000 Patienten bei 700 verfügbaren Plätzen).Und bei jedem weiteren Fall einer Wiederholungstat werden Schreie laut, wer die Menschen denn vor den Gutachtern schützt.
Wahrscheinlich ist es eben so in einer Schreibtischanalyse, dass man solange für die Rechte von Straftätern eintritt, solange man emotionale und vor allem räumliche Distanz zu ihnen hat.
Selbstverständlich ist jeder Mensch vor allem für sich selbst verantwortlich. Dieses setzt aber voraus, daß er sich frei entscheiden kann, was bei einem Inhaftiertem regelmäßig nicht der Fall ist. Bei ihm hat der Staat und seine Vollzugsorgane die Verantwortung. Aus dieser Verantwortung kann und darf sich der Staat nicht verabschieden.
Wenn also einem inhaftierten Straftäter eine erforderliche Therapie, die erwiesenermaßen erfolgreich sein kann, verweigert wird, so tragen die Vollzugsorgane und die Justiz die Verantwortung. Diese verhalten sich in diesem Augenblick nicht mehr grundgesetzkonform, denn sie verweigern einer der hilflosen Person die erforderliche Unterstützung.
Eine ähnliche Situation liegt auch im Straßenverkehr vor. Auch hier werden die Strafen laufend erhöht, gleichzeitig sinkt aber die absolute Unfallrate bei steigender Fahrleistung. Wenn ich an die mediale Veruteilung des Testfahrers von Karlsruhe denke, wird mir heute noch übel. Es gab keine eindeutigen Beweise, der Mann wurde wegen bloßer Vermutungen verurteilt und sein Leben ruiniert. In solchem Fällen hat der Täter dann wieder nicht die erforderliche Reue gezeigt - sorry, wie soll jemand Reue zeigen für etwas, was er nicht getan hat.
Und die jetzige große Koalition wird dieses Unrecht noch verschlimmern. Immer nach der Devise, wir sorgen nicht für den kleinsten gemeinsamen Nenner sondern für den größten möglichen Unsinn.
Bei aller Symphatie für Ihren sachlich gehaltenen Kommentar können Sie nicht glaubhaft machen, dass der gewaltsame sexuelle Mißbrauch einer Frau durch einen Mann, also zur Befriedigung seiner individuellen sexuellen Lust, nichts mit dessen sexueller Triebhaftigkeit zu tun haben soll. Das ist doch ein so offener Widerspruch in sich, dass ich mir die Augen reiben muß.
Was glauben Sie denn warum die Haremswächter im Orient kastrierte Männer waren? Oder, sind es etwa 70 Jahre alte Männer die junge Frauen vergewaltgen? Es sind vorwiegend junge Männer die buchstäblich im Saft stehen, die so etwas machen! Dass das meist im eigenen sozialen Umfeld geschieht, hat damit zu tun, dass hier die Gelegenheit dazu häufiger vorhanden ist
Die Hemmschwelle die die Individuen von einer solchen Tat abhalten sind natürlich unterschiedlich hoch. Dass die Höhe dieser Schwelle neben der persönlichen hormonellen Disposition auch eine Folge der Erziehung oder Nicht-Erziehung, des Charakters, des sozialen Umfeldes usw.ist, das bestreite ich nicht. Das soll und wird in einem Strafverfahren auch berücksichtigt. Und wenn die Kindheit eines Vergewaltigers nicht so toll war wie das ein Menschenfreund gerne hätte, so bleibt trotzdem die Aufgabe dafür zu sorgen, dass sich das Verbrechen nicht wiederholen kann.
Dass eine Gefängnisstrafe keine abschreckende Wirkung haben soll, ist schlichtweg ein Witz. Was glauben Sie wieviele arme Schlucker eine Bank überfallen würden, wenn das keine Strafe zur Folge hätte.
Stellen Sie sich doch bitte selbst mal vor, wie so ein Aufenthalt in einem Gefängnis für Sie wäre: Mit drei oder vier anderen Männern, die sie sich nicht aussuchen konnten, und die Gewohnheiten haben die Sie nicht ausstehen können, zusammen in einem kleinen Raum, 23 Stunden (1 Stunde Freigang) am Tag zusammen, und das mehrere Jahre! Na, dämmerts Ihnen solangsam?
So gesehen sind Leute die ein Verbrechen begehen und dafür Gefängnis in Kauf nehmen, schlicht und einfach zu doof, um sich diese Konsequenz zu vergegenwärtigen. Und auch vor solch doofen Leuten muß eine Gesellschaft geschützt werden, zumindest will ich das für mich, und eine vergewaltigte Frau erst recht!
Thomas Mann nennt es "albern", wenn die Presse ueber einen "Lustmord" schreibt!
Seit wann ist das albern zu nennen?
Beherrscht Thomas Mann die deutsche Sprache oder ist er in seiner Sprachgewalt soweit entrueckt dessen, was ein gewoehnlicher Deutscher, einer mit den "roten Haenden", von denen er ja auch immer wieder pflegt zu schreiben, einer von denen, die ihm zu Diensten sind: ja ist er entrueckt der deutschen Sprache?
Er hat seinen Sekretaerinnen empfohlen im Woerterbuch nachzuschlagen, falls sie die Bedeutung eines seiner Woerter nicht kennen wuerden!
Nachschlagen!
Was heißt hier hysterisch? Ich möchte mal wissen wie Sie reagieren würden nach einer Vergewaltigung, wenn Ihnen jemand sagen würden "Sein Sie doch nicht so hysterisch."
Alles ganz anders wenn es einen selbst betrifft, oder?
Deutsche kriegt besser keine Kinder mehr, denn die meisten taugen ehe nichts - kann ja wohl nicht die Lösung sein und ist sicher eher provokativ gemeint. Wichtig ist, dass wir erkennen, dass bestimmte Krankheiten leider unheilbar sind und nicht wegtherapierbar. Diese Menschen müssen vor sich selbst und vor allen Dingen vor den Mitmenschen geschützt werden - ein Leben lang. Im Vorfeld müssen gerade wir Frauen, wir Mütter, uns bewußt machen, wie wichtig Erziehung ist, Zuwendung, Achtsamkeit, Konsequenz. Das darf Zeit in Anspruch nehmen, das muss Zeit in Anspruch nehmen.
Seit Wochen hat mich kein ZEIT-Artikel so umgetrieben und betroffen wie Ihre Analyse zu Strafen und Strafvollzug, Frau Rückert. - Ich habe wieder ein wenig Hoffnung für die etwas hüftsteife und angejahrte Zeitungsdame. Danke.
Ob Sie allerdings mit ihrer wahrhaft aufklärerischen Schreibe breite Erfolge gegen das Hausfrauen- und Frühstücksfernsehen, besonders scheinheilig gibt sich die Sendung "Brisant", gegen Bildzeitung und Privatfernsehen, Focus,Stern und Spiegel, Christiansen und Illner ernten, wage ich zu bezweifeln.
Mittlerweile findet in meiner Region sogar die "Hessenschau" ( "Unser Drittes") Gefallen daran, in schöner Regelmäßigkeit die Berichterstattung zu Mord und Vergewaltigung boulevardjournalistisch zu servieren.
Crime, am besten sex and crime, kommen gleich nach der Inflation und Obsession für das Wetter und den mitlerweile ewigen medialen Kochkurs.
Noch sind wir nicht den britischen und amerikanischen Vorstellungen von law and order auf den Leim gekrochen. Aber auch das Drittel unserer Gesellschaft, das nur noch an Businesspläne und Effizienz in barer Münze denkt, spielt schon eifrig mit dem Gedanken, den Vollzug weitestgehend zu privatisieren und so Vollzugsfabriken- und Konzerne zu gründen. - Was das für den langfristigen Trend der Insassenzahlen bedeutet, muss nicht extra erklärt werden.
"Trotzdem sitzen immer mehr Menschen ein", schreiben sie in ihrem Artikel!
Warum immer mehr Menschen "einsitzen", wird nicht so recht klar!
Fuer Verbrechen, die sie nicht begangen haben?
"Einer groß angelegten Rückfallerhebung des Bundesjustizministeriums zufolge kehrten von allen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Verurteilten etwa 13 Prozent aufgrund eines neuen Deliktes ins Gefängnis zurück. Nur vereinzelt waren die neuen Taten so schwer, dass Sicherungsverwahrung (0,4 Prozent) oder psychiatrische Unterbringung (1,3 Prozent) angeordnet werden musste."
Das ist keine schlechte Quote und um diese Quote zu erreichen wird nicht wenig Steuergeld investiert, koennten sie auch mal erwaehnen!
Sie sollten mal die Anzahl der im Gefaegnis sitzenden pro 100 000 Einwohner mit der in den USA vergleichen!
Und die Anzahl Verbrechen!
Diesen Artikel werde ich mir ausdrucken und noch einmal genau studieren!
Mein Zwischenfazit: da will eine nette Dame anhand eines Einzelfalls mal wieder beweisen, was fuer schreckliche und erbaermliche Menschen das sind: die Deutschen!
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