Arbeitsmarkt Die Gratis-Konkurrenz

Ein-Euro-Jobs sollen den Langzeitarbeitslosen helfen. Der Erfolg ist umstritten, die Nebenwirkungen sind beträchtlich. Die Praxis zeigt: Die Billigjobs vernichten Arbeitsplätze

Deutschlands Langzeitarbeitslose machen sich unentbehrlich. Wenn in Hamburg am Abend die letzten Bildungshungrigen aus der Volkshochschule im Harburg Carrée schlendern, ist es ein Arbeitsloser, der die Türen schließt, alle Räume kontrolliert und die Alarmanlage in Betrieb nimmt. Die städtischen Theater in Chemnitz suchten um den Jahreswechsel einen Theatermaler. Die Stelle blieb frei. Stattdessen malt jetzt ein arbeitsloser Kunstmaler an den Kulissen. Überall in Deutschland werkeln Arbeitslose in kommunalen Wirtschaftsbetrieben und Altenheimküchen. Sie wickeln und füttern Kleinkinder in Kitas, sie streichen Schultoiletten, sie putzen in Krankenhäusern. Sie trennen Müll in Recyclinghöfen, begleiten Behinderte zum Einkaufsbummel, renovieren Baudenkmäler und gehen in Altenheimen den Pflegerinnen zur Hand. Überall in Deutschland sind Langzeitarbeitslose bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfeorganisationen sehr gefragt. Und viele leisten hervorragende Arbeit.

Seit die Hartz-IV-Gesetze zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, treibt die Verwaltung der Arbeitslosen in Deutschland immer seltsamere Blüten. Erst in der vergangenen Woche rügte der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Bundestag die Arbeit der so genannten Arges, der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur, die nun vor Ort die Arbeitslosen verwalten und vermitteln. Nach dem Urteil des Bundesrechnungshofes sind die neu gegründeten Behörden mit ihrer Arbeit völlig überfordert. Arbeitslose warten monatelang auf erste Vermittlungsbemühungen des Amtes, die Anträge auf Arbeitslosengeld II werden schlampig geprüft. Gravierende Mängel hat der Rechnungshof auch bei der Handhabung der Ein-Euro-Jobs festgestellt. Ein Viertel der Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent der untersuchten Fälle konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen: Die Vermittler hätten keine verlässlichen Kenntnisse gehabt, was ihre Arbeitslosen in diesen Ein-Euro-Jobs überhaupt tun.

Wie brisant die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofs in Sachen Ein-Euro-Jobs sind, erschließt sich erst auf den zweiten Blick. Mit den Ein-Euro-Jobs – im Amtsdeutsch »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« – hat der Gesetzgeber de facto ein attraktives Angebot unschlagbar günstiger Arbeitskräfte vor allem für kommunale und gemeinnützige Arbeitgeber geschaffen. Im Gegensatz etwa zu Mitarbeitern aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) kostet der Ein-Euro-Jobber seinen Arbeitgeber nämlich gar nichts. Das gab es auch vor Hartz IV. Bis zu 200.000 Sozialhilfeempfänger schickten die Ämter damals in Eingliederungsjobs, um sie wieder an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen. Geändert hat sich: Statt der Problemfälle vom Sozialamt bekommt man heute kostenlos auch hoch qualifizierte und hoch motivierte Hilfskräfte – vom gestandenen Handwerker über die pädagogische Fachkraft bis hin zu Informatikern oder Ingenieuren. Dass diese Ein-Euro-Jobber die Arbeit ganz normaler Mitarbeiter erledigen, könnte nur durch gewissenhafte Kontrolle und Aufsicht der Arbeitsverwaltung verhindert werden. Diese Kontrolle, sagt nun der Bundesrechnungshof, hat in 75 Prozent der Fälle versagt. Damit aber stehen die Ein-Euro-Jobs in dringendem Verdacht, Arbeitsplätze zu vernichten.

Die Ein-Euro-Jobs gehören zu jenem Typ politischer Maßnahmen, bei dem Welten liegen zwischen dem eigentlich beschlossenen Gesetz und seiner öffentlichen Kommunikation. Beschlossen wurde im neuen Paragraf 16 SGB II ein Instrument, das in erster Linie auf die Förderung der Arbeitslosen zielt, die derzeit auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben. Dafür wurden strenge Kriterien formuliert. Der Ein-Euro-Job muss individuell auf die Förderbedürfnisse des Arbeitslosen zugeschnitten sein, die Arbeit muss im öffentlichen Interesse liegen, und sie muss vor allem zusätzlich sein. Allein diese strengen Anforderungen machen die Jobs zu einem typischen Einzelfallinstrument.

Kommuniziert wurde anderes: Der damalige Arbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement präsentierte die Ein-Euro-Jobs mit einer gehörigen Portion Populismus als Programm, um auf Dauer 600.000 Langzeitarbeitslose von der Straße zu holen. Die Bundesagentur für Arbeit muss inzwischen feststellen, dass in der Praxis mehr nach dem Wort des Ministers als nach dem Geist des Gesetzes gehandelt wird. »Ein solches Instrument muss in der Arbeitsvermittlung immer die Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Bemühungen gescheitert sind«, betont Ulrich Waschki, Sprecher der Bundesagentur. »Stattdessen stellen wir leider fest, dass manche Arges die Arbeitsgelegenheiten als häufigstes Instrument einsetzen.« Tatsächlich sind die Ein-Euro-Jobs vom Start weg zum meistgenutzten Mittel der so genannten Eingliederungs-Förderung aufgestiegen. Bis zum Ende des vergangenen Jahres sind insgesamt 630.000 Langzeitarbeitslose in die meist auf sechs Monate begrenzten Jobs vermittelt worden. Auch im April 2006 waren wieder 256.000 Arbeitslose in Ein-Euro-Jobs tätig.

An Arbeit für all die Hilfskräfte von den Jobcentern herrscht kein Mangel. Ein Land, das seit Jahren für rund fünf Millionen Arbeitskräfte schlichtweg keine Verwendung mehr zu haben scheint, entwickelt hier – wo Arbeit gar nichts kostet – viel Kreativität bei der Schaffung von vorgeblich zusätzlichen Arbeitsplätzen. Dass dies nicht mit rechten Dingen zugehen kann, haben vor dem Bundesrechnungshof schon andere Beobachter festgestellt. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat der Sozialrechtler Stephan Rixen in der Fachzeitung Neue Juristische Wochenschrift NJW dargelegt, dass »Ein-Euro-Jobs flächendeckend unter Verstoß vor allem gegen das Kriterium der Zusätzlichkeit installiert werden« – ganz einfach, weil die »Zusätzlichkeit« einer Arbeit schwer zu überprüfen ist.

Was sind »zusätzliche Arbeiten« im Kartoffelschälbetrieb?

Auch im Bundessozialgericht in Kassel wird der Boom der »Arbeitsgelegenheiten« im Lande mit größter Sorge verfolgt. Das Arbeitsmarktinstrument Ein-Euro-Job, warnen oberste Sozialrichter, habe sich weitgehend verselbstständigt. Losgelöst von den gesetzlichen Vorschriften, schafften Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Jobvermittler unter den Augen der Arbeitsverwaltung eine ganz neue Subkultur von nichtständigen Beschäftigungsverhältnissen.

Einen Ein-Euro-Jobber vom Amt zu bekommen, scheint vielerorts erschreckend einfach. Utz Krahmer, Professor am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf, hat die Praxis der Ein-Euro-Jobs im Auftrag eines regionalen Wohlfahrtsverbandes untersucht und stieß dabei auf zahlreiche Merkwürdigkeiten. »Bisher hat mir noch niemand erklären können, was zusätzliche Tätigkeiten im Kartoffelschälbetrieb sind«, nennt Krahmer ein Beispiel. Immer wieder stieß er auf Arbeitsgelegenheiten, deren Zusätzlichkeit allein mit Begriffen wie »Hilfe bei«, »Unterstützung von« oder »Assistenz bei« belegt wurde. Dabei dürfen die Arbeitslosen ausdrücklich nicht eingesetzt werden, um das Stammpersonal bei der täglichen Arbeit zu entlasten. »Zusätzliche Arbeit im Sinne des Gesetzes kann immer nur das Sahnehäubchen obendrauf sein«, definiert der Jurist. »Bei einer Kommune wären das Tätigkeiten, die die Stadt ohne Ein-Euro-Kräfte nicht erledigen würde und zu denen sie gesetzlich auch nicht verpflichtet ist. Bei freien Trägern gilt als Maßstab der Standard der bestausgestatteten Konkurrenzeinrichtung der Region.«

»Um Missbrauch zu erkennen, muss man den Betrieb gut kennen und den Stellenkegel der vergangenen Jahre untersuchen«, erklärt die Professorin Helga Spindler vom Fachbereich Bildungs- wissenschaften der Universität Duisburg-Essen. »Dann erst sehen Sie: Ein Krankenhaus hat vor fünf Jahren die hauseigenen Putzkräfte entlassen und einen externen Reinigungsdienst beauftragt. Aus Geldmangel wurde dann der Reinigungstakt gestreckt: Es wird nur noch jeden zweiten Tag geputzt, dann nur noch jeden dritten Tag. Und jetzt werden Ein-Euro-Jobber für die »zusätzliche Reinigung« der verdreckten Toiletten angefordert.« Die Positivlisten und Ideensammlungen für Ein-Euro-Jobs, urteilt Helga Spindler, »sind nichts anderes als eine Auflistung aller unterfinanzierten Bereiche unserer Gesellschaft«. Ein-Euro-Jobs entstehen dort, wo Personal abgebaut wurde – und wird.

In Schulen bei der Hausaufgabenbetreuung, in Kindertagesstätten und in der Altenhilfe werden längst flächendeckend Ein-Euro-Jobber eingesetzt«, weiß Hille Gosejacob-Rolf, die Vorsitzende des Berufsverbandes für soziale Arbeit DBSH. Sie macht den Einsatz der Jobber inzwischen für einen massiven Qualitätsverlust in der Sozialarbeit und der Pflege verantwortlich, bis hin zu gefährlichen Auswüchsen. Gosejacob-Rolf kennt Fälle, in denen Ein-Euro-Jobber in Altenheimen Arbeit erledigen, die eigentlich nur von Fachkräften geleistet werden darf: Sie verabreichen Medikamente, helfen beim Essen und bei der Körperpflege. Die Namen der Einrichtungen will sie nicht nennen. Sie hat versucht, solche Fälle im Gespräch mit den Altenheimträgern und den verantwortlichen Arges zu klären. »Seitdem habe ich Klagedrohungen auf dem Tisch.«

Wer die Praxis der Ein-Euro-Jobs untersuchen will, stößt vielerorts auf bemerkenswerte Intransparenz. In Hamburg etwa weigert sich der Senat, der Bürgerschaft eine komplette Liste der Maßnahmeträger und der von ihnen vermittelten Ein-Euro-Jobs herauszugeben. Die Behörden argumentieren hier wie anderswo mit dem Wettbewerbsschutz der Maßnahmeträger. Das sind die Beschäftigungsgesellschaften und Bildungsunternehmen, die in fast allen Kommunen im Auftrag der Arges die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen in die Eingliederungsjobs übernehmen.

In Berlin versuchte der Senat, selbst die städtische Personalvertretung in Sachen Ein-Euro-Jobs außen vor zu halten. Die Personalräte haben sich vor dem Verwaltungsgericht ihr Informations- und Zustimmungsrecht erstritten. »Wir bekommen erst jetzt langsam einen Überblick«, sagt die Hauptpersonalrätin Monika Schmidt. Von den 30.000 Berliner Langzeitarbeitslosen in »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« arbeiten rund 15.000 im öffentlichen Dienst. »In den Bezirken ist zum Teil schon jeder vierte Beschäftigte ein Ein-Euro-Jobber«, sagt Monika Schmidt. Im Bezirk Steglitz gehen den 120 städtischen Angestellten in der Grünpflege 300 Arbeitslose zur Hand. Und der Problembezirk Neukölln beschäftige allein in seinen Schulen rund 450 Ein-Euro-Kräfte.

Die Produktion von Kirchenmöbeln wäre eigentlich ein Fall für den Markt

Seit die Personalräte sich gegen die Ein-Euro-Jobs an den Schulen sperren, zeigt sich, dass die Arbeit der Jobber vor Ort ganz und gar nicht als zusätzlich empfunden wird. Angesichts des drohenden Entzugs der arbeitslosen Hilfskräfte, die etwa Schulgärten und Schulbüchereien betreuen, aber auch in Klassen mit schwierigen Schülern zur Unterstützung der Lehrer mit in den Unterricht gehen, laufen Eltern, Lehrer und Schulleiter Sturm gegen ihre Personalvertreter. Hauptpersonalrat Uwe Januszewski sieht sich durch die Proteste sogar bestätigt: »Rund 90 Prozent der Ein-Euro-Jobs im öffentlichen Dienst sind rechtswidrig, weil hier Pflichtaufgaben des Staates erledigt werden.«

Auch Ralf Steiner, Leiter des Jobcenters der Ruhrgebietsstadt Essen, kennt den Effekt, dass Beschäftigte in sozialen Einrichtungen aus schierer Not eine Logik übernehmen, nach der alles zusätzliche Arbeit ist, was man nicht bezahlen kann oder will. Mitarbeitervertreter von Altenheimen berichteten ihm, dass sie von ihren Kollegen unter Druck gesetzt werden, der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten zuzustimmen – »mit dem Argument, dass sie die Arbeit allein nicht mehr schaffen«. Die Hoffnung auf Verstärkung durch reguläre Kollegen haben sie längst aufgegeben.

Wenige hundert Meter entfernt, im Essener Gewerkschaftshaus, winkt Werner Krusenbaum nur ärgerlich ab, wenn er nach den Ein-Euro-Jobs gefragt wird. »Ich habe noch keine Stelle gesehen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht«, urteilt der ver.di-Gewerkschaftssekretär. Dabei werden in Essen sämtliche Arbeitsgelegenheiten von den Mitarbeitervertretungen – soweit vorhanden – abgesegnet. Zu oberflächlich, weiß Krusenbaum. »Da prüft niemand nach, welche Stellen, die vorher befristet vergeben waren, nicht mehr verlängert werden. Und erst recht wird nicht über den Tellerrand des eigenen Betriebes hinausgesehen.« Er berichtet von einem Altenheim, das in der Küche Stellen für Ein-Euro-Jobber geschaffen hat, laut Stellenbeschreibung zur Erhöhung der Speisenvielfalt für die Heimbewohner. »Die haben Kuchen gebacken«, weiß Krusenbaum, »und der Bäcker um die Ecke, der bis dahin den Kuchen für den Nachmittagskaffee der alten Leute geliefert hat, war auf einen Schlag pro Monat 3.000 Euro Umsatz los. Der hat dann seinen Gesellen entlassen.«

So sind auch in der Privatwirtschaft Arbeitsplätze durch die neue Gratis-Konkurrenz bedroht. Ingeborg Böhme hat als Geschäftsführerin der Kreishandwerkschaft Halle-Saalkreis die Möglichkeit, Einspruch gegen Ein-Euro-Jobs zu erheben, wenn sie zur Konkurrenz für Handwerksbetriebe werden. Kürzlich hat sie zum Beispiel eine ABM-Stelle bei der Kirche abgelehnt. Die Produktion von Kirchenmöbeln schien ihr doch eher ein Fall für den Markt zu sein. Im Handwerk ist dieser Auftrag dennoch nicht gelandet. Eine Jugendwerkstatt machte das Rennen – und ließ die Möbel von Ein-Euro-Jobbern bauen. Wer Ingeborg Böhme fragt, wie man die Verdrängung von Arbeitsplätzen verhindern kann, muss auf die Antwort nicht lange warten. »Weg mit den Ein-Euro-Jobs!«, fordert die Handwerksvertreterin kategorisch.

Von dem weitgehenden Kontrollverlust der Arbeitsverwaltung über die Ein-Euro-Jobs hat man vor der Rüge des Bundesgerichtshofs in offiziellen Stellungnahmen nie etwas gehört oder gelesen. Stattdessen wird in Schriften wie dem letztjährigen Arbeitsmarktreport »Vorrang für die Anständigen« des damaligen Clement-Ministeriums munter fabuliert, dass die Arges »immer präzisere Stellenbeschreibungen für den Einsatz von Zusatzjobbern« festlegten und sie »in der Praxis überprüfen« würden. Wenn der Bundesrechnungshof ein gutes halbes Jahr später feststellt, dass 75 Prozent aller untersuchten Ein-Euro-Jobs gar nicht ernsthaft geprüft wurden, dann hatte das Ministerium entweder keine Ahnung – oder es hat gelogen.

Heute verweist das Bundesarbeitsministerium angesichts der Rechnungshof-Kritik auf die anstehende Überprüfung der Arbeitsmarktinstrumente, die für 2008 vorgesehen ist. Der Deutsche Städtetag, dessen Mitglieder gleich in zwei Funktionen mit den Ein-Euro-Jobs befasst sind – nämlich als Arbeitgeber der kostenlosen Hilfskräfte und in den Arges als Genehmigungsbehörde und Vermittler – entschuldigt die Missstände mit »Anlaufschwierigkeiten« und behauptet unbeirrt: »Je mehr die Umsetzung des Sozialgesetzbuchs II vorangeht, desto besser entwickeln sich die Überprüfbarkeit der Konzepte und der zielgerichtete Einsatz der Zusatzjobs«.

Bleibt zu fragen: Was bringen die Ein-Euro-Jobs den dort eingesetzten Arbeitslosen – jenseits der beglückenden, auf sechs Monate begrenzten Erfahrung, endlich wieder sinnvolle Arbeit leisten zu dürfen? Inzwischen präsentieren die Arges erste Vermittlungsbilanzen für Ein-Euro-Jobber mit zum Teil beeindruckenden Quoten zwischen 15 und 25 Prozent. Auch hier ist Papier oft geduldig. Neben Zeit- und Leiharbeitsverträgen werden auch bloße Fort- und Weiterbildungskurse als Vermittlung deklariert. Die Sozialagentur Mülheim/Ruhr peppte ihre Vermittlungsstatistik sogar auf, indem sie die Vermittlung von Ein-Euro-Jobbern in vierwöchige unbezahlte Praktika bei der Handelskette plus mitzählte.

Die Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 1,1 Milliarden Euro für Ein-Euro-Jobs ausgegeben. Und viele Städte haben angekündigt, die Zahl der Eingliederungsjobs noch deutlich ausbauen zu wollen.

 
Leser-Kommentare
  1. Die Einführung der Ein-Euro-Jobs zeugt von dem grandiosen volkswirtschaftlichen Dilletantismus unserer Bundes- und Landespolitiker. Die politisch gelebte Pisa-Studie gewissermaßen.

    Aber wen wundert das?

    Hans Eichel wurde der Staatshaushalt als große Hauhaltskasse einer großen Familie. Makroökonomisches Verständnis ... Fehlanzeige.

    Wolferl Clement wurde der Arbeitsmarkt von seiner Frau erklärt "Jeder, der Arbeit sucht, findet auch welche." Makroökonomises Verständnis ... Fehlanzeige.

    Die Ministerpräsidenten der Länder sind größten Teils Juristen und Rechtsanwälte. Makroökonomises Verständnis ... Fehlanzeige.

    Nun die Nachfolger:

    Peer Steinbrück kämpft noch mit der Hinterlassenschaft seines Nachfolgers. Volkswirtschaftlihe Ausbildung immerhin vorhanden. Danach im Dienste der Verwaltung alles wieder vergessen - wie die unsinnige Mehrwertsteuererhöhung beweist.

    Michael Glos braucht sogar für einfache Stellungnahmen vorbereitete Zettelchen, die er ablesen kann. Makroökonomises Verständnis allenfalls Bierzelt tauglich.

    Die Landräte und Bürgermeister haben die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen und die perverse Gleichung für ihre Kommunen aufgestellt. Kostenlose und bezuschußte Kindergärten bringen Stimmen, kosten aber viel. Die Haushaltslöcher werden mit Ein-Euro-Jobbern gestopft und gleichzeitig das örtliche Handwerk und die Kleinbetriebe um Lohn und Brot gebracht. Das kostet keine Wählerstimmen, denn die Arbeitslosen bleiben wie die Erfahrung zeigt den Wahlen fern.

    Nur eine Möglichkeit haben die Bürgermeister, Dezernenten und Landräte, Landtags- und Bundestagsabgeordneten noch nicht ausgeschöpft. Den Ein-Euro-Bürgermeister, -Landrat, -Abgeordneten. Über die Gründe läßt sich nur spekulieren. Wahrscheinlich wäre die Qualität der Arbeit der Damen und Herren mit einem Euro hoffnunglos überbewertet.

    Zum Abschluß:
    Das makroökonomische Verständnis der Bürger dieses Landes:

    Wir sind Papst!
    Wir werden Fußballweltmeister!!!
    Wir werden arbeitslos.

    ... Na und ?! ...

    korfstroem

  2. Is doch witzig, da bekommen Ein-Euro-Jobber so ca. 160€ von seinem Arbeitgeber,+ 345€ als HartzIV-Regelsatz + Mietzuschuss von sagen wir mal 300€ sind wir also bei 805€. Keine Ahnung wie groß die Verwaltungskosten sind, aber die werden sicher erheblich sein... Dazu sind Ein-Euro-Jobs ja auch noch nicht sozialversicherungspflichtig.

    Wenn es sich also um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt, kostet er vermutlich häufig nicht weniger als ein regulärer Arbeitnehmer (v.a. im Osten), nur das die Kommune halt weniger zahlt, während der Bund (über den Bundeszuschuss ans Arbeitsamt) mehr zahlt. Die Steuern an den Staat als ganzes zahlen aber immer die Bürger. Welch ein bürokratischer Spaß!

    P.S. Kann jemand die Rechnung vielleicht korrigieren (erweitern)?

  3. 1.: Missstand erkennen
    2.: Fehler eingestehen
    3.: Ohne Rücksicht auf persönliche Eitelkeiten die Verdrusssache abschaffen

  4. Da der ganze Hartz I-IV-Quatsch zwar vor der Zeit der großen Koalition, aber dennoch mit Zustimmung beider "Volksparteien", also quasi unter groß-koaltionären Bedingungen zustande kam, darf man aus dem ganzen Irrsinn, der nun so nach und nach zu Tage kommt, folgendes schließen: Wir werden ganz offensichtlich von politischen Stümpern regiert, die weder die Funktion einer menschlichen Gesellschaft - geschweige denn die Gesetze der Marktwirtschaft - auch nur ansatzweise begreifen.

    Und wenn man dann noch liest, mit welchen großartigen Qualifikationen Peter Hartz, mit freundlicher Fürsprache des Herrn G. aus H., zu seinem Zweit-Job als Gesetzesmacher (hatten wir dafür nicht Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gewählt?) kam, packt einen endgültig der Frust: Der Mann ist doch wohl der Inbegriff des korrupten Bonvivants!

    Fazit: Was wir wohl brauchen, bevor an eine ernsthafte Reform des Arbeits-"Marktes" in Deutschland auch nur gedacht werden kann, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als eine komplett neue Politiker-Generation... Dasselbe gilt übrigens für andere Politkfelder wie beispeilsweise das Gesundheits- und Sozialwesen.

    Sachverstand statt ideologischem Geklingel. Demokratische Streitkultur statt Parteienklüngel und Lobbyistentum. Persönlichkeiten statt aufgeblasener Wichtigtuer.

    Ob ich dieses kleine Wunder wohl noch erlebe? Mir fehlt leider der Glaube...

    MfG, R.Jonasson

  5. Arbeitslose, die an einem selbst entwickelten, nicht kommerziellen, ideellen Projekt arbeiten, sollten sanktionslos von einer Vermittlung in nicht erwünschte Jobs und "Arbeitslosen-Versteck-Projekte", oder auf Wunsch auch ganz von einer Vermittlungstätigkeit befreit werden; dies zielt in Richtung Grundeinkommen-Konzepte.

    Der freie, nicht-instrumentalisierte sozial Engagierte; der brotlose Künstler und Geistesarbeiter, der sich jetzt tatsächlich dem "Offenen Strafvollzug der ArGes" ausgesetzt oder von ihm bedroht sieht, würde so von seinen Magengeschwüren und Angina-Pektoris-Anfällen befreit.

    Diese Idealisten geben sich gerne mit einer Grundversorgung auf Sozialhilfeniveau zufrieden; sie betrachten sich auch nicht als arbeitslos; ihr Wegfall aus der Statistik würde einige Gemüter beruhigen, das soziale Klima verbessern und langfristig zu erheblichen Innovationsschüben in diesen Bereichen führen.

    Das wäre wieder eine beispielhafte Republik, die eine Blütenzeit des Sozialen Engagements, der Kunst und Kultur hervorbringen könnte. Eine besondere, zusätzliche Förderung sollten natürlich die Menschen erhalten, die sich in dieser Form der Projektarbeit in unabhängigen ideellen Gemeinschaft widmen.

    Dieses simple Konzept vernichtet keine Arbeitsplätze und kostet den Staat nicht die 500-1000 Euro Aufwandsentschädigung die ja die 1 Euro-Job Anbieter auch noch monatlich erhalten.

  6. Ein-Euro-Jobs als Instrument der Ultima Ratio? Das ist fast schon zynischer Pressesprecher-Jargon. Hätte der Arbeitsmarkt vernünftige Vakanzen zu bieten, würde er sie kaum der Arbeitsverwaltung melden. Das ist nichts Neues, sondern schlicht der Trend der letzten zehn, fünfzehn Jahre. Darüber hinaus: Sofern die Bundesantalt und somit die örtlichen Arbeitsämter überhaupt imstande wären, sich zu organisieren, wüssten die Vermittler doch gar nicht, wohin sie die Arbeitsuchenden schicken sollen. Drittens: Wer in der Beschäftigungsförderung von Kommunen und gemeinnützigen Einrichtungen Wettbewerbverzerrung zu erkennen glaubt, kennt die Praxis nicht. Beispiel: Pflege öffentlicher Grünflächen. Die kann auch ein privatwirtschaftlicher Garten-Landschaftsbauer übernehmen. Zwar nicht mit ein Euro-Jobs, aber mit "außertariflichen" Dumping-Löhnen für Arbeitsuchende aus Osteuropa. Auch kein Gewinn für die Statistik. Unseren arbeitslosen Zeitgenossen kann das egal sein. Für sie ändert sich weder auf die eine noch auf die andere Weise etwas. Ein-Euro-Jobs sind nun einmal nur die Therapie von Sympotmen. Linderung statt Heilung. Schlimm genug.

    • etiam
    • 06.06.2006 um 12:24 Uhr

    Ein Beispiel von Arbeitsvernichtung:
    Ich wohne am Stadtrand einer süddeutschen Großstadt umgeben von wirtschaftlich leistungsfähigen im Schnitt 4 köpfigen Einverdienerhaushalten, aus denen ich willkürlich fünf herausgreifen möchte. In diesen fünf jungen Familien gibt es Arbeit ohne Ende, die derzeit durchgängig von sehr gut und marktwertig!! Qualifizierten selbst erledigt wird (was unter niemands Würde ist!!). Dazu gehören weniger qualifizierte Dienste, wie Rasenmähen, Putzen, Reifenwechseln, Kindergartentaxi etc. aber auch qualifizierter Nachhilfeunterricht, Reparaturleistungen an Haustechnik usw.
    Eine hier sinnvoll beschäftigbare Vollzeitkraft für haushaltsnahe Dienstleistungen einfacherer Art sitzt eventuell in unserer Stadt gerade zuhause und hat keine Chance auf geregelte Beschäftigung (oder wird, wie beim Putzen üblich, schwarz beschäftigt).
    Wollten diese fünf Familien eine einfache Hilfskraft beschäftigen, würde das pro Familie etwa 350€/Monat (ca 1750€ Brutto incl Arbeitgeberanteil) kosten - was sich (als reiner Luxus) keiner davon leistet. Der/die entsprechend beschäftigte Vollzeitkraft (beispielsweise TVÖD1(4) mit zwei Kindern und kinderbetreuender Ehefrau) erhielte von diesem Geld 1026€ netto plus Kindergeld.

    Über Steuern und Sozialabgaben finanzieren meine vier Nachbarfamilien und ich (fünf von 25 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 20 von 80 Mio Einwohnern) statistisch aber bereits einen ALG II Empfänger(einer von 5 Mio) incl KV/PV/Kindergeld usw. (RV/AV hier irrelevant). Nehmen wir wieder den zweifachen Familienvater von oben, der als ALGII Empfänger bei 650€ Warmmiete (bei uns angemessener Wohnraum) ca. 1350€ plus Kindergeld erhielte. Damit also rund 300€ mehr als bei Beschäftigung nach TVÖD, was nach Aufbesserung durch Hartz4 also genau auf das selbe Geld hinausläuft.
    Mal abgesehen von der Perversion, dass sich Arbeiten für den Betroffenen nicht lohnt, ist das alles doch auch ein Schlag ins Gesicht des Steuerzahlers. Allein die Tatsache, dass das Geld von den fünf Familien zu der sechsten nicht direkt fliesst, sondern, dass der Staat und die Sozialversicherungen unter teuerem Verwaltungsaufwand den Transfer übernehmen, führt dazu, daß der Betroffene zuhause sitzt und die Familien ihre Arbeit weiter selbst erledigen. Allein durch die Modalität der Geldübergabe entfällt der Anspruch auf Arbeitsleistung sowohl für die hier dargestellten Familien, wie auch für die Gesellschaft im Ganzen. Ein Euro Jobs sind nur das, was sich die Gesellschaft schon längst zurückholen musste: Die Gegenleistung für die Sozialhilfe bei reiner Erstattung der Mehrkosten.
    Dies entspräche dann schon fast dem "Recht auf Arbeit" - ein wohlgemerkt sozialistisches Konstrukt.

  7. Arbeitsplaetze- Nur der Arbeitgeber profitiert davon.Das ist nicht nur in Deutschland so...denn der groesste Kostenfaktor sind in allen Berufen die Angestellten-also wird versucht die Loehne zu druecken -wenn man dann noch Hilfe vom Staat erhaelt..na wunderbar.Auf diese Weise sieht dann die Bilanz der Arbeitgeber prima aus waehrend die Arbeiter immer weniger verdienen,denn wer glaubt dass die Arbeitgeber ihre Profite mit den Kunden oder gar den Angestellten teilen glaubt auch an den Osterhasen...

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service