Familie Hauptsache, gemeinsam
Familie ist nicht nur da, wo Kinder sind. Wie man das Ehegattensplitting ändern könnte. Ein Leitartikel
Wer Familienpolitik betreibt, muss aufpassen, dass er über seinen Planungen am Reißbrett nicht die Lebensgefühle und Seelenlage der Betroffenen aus dem Auge verliert. Sonst handelt er sich bald großen Ärger ein. Wer in den persönlichen Lebensverhältnissen Leitbilder durchsetzen oder verändern will, sollte sich also an der Erfahrung orientieren, die andere vor ihm gemacht haben.
Aus dem Geist des verstandeskühlen Planens wollte nämlich schon die junge sozial-liberale Koalition zu Beginn der siebziger Jahre das Scheidungsrecht reformieren. Nach dem Scheitern einer Ehe hätten die endlich emanzipierten Frauen (und Männer) für sich allein zurechtkommen müssen, auch finanziell. Doch eine einzige stern- Kolumne von Sebastian Haffner brachte dieses Vorhaben schroff zu Fall. Unter der Überschrift Unfair zu Muttchen hatte Haffner scharf und einfühlsam zugleich getadelt, dass dieses Schreibtisch-Projekt keine Rücksicht nahm auf die Finanzen und Gefühle der Beteiligten, schon gar nicht auf die »Muttchen« aus den »Hausfrauen-Ehen«, die auch heute wieder gern schief angesehen werden. Es dauerte dann noch vier Jahre, bis ein tragbarer Kompromiss zwischen tradierten Einstellungen und modernen Anforderungen gefunden war.
Ähnlich könnte es all denen ergehen, die jetzt glauben, sie könnten in der Familienpolitik mit einem Federstrich umsteuern, und zwar mit folgendem Ziel: Die steuerliche »Begünstigung« der Ehen, vor allem der kinderlosen, soll kräftig gekappt werden zugunsten der Familien – auf dass der Staat mit dem erhofften zweistelligen Milliardensegen den Kindersegen fördern und steigern könne. Steuertechnisch ausgedrückt, hieße das: Familiensplitting statt Ehegattensplitting. Was auf dem Papier so schön klingt, würde jedoch, wenn die Sache nicht vorher am Widerstand der Finanzpolitiker und des Verfassungsrechts scheiterte, zu einem Aufstand vieler Ehepaare führen. Dabei ginge es nicht einmal um das Geld allein – obwohl man schon kräftig hinlangen müsste bei den einen, um den anderen etwas zu geben. Es ginge außerdem um die gewollte Abwertung der einen Lebensform zugunsten einer anderen. Diese würde von all jenen, deren »traditionelle« Ehe auf einmal als Auslaufmodell gelten und schärfer besteuert werden soll, auch als Kränkung empfunden. Und jeder politische Psychologe weiß, dass die Zurückgesetzten stets heftiger reagieren als die vom Staat Begünstigten. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass über die Veränderung des Ehegattensplittings schon seit Helmut Kohls erster Regierungserklärung geredet wird, erst recht seit dem Wechsel zu Rot-Grün – dass aber bisher niemand gewagt hat, an dieser Steuerschraube zu drehen, sei es aus Furcht, sei es aus besserer Einsicht.
Muss deshalb der neue Diskurs über das Ehegattensplitting und die bessere Förderung der Eltern mit Kindern, verheiratet oder alleinerziehend, der diesmal von den jüngeren Politikern in der CDU angestiftet worden ist, wiederum ausgehen wie das Hornberger Schießen? Keineswegs! Voraussetzung dafür ist aber, dass das Projekt nicht zu ideologischen Grabenkämpfen führt und dass es gelingt, zum Ziel zu kommen, ohne Millionen von Wählern zu verprellen, am Ende für doch eher wenige Milliarden Euro. Vor allem aber müssen das Ziel und die Zielkonflikte deutlich geklärt werden. Nur ein Beispiel: Geht es um das Wohl des einzelnen Kindes – oder geht es um Bevölkerungspolitik? Im einen Fall muss die massive Förderung beim ersten Kind einsetzen. Will man jedoch Bevölkerungspolitik betreiben, so muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass die Zahl der kinderlos Bleibenden sich über die Jahrzehnte nicht groß verändert hat. Der demografische Knick geht vielmehr darauf zurück, dass die allermeisten Eltern sich mit einem Kind oder deren zwei begnügen, anstatt – wie früher – deren drei, vier oder fünf aufzuziehen. Wer daran etwas ändern wollte, müsste also, wie in Frankreich, erst beim dritten Kind mit der nachhaltigen Unterstützung beginnen. Sofern sich Bevölkerungspolitik überhaupt zielgerecht steuern lässt.
Eines aber würde jeden Fortschritt blockieren: eine gedankenlos fortgesetzte Polemik gegen die so genannte Hausfrauen-Ehe und das Ehegattensplitting als solches. Anders als das populäre Vorurteil es will, ist die Splittingtabelle eben nicht erfunden worden, um die »Hausfrauen« vom Arbeitsmarkt fern zu halten und an den heimischen Herd zu führen, sondern ganz im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Regelung 1957 gerade deshalb verlangt, damit der Gesetzgeber nicht schnöde die aus der NS-Zeit stammende steuerliche Bestrafung der berufstätigen Frauen fortsetzt, die – so Karlsruhe damals – ausdrücklich die Absicht verfolgt hatte, »die Frau vom Arbeitsmarkt« zu verdrängen. Im Übrigen ging es den Richtern stets nur darum, Eheleute nicht schärfer zu besteuern als Ledige. Auch diese Norm zöge jeder Neuregelung noch heute deutliche Grenzen.
Was also tun? Im Kern geht es um ein doppeltes Ziel: Der Staat muss in einer Zeit pluralisierter Lebensformen – von der traditionellen Familie über die Patchwork-Familie bis zur gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft – darauf verzichten, den Menschen vorzuschreiben, wie sie (zusammen-)leben wollen. Das heißt, die Freiheit der Wahl zu respektieren. Und er muss in Zeiten der zunehmenden Vereinzelung – innerhalb und zwischen den Generationen – die Zellen der gemeinsamen Verantwortung stärken. Das aber heißt, dauerhafte Solidarität zu fördern. Und dies auch zur Entlastung des Staates und zur Stärkung der Zivilgesellschaft.
Wo immer Menschen auf Dauer, also auf Treue und gegenseitige Verantwortung verbindliche Existenzgemeinschaften bilden, auch auf der Basis nacheilender Solidarität im Falle des Scheiterns, wird das Gesamteinkommen dieser Gemeinschaften nach der Zahl ihrer Mitglieder besteuert. Je mehr Menschen von diesem Einkommen leben, desto niedriger die Besteuerung pro Kopf.
Geschichtlich betrachtet, wäre dies der Rückgriff auf die »Haushaltsbesteuerung« aus dem frühen 19. Jahrhundert – freilich korrigiert um einen möglichst ideologiefreien Begriff von »Haushalt«, der eben der frei gewählten Pluralität der Lebensformen gleichmäßig Rechnung trägt. Und im Ländervergleich betrachtet, wäre dies die konsequente Fortsetzung dessen, was in Frankreich mit dem Pacte civil de solidarité (PACS) schon begonnen wurde – nämlich der Anerkennung anderer Lebensformen neben der herkömmlichen Ehe, und zwar ohne deren ideologische Abschiebung aufs gesellschaftliche Altenteil.
Das mag vorerst noch wie Zukunftsmusik klingen – und erst recht den Widerstand der Finanzminister provozieren. Aber wenn es schon keine schnelle Lösung geben kann, warum dann nicht gleich eine richtige?
- Datum 22.06.2006 - 09:51 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 22.06.2006
- Kommentare 18
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Immer wieder wird die hohe Einbuße an Einnahmen für den Staat ins Spiel gebracht und das Bild des tennisspielenden kinderlosen Luxusweibchens, das von der Allgemeinheit allimentiert wird. Faktisch ist es doch wohl so, dass das kinderlose nichtarbeitende Luxusweibchen doch wohl eine Spezies ist, die nur in sehr geringer Zahl auftaucht. Täte dieser Staat endlich massiv etwas dafür, dass Frauen tatsächlich gleiche Chancen im Arbeitsleben und gleiche Chancen auf Vermögensbildung haben, würde sich bei einem kinderlosen Ehepaar in der Regel gar keine Möglichkeit für ein Ehegattensplitting ergeben. Für Frauen mit Kindern, die nicht arbeiten stellt sich die Situation doch eigentlich wie folgt dar: Das Ehegattensplitting bringt höchstens 600 Euro pro Monat, also das Existenzminimum. In der Lebensphase in der man normalerweise Kinder bekommt, ist das Familieneinkommen selbst bei einem Gutverdiener in der Regel nur so hoch, dass vielleicht 400 Euro übrigbleiben. Selbst Niedriglöhner arbeiten nur 10 Stunden pro Woche für 400 Euro. Kaum jemand wird wohl annehmen, dass sich ein Haushalt mit Kleinkindern in 10 Stunden bewältigen läßt. Die Familienarbeit kommt der Allgemeinheit zu Gute und ist einfach ein beschissen bezahlter Job. Geht die Mutter Vollzeit arbeiten, wird plötzlich der materielle Wert ihres Haushaltsjobs sehr relevant. 2 Vollzeitakademiker mit 2 Kindern brauchen eine Haushälterin, wenn die Mutter sehr schnell ohne berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu wollen wieder arbeitet ( d.h. 6 Wochen nach der Geburt wie z.B. in den USA durchaus üblich ). Um eine Haushälterin bezahlen zu können, muss die Mutter auch wenn man die neuen Steuererleichterungen in Betracht zieht, ein Spitzengehalt nach Hause bringen. In den USA arbeiten viel mehr Frauen mit Kindern, allerdings ist eine Nanny dort auch im Verhältnis zu einem Akademikergehalt sehr viel billiger.
Die Lösung des Splittingproblems kann doch wohl nur darin bestehen, dass Ganztagskinderbetreuung flächendeckend ausgebaut wird und ein Familienhaushalt, der eine Haushalthilfe einstellen muss steuerlich wie ein Kleinunternehmen behandelt wird, d.h. das die Kosten der Berufstätigkeit der Mutter, die auf die Existenz der Kinder zurückzuführen sind, von der Allgemeinheit getragen werden, denn den finanziellen Vorteil durch die Existenz der Kinder hat die Allgemeinheit, nicht die Eltern. Ökonomisch betrachtet sind Kinder für Mütter leider ein reines Minusgeschäft.
Ergäbe sich für Mütter in Deutschland wirklich die Möglichkeit einer finanziell gleichberechtigten Existenz, wären Hausfrauen und das Ehegattensplitting überhaupt kein Thema mehr. Keine vollzeitarbeitende kinderlose Frau sollte ernsthaft eine ältere Hausfrau, deren Kinder ausgezogen sind, um das Ehegattensplitting beneiden. Betrachtet nämlich die Mutter ihr im Leben erzieltes Vermögen mit 65 und ihre Altersversorgung im Vergleich zu dem was eine kinderlose Frau erwirtschaftet hat, oder gar ein Mann, kann man nur noch heulen. Sollte die Politik sich jemals in diesem Land zu echter finanzieller Gleichstellung von Frauen durchringen, wäre die Anzahl der Hausfrauen bei uns vermutlich ebenso gering wie in Skandinavien und den USA.
Germanow schäumt: "Ege und Familie sind ein MUSS des Zusammenlebens. Wo wir ohne sie hinkommen, zeigte die Jugend nach dem 2- Weltkrieg, als die meisten Väter fehlten und heute die Familien der Linken und Grünen. [...] wenn Linke, Schwule und Atheisten nun neue Lebensformen steuerlich noch begünstigen wollen, dann wollen sie nur dies Fehlentwicklung zementieren [...] Macht nur alles kaputt--und wundert euch dann über die schuttberge und Trümmer!" -- Germanow, das letzte Mal, dass es in Deutschland Trümmer und Schuttberge in größeren Mengen zu bestaunen gab, standen Ege und Familie noch voll im Saft. Und das Problem, glaube ich, war nicht so sehr die Jugend nach dem 2. Weltkrieg, sondern die Jugend (und die Alten) nach dem 1. -- die haben dann nämlich den 2. gemacht. Da lobe ich mir doch die Linken, Schwulen und Atheisten.
sein zu wollen, mein Reden, Herr Leicht. Oder zumindest habe ich es so gemeint. Gefällt mir, Ihr Artikel.
Mannomann behauptet, dass es beim Ehegattensplitting nicht um die Förderung der Ehe ginge. Sie wird quasi als gemeinsames Unternehmen hingestellt, bei dem ich was gewinnen kann, aber auch das Risiko eingehe, als Bedarfsgemeinschaft auch geringer vom Staat unterstüzt zu werden.
Da kennen Sie aber die rechtliche Situation nicht. Das Risiko zu Zweit für einander einstehen zu müssen, geht man heute nicht erst mehr ein, wenn man sich vor dem Standesamt verheiratet. Wer in einer Wohnung in einem gemeinsamen Zimmer schläft, ist heute eine Bedarfsgemeinschaft nach Harz IV. Das 'unternehmerische' Risiko geht also jede Lebensgemeinschaft ein - insbesondere im Übrigen auch die homosexuellen Lebenspartnerschaften (so genannte Homoehe). Das Ehegattensplitting empfangen dagegen nur verheiratete heterosexuelle Paare.
Eines muss allerdings noch deutlicher gesagt werden.
Die Förderun von Lebensgemeinschaften soll an verbindliche gegenseitige Verpflichtungen gekoppelt werden.
Das ist konsequnet und richtig. Allerdings erfordert dies in vielen nichtehelichen Partnerschaften auch so manche harte Einsicht. Denn eigentlich geht es dabei ja objektiv gerade darum Verpflichtungen zu vermeiden!
Das aus dem Verlust dieser rechtlichen Verpflichtungen die Gerichte sich genötigt sahen ,diese nachträglich als eheähnliche Gemeinschaften teilweise nachträglich richterlich festzustellen, hat die Vertragsfreiheit beschränkt, ohne dass insgesamt etwas gewonnen wurde.
In diesem Sinne wäre es auf jeden Fall begrüßenswert, ie staatliche Ehe als Vertrags- uned Wirtschaftsgemeinschaft von dem kirchlichen Ehesakrament abzurücken. Um der massenhaften Fehlsteuerung, die meist auf subjektive z.T. irrationale Erwartungshaltungen beruht, bezüglich der staatlichen Ehe die Grundlage zu entziehen.
Was übrig bliebe wäre das Problem der Geschiedenen und Alleinerziehenden, auch hier würde das Familiensplitting helfen.
B Grabe
Mir kommen die Tränen! Der erste Teil des Leitartikels von Robert Leicht (wohin leitet er mich?) könnte den, der es nicht besser wüsste, glatt glauben lassen, hier würde eine Verschwörung geplant. Eine Verschwörung gegen ...all jene, deren »traditionelle« Ehen auf einmal als Auslaufmodell gelten und schärfer besteuert werden sollen.... Zu allem Überfluss ist die Veschwörung, glaubt man Herrn Leicht, auch noch eine, die eine Regelung abschaffen will, welche ihrerseits eine in der NS-Zeit begangene Sünde korrigiert hat. Ganz schrecklich, das, nicht wahr? Dabei geht es doch bei weniger polemischer Betrachtung lediglich darum, tatsächlich bestehende Ungerechtigkeiten endlich zu minimieren.
Herr Leicht ist nicht Herr Haffner - sollte man zumindest hoffen. Oder wiederholt sich Geschichte auch hier? Mag sein, dass Vokabeln wie Kränkung und Zurückgesetzte heftige Reaktionen hervorrufen können bei denen, die sich angesprochen fühlen von einem Text. Aber glücklicherweise haben wir ja eine sehr vielfältige Presselandschaft. So kommt es, dass man beispielsweise von der FAZ (die man ja nicht zwingend als einen Hort sozialdemokratischen Gedankengutes betrachten muss) erzählt bekommt, dass - nur zum Beispiel - ein Haushaltseinkommen von 80.000 Euro im Jahr allein deswegen um rund 7.000 Euro besser wegkommt, weil Er (oder Sie aber diese Fälle sind wohl vernachlässigbar) Besser- und Alleinverdiener ist und das Paar keine Kinder hat. Mal ehrlich: Das Mitleid mit dieser Art Muttchen hält sich doch arg in Grenzen, wenn man so etwas liest.
Recht geben kann ich Robert Leicht immerhin in seinem Postulat, es müssten künftig alle Lebens- und Partnerschaftsmodelle steuerlich gleich behandelt werden. Das verlangt nämlich im Grunde schon unsere Verfassung. Wobei mir, wenn ich mir die Steuerzahler in meiner Umgebung so ansehe, hier echte Bedenken bezüglich der potentiellen ideologischen Grabenkämpfen kommen, die eine solche Forderung auslösen könnte. Das Wissen um und jedenfalls die Sympathie für pluralisierte Lebensformen sind schließlich lange noch nicht Allgemeingut
Schnellschüsse, finde ich, sind im Falle der Gesetzgebung tatsächlich nie eine gute Idee. Die Steuergesetze machen da wohl keine Ausnahme. Wenn hier geändert wird, sollte die Lösung schon eine richtige sein. Sie sollte sozusagen Hand und Fuß haben und auch rein rechnerisch nicht mehr Nach- als Vorteile bringen. Allein schon deswegen, weil ein Jahr recht lang sein kann, wenn einem nach sechs Monaten bereits das Geld ausgeht. Ehepaare mit Kindern wissen das recht gut. Besonders dann, wenn sie auch zusammen keine 80.000 Euro pro Jahr verdienen. Und das, denke ich, ist dann doch ein ziemlich guter Grund, sich ein ganz klein wenig zu beeilen mit dem Denken. Widersprechen Sie ruhig, Herr Leicht.
Da stimmt doch was nicht, Herr Leicht: Sie schreiben "... deren »traditionelle« Ehe auf einmal als Auslaufmodell gelten und schärfer besteuert werden soll...". Seit wann wird Ehe denn besteuert?
Mit Ihrer Formulierung suggerieren Sie, daß Verheiratete quasi strafbesteuert werden, Unverheiratete hingegen nicht.
Diese Begriffsverwischung ist Ihnen doch nicht aus Versehen in den "Leitartikel" geraten, ich sehe das als recht absichtsvolle üble Polemik. ungut
Ich bin durchaus der Meinung, dass andere Lebensgemeinschaften als die "klassische" Ehe die Möglichkeit zu einem Splitting erhalten sollten (s. u. meinen allerersten Kommentar "Vorschlag"). Sie müssten dann allerdings auch ausdrücklich alle Pflichten übernehmen (gegenseitige Fürsorge, auch über den Bestand der Beziehung hinaus, die nicht nur vom Staat, sondern auch von etwaigen unterhaltspflichtigen oder -berechtigten Dritten gegen das Paar geltend gemacht werden kann). Das könnte neben unverheiratet zusammenlebenden Paaren oder der "Homo-Ehe" etwa auch (ledige, geschiedene, verwitwete) Geschwister betreffen, die im Alter zusammenziehen. Vor Jahren fragte ein ZEIT-Artikel [habe leider keinen Link, sorry] gleichermaßen provokativ wie berechtigt, warum es immer genau zwei Personen sein und warum sie zusammen ins Bett müssten, um in den Genuss des Splittings zu kommen.
Jedoch bleibe ich dabei, dass dem Vorteil des Splittings wirtschaftliche Nachteile bzw. Risiken gegenüberstehen, die ersteren vermutlich aufwiegen - und die vor allem in der Diskussion von Splittinggegnern gern verschwiegen werden. Dass der Staat anderen Lebensformen (die es bei Einführung des Splittings noch nicht in dieser Häufigkeit gab) die gleichen Nachteile aufbürdet, ohne ihnen ein Splitting zu ermöglichen, ist eine Ungerechtigkeit. Die sollte man beheben, nicht auch noch auf die Ehe ausdehnen.
Ich sehe erst jetzt, dass auf meinen Beitrag noch einmal geantwortet wurde. Noch einmal: Was hier als Ungerechtigkeit behauptet wird, gibt es schon lange nicht mehr. Die Regelungen der Homo-Ehe sehen alle Pflichten der Ehe vor, aber eben nicht das Ehegattensplitting. Das ist ungerecht. Und selbst nicht verheiratete, aber zusammenlebende heterosexuelle Paare müssen nach den Harz 4 -Regeln für einander einstehen. Sie haben die Nachteile, aber die Vorteile bekommen sie erst, wenn sie heiraten.
Ich sehe erst jetzt, dass auf meinen Beitrag noch einmal geantwortet wurde. Noch einmal: Was hier als Ungerechtigkeit behauptet wird, gibt es schon lange nicht mehr. Die Regelungen der Homo-Ehe sehen alle Pflichten der Ehe vor, aber eben nicht das Ehegattensplitting. Das ist ungerecht. Und selbst nicht verheiratete, aber zusammenlebende heterosexuelle Paare müssen nach den Harz 4 -Regeln für einander einstehen. Sie haben die Nachteile, aber die Vorteile bekommen sie erst, wenn sie heiraten.
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