Glosse Das Buch im Netz

Frisst Google Kulturgut?

Der Traum ist schön, die Wirklichkeit ungemütlich: so weit nichts Neues. Ziemlich neu aber ist der Traum von einer digitalisierten Bibliothek aller Bücher, auf die ein jeder aus jedem Weltwinkel mit ein paar Klicks zugreifen kann. Bis 2015 will das US-Unternehmen Google 15 Millionen Bücher ins Netz stellen, und mit den renommierten Bibliotheken von Harvard, Stanford, Michigan und Oxford, zudem der New York Public Library und der Library of Congress hat das Unternehmen für seinen Traum schon die vornehmsten und üppigsten Partner gewonnen. In der hässlichen Realität aber, auch in derjenigen der Bücher, geht es um geistiges Eigentum, um Geld, um Rechte, um Wettbewerb, um Gewinner und Verlierer, um die Existenz von Verlagen. Und wo ein Goliath ist, sind die Davids nicht fern.

So trifft Google nun auf Widersacher, die anderes träumen: Der Pariser Verleger Hervé de La Martinière ist vor Gericht gezogen, unterstützt vom französischen Verlegerverband, um zu erwirken, dass Google bei den Verlagen künftig vorab die Rechte der Bücher einholen muss. Bisher gilt nach amerikanischer Lesart, dass ein Verlag nur das Recht hat, bereits digitalisierte Bücher wieder aus dem Netz holen zu lassen. Der Präsident der Französischen Nationalbibliothek wiederum, Jean-Noël Jeanneney, kämpft gegen die amerikanische Aushöhlung des europäischen Urheberrechts und fordert einen politisch zu stützenden Gegenentwurf der Europäer, der das Kulturgut Buch vor dem Kommerz schützen müsse (seine Kampfschrift Googles Herausforderung ist unlängst bei Wagenbach erschienen).

Auch in den Vereinigten Staaten haben bereits mehrere Verlage und die Autorengruppe Authors Guild gegen den Goliath Google geklagt. Und der Schriftsteller John Updike zürnt nun in der New York Times, der Autor werde künftig zu einer Art gemieteter Leihmutter degradiert, die ihr Neugeborenes zügig auf dem Marktplatz abliefern solle. Die Intimität der Begegnung eines Menschen mit einem Buch sei dann dahin, wie die Autorschaft und der Respekt vor dem geschriebenen Original.

In Deutschland war es jetzt ein Wissenschaftsverlag, die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG), der als Erster versucht hat, vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Google zu erwirken, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die WBG zog den Antrag aber zurück, als erkennbar wurde, dass sich das Gericht aus formalen Gründen für nicht zuständig hält. Das bedeutet nur einen Aufschub für die kleinen deutschen Verlage, zumal die geisteswissenschaftlichen, die ohnehin zugleich durch die politische Novellierung des Urheberrechts gebeutelt sind, das an die europäischen Richtlinien angepasst werden soll. Der Kampf Davids gegen Goliath geht also weiter, vor Gericht und hoffentlich auch in der europäischen Öffentlichkeit.
Elisabeth von Thadden

 
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