Steuern Lauter Lücken

Bei der Unternehmensteuerreform bleiben entscheidende Punkte offen

Wer nach der Koalitionsrunde am Sonntag ein kohärentes Konzept für die Reform der Unternehmensbesteuerung erwartet hat, muss enttäuscht sein. Nach wie vor ist wenig klar und vieles offen. Entschieden ist, dass die Reform aus drei wesentlichen Elementen bestehen wird: Senkung des Tarifs der Körperschaftsteuer, Umgestaltung der Gewerbesteuer, Einführung einer Abgeltungsteuer. Nur so, davon ist Finanzminister Peer Steinbrück überzeugt, werde der Standort Deutschland für Investoren attraktiver. Unterm Strich soll die steuerliche Gesamtbelastung der Unternehmen von heute fast 39 Prozent auf unter 30 Prozent fallen.

Körperschaftsteuer. Der Satz für die Körperschaftsteuer soll von 25 auf 12,5 Prozent halbiert werden. Im internationalen Vergleich läge Deutschland damit im Mittelfeld. Umstritten bleibt, ob die Basis der Besteuerung ausgeweitet wird. Um die Bildung von Eigenkapital zu fördern, möchte der Finanzminister die auf Fremdkapital gezahlten Zinsen in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Die Wirtschaft und ihre Verbände, aber auch große Teile der CDU wehren sich vehement dagegen, dass ertragsunabhängige Elemente besteuert werden.

Gewerbesteuer. Sie bleibt in ihrer bisherigen Form erhalten. Nicht entschieden ist aber auch hier, ob die Steuer wie bisher ausschließlich auf den vom Unternehmen erzielten Gewinn berechnet wird. Eine Erweiterung wie bei der Körperschaftsteuer ist wahrscheinlich. Sie wäre aber eine Kehrtwende, da ertragsunabhängige Formen der Gewerbesteuer (Lohnsummen- und Gewerbekapitalsteuer) in den vergangenen Jahren abgeschafft wurden.

Abgeltungsteuer. Hier setzte sich Steinbrück gegen die SPD durch. Kapitaleinkünfte (vor allem Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) sollen mit zunächst 30 Prozent versteuert werden – unabhängig von der Höhe anderer Einkünfte. Der Satz könnte in der Folgezeit auf 25 Prozent sinken. Die Absicht des Finanzministers ist es, Kapital aus dem Ausland zurückzuholen. Es widerspricht aber dem Gerechtigkeitsempfinden vor allem der Linken, dass Wohlhabende besser gestellt werden. Einkünfte aus Immobilien bleiben ausgenommen, die Erfassung von Dividenden ist ungeklärt.

Die reformierte Besteuerung der Kapitalgesellschaften soll ab Januar 2008 gelten; offen ist die Frage, wie weit auch Personalgesellschaften entlastet werden. Für die öffentlichen Haushalte entstehen Mindereinnahmen von zunächst rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Das wäre nach Steinbrücks Interpretation ein aufkommensneutrales Ergebnis, zumal in den Folgejahren dank zurückgeholten Kapitals und freigesetzter Wachstumsimpulse der Saldo positiv sein wird.

Bis zum Herbst will die Regierung ihren Gesetzentwurf vorlegen, im Oktober könnte sich das Parlament damit befassen. Selbst der Finanzminister geht davon aus, dass erst dann zentrale Teile der Reform entschieden werden.

 
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