Zeitläufte Für die Freyheit etwas Gutes stiften

Nach dem Fall der Bastille am 14. Juli 1789 sprang der Funke der Französischen Revolution auch auf deutsches Reichsgebiet über. In Lüttich versuchte der preußische Gesandte Christian Wilhelm von Dohm, auf eigene Faust Politik zu machen – und ein bisschen Revolution

Am 12. Januar 1791 war alles vorbei. Reichstruppen besetzten die Stadt. Das große Experiment war Geschichte. Sie hatten viel gewagt, die Bürger von Lüttich. Nach dem großen Vorbild des 14. Juli 1789, als in Paris die Bastille gefallen war, hatten auch sie nach der Freiheit gegriffen und damit den Funken der Revolution ins Heilige Römische Reich Deutscher Nation getragen, zu dem die alte Bischofsstadt an der Maas damals gehörte. Doch viel gewagt hatte auch Christian Wilhelm von Dohm, der preußische Gesandte. Statt die Erhebung im Keim zu ersticken, wie es ihm aufgetragen war, hatte er mit Sympathie die Ereignisse verfolgt. In einer Mischung aus wütender Erregung und tiefer Resignation zog der erschöpfte Diplomat jetzt seinen eigenen Schlussstrich unter die aufwühlenden Ereignisse: »Alles – ganz verlorne Zeit und Kräfte, die schändlichsten Verläumdungen, eingebüßte Gesundheit zum einzigen Lohne so eifriger und redlicher Arbeiten.«

Begonnen hatte alles am Morgen des 18. August 1789, einen Monat nach dem Bastillesturm: Aufgebrachte Bürger der Stadt waren ins Rathaus eingedrungen, hatten eine Sitzung des Stadtrats gesprengt und per Akklamation zwei neue Bürgermeister bestimmt. Anschließend stürmten bewaffnete Aufrührer die Zitadelle der Stadt, befreiten die Gefangenen und besetzten die Anlage. Der überraschte Fürstbischof Konstantin-Franz von Hoensbroeck wurde gedrängt, eine Erklärung zu unterzeichnen, die in seinen Augen einer Abdankung nahe kam.

Hoensbroeck packte die Angst, er floh nach Trier. Die Revolution griff rasch auf andere Orte des Lütticher Landes über, auch verschärfte sich der Ton. Einige Bürger forderten schon die Einrichtung einer verfassunggebenden Volksvertretung, einer Nationalversammlung nach französischem Vorbild also, sowie den Anschluss des Lütticher Gebietes, das damals 340.000 Einwohner zählte, an das neue Frankreich.

Warum schießen die Preußen nicht?

Etwa zeitgleich mit der Flucht Hoensbroecks, der als Bischof von Lüttich auch Reichsfürst war, trat außergewöhnlich schnell und, wie es scheint, von den Ereignissen in höchstem Maße erschreckt, das Reichskammergericht in Wetzlar auf den Plan (die meisten kennen diese treffliche Institution aus der Biografie Goethes, der dort in seinen jungen Jahren ein Praktikum absolviert hat). Es hatte immer dann einzuschreiten, wenn irgendwo im Heiligen Römischen Reich der Landfrieden in Gefahr war. Das Gericht gab am 27. August 1789 Handlungsdirektiven für die Direktoren des so genannten Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises, zu dem auch Lüttich gehörte. Das gerichtliche Mandat wirkte wie eine einstweilige Verfügung und sah vor, sofort und gegebenenfalls mit Gewalt die alte Ordnung in Lüttich wiederherzustellen, die Verfassung wieder einzusetzen, den alten Magistrat samt Bürgermeistern zurückzuholen und die frechen Aufrührer zu verhaften. Die Aufforderung, rasch zu handeln, ging an den Kölner Kurfürsten Max Franz und den Kurfürsten von der Pfalz Carl Theodor. Und an den Kurfürsten von Brandenburg, den preußischen König Friedrich Wilhelm II. – weshalb nun Dohm ins Spiel kam.

Christian Wilhelm von Dohm war der für den Reichskreis zuständige preußische Gesandte. Wer heute diesen Namen hört, denkt zumeist an den Vorkämpfer der Judenemanzipation, an den Verfasser der berühmten Schrift Über die bürgerliche Verbesserung der Juden von 1781. Dass Dohm beinahe zeit seines Lebens im preußischen diplomatischen Dienst gearbeitet hat und an seinen jeweiligen Wirkungsstätten bemüht war, Aufklärung praktisch werden zu lassen, ist weit weniger bekannt. 1751 in Lemgo als Kind eines Pfarrers geboren (geadelt wurde er erst 1786), war Dohm im Anschluss an sein Jurastudium in Leipzig und Göttingen nach Berlin gegangen. Friedrich II., »der Einzige«, war für ihn wie für so viele seiner Generation ein Idol, ein Fürst, der Theorie und Praxis der Aufklärung auf ideale Weise miteinander zu verbinden schien.

Gleich nach seinem Eintritt in den preußischen Staatsdienst 1779 allerdings musste der junge Mann die Erfahrung machen, dass Subalternen wie ihm kaum etwas anderes möglich war, als schreibend zu handeln – und selbst das war in Abhängigkeit vom Hof kein besonders leichtes Unterfangen. Die Forderung der Aufklärer, zur politischen Erziehung des Lesepublikums Staatsgeheimnisse öffentlich zu machen, verkehrte sich sowohl bei Dohms anfänglicher Tätigkeit als Beamter im preußischen Staatsarchiv wie auch später, von 1786 an, im diplomatischen Dienst ins Gegenteil: Der Archivar hatte die Staatsgeheimnisse zu hüten, der Diplomat bei allen öffentlichen Äußerungen stets den Staatsinteressen Vorrang zu geben. Dennoch gelang es dem Autor Dohm, vor der Gesellschaft der Aufklärer zu bestehen. Denn er verstand es, ihre Forderungen, die eben auch die seinen waren, in die offiziellen Staatsschriften einzubinden.

Als er im Sommer 1786 als Diplomat nach Köln versetzt wurde, war ihm der wenig bedeutende Posten gar nicht unlieb. Er nahm sich vor, die Sache ruhig anzugehen und die Zeit zu nutzen, zu studieren und zu schreiben. Mit der Ruhe aber war es schnell vorbei, als sich 1787 nebenan in Aachen lokale Querelen derart verschärften, dass das Reichskammergericht mobilisiert wurde. Dohm wurde hingeschickt. Der 37-jährige, noch recht unerfahrene Gesandte sah sich unversehens in die Lage versetzt, als Vermittler zwischen den streitenden Ratsparteien auftreten zu müssen.

Die neue Aufgabe hatte allerdings einen ungeheuren Reiz: In der Reichsstadt verwalteten die Bürger sich selbst. Mit ihnen zusammen eine neue Verfassung zu entwerfen – der Traum, aufgeklärte Theorie in politische Praxis überführen zu können, schien auf wunderbare Weise Wirklichkeit zu werden. Im Frühsommer 1790 war das Werk vollendet. Und wenn da nicht das Reichskammergericht gewesen wäre, das alles, was zu freiheitlich-französisch schien, herausstrich, dann hätte Aachen unter Dohms Federführung wohl als erste deutsche Stadt eine mit Menschen- und Bürgerrechten versehene, zum Bürgerengagement erziehende Verfassung bekommen…

Mitten in diese Arbeit am Aachener Grundgesetz platzte die Nachricht von den Ereignissen in Lüttich. Wie in Frankreich hatten auch dort schlechte Ernten und der strenge Winter 1788/89 das tägliche Brot immer teurer gemacht. Das traf nicht zuletzt die Arbeiter; Lüttich, die Hauptstadt Walloniens und von altersher ein europäisches Zentrum des Handwerks, gehörte zu den Hauptorten der frühen Industrialisierung auf dem Kontinent. Hinzu kam Steuerungerechtigkeit: Zwei Drittel des Bodens waren im Besitz des Klerus, gleichzeitig konnten der erste und zweite Stand, Klerus und Adel, Steuerbefreiungen für sich in Anspruch nehmen.

In den Kneipen und auf den Straßen erklangen schon Mitte der 1780er Jahre garstige Lieder: »Eines Tages wird das hier vorbei sein. Wenn nicht im Guten, dann eben anders.« Doch auch in den Salons der bürgerlichen und adeligen Intelligenz brodelte es. Jean-Nicolas Bassenge, Anwalt, Schriftsteller und einer der Protagonisten der Revolution, bekannte schlichtweg: »Eine Republik wäre besser als alles das hier.«

»Alles das hier« bedeutete, dass der Fürstbischof ohne Mitbestimmung des zweiten und dritten Standes, also des Adels und der Bürger, regieren konnte. Lediglich dem ersten Stand, dem Kapitel der Lütticher Kathedrale Sankt Lambertus, war ein Vetorecht eingeräumt. Die gemäßigten Revolutionäre im Sommer 1789 wollten allerdings keine Republik nach amerikanischem Zuschnitt, sondern griffen weit zurück in die frühe Glanzzeit der Stadt, ins hohe Mittelalter. Damals hatten Lüttichs Bürger oft gegen ihren bischöflichen Herrn rebelliert. Jetzt beabsichtigten sie, modern modifiziert, die Verfassung des Jahres 1316 wieder einzuführen, die allen Ständen Mitsprache gewährleistet hatte.

Christian Wilhelm von Dohm packte der Ehrgeiz, beide Konflikte, den Aachener und den Lütticher, zu managen; mehrfach reiste er zwischen den beiden etwa 50 Kilometer voneinander entfernt liegenden Städten hin und her.

Der preußische Hof gewährte ihm zunächst freie Hand. Schließlich verband man in Berlin gewisse Hoffnungen mit der ganzen Affäre, lag das Lütticher Land doch eingebettet in die österreichischen Niederlande, und einen Fuß hier zu haben, bedeutete für Preußen einen Stich gegen den alten Rivalen Habsburg. Hätte Dohm nun Erfolg, wie herrlich stünde man da vorm Reich, was wäre das für ein Sieg der preußischen Diplomatie! Was aber, wenn der Plan nicht aufginge? Allzu teuer wäre dann der preußische Mut mit größtem Imageverlust bezahlt.

Unterdessen kursierten Gerüchte, Aufständische aus Brabant – auch dort gab es Unruhen – hätten sich mit den Lüttichern zusammengetan, das Volk rüste sich wild entschlossen zum Widerstand gegen fremde Truppen, 30.000 Flinten seien schon verteilt. Dohms Kollegen, der Vertreter des Kölner Kurfürsten und der Vertreter des pfälzischen Hofes, sahen den Zeitpunkt zum Eingreifen gekommen. Dohm aber hielt weiterhin dagegen. Ja, mehr noch: In einer Resolution verweigerte er am 26. November 1789 Preußens Teilnahme. Er verteidigte die Aufrührer und schloss sich ihrer Forderung an, die alte, ständisch orientierte Verfassung wieder einzuführen. Dohms Kollegen schäumten vor Wut.

Auch in Berlin wurde man jetzt unruhig. Es gab Vorwürfe gegen den engagierten Gesandten. Der zeigte sich konsterniert: »Das Geschrei unseres an Förmlichkeit gewöhnten Deutschlands war vorauszusehen. Am Ende wird uns der Beyfall aller Männer von Einsicht nicht fehlen, und man wird erkennen, wie es in Lüttich jeder weiß, daß meine Resolution vom 26. November allein Stadt und Land vom gänzlichen Ruin gerettet hat. Der Gedanke, ein ganzes Land und vielleicht das Leben von Tausenden erhalten zu haben, ist mir ungleich süßer, als es der sein würde, auf die reichsconstitutionsmäßige Art ein unschuldiges Volk ecrasiren [vernichten] geholfen zu haben.«

Dohm hatte sich in der Tat vorerst durchgesetzt. Zwar sah man sich in Berlin genötigt, dem Drängen des Wetzlarer Gerichtshofes zur Wahrung der Form nachzugeben, und ließ am 30. November preußische und pfälzische Soldaten, unter preußischem Kommando, gegen Lüttich vorrücken. Dennoch griffen sie nicht ein, und ein halbes Jahr später zogen sie sich wieder zurück.

Die Lütticher, die schon mit dem Schlimmsten gerechnet hatten, freuten sich über die preußische Zuneigung. Sie feierten das Fest des heiligen Wilhelm (von Malavalle) am 10. Februar 1790 in großem Stil zu Ehren des preußischen Königs: Glockenläuten, Feuerwerk, feierliches Geleit für den preußischen Residenten und den oberkommandierenden General. Auf der Freitreppe vor dem Rathaus wurden der preußische Adler und eine Uhr mit speziellem Zifferblatt aufgestellt: »VIVe, VIVe, FréDérIC GUILLaUMe Le Juste.«

»Die Preussen sind so schwer in Lüttich aufgetreten, daß das ganze Deutsche Reich davon dröhnt«, freute sich am 15. Januar 1790 der legendäre württembergische Freiheitsmann Christian Friedrich Daniel Schubart in seiner Zeitung, der Vaterländischen Chronik. Eine Flut von Publikationen entstand nun zur Lütticher Revolution. Fast immer ging es um die Fragen: Wieso schießen die Preußen nicht? Warum unterstützt die Regierung in Berlin eine Revolution auf deutschem Boden? Preußen war zur öffentlichen Antwort aufgefordert. Um seinen Gesandten an den europäischen Höfen argumentativ auf die Sprünge zu helfen, befahl Friedrich Wilhelm, eine kleine, beruhigende Schrift (Note sur l’affaire de Liège) nach Paris, Wien, London, nach Madrid, Sankt Petersburg, Stockholm und in andere Hauptstädte zu verschicken.

Deutschlands revolutionsbegeisterte Aufklärer indes zeigten sich von Dohms Mut inspiriert. Als Georg Forster im Sommer 1790 sein späterhin so berühmtes Reisebuch Ansichten vom Niederrhein niederschrieb, in dem auch von den Lütticher Ereignissen die Rede ist, wandte er sich direkt an den Preußen mit dem Angebot, seinen Text nach dessen Wünschen zu verändern. Wie es scheint, hat Dohm angenommen. Die Notizen in Dohms Tagebuch über seinen triumphalen Empfang in Lüttich sowie das große Lob für den preußischen König und Forsters entsprechende Darstellung in den Ansichten stimmen zum Teil fast wörtlich überein.

Das Wetzlarer Gericht drängte weiter. Dohm schrieb eine Rechtfertigungsschrift und kämpfte weiter für seine Mission. Im Juli schickten die Lütticher einige Vertreter des dritten Standes zur Nationalversammlung nach Paris, offiziell, weil sie eine französische Übersetzung der Dohmschen Verteidigungsschrift überbringen wollten, inoffiziell, weil sie Geld brauchten. Ganz beiläufig notierte Dohm in seinem Tagebuch: »Nach Lüttich – die Idee begünstigt, sich fr[anzösischen] Schutz zu verschaffen«, um »zugleich dadurch für die Freyheit von Deutschland überhaupt etwas Gutes zu stiften«. Seiner Regierung in Berlin hatte er zuvor gemeldet, dass er die Absendung einer Delegation von Lütticher Deputierten nach Paris nicht habe verhindern können…

Unermüdlich suchte Dohm nach einer gütlichen Einigung, um das Unternehmen noch zum Wohle aller zu Ende zu führen. Vergeblich. Anfang 1791 rückten erneut Reichstruppen vor. Jetzt aber machten sie ernst und übernahmen das Regiment in der Stadt. Dohm hatte endgültig verloren.

Am 13. Februar 1791 kehrte der Fürstbischof zurück. Wütend nahm er Rache; zahlreiche Wortführer der Revolution wurden verhaftet und eingesperrt. Doch lange sollte er sich seiner wiedergewonnenen absolutistischen Machtfülle nicht mehr erfreuen können: Im Sommer 1792 starb Hoensbroeck. Sein Nachfolger blieb nur bis zum November desselben Jahres im Amt; dann besetzten die Truppen der Französischen Republik das Land. Christian Wilhelm von Dohm aber trat noch im Frühjahr 1791 einen lange eingeforderten mehrmonatigen Erholungsurlaub in der Schweiz an und kehrte danach ganz selbstverständlich auf seinen Posten nach Aachen zurück.

Böswillige Kollegen hatten ihn zwischenzeitlich in der Öffentlichkeit beschuldigt, ein »Democrat« zu sein, und kolportierten, er sei gar nicht in die Schweiz, sondern nach Paris gereist, um dort »ungefähr eben die Rolle« zu spielen »wie ehemals zu Lüttich« und die Versuche der französischen demokratischen Partei »mit seinem geheimen Einfluß« zu unterstützen.

Ohne große Skrupel tritt Dohm in den Dienst der Franzosen

Dagegen wehrte sich Dohm, »bei meiner Ehre«. In der Tat: Ein Radikaler war er nicht. Viel zu sehr galt ihm die Sicherheit des Staatsgefüges als hohes Gut. Dennoch erschien auch ihm Widerstand gegen »Despotie« und »Tyrannei« erlaubt. Im geschützten Raum der geheimen Gesellschaften, denen er wie viele andere Aufklärer angehörte, hatte er einmal vorsichtig geäußert, man müsse auch sehen, dass Revolutionen Veränderungen zum Besseren herbeiführen könnten. Und als am 14. Juli 1789 die Bastille gestürmt wurde, da war Dohm tatsächlich davon überzeugt, dass dies – für Frankreich – den Weg in eine bessere Zukunft bedeute. Über »das glückliche Beyspiel der Französischen Revolution« schrieb er sogar an seinen Hof nach Berlin, versäumte jedoch nicht, pflichtgemäß seiner Sorge Ausdruck zu geben, dieses Beispiel könnte »den Geist der Unruhe überall in hiesiger Gegend« so rege machen, dass Nachahmung zu befürchten sei.

Das zwiespältige Verhältnis des brillanten Preußen zur Revolution ist nirgendwo besser abzulesen als an seinem Aachener Verfassungsentwurf. Dohm integrierte die rechtlichen Errungenschaften der amerikanischen Verfassung von 1787 und der Erklärung der Menschenrechte in Frankreich vom August 1789, indem er Menschen- und Bürgerrechte verankerte. Zugleich aber war der Text durchzogen von Elementen, die der Disziplinierung der Bürger dienen und sie zur Unterwerfung unter die Ordnung erziehen sollten – ein Motiv, das in späteren Texten Dohms immer wieder auftaucht und aus dem ganz unmittelbaren Erleben eines Aufruhrs erwachsen war. Revolutionen, das war Dohms Überzeugung, können verhindert werden, wenn der Staat es sich nicht nur zur Aufgabe macht, stringente Gesetze zu verfassen und die Gewalten zu teilen, sondern vor allem auch dann, wenn der Untertan zum mündigen, einsichtsvollen Bürger erzogen wird, der die staatliche Autorität anerkennt. Ganz so formulierte es 1793 Friedrich Schiller: »Man wird damit anfangen müssen, für die Verfassung Bürger zu erschaffen, ehe man den Bürgern eine Verfassung geben kann.«

Trotz seines Scheiterns in Aachen und Lüttich gab Dohm nicht auf. Ob als Regierungsbeauftragter 1802 in Goslar oder als Präsident der obersten Landesbehörde in der preußischen Provinz Eichsfeld – überall reformierte und reorganisierte er. 1806 trat er dann ohne große Skrupel in den Dienst der Franzosen, im neu eingerichteten Königreich Westfalen des Napoleon-Bruders Jérôme hatte er einen kurzen Auftritt.

Als Preußen, nach der vernichtenden Niederlage im Kampf gegen Napoleon, einen historischen Moment lang ein neuer Reformgeist durchwehte, war Dohm indes nicht mehr dabei. In der Stille seines kleinen Guts Pustleben bei Nordhausen am Harz, wohin er sich 1810 zusammen mit seiner Frau Henriette zurückgezogen hatte, verfasste er bis zu seinem Tode 1820 die Denkwürdigkeiten meiner Zeit, in denen er auch ein letztes Mal für eine »freye Verfassung« und die konstitutionelle Monarchie plädierte.

Dabei ging Dohms Blick hinüber nach Berlin. »Mit innigster Teilnahme und mit Empfindungen, als gehörte ich noch zum preußischen Staat«, schrieb er 1812 an den Reformer Karl August Freiherr von Hardenberg, »sehe ich in der Ferne zu, wie Ehrwürden mitten unter den schwierigsten Umständen Ihr großes Werk der Wiederherstellung mutig fortsetzen, dem Staat Vertrauen und Liebe erwerben und dadurch neue Kräfte wecken.« Es scheint, Dohm, der »Democrat«, wäre gern dabei gewesen.

Die Autorin ist Historikerin und lebt in Köln. Mehr zum Thema in ihrem Buch »Systemkrise als Handlungschance. Christian Wilhelm von Dohm und die Lütticher Revolution von 1789«; Verlag Duncker & Humblot, Berlin; 440 S., 94,– €. In die Zeit der Revolution und der Napoleonischen Kriege führt auch die neue Ausgabe unseres Magazins ZEITGeschichte, die soeben erschienen und an jedem Kiosk zu haben ist (»Napoleon in Deutschland«; 99 S., 4,50 €)

 
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