Medizin Auf eigene Gefahr
Ein Opfer des Londoner Medikamentenversuchs ist nun an Krebs erkrankt. Wer muss die Kosten für seine Heilung tragen?
In den Protokollen nannten die Ärzte ihn schlicht Patient A. Vor wenigen Tagen jedoch beschloss David Oakley, seinen Namen der Öffentlichkeit preiszugeben. Er wollte der Welt berichten, dass er an Lymphdrüsenkrebs leidet, als mögliche Folge eines Versuchs mit dem Wirkstoff TGN1412. Im März dieses Jahres war ihm und fünf weiteren Probanden am Northwick Park Hospital in London das Medikament injiziert worden. Minuten später schwollen ihre Köpfe und Hälse bedrohlich an, sie litten unter entsetzlichen Schmerzen, wurden auf die Intensivstation verlegt. Einem von ihnen mussten Fingerkuppen und Zehen amputiert werden, ein anderer klagte über Gedächtnisverlust.
Was war geschehen? Die Männer hatten erstmals eine Infusion mit einem Antikörper erhalten, der eines Tages als Therapie gegen rheumatoide Arthritis, multiple Sklerose und Leukämie eingesetzt werden sollte. Zwei Stunden später brach ein Sturm im Körper der Probanden los – Unmengen von Immunbotenstoffen wurden freigesetzt und führten zum Versagen von Leber und Nieren.
Für die Teilnahme an der Arzneimittelstudie waren David Oakley mehr als 2000 Pfund geboten worden. Geld, das er für seine anstehende Hochzeit gut gebrauchen konnte, ebenso wie für das neue Haus, das er sich gerade mit seiner Freundin gekauft hatte. Ist er deshalb selbst verantwortlich für seine Krebserkrankung? Just jene Öffentlichkeit, an die er sich gewendet hat, scheint dieser Ansicht zu sein – jedenfalls könnte man das aus den Reaktionen der Leser auf der Website der Daily Mail schließen, der britischen Tageszeitung, der er seine Leidensgeschichte erzählte. »Krebs hin oder her, wenn man nicht bereit ist, mit den Konsequenzen zu leben, sollte man mit der Teilnahme an klinischen Studien kein Geld verdienen«, schreibt zum Beispiel James aus London. John aus Clacton setzt noch einen drauf: »Ich hoffe, weder die Regierung noch die nationale Gesundheitsbehörde werden die Kosten dafür übernehmen.«
Vermutlich fänden es James und John ja sogar falsch, dass Oakley und seine Leidensgenossen bislang gerade mal 10000 Pfund erhalten haben, ausgezahlt von der Versicherung der Würzburger Firma TeGenero, welche die Studie in Auftrag gegeben hatte und inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Ein Betrag, der die akuten Therapiekosten abdecken soll. »Den jungen Männern steht jedoch sehr viel mehr Geld zu«, sagt Rechtsanwalt Gene Matthews von Leigh Day & Co. in London, der vier der sechs Probanden vertritt. Wie der Immunologe Richard Powell vom Queen’s Medical Centre in Nottingham berichtet, werden mindestens vier der sechs Studienteilnehmer an Folgeschäden leiden. Zum Beispiel Navneet Modi. Der 25-Jährige entwickelte nach dem Versuch schwere Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen und wird künftig womöglich an Allergien oder Autoimmunleiden erkranken.
Rechtsanwalt Matthews verhandelt derzeit mit dem Unternehmen Parexel, das die Studie im Auftrag von TeGenero in England durchgeführt hat. Auch wenn das Studienprotokoll korrekt eingehalten wurde, sei bei der Testreihe einiges schief gelaufen, meint Matthews. Sein Vorwurf: Als der Wirkstoff TGN1412 seine entsetzlichen Folgen zeigte, hätten die Männer sofort hoch dosiert Cortison erhalten müssen. Doch die Ärzte hätten zu wenig Erfahrung im Umgang mit Substanzen gehabt, die direkt in die menschlichen Abwehrkräfte eingreifen. Vor zwei Wochen hat Rechtsanwalt Matthews einen Brief an Parexel geschickt. Er hofft, sich in den nächsten Wochen mit den Vertretern des Pharmaunternehmens außergerichtlich zu einigen: »Da könnte eine Million Pfund für jeden Probanden drin sein.«
Fast hätte es auch Versuchsteilnehmer in Deutschland getroffen. Nur drei Wochen nach der Zustimmung der britischen Behörden gab auch das Paul-Ehrlich-Institut grünes Licht für die Medikamententests mit TGN1412. »Ob es hier medizinisch anders abgelaufen wäre, ist schwer zu sagen, aber finanziell stünden Probanden in Deutschland jetzt besser da«, sagt Thomas Sudhop, Mediziner am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass Pharmafirmen hierzulande eine Probandenversicherung abschließen müssen, mit einer Summe von mindestens 500000 Euro pro Testperson. In Großbritannien dagegen ist nur von einem »angemessenen Betrag« die Rede. Der Versicherungsnachweis muss der Ethik-Kommission vorliegen, die den Test genehmigen soll. »Ganz gleich, ob dem Pharmaunternehmen ein Verschulden nachzuweisen ist oder nicht, kommt die Probandenversicherung für alle Schäden der Studienteilnehmer auf«, sagt Wolfgang Voit, Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht der Uni Marburg.
Allerdings gebe es auch in der deutschen Regelung noch eine Schwachstelle: Die Probandenversicherung zahle zwar Krankenhausaufenthalte, Folgetherapie und einen behindertengerechten Umbau des eigenen Hauses. Ein Schmerzensgeld bekämen die Testpersonen jedoch nicht. »Das ist überfällig«, sagt Voit. Selbst bei Verkehrsunfällen oder Produktfehlern sei das längst üblich.
Geld für die Folgen eines wissentlich eingegangenen Risikos? Auf der Internet-Seite der Daily Mail hat Oakley auch Fürsprecher, zum Beispiel Bill aus Cincinnati: »Er hat einen Job gemacht, den wir dankend ablehnen würden. Wo wäre die Medizin heute ohne diese Freiwilligen?«
- Datum 09.08.2006 - 06:28 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 10.08.2006, Nr. 33
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die kritik am medizinbetrieb mal noch in allen ehren, aber: von den probanden als bloede oder gar geisteskrueppel zu reden, zeugt auch nicht gerade von menschenachtung. vielleicht eher von der unkenntnis wie es ist, wenig oder kein geld zu haben. auch mit der logik haperts, aus der bloedheit "sich des geldes wegen zum versuchskaninchen zu machen" folgt keineswegs und schon gar nicht eindeutig die bloedheit moegliche risiken nicht erfassen zu koennen. also, setzen, sechs.
Dass Menschen für Geld manchesmal bereit sind, praktisch Alles zu riskieren, ist keinen Seltenheit, sondern Realität.
Für das Risiko eines Medikamententests muss ein angemessenes Salär gezahlt werden.
Da beginnt schon das Problem. - Was ist angemessen?
Bleibt es dem "Markt" überlassen, dann sind unter den heutigen Bedingungen die einzelnen Probanden von vornherein in einer schlechten Position. Global droht die Verlagerung der Tests in "Billiglohnländer" sobald potentielle Studienteilnehmern deutlich mehr verlangten.
Selbstverständlich müssen Schäden, die aus der vorher nicht erwarteten unerwünschten Arzneimittelwirkung hervorgehen, entsprechend entschädigt und vorher versichert werden.
Aber auch hier liegt die Tücke in den detailreichen juristisch wasserdichten Verträgen.- Erstens wird in Versicherungsverträgen durch pauschale und für Laien unklare juristische Klauseln, das zu versichernde Risiko, meist zu Gunsten der Versicherung, stark eingeengt. Ein direkter kausaler Nachweis von Schaden und Ursache wird schon aus forensischen Gründen erwartet. Da kann, gerade bei neuen Medikamenten, eine äusserst schwierige Beweissituation eintreten.
Im besonderen Fall von Medikamententestungen besteht zudem ein enges Abhängigkeitsverhältnis zwischen den studienbegleitenden Arztexperten und ihren Laienprobanden einerseits und andererseits der Studienärzte zum jeweiligen Pharmaunternehmen.
Daher wären nur Verträge fair, die dem Tester, nicht dem Probanden, die Beweislast auferlegten und unabhängige Gutachter obligat zu Rate zögen.
Ganz grundsätzlich gilt, zunächst ohne moralische wertung gesprochen, dass der Antrieb zur Erforschung und Testung neuer Medikamente heute in der großen Mehrzahl nicht mehr primär aus wissenschaftlicher Neugierde und ethischer Verantwortung heraus erfolgt, sondern durch Gewinnerwartungen ausgelöst wird.
Daher gibt es z.B. für viele "2/3 Welt-Krankheiten und seltenere Erkrankungen, aber auch für chronsche Leiden, häufig bis heute keine spezielle medikamentöse Therapie. Der Aufwand aus Sicht der Industrie ist nicht lohnend.
Dreist wäre es, würden die Folgekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt, der Staat also in Haftung treten, wenn etwas schief läuft. Wenn allerdings staatliche Institute in Bereichen Medikamentenforschung betreiben oder der Staat aufträge vergibt, sollten analoge Regeln gelten.
Klar ist, eine europäische Regelung zur Haftung und Entschädigung wäre wünschenswert. In einer solchen EU-Richtlinie stünde dann auch, dass Pharmaunternehmen verpflichtet sind, die gleichen Regelungen und Absicherungen für Probanden aus Drittländern einzuhalten, wenn sie ihr Medikament in Zukunft in der EU zulassen wollen.
Selbst in alltagsüblicheren Rechtsgeschäften stellen wir doch fest, wie sehr wir als Laien auf "Treu und Glauben" angewiesen sind, wenn wir auf die vielen kleingedruckten Worte blicken, die
in blasser Schrift, meist auf der Rückseite hinter unserer Unterschrift abgedruckt sind. Oft klicken wir ellenlange Klauselkataloge im WWW-Net, mit "Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen.", weiter.
Wer so blöde ist, sich Geldes wegen zum Versuchskaninchen zu machen, der zeigt doch eindeutig, dass er auch zu blöde ist, das mögliche Risiko zu erfassen. Dass der Medizinbetrieb von solcher Blödheit profitiert ist schon schlimm genug, so einen Geisteskrüppel im Ernstfall auf die eigene Verantwortung zu verweisen, ist mehr als menschenverachtend.
Natürlich müssen die Nutznießer dieser Versuche dafür mit Geld bluten, der Proband zahlt ja schon mit seiner Gesundheit.
Zynisch an diesem Artikel ist besonders die Fragestellung: "Ein Opfer des Londoner Medikamentenversuchs ist nun an Krebs erkrankt. Wer muss die Kosten für seine Heilung tragen?"
Welche "Heilung"? Was ich darüber gelesen habe läßt eine Heilung nicht erwarten.
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