Managerhaftpflicht Wenn der Chef Fehler macht

Spezielle Versicherungen springen ein, wenn Manager zahlen sollen.

Es ist ein spektakulärer Fall, der die Haftpflichtversicherung für Manager jüngst in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt hat. Der Aufsichtsrat des Autoherstellers Volkswagen (VW) soll angeblich rund 4,5 Millionen Euro direkt von der Versicherungsgesellschaft AIG für das Unternehmen einfordern. Es wäre der Schadensersatz, den der frühere Personalvorstand Peter Hartz womöglich zahlen müsste, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, er habe über Jahre auf Firmenkosten Bordellbesuche und Luxusreisen für Betriebsräte finanziert und so den Konzern geprellt.

VW hat Vorstände und Aufsichtsräte – wie die meisten Dax-Konzerne – per Manager-Haftpflicht versichert. Experten sprechen von einer »Directors & Officers Liability«-Police (D&O). Sie greift, wenn sich eine Führungskraft nachlässig verhält oder Fehlentscheidungen trifft, die dem Unternehmen schaden. Dafür sind Vorstände und Aufsichtsräte seit einigen Jahren persönlich haftbar. Immer häufiger kam es daher zuletzt zu Schadensersatzklagen, etwa der Landesbank WestLB gegen ihren Ex-Chef Jürgen Sengera oder vom Handelskonzern Rewe gegen seinen Ex-Chef Dieter Berninghaus. Auf Rolf Breuer, den ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, könnten im Streit mit dem Unternehmer Leo Kirch, der den Banker für den Zusammenbruch seines Medienimperiums verantwortlich macht, ebenfalls noch hohe Zahlungsforderungen zukommen. Unter Umständen müsste die Versicherung einspringen.

Da Topmanager im Ernstfall um Haus und Hof fürchten müssten, sind D&O-Versicherungen heute in großen Unternehmen weit verbreitet. Sie zahlen allerdings nur, wenn der Manager den Schaden durch eine Vernachlässigung seiner Pflichten verursacht hat, zum Beispiel wenn er den Betrieb schlecht führt oder nicht dafür sorgt, dass Fehler schnell erkannt und behoben werden – Fachleute nennen das Organisationsverschulden. »Man ist nur versichert, wenn kein Vorsatz im Spiel war«, erläutert Michael Hendricks, ein auf D&O-Policen spezialisierter Versicherungsmakler aus Düsseldorf. Seit einigen Jahren schließen immer mehr Versicherungen auch im Fall grober Fahrlässigkeit Zahlungen aus.

Solange im Fall Hartz der Sachverhalt im Ermittlungsverfahren noch nicht vollständig aufgeklärt ist, steht nicht fest, ob die Versicherung überhaupt zahlen müsste. Einige Experten mutmaßen derweil, dass der Versicherer daran interessiert sein könnte, mit einer Zahlung schnell aus der Verantwortung entlassen zu werden. Weder VW noch AIG wollen sich allerdings derzeit zum Fall Hartz äußern.

Trotz der gewaltigen Deckungssummen einigen sich D&O-Versicherer mit ihren Kunden häufig auf eine verträgliche Einmalzahlung. Der Financial Times Deutschland zufolge soll etwa im Fall von Jürgen Sengera und sieben weiteren Managern die Versicherung mit der WestLB eine Zahlung von mehreren Millionen Euro vereinbart haben; allerdings gebe es derzeit Streit, und zwar just um die Frage, ob die Versicherung bei etwaigen weiteren Ansprüchen trotzdem einspringen müsse.

Vom Unternehmen zu tragen sind die normalen kaufmännischen Risiken – eine missglückte Fusion, ein falscher strategischer Schwenk, ein geplatzter Vertrag. Sie stehen D&O-Experte Hendricks zufolge meist nicht im Schadenskatalog. Andernfalls sei die Verlockung zu groß, sich nach einem schlechten Geschäft an der Versicherung schadlos zu halten. Vielerorts herrsche eine »Vollkasko-Mentalität«, so Hendricks, die Zahl der Schadensmeldungen sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Allzu häufig, sagt Roderich Thümmel von der Anwaltskanzlei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart, hätten Vorstände in der Vergangenheit auch Fehler auf sich genommen, nur damit die D&O-Versicherung zahlt. Um dem einen Riegel vorzuschieben, enthalten viele Verträge heute Klauseln, die vorschreiben, dass die Firma den Manager verklagen oder entlassen muss, bevor der Versicherer einspringt. Vielfach sind die Prämien gestiegen, und die Innenhaftung des Managers gegenüber dem Unternehmen wurde in den Policen eingeschränkt.

Die Kosten für die Manager-Haftpflicht sind beträchtlich: Sie können Experten zufolge in einem Dax-30-Unternehmen mit einer mittleren Deckungssumme von 150 Millionen Euro durchaus zwei Millionen Euro pro Jahr kosten. »Weniger als zehn Millionen Euro Deckungssumme kommen eigentlich nur bei kleineren Unternehmen in Betracht«, sagt Thümmel. Die Höhe der Prämie hängt laut Bijan Daftari, einem Haftpflichtspezialisten des D&O-Anbieters Chubb, auch davon ab, in welcher Branche ein Konzern tätig ist, ob er auch in den USA aktiv ist oder an der Börse notiert. Wer zu wenig Eigenkapital oder schlechte Zahlen aufweist, bekommt genauso schwer eine D&O-Versicherung wie einen Kredit. »Für ein solides Unternehmen ist das kein Problem«, sagt Daftari.

Größte Anbieter in Deutschland sind nach Schätzung von D&O-Experte Hendricks die Allianz und AIG mit je 20 Prozent Marktanteil, Chubb mit etwa acht Prozent und HDI inklusive Gerling mit sieben Prozent. Der Markt ist umkämpft. »Im Mittelstand sind schätzungsweise erst 30 Prozent der Unternehmen mit einer D&O-Versicherung ausgestattet. Dabei ist das Haftungsszenario immer komplexer geworden, vor allem durch neue Gesetze«, sagt Thomas Wollstein, Haftpflichtexperte bei der Münchener Rück. Er rät Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten, sich selbst zu prüfen: Ist der interne Informationsfluss richtig organisiert? Werden Entscheidungen nach festgelegten, nachprüfbaren Kriterien getroffen? Solche Fragen könnten zeigen, wo Haftungsrisiken lauern.

 
Leser-Kommentare
  1. Interessant, daß die BDI-Lobbymaschinerie immer wieder ankreidet, daß die sozialen Sicherungssysteme von ihrer Vollkaskomentalität runterkommen soll, die werten Herschaften beim eigenen Haftungsrisiko sich kräftig ins Hemd machen.

    Aktionärsversammlungen müßten daher durchsetzen, daß die Haftpflichtversicherungen für Aufsichtsräte aus dem Topf für Vorstandsvergütungen bezahlt werden und dieser von der Jahresversammlung genehmigt wird. Damit obliege es beim Abschluß einer Versicherung den Vorständen selber, ob sie dafür auf einen Teil ihres Salärs verzichten.

    Außerdem müßte die soziale Kälte, die die Ackermänner, Essers, Allianz-Bonzen und Konsorten ständig austeilen, rechtlich auch für sie durchgesetzt werden:
    - Das Gehalt muß der unternehmerischen Wertschöpfung entsprechen - bei schlechtem Management kann es auch mal einem biederen Sachbearbeitergehalt entsprechen.

    - Bei Fehlentscheidungen wird ohne Abfindung gefeuert!

    - Vorstände haften mit Haus und Hof auch dafür, daß bei Fehlentscheidungen viele der Mitarbeiter Haus und Hof verloren haben.

    Es kann nicht sein, daß in den letzten 5-10 Jahren die Reallöhne radikal zusammengestrichen werden und Mitarbeiter zu immer schlechteren Konditionen beschäftigt werden (siehe auch Zeit-Artikel über Bertelsmann und RTL) und die Vorstände weiterleben nach dem Motto: "Hoffentlich Arroganz-versichert"

    • Barock
    • 28.08.2006 um 16:39 Uhr

    Alles sehr richtige Bemerkungen meines Vorredners. Bedenken möchte ich allerdings noch folgendes (sozusagen als Krone):

    Eigentlich sollten Manager - ich gönne ihnen ihren "verdienten" Lohn selbst im Falle schwerster Fehlentscheidungen - ja keinerlei neue Stelle als Aufsichtsrat, Manager o.ä. bekommen, da diese ihren Ruf als Führungskräfte irreparabel beschädigt haben. In Analogie zu einer Privatinsolvenz sollte sich ein Manager durch Wohlverhalten wieder für seine Aufgaben qualifizieren.

    Das genau geschieht aber nicht, da man dieselben Leute kurz nach irgendwelchen Desastern in gutdotierten Positionen wiederfindet. Daher ist zwar eine solche Versicherung zwar ein guter Anfang, geht aber an der Gesamtproblematik fehl.

  2. Interessant, dass D&O-Experte Hendricks eine Vollkaskomentalität bei unseren führenden Managern ausmacht. Ist es nicht gerade das, was diese feinen Nadelstreifenherren und die sogenannten Neoliberalen den Arbeitnehmern immer wieder vorwerfen ?

    "Allzu häufig, sagt Roderich Thümmel von der Anwaltskanzlei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart, hätten Vorstände in der Vergangenheit auch Fehler auf sich genommen, nur damit die D&O-Versicherung zahlt."
    Wenn ich das mit meiner KFZ-Versicherung mache nennt man das Versicherungsbetrug.

  3. 4. Wofür

    bekommen die Manager eigentlich ihr Geld? Sie verdienen das 10- bis hundertfache der anderen Angestellten und Arbeiter, weil sie die Verantwortung tragen für Entscheidungen, die sie nunmal, ihrer Position im Unternehmen entsprechend, zu treffen haben.
    Jeder Unternehmer (und hier meine ich ECHTE Unternehmer) hat nunmal das Risiko seiner Entscheidungen zu tragen. Auch mit Haus und Hof.
    Das nennt man UNTERNEHMERISCHES RISIKO.
    Wenn die Manager, die millionenschwere Jahresgehälter nach Hause tragen, sich das nicht zutrauen und sich gegen ihre eigene eventuelle Unfähigkeit versichern wollen, sollten sie sich andere Jobs suchen.
    Besonders interessant ist noch, das Firmen und somit die Aktionäre, diese Versicherungen ihrer Vorstände bezahlen.
    Wie wäre es denn mit einer Versicherung, natürlich auch von der Firma bezahlt, die dann einspringt, wenn Angestellte und Arbeiter ihre Jobs verlieren, weil die Manager der Führungsebene eine Fehlentscheidung getroffen haben? Warum schließen die Firmen nicht solche Versicherungen ab?
    Ganz einfach: Weil die Vorstände, als GF einer Firma, natürlich nicht an das Wohl ihrer untergebenen Mitarbeiter denken, sondern nur an ihre eigene, persönliche Sicherheit.
    Wenn jemand nicht das Risiko eingehen will "Haus und Hof" durch eine unternehmerische Entscheidung zu verlieren, der sollte sich dann einen anderen Arbeitsplatz suchen. Einen Arbeitsplatz von dem er meint, das er die Tragweite seiner Entscheidungen, die er dort zu treffen hat, auch beurteilen kann und die seiner Entscheidungskompetenz entsprechen.
    Managern und Politikern ist eines gleich:
    Sie sind schmerzfrei und ihnen ist nichts peinlich. Hauptsache Einfluß und Geld stimmen.

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