Kombi-/Mindestlohn Das große Planen

Ideen für die Reform des Niedriglohnsektors gibt es viele. Doch statt sie umzusetzen, hört die Koalition immer neue Experten an.

Klaus Brandner hat seinen Termin ins Freie verlegt. »In den nächsten Wochen werde ich keinen Sonnenstrahl mehr sehen.« Der Sozialdemokrat blinzelt versonnen in das Abendrot hinter dem Reichstag. Die Große Koalition habe gerade eine neue Reformbaustelle aufgemacht: den Arbeitsmarkt. Bald werde er als Arbeitsmarktexperte seiner Fraktion viel Zeit in klimatisierten Räumen verbringen, um mit dem Koalitionspartner über den »Ausgleich« von sozialen und ökonomischen Interessen zu debattieren. Strittig ist vor allem, ob es künftig gesetzliche Mindestlöhne geben soll. Am Montag dieser Woche rangen sich Sozialdemokraten und Gewerkschaften zu einem gemeinsamen Ja durch. Die Union lehnt das Ansinnen dagegen strikt ab. Aber diese Position sei »durchaus umstritten«, sagt Gerald Weiß, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales.

Ähnlich bunt wie die Meinungen in Berlin sind die Instrumente, mit denen Politiker seit Jahren für existenzsichernde Löhne und mehr Beschäftigung sorgen wollen. Das Instrumentarium zu reformieren haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Das Problem ist akut. Etwa 18 Prozent aller Vollbeschäftigten seien »Niedriglohnempfänger«, sagt Thomas Rhein vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Als solche gelten alle, die weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes in Deutschland (Medianlohn) erhalten. Nach dieser häufig verwendeten Definition lag die Schwelle zum Niedriglohn 2004 bei rund 1800 Euro brutto. Knapp 3,6 Millionen Menschen arbeiteten in diesem Jahr für einen geringeren Lohn.

Zugleich zahlen immer weniger Arbeitgeber Tariflöhne. Einem Bericht des SPD-Gewerkschaftsrates zufolge sind im Westen Deutschlands nur noch 68 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge erfasst, im Osten sind es lediglich 53 Prozent. Und selbst die Tarifverdienste liegen niedrig: Bruttostundenlöhne zwischen drei und sechs Euro sind keine Seltenheit. Eine knappe Million Menschen erhält ergänzend zu ihrer Arbeit Arbeitslosengeld II. Es sei höchste Zeit, »Wildwest in der Lohnfestlegung« zu stoppen, erklärt der Christdemokrat Weiß. Niedrige Löhne würden oft nicht unproduktive Arbeit abbilden, sondern vor allem Machtverhältnisse am Arbeitsmarkt widerspiegeln. Der Staat müsse in dem »nicht unbedeutenden ungeregelten Bereich« Ordnungsmaßnahmen prüfen, fordert der Sozialdemokrat Brandner.

Der Politik liegen längst viele hundert Seiten wissenschaftlicher Arbeiten vor – ohne dass erkennbare Schlüsse daraus gezogen wurden. Stattdessen fordert die Koalition noch mehr externen Sachverstand an. Gerade sind wieder fast 300 Blatt dazugekommen. Zum Beispiel die von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in Auftrag gegebene Expertise des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der so genannten fünf Wirtschaftsweisen. Und das nahezu zeitgleich im Auftrag der sächsischen Landesregierung angefertigte Gutachten einer Gruppe von Autoren um Peter Bofinger. Der Würzburger Ökonomie-Professor gehört zwar selbst dem Sachverständigenrat an, vertritt aber gelegentlich abweichende Meinungen. Ein Teil der Überlegungen der Wissenschaftler verschwand allerdings nur wenige Tage nach Veröffentlichung im politischen Abseits. Nicht zuletzt dank des Einsatzes von Vizekanzler Franz Müntefering. So hatte der Sachverständigenrat unter anderem vorgeschlagen, das Arbeitslosengeld II zu kürzen – allerdings unter der Bedingung, dass jeder Erwerbslose eine Zusatzbeschäftigung angeboten bekomme, um sein Einkommensniveau mindestens zu halten. Die Bedingung unterschlug Müntefering, als er das Gutachten in einem Interview verwarf: »Dann würden diejenigen, die keine Arbeit haben, obwohl sie eigentlich arbeiten wollen, und das sind die allermeisten, weniger bekommen. Das kann nicht sein.« Quer durch das Regierungslager distanzieren sich Politiker von den wenig populären Ratschlägen der Sachverständigen, die sie mit Kommentaren wie »hochprovokant«, »in sich nicht logisch« oder »Armut schafft keine Arbeitsplätze« kritisieren.

Neue arbeitsmarktpolitische Instrumente oder Dauersubventionen hat die Regierung bei ihren Reformplänen ohnehin ausgeschlossen. »Es gibt keine Wunderwaffe«, weiß Brandner. Weshalb es effektiver sei, die vorhandenen Instrumente vom Arbeitslosengeld II bis zum Kindergeldzuschlag neu zu justieren. In den nächsten Tagen will Arbeitsminister Franz Müntefering die Debatte über Mindestlohn und Kombilohn, über Arbeitslosengeld und Zuverdienste beginnen. Geplant sind fünf Anhörungen der Arbeitsgruppe Arbeit, die sich gerade konstituiert hat. Offensichtlich wird ein breiter Konsens gesucht – mit den Beamten aus dem Kanzleramt, dem Wirtschafts- und Finanzministerium, sechs Arbeitsmarktspezialisten aus den Regierungsfraktionen und den Arbeitsministern aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sitzen Wissenschaftler, Gewerkschaftsfunktionäre, Ökonomen und Arbeitgebervertreter am Tisch.

Müntefering selbst hat mit den Hausaufgaben aus dem Koalitionsvertrag begonnen – im Rahmen der Initiative 50plus will er bestehende Transferleistungen für Ältere aufstocken und nachjustieren lassen. Die Union geht mit einem eigenen Modell in die Verhandlungen. Danach sollen Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, wenn sie jüngere Erwerbslose oder Langzeitarbeitslose über 50 Jahre einstellen. »Kompatibel«, nennt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Ralf Brauksiepe, die Positionen der Koalitionäre beim Kombilohn, also bei der Frage, wie geringe Einkommen bezuschusst werden könnten.

Beim Mindestlohn verhärten sich dagegen die Fronten. »Wir sind entschlossen, so viel wie möglich in den Verhandlungen durchzusetzen«, sagt Andrea Nahles. In drei Schritten will die SPD-Linke zum gesetzlichen Mindestlohn kommen. Der »Clou« sei dabei, dass zunächst die Tarifparteien einer Branche Mindestlöhne vereinbaren und später für allgemeingültig erklären sollten. Eine Idee, die auch in der Union auf Befürworter stoße, freut sich Nahles. Gelinge diese Vereinbarung nicht oder werde ein minimales Lohnniveau unterschritten, solle ein »einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn« eingeführt werden. Für dessen Höhe solle der Staat allerdings nur einen sozialen Rahmen vorgeben, keinen Betrag in Euro, ergänzt Brandner: »Wer einen existenzsichernden Mindestlohn haben will, ist gut beraten, vorab keine Zahl festzulegen.«

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