Justiz

Wegen Überfüllung geschlossen

Jahrzehntelange Gerichtsverfahren bedrohen den Rechtsstaat – und den Standort Deutschland

Einen Streit kann man mit Fäusten oder Knüppeln lösen – dann gewinnt der Stärkere. Man kann ihn aber auch vor Gericht austragen, und wenn man dort schon keine Gerechtigkeit findet, so bekommt man wenigstens ein Urteil. Gefällt auf der Grundlage eines Rechts, das für alle Menschen gleichermaßen gilt, egal, ob sie stark sind oder schwach. Das unterscheidet den modernen Rechtsstaat von steinzeitlicher Konfliktbewältigung.

Wenn sich Einzelne gegen fragwürdige Geschäftsmethoden milliardenschwerer Finanzkonzerne wehren, ist es für sie wichtig, dass dieser Rechtsstaat auch tatsächlich funktioniert. Sonst gewinnt der – wirtschaftlich – Stärkere, egal, ob er Recht hat oder nicht. Ein Beispiel aus Bayern belegt auf eindrucksvolle Weise, dass der Weg zurück in die Steinzeit schon beschritten ist.

Der Besitzer einer so genannten »Schrottimmobilie« hatte vor dem Landgericht München II seine Bank verklagt. Ihm erging es ähnlich wie schätzungsweise mehr als 100000 anderen Betroffenen, denen dubiose Finanzvermittler in den frühen neunziger Jahren völlig überteuerte Immobilien als Altersvorsorge andrehten. Maßgeschneiderte Kreditangebote von Banken hatten die Berater ebenso im Gepäck wie das Versprechen, die Darlehen ließen sich durch die Mieteinkünfte wie von selbst zurückzahlen. Und falls nicht, gäbe es ja Mietgarantien durch seriöse Unternehmen. Die Probleme tauchten erst später auf: Weil die Immobilien viel zu teuer waren, ließen sie sich zu dem notwendigen Preis gar nicht vermieten. Und die Unternehmen, die die Mietgarantien abgegeben hatten, machten ziemlich schnell Pleite. Nur die Banken fordern bis heute ihre Kreditraten. Obwohl viele von ihnen damals ganz genau wussten, was das für krumme Geschäfte waren.

Statt eines Urteils schickte das Landgericht München II dem Kläger einen Serienbrief, unterzeichnet von drei Richtern der neunten Zivilkammer. Man sehe leider »keine andere Möglichkeit«, schreiben die Spezialisten für Bankrecht, als dieses und zahlreiche ähnliche Verfahren »für eine derzeit nicht absehbare Dauer unbearbeitet zu lassen«. Zunächst einmal wolle man sich jenen Prozessen widmen, »die teilweise bereits seit 1995 bei Gericht anhängig sind«.

Ein Dokument des Scheiterns haben sich die Münchner Richter damit ausgestellt. Seit elf Jahren verstauben manche Akten in den Archiven, ohne dass ein Urteil absehbar ist. Anderen Klägern wird jede Hoffnung genommen, dass ihre Fälle schnell entschieden werden könnten. Und selbst dann: In den Schrottimmobilien-Prozessen ist das Landgericht meistens bloß die erste Instanz. Wie lange soll es eigentlich dauern, bis ein Schlussstrich unter dieses dunkle Kapitel deutschen Kapitalanlage- Unwesens gezogen wird?

Die Münchner Richter sind keineswegs die Einzigen, die mit der juristischen Aufarbeitung nicht hinterherkommen. Sie sind allerdings die Einzigen, die es aufschreiben. Insofern sollte man ihnen sogar dankbar sein: für eine Warnung. Wenn nämlich die Dauer von Gerichtsprozessen nur noch in Jahrzehnten gemessen wird, steht viel auf dem Spiel. Einerseits die Schicksale Zigtausender Besitzer von Schrottimmobilien, die jeden Monat möglicherweise zu Unrecht Zins und Tilgung bezahlen. Andererseits das Renommee des ganzen Landes. Beim Wettbewerbsranking des Weltwirtschaftsforums zeigt sich jedes Jahr, dass das deutsche Justizsystem ein bedeutender positiver Standortfaktor ist. Doch kann man dies angesichts solcher Zeiträume noch behaupten? Der Staat hat das Gewaltmonopol, aber er muss es auch ausüben. Andernfalls nehmen die Menschen ihr Recht irgendwann selbst in die Hand.

Auch die Frage nach dem Warum beantworten die Münchner Richter: »Überlastung«. Sie berichten von Arbeitszeiten, »die durchschnittlich im Bereich von 50 bis 60 Wochenstunden und teilweise sogar darüber liegen«. Insofern ist ihr Brief auch ein Hilferuf. Kenner des Landgerichts erzählen, dass dort Jahr für Jahr Richterstellen abgebaut wurden. Nach Schätzungen des Bayerischen Richtervereins hat die Sparerei im Freistaat inzwischen zu »25 Prozent Mehrarbeit« bei Richtern und Staatsanwälten geführt. In anderen Bundesländern dürfte die Lage ähnlich sein.

Der Sparwahn läuft der wachsenden Bedeutung der Justiz entgegen. Bürger sollen künftig nicht mehr so stark vom Staat beschützt – konkret: bevormundet – werden. Stattdessen sollen sie als »mündige Verbraucher« selbstständig und eigenverantwortlich im Wirtschaftsleben stehen. Das ist auch richtig so. Doch zur Freiheit gehört auch, sich gegen unfaire Praktiken wehren zu können. Und dies muss der Staat seinen Bürgern ermöglichen; sie haben ein verfassungsmäßig garantiertes Recht darauf.

Dass das Rechtssystem auch deswegen in der Krise stecke, »weil die deutsche Jurisprudenz nach Gerechtigkeit in jedem Einzelfall strebt«, wie der Spiegel schreibt, ist falsch. Denn genau das ist der Sinn der ganzen Veranstaltung, die sich Rechtsstaat nennt: gleiches Recht für alle. Und zwar für jeden Einzelnen. Wer das in Abrede stellt, könnte auch gleich die Sippenhaft wieder einführen.

In einem Rechtsstaat existieren bloß zwei Möglichkeiten. Entweder regelt ein Gesetz jeden denkbaren Einzelfall – dann ist der Gesetzestext lang und unverständlich. Oder die Gesetze sind kurz und prägnant – dann freut sich zwar alle Welt über weniger Paragrafen, aber die Gerichte müssen trotzdem in jedem einzelnen Streitfall klären, was der Gesetzgeber denn nun konkret gemeint haben könnte. Kurz gesagt: Kompliziert wird es so oder so, weil die Realität mit all ihren Wendungen eben nicht standardisierbar ist. Diesen Aufwand zu bewältigen ist nicht unmöglich. Einer Gesellschaft muss der entsprechende Aufwand nur wert sein. Personell gut ausgestattete Gerichte gehören dazu.

Natürlich heißt das nicht, dass Prozesshanselei, Hinhaltetaktiken und Gutachterschlachten etwas Erstrebenswertes wären. Das Beispiel aus München müsste aber all jene alarmieren, denen am Rechtsstaat etwas liegt. Immerhin hat die HypoVereinsbank in der bayerischen Landeshauptstadt ihren Sitz. Diese hatte sich in Sachen Schrottimmobilien einen besonders zweifelhaften Ruf erworben, und so dürfte eine Vielzahl von Prozessen gerade dort in München stattfinden.

Und wie passen die Vorgänge zum schönen »Leitbild«, das sich die bayerische Justiz vor einigen Jahren selbst gegeben hat? Die Rolle ihrer Mitarbeiter – und damit auch der Richter – ist dort so beschrieben: »Sie schützen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und gewährleisten Freiheit, innere Sicherheit und sozialen Frieden.«

 
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Leser-Kommentare

    • 02.10.2006 um 22:24 Uhr
    • QUOTE
    • 02.10.2006 um 22:33 Uhr
    • QUOTE

    Die neokonservative Doktrin von "starving the beast" - "den Staat AUSHUNGERN" durch ständige SteuerSENKUNGEN für die Großverdiener, die längst schon den Weg nach Deutschland gefunden hat, MUSS doch irgendwann Wirkung zeigen.

    Immer weniger Geld für die Justiz und die Verwaltung bei ständig steigendem Regelungs- und Entscheidungsbedarf...da fragt man sich doch: Cui bono? "Wem nützt es?"

    Doch denjenigen, die ohnehin ihre Anwälte für "Einstweilige Verfügungen" und "Eilanordnungen" ohnehin immer bei der Hand haben...und denen es egal ist, ob bis zur Entscheidung in der Hauptsache Jahre oder Jahrzehnte vergehen...je länger oder vielleicht sogar NIE, desto besser, oder?

    Und WER ist das wohl...Otto Normalbürger?

    Oh ja...der Textersteller hat schon Recht...früher oder später werden viele Menschen auch in Deutschland erkennen, daß sie sich Ihr RECHT nur noch durch das FAUSTrecht erkämpfen können...oder ihr PUMPGUNrecht, um zeitgemäß zu bleiben...

  1. wer die "EDV" in der Justiz kennt, der weiss wie ineffizient diese in D arbeitet.
    Der klevere Richter kauft sich selbst seinen Laptop
    und den für die sekretärin.
    und schafft dann doppelt so viel in gleicher zeit.
    dann würden 40h in der woche statt 60h reichen für alle fälle.
    dafür müssten sich diese apparate und ihre bewohner modernisieren.

    zum zweiten erzeugen sich ja die juristen selbst die gesetze über deren negative Rückkopplung sie dann jammern.

    richtig dummes deutsches jammern von eigentlich intelligenten leuten.

  2. Uberigens andere Staatsbetriebe auch nicht, weil die besten und intelligentesten Leute naemlich in der Privatwirtschaft arbeiten.

    • 03.10.2006 um 13:02 Uhr
    • hirmer

    Widerspruch!

    Streben nach Einzelfallgerechtigkeit führt nicht zu mehr Gerechtigkeit sondern zu Rechtsunsicherheit und zickzackförmigem Entscheidungsweg durch die Instanzen.

    Weg mit der Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme!

    Klare Regeln, nach denen ein Anwalt in Kürze voraussagen kann, wie im Zweifel vor Gericht entschieden wird, führen zu:
    - Viele riskante Verträge werden nicht abgeschlossen.
    - Viele AGBs werden auf Druck der Verbraucherschützer präzisiert
    - Es wird weniger prozessiert, weil die zweifelhaften Fälle viel weniger werden
    - Es werden nicht mehr alle Instanzen ausgereizt (s.o. Zickzack)
    - Die Rechtszufriedenheit wird zunehmen, weil man viel besser weiß, was einen erwartet, im Guten wie im Schlechten

    Sollte eine Regelung sich i.G.u.G. als negativ für den kleinen Bürger herausstellen, kann man ja immer noch grundlegend ändern, als darauf hoffen, die Gerichte werden's mit einer geeigneten Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme schon richten.

    Wenn man das Regelungsgestrüpp gelichtet hat, braucht man nicht zu überlegen, den Instanzenweg zu verkürzen - verkürzt sich bei besserer Rechtssicherheit ohnehin tatsächlich - was ich nicht für gut befinde.

    Einen schönen Nationalfeiertag noch, wünscht

    Harald Artur Irmer

    • 03.10.2006 um 17:25 Uhr
    • WillyF

    Alle Jahre wieder wird dieser Missstand beklagt. Periodisch wird gefragt, wie man dem Amstschimmel Beine machen könne. In besonders guten Jahren befassen sich sogar neue Kommissionen mit diesem ach so wichtigen Thema.

    Aber passieren tut nix!

    Woran liegt´s?

    An der Instanzenseligkeit der Deutschen, der Hypertrophie des Rechtsstaates, der Regelungswut des Gesetzgebers und der mangelnden Fähigkeit des Haushaltsgesetzgebers, auf Belastungsspitzen innerhalb der Dritten Gewalt zeitnah zu reagieren.

    • 04.10.2006 um 11:22 Uhr
    • Anonym

    Man hört immer wieder, das manche Gerichte und Richter Bündelung von Klagen nicht zulassen und somit die Falldichte absichtlich erhöhen. Es gibt auch eine Mentalität (nicht nur bei Richtern) Tätigkeiten aufzublasen um die eigene Wichtigkeit zu unterstreichen oder den Nachschub sicherzustellen.
    Ob das die Regel oder die Ausnahme ist, kann ich nicht beurteilen, aber auch das gehört zu diesem Problem!

    B Grabe

  3. Richter sind immer fein raus, und ob der sog. Rechtsstaat wirklich was taugt, bleibt abzuwarten.
    Filbinger wurde immerhin Ministerpräsident, Freisler hätte bestimmt eine satte Pension bezogen,die Unrechtsrichter der DDR leben sicherlich nicht schlecht.
    Wer auf diesen Rechtsstaat hofft, hat zunehmend schlechte Karten: Mietnomaden kassieren ihn ab, Rechtsanwälte verschleppen mutwillig Verfahren, frühreife Halbwüchsige unter 14 können dich ungestraft totschlagen usw.
    Was macht eigentlich die Dame Zypries? Was hat denn Rpt-Grün wirklich verbessert? Nichts! Früher verhinderte die FDP eine straffe Justiz, jetzt die Linken!
    Nur wer von irgendeiner Frau des sex. Übergriffs beschuldigt wird, hat richtige Probleme: Da gilt eben nicht mehr, Aussage gegen Aussage,zudem muss er seine Unschuld beweisen und im Zweifel für den Angeklagten, mitnichten. Da lebt mn mit einer Mordanklage erheblich besser.
    Man wird zunehmend gezwungen, sein Recht in die eigene Hand zu nehmen: Faustrecht, Steinzeit.

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  • Von Marcus Rohwetter
  • Datum 2.10.2006 - 07:04 Uhr
  • Quelle DIE ZEIT, 28.09.2006 Nr. 40
  • Kommentare 11
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