Studiengebühren In Teilen verfassungswidrig

Neun Bundesländer wollen Studiengebühren einführen. Doch an vielen Stellen hapert es an der konkreten Umsetzung. Nun bemängelt gar ein neues Gutachten die Landesgesetze als rechts- und verfassungswidrig.

Studiengebühren ja oder nein – die Antwort auf diese Frage war schon immer sehr viel komplizierter, als Gegner und Befürworter viele Jahre lang der Öffentlichkeit weismachen wollten. Nun trägt ein profilierter Anhänger des Bezahlstudiums mit einem Gutachten zur weiteren Verwirrung bei: Studiengebühren ja, aber so, wie die Wissenschaftsminister es sich vorstellen, geht es nicht. Ludwig Kronthaler, ehemals Kanzler der Technischen Universität (TU) München und jetzt Richter am Bundesfinanzhof, hat für den Stifterverband die aktuellen Gebührengesetze in den verschiedenen Bundesländern einer juristischen Prüfung unterzogen. Sein Urteil: In entscheidenden Punkten sind sie rechts-, ja sogar verfassungswidrig. Ende dieser Woche geht die Expertise, die der ZEIT vorliegt, an die Hochschulrektoren und die Kultusministerkonferenz.

Ausfallfonds verfassungswidrig

Seit das Bundesverfassungsgericht im Januar vergangenen Jahres das Gebührenverbot aufgehoben hat, laufen in neun Bundesländern Planungen, die Studenten für ihre Ausbildung zur Kasse zu bitten. Am weitesten ist man in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wo 18 Universitäten bereits in diesem Semester für die Lehre Geld verlangen. Einige zentrale Zusicherungen haben die Wissenschaftsministerien dabei bislang nicht eingelöst. Weder gibt es die versprochenen Stipendien. Noch handelt es sich um echte »nachlaufende« Gebühren, denn die Studenten werden schon während des Studiums zur Kasse gebeten. Stattdessen können sie Kredite zu Konditionen aufnehmen, die etwas unter den marktüblichen Zinsen liegen. Für den Fall, dass die Studenten Probleme haben, das Geld später an die Bank zurückzuzahlen, stehen Ausfallfonds bereit. Diese werden aus einem Teil der Gebühren gespeist.

Hier setzt die erste Kritik Kronthalers an. Er hält die Finanzierung des Fonds für eine »verfassungswidrige Sonderabgabe«. Denn warum, fragt der Münchner Finanzjurist, sollen alle Studenten mit ihren Gebühren dafür zahlen, dass nur einige von ihnen einen Kredit aufnehmen und ein noch geringerer Teil diesen später nicht bedienen kann? Stattdessen müsse der Staat das Ausfallrisiko tragen, nicht die Studenten. »Die soziale Ausgestaltung der Studiengebühren ist eine öffentliche Aufgabe«, sagt Kronthaler. »Also muss sie auch öffentlich finanziert werden.« Besonders offenkundig trete das Rechtsproblem in Nordrhein-Westfalen zutage, wo immerhin 23 Prozent der Einnahmen nicht an die Hochschulen, sondern in den Risikotopf fließen.

Wofür wird das Geld verwendet?

Aber auch die restlichen 77 Prozent der Gebühren bilden rechtlich ein Problem. Sie sollen laut Gesetz ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Auf diese Klarstellung verweist man in Nordrhein-Westfalen wie auch in Bayern oder Hessen mit besonderem Stolz. Im Prinzip zu Recht, sagt Kronthaler, nur müsse man diese Garantie auch umsetzen, und »zwar beweisbar umsetzen«. Daran hapert es jedoch. Bisher gehe es nach dem Prinzip: Wir nehmen euch das Geld ab und schauen mal, was wir damit machen, sagt Kronthaler. »So geht es aber nicht.«

Vielmehr müssen die Universitäten je nach Fach konkret belegen, wo es bei ihnen in der Lehre hapert (veraltete Computer, zu wenig Lehrkräfte, fehlende Bücher) und wie Gebühren hier Abhilfe schaffen. Da die Studienbedingungen von Disziplin zu Disziplin völlig unterschiedlich ausfallen, so das Gutachten, könne es nicht sein, dass die Hochschulen, wie bislang geplant, Einheitsbeträge von 500 Euro pro Semester verlangen.

Hat Kronthaler Recht, müssten alle Bundesländer ihre Gesetze beziehungsweise die Hochschulen ihre Gebührenordnungen nachbessern. Ausnahme: Baden-Württemberg, wo Wissenschaftsminister Peter Frankenberg aus schlechten Erfahrungen einen anderen Weg wählte. Schon einmal war eine Gebühr – der 1997 eingeführte Rückmeldebeitrag – für verfassungswidrig erklärt worden. Als Konsequenz ging man im Ländle auf Nummer sicher und verzichtete auf jede Zweckbindung der Studiengebühren. Der Gesetzestext spricht nur allgemein von einer Beteiligung der Studenten an den Kosten des Studiums.

Wenn, dann richtig

Kronthaler hält diese Lösung dennoch für falsch. Er plädiert für »einen ehrgeizigeren Weg«. Die Studenten müssen sicher sein können, dass ihr Geld tatsächlich ihrer Ausbildung zugute kommt, und sie müssen dies auch regelmäßig konkret kontrollieren dürfen. Für den ehemaligen TU-Kanzler könnten die Studiengebühren der Einstieg in ein »echtes Qualitätsmanagement der Lehre« sein. In regelmäßigen Abständen müssen sich Professoren und Studenten zusammensetzen und fragen, wo das zusätzliche Geld in ihrem Fachbereich am sinnvollsten eingesetzt wird. »Viel zu unspezifisch« hält Kronthaler dagegen eine Schiedskommission auf Ebene der Universitätsleitung, wie sie Nordrhein-Westfalen, plant. »Wenn wir Studiengebühren einführen, sollten wir es richtig machen, sonst verpassen wir eine große Chance.«

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Leser-Kommentare
    • maksym
    • 30.09.2006 um 7:42 Uhr

    Ich schlage einen allgemeinen Ausfallfonds vor, zu zahlen von allen Arbeitnehmern. Diese Fond sichert allen Unternehmen eine Eigenkaptialrendite von 25% zu. Eigenkaptialrenditen, die un ter 25% bleibt, werden aus dem Fond ausgestockt. Sollte am Ende des Jahres in dem Fond ein Überschuss bleiben, wird dieser gerecht an alle Unternehmer des Landes ausgezahlt.

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