Prostitution Strafe für Freier
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) über ein neues Prostitutionsgesetz
DIE ZEIT: Frau Zypries, die Bundesregierung plant, die Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen. Was müssen Kunden von Prostituierten wissen?
Brigitte Zypries: Nachdem wir in der vergangenen Legislaturperiode die Strafbarkeit des Menschenhandels umfassend neu geregelt haben, geht es jetzt darum, auch denjenigen bestrafen zu können, der als Freier die Zwangslage einer Prostituierten ausnutzt. Nehmen Sie folgendes Beispiel: Am Straßenrand in einem osteuropäischen Nachbarland steht eine junge Frau. Die Frau ist sichtbar verschreckt, kann sich sprachlich nicht verständigen und weist blaue Flecke auf. Ihr »Beschützer« steht in Sichtweite und kassiert das Geld. Der Freier registriert all diese Umstände bewusst, ihm ist klar, dass die Frau wohl nicht freiwillig der Prostitution nachgeht, sondern dazu gezwungen wird, es ist ihm aber egal. Damit soll er künftig nicht mehr davonkommen. Auch nicht, wenn er Deutscher ist und nur mal eben über die Grenze gefahren ist, um sich Liebesdienste zu kaufen.
ZEIT: Ist das das Ende des »freien Freiers«, der sich nicht dafür interessieren muss, ob die Frau vor ihm zu ihrer Arbeit genötigt wird?
Zypries: Jeder Freier hat sich auch heute schon dafür zu interessieren, unter welchen Bedingungen eine Prostituierte arbeitet. Wer eine Frau gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen mit ihm zwingt, macht sich strafbar – wegen sexueller Nötigung oder Menschenhandel. Wenn für den Freier offensichtlich ist, dass die Frau sich gezwungenermaßen prostituiert – vielleicht gefangen gehalten wird –, und er tut nichts, kann er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Das ist natürlich stark von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
ZEIT: Wie sollen Gerichte den Beweis erbringen, dass ein Freier wusste, dass er es mit einer Zwangsprostituierten zu tun hat?
Zypries: Das wird nicht einfach sein, das ist mir klar. Aber es geht ja nicht nur um die Strafe selbst, sondern auch um einen Appell zu mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung. Mit einem Straftatbestand allein ist es natürlich nicht getan.
ZEIT: Wie viele Prostituierte sind überhaupt Opfer? Ein Ermittler des Hamburger Landeskriminalamtes schätzt, dass 95 Prozent der Frauen Zwangsprostituierte seien.
Zypries: Diese Zahl ist wohl zu hoch. Wie viele Betroffene es tatsächlich gibt, lässt sich in dem Milieu nur schwer ermitteln. Das Lagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2005 weist 642 Opfer aus. Das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein.
ZEIT: Frauenhilfsorganisationen kritisieren, eine Bestrafung der Freier würde Frauen noch mehr in die Illegalität drängen.
Zypries: Das sehe ich völlig anders. Freier, die Frauen in einer solchen Situation ausnutzen, müssen dafür bestraft werden. Wir müssen diese Fälle aus dem Dunkelfeld holen – und das gelingt unter anderem durch strafrechtliche Sanktionen und entsprechende Ermittlungen.
ZEIT: Viele Opferanwältinnen kritisieren auch, die Frauen würden in Gerichtsprozessen nur als Zeugen, nicht aber als traumatisierte Geschädigte wahrgenommen.
Zypries: Richtig ist, dass wir die Frauen stärker als Opfer und als Menschen wahrnehmen müssen – und nicht nur als Zeuginnen oder gar Täterinnen. Hier muss sich das Bewusstsein ändern. Die betroffenen ausländischen Frauen sollen nicht nur so lange hier bleiben dürfen, wie der Strafprozess dauert – sondern so lange, wie es die jeweilige Situation erfordert. Wir müssen für sie auch ausreichende medizinische Behandlung organisieren. Das wird natürlich nicht immer leicht sein, weil beispielsweise eine Psychotherapie auch Sprachkenntnisse voraussetzt.
ZEIT: Sie plädieren für längere Bleiberechte?
Zypries: Ja, aber nicht nur. Es muss auch bessere Kooperationen mit den Herkunftsstaaten geben. Und wir müssen über Deckidentitäten nachdenken und sichere Orte, an denen wir die Opfer unterbringen können.
ZEIT: Viele Frauen beklagen ja, dass ihre Namen und Adressen in den Gerichtsakten stehen. Den Zuhältern werde es leicht gemacht, die Frauen einzuschüchtern. Braucht es eine bessere Sensibilisierung der Justizbehörden?
Zypries: Die Belange von Opfern im Strafprozess müssen insgesamt stärker berücksichtigt werden. In unserem jüngsten Opferschutzgesetz haben wir schon einige Standards gesetzt, die in diese Richtung gehen.
ZEIT: In Schweden ist der Sexkauf generell verboten. Die Freier werden bestraft. Gefällt Ihnen dieser Weg?
Zypries: Nein. Mir geht es nicht um Moral, sondern um den Schutz vor Kriminalität. Frauen, die sich prostituieren wollen, sollen das tun können. Das Prostitutionsgesetz, das unter Rot-Grün beschlossen wurde, schützt sie dabei in ihren finanziellen und versicherungsrechtlichen Belangen. Wir wollen nicht predigen, sondern Opfer schützen.
Die Fragen stellte Florian Klenk
- Datum 30.09.2006 - 13:14 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 28.09.2006 Nr. 40
- Kommentare 11
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Unglaugblich ist das. Wie kommt es eigentlich , daß eine FRAU so wenig Engagement in der Sache zeigt und so zaghaft vorgeht? Bei der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes und der Bestrafung von Verstößen dagegen war sie deutlich rigider. Wie kommt es? Zeigt sich hier mal wieder, daß es bei Zwangsprostitution eben "NUR" um Menschen geht, die in unseren Interessen eben UNTER den wirtschaftlichen Interessen liegen ? Es scheint so !!! Schämen Sie sich Frau Zypres, nicht zuletzt auch wegen Ihres langen Nichtstuns in dieser Menschen (ja, Frauen gehören dazu!) verachtenden und betreffenden Angelegenheit! Überteibe ich? Nein, ich denke nicht!
Ich erinnere nur daran , dass bei jeder Jubelfeier zur Bundesrepublik oder zur Wiederverenigung oder sonstewas mit viel Worten über den Segen unseres Grundgesetzes wollüstig schwadroniert wird. Nun gut, das kostet ja auch nichts. Weder Mut noch Geld! Nun, was steht denn da im Grundgesetz ? Lesen Sie es ruhig noch einmal nach Frau Zypres! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eigentlich recht klar und deutlich formuliert. Und da steht nicht etwa sowas wie: Die Urheberrechte der Musikindustrie sind unantastbar. Nein, man gleubt es kaum , der Mensch kommt hier an erster Stelle. Es scheint zumindest hier also von elementarer Bedeutung bei der Formulierung gewesen zu sein.
Nur warum findet sich das dann nicht in der Formulierung und Reihenfolge und Schärfe von Gesetzen, eben zum Schutze des Menschen (Frauen) wieder? Anders formuliert , was gibt es entwürdigenderes als sich unter Zwang zu entblössen und seine Sexualität anderen zur Waren anbieten zu müssen ? Was gibt es entwürdigenderes als sich als Frau primäre Geschlechtsorgane von Freiern in allen möglichen ... (na lassen wir das hier sonst kürzt es die "Zeit") ... , wenn Frau das eigentlich gar nicht möchte? Fast nichts möchte ich behaupten. Und das einzige was Frau Zypres eben dazu insbesondere als Frau einfällt ist ein Softie Gesetz gegen Freier ? Lächerlich und beschämend. Seien Sie doch mutig! Stellen sie sich gegen die dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen (das ist ein Milliardengeschäft, seien wir ehrlich) und fordern Sie eine Bringschuld von Freiern ein. Gleichzeitig aber mit Konzessionen für "saubere" Betriebe. Denn natürlich ist nix dagegen einzuwenden, wenn eine Frau (oder Mann, es soll auch solche geben) das freiwillig tut, wobei ich in Frage stelle, ob nicht viele der angeblichen "glücklichen" Prostituierten, die uns ab und zu in den Medien gezeigt werden,nicht doch auch eine Familie oder Businesskarriere vorgeszogen hätten, ohne sich hinhalten zu müssen, wenn ihnen die wirtschaftlichen Wahl gegeben geworden wäre. Aber das ist eine Grauzone und ein anderes Thema. Bleiben wir also bei den offensichtlichen Fällen. Hier liegt dann die Bringschuld bei den Freiern im Bedarfsfall beweisen zu müssen(!), daß keine Zwangsprostitution vorlag. Können sie das im Stichprobenfall nicht, sind sie dran. Punkt. Sex mit einer Zwangsprostituierten hat dann die gleiche Schwere wie Vergewaltigung. Denn nichts anderes ist es, wovon wir hier reden. In einen konzessierten Club zu gehen, kann da schon als Nachweis anerkannt werden. Wer das nicht tut, läuft eben Gefahr schon bei Mindeststrafe für lange, seeehr lange seinen eigenen Körper in der Gefängnisdusche hinhalten zu müssen :-). Im nächsten Schritt muß dann eine aktive Prävention und Betreuung von Drogen und Armuts-Prostitution als Folge der neo-Liberalen weit geöffneten sozialen Schere angegangen werden. Und die, die dann immer noch aus Freude oder aufgrund der dann explosiv hohen atraktiven Verdientsmöglichkeiten trotz wirklicher Alternativen sich dafür entscheiden. Bitte, sozial abgesichert als anerkannte Freiberufler, why not!
Aber davon sind wir noch Lichtjahre entfernt, wenn bei einem Promiskandal (man erinnert sich), sein Kokainkonsum von der Gesellschaft strenger beurteilt wird, als sein mit hoher Wahrscheinlichkeit reges Treiben mit Zwangsprostituierten. Wie kann das sein, schädigt er im ersten Fall doch nur sich selbst (bitteschön!, sein Problem) und im zweiten das Leben anderer für viele Jahre.
Was ist nun schlimmer? Also nochmal das GG vorgekramt und gelesen in der Präambel: Die Würde....
Für mich ist daher das Verhalten unseres immer wieder so hochgelobten "Rechtsstaates" in gerade dieser Frage (was auch den Schutz von Zeugen und die Strafmaße ihrer Peiniger betrifft) schon seit Jahren DER Indikator seiner Glaubwürdigkeit. Bisher schalte ich daher bei den jährlichen Staatsreden zu seiner Rechstaatlichkeit ab.
Ich hoffe und freue mich auf den Tag, wo ich dies nicht mehr tun werde und sie nicht als hohle Worthülsen zu bewerten gezwungen bin.
Bis dahin lesen wir alle immer wieder mal nach: "Die Würde ...."
:::::Zwangsprostitution ist mit Sicherheit ein absolutes Randphänomen.:::::
Was macht Sie da so sicher?????
ORTAD
Dazu ist dieses Gesetz ein Beitrag, eben die "Freier" mit in die Verantwortung zu nehmen, so dass sie nicht mehr straf- und verantwortungslos Nutznießer zu sein für diesen für sie kostengünstigen Service, der in diesem Umfang ohne Menschenhandel kaum möglich wäre.
Auch wenn im Einzelfall der Nachweis der Unfreiwilligkeit schwierig sein wird, wird ein solches Gesetz für mache doch eine psychische Barriere sein, was ich wünschenswert finde.
Die Verantwortung für das eigene Handeln an die Regierung abzugeben nach dem Motto: "Die hätten doch diese Frauen gar nicht ins Land lassen dürfen!" finde ich billig.
::::Ist es nicht Aufgabe der Regierung sicher zu stellen wer ins Land kommt und wie die Leute ins Land kommen? Warum macht man nicht besssere Gesetze die Menschenhandel und Zwangs-Prostitution gleich unterbinden? :::::
der Regierung sicher zu stellen wer ins Land kommt und wie die Leute ins Land kommen? Warum macht man nicht besssere Gesetze die Menschenhandel und Zwangs-Prostitution gleich unterbinden?
Die Berufsappellierer der Marke Zypris gehen mir auf den Geist. Die Frau sollte mal wieder einen Vormittag lang im Strafgesetzbuch lesen. Hätte Sie sich nämlich weniger Gedanken um die Moral ihrer Untertanen gemacht und statt dessen ihre Arbeit getan, wäre ihr aufgefallen, dass irgend einer ihrer Vorgänger bereits unter Strafe gestellt hat, was Frau Zypris angeblich gern sanktionieren würde:
- die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- den sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB),
- die einfache, die gefährliche und die schwere Körperverletzung (§§ 223, 224 und 226 StGB)
sowie neben der Täterschaft auch die Beihilfe und die Anstiftung zu all dem (§§ 25-27 StGB).
Dass für Freier all diese Paragraphen nicht gelten sollen, steht nicht im Strafgesetzbuch. Aber womöglich plant Frau Zypris ja auch an dieser Stelle eine Novellierung.
Die ausgesetzten Strafen erreichen bis zu zehn Jahren und liegen damit nicht wesentlich niedriger als die für einen mittleren Totschlag, Geldfälschung oder Landesverrat. Das einzig sinnvolle, was unsere Justizministerin noch tun könnte ist, den § 179 Absatz 1 um eine Nr. 3 ergänzen zu lassenden, die den Begriff der Erpressung zum Gegenstand hat. Es könnte dann an der genannten Stelle im Gesetz in etwa formuliert sein:
(1) Wer eine andere Person, die
1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder
wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
2. körperlich oder
3. aus Angst um Leben und/oder körperliche Unversehrtheit der eigenen oder einer anderen nahestehenden Personen
zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Was, Frau Zypris, wollen Sie eigentlich noch mehr? Ah, ich weiß: Sie haben es auf den Paragraphen 339 StGB abgesehen. Wie bitte? Sie wissen nicht, was der beinhaltet? Gut, Ich will es Ihnen sage:
"Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft."
Sie sind doch ein Amtsträger, nicht wahr, Frau Zypris? Und wenn Sie gewalttätigen Freiern öffentlich einreden, Ihr Treiben sei bislang nach deutschem Recht nicht strafbar, dann könnte das den Prostituierten, die Sie angeblich so dringend schützen möchten, doch durchaus zum Nachteil gereichen, oder irre ich mich? Sie sind doch nicht etwa amtsmüde, Frau Ministerin?
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Der Gesetzesplan der Frau Zypris richtet sich NUR GEGEN ZWANGSPROSTITUTION!!!! Nicht etwa, wie manche zu denken scheinen, gegen Sex im Allgemeinen.
::::::scheinheilig wertewandler - auf so ein gesetz kann auch nur eine frau kommen. die schönste nebensache der welt zu kriminalisieren bringt nichts. es handelt sich bei Prostitution in der Regel um eine win-win situation. geld für die Prostituierte und spass für den freier. das die kirche und frau zypries das nicht gut finden, ist natürlich klar. diese doppelmoral ist aber scheinheilig. vielleicht sollt man sex ganz verbieten? ich ja auch irgendwie schmuddelig das ganze.... :::::
Ich bin geradezu entsetzt darüber, wie vehement hier Männer ihr angestammtes Recht, sich auf Kosten HILFLOSER Personen zu amüsieren, verteidigen!!!!! Übrigends werden auch Jungen zur Prostitution gezwungen. Auch eine "nette Nebensache?" Zwansprostitution - eine Win- win Sache? Mir fallen dazu keine passenden Worte ein!
ORTAD
Hi @ll
Dieser Gesetzwahn geht einem restlos auf den Zeiger.
Frau Zypris lässt erkennen das sie von der Materie nicht die geringste Ahnung hat.
Warum gehen Frauen auf den Str**?
Weil sie dort wesentlich mehr Kohle verdienen als es mit geregelter Arbeit je möglich wäre(ja es gibt ein paar Ausnahmen).
Zwangsprostitution ist mit Sicherheit ein absolutes Randphänomen.
Warum ein neues Gesetz?
Weil es wesentlich einfacher ist die *Freier* zu kriminalisieren,als aufwendig zu ermitteln.
Gruss
Rene
auf so ein gesetz kann auch nur eine frau kommen. die schönste nebensache der welt zu kriminalisieren bringt nichts. es handelt sich bei Prostitution in der Regel um eine win-win situation. geld für die Prostituierte und spass für den freier. das die kirche und frau zypries das nicht gut finden, ist natürlich klar. diese doppelmoral ist aber scheinheilig. vielleicht sollt man sex ganz verbieten? ich ja auch irgendwie schmuddelig das ganze....
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