Steuern Viel zu hoch
Die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne von Aktien ist eine gute Idee. Aber der Steuersatz nicht.
Die Bundesregierung schickt sich an, eine der größten legalen Steuerlücken zu schließen. Noch dazu eine, von der in erster Linie Besserverdienende profitieren. Spätestens 2009 sollen Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien der Abgeltungsteuer unterliegen. Bislang mussten Anleger in Deutschland nur die Spekulationsfrist von einem Jahr abwarten. Danach konnten sie alle Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. Das ist eine im internationalen Vergleich sehr großzügige Regelung. Mit Ausnahme der Schweiz und Österreichs kennt sie kein anderes Land. Es ist richtig, dass Kursgewinne der Steuer unterworfen werden.
Das Problem ist nur: Der Satz, der jetzt diskutiert wird, ist zu hoch. Er soll bei 25 Prozent liegen.
Vor allem langfristig orientierte Aktienfondssparer würden spürbar getroffen. Wer monatlich 100 Euro in einen Aktiensparplan investiert, durfte bislang nach Angaben des Verbandes der Fondsindustrie, BVI, nach 30 Jahren mit durchschnittlich 150.000 Euro rechnen. Selber hat er jedoch nur 36.000 Euro eingezahlt. Den großen Rest steuerten Kursgewinne und wieder angelegte Dividenden bei. Dieses Vermögen wäre heute steuerfrei. »Bei einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf den Wertzuwachs von 114.000 Euro würde das Durchhaltevermögen des Anlegers mit einem Steuerbescheid von etwa 30.000 Euro bestraft werden«, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI. Dass dies der Bereitschaft der Bevölkerung zur eigenständigen Altersvorsorge schade, sei offensichtlich. Aber auch die relative Attraktivität der riskanten Aktien gegenüber den sichereren Anleihen würde leiden.
Hinzu kommt, dass Zinserträge und damit Rentenfonds künftig von der Abgeltungsteuer profitieren werden. Denn mit der Abgeltungsteuer ist die gesamte Steuerschuld abgegolten. Bislang unterliegen alle Zinserträge, die über den Freibetrag hinausgehen, dem persönlichen Steuersatz. Der unschlagbare Charme der Abgeltungsteuer ist jedoch, dass Kapitaleinkünfte zum ersten Mal einheitlich und einfach erfasst und besteuert würden.
Wie gelingt anderen Ländern der Spagat zwischen der Besteuerung von Kursgewinnen und dem Anreiz, in Aktien für die Altersvorsorge zu sparen?
In Großbritannien gilt zunächst ein jährlicher Freibetrag von rund 12.000 Euro. Darüber hinausgehende Kursgewinne unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Wer aber die Papiere mindestens ein Jahr hält, zahlt nur für die Hälfte des Gewinns den persönlichen Steuersatz und nach zwei Jahren sogar nur noch für ein Viertel. In Frankreich liegt der Abgeltungssatz auf Kursgewinne nach zwei Jahren bei 16 Prozent, nach fünf Jahren sind Gewinne dort steuerfrei. In Italien werden Veräußerungsgewinne generell mit lediglich 12,5 Prozent besteuert. Und in den USA liegt die Steuer nach einem Jahr bei 15 Prozent des Wertzuwachses und für Geringverdiener gar nur bei fünf Prozent.
»Die Krux bei der Abgeltungsteuer ist der Steuersatz«, sagt Petra Kachel vom Deutschen Aktieninstitut (DAI). Denn per Saldo würde ein Satz von 25 oder gar 30 Prozent in Verbindung mit der Besteuerung von Kursgewinnen zu einer deutlichen Mehrbelastung für Aktionäre führen. Nach Berechnungen des Aktieninstituts wäre ein Satz von 15 Prozent fair. Denn gleichzeitig mit der Einführung der Abgeltungsteuer plant der Gesetzgeber im Rahmen der Unternehmensteuerreform die Halbierung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene auf 12,5 Prozent. Dadurch würden, zumindest soweit Erträge im Inland erzielt werden, die Gewinne der Aktiengesellschaften höher als bisher ausfallen – was Spielraum für höhere Dividenden oder zusätzliche Kursgewinne schafft.
Zugleich plant der Fiskus, das aufgrund der Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen (beim Unternehmen und beim Anleger) eingeführte Halbeinkünfteverfahren für Dividenden abzuschaffen oder abzumildern. Nach diesem Verfahren werden Dividenden derzeit nur zur Hälfte besteuert. Alles zusammengerechnet ergibt, dass der Abgeltungsteuersatz, bei dem grundsätzlich kein Aktionär mit der Neuregelung schlechter gestellt würde, bei 15 Prozent liegt.
»Der Königsweg liegt in der Senkung des Abgeltungsteuersatzes«, meinen daher Bankenverband und DAI zu Recht. Selbst bei einem Satz von 20 Prozent dürfen die Aktionäre eigentlich nicht klagen, wenn damit nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch der Solidaritätszuschlag samt Kirchensteuer abgegolten wäre.
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- Datum 25.10.2006 - 06:34 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 26.10.2006 Nr. 44
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.. wie die Aktienbesteuerung eh schon eine Doppelsbesteuerung, da das ersparte Geld ja bereits vorher der Einkommenssteuer unterlegen hat. Wer also spart und sein besteuertes Geld nicht komplett ausgibt, wird dafür nochmal mit Steuern bestraft. Insofern würde ich hier mit dem Argument Steuergerechtigkeit oder noch tendenziöser "Steuerschlupflöcher" etwas vorsichtiger umgehen.
Das ist einfach die Diktion des Habenichts, der von der Hand im Mund lebt und alle beneidet, die mehr als er selbst hat, oder aus Sicht des Staates, dem es nicht um Steuergerechtigkeit geht, sondern nur darum einfach da was zu holen, wo was da ist. Diese Haltung ist natürlich sehr kurzsichtig, da sie zum Geldverprassen animiert, was auch für die Erbschaftssteuer zutrifft. Wofür also sparen, wenn mir der Staat doch wieder ein Teil davon wegnimmt; macht natürlich dann im Alter auch wieder mehr Harz IV - Empfänger.:-)
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