Altersvorsorge Sparers Horror
Trotz Vorsorge droht vielen im Alter ein Debakel: Ihre Ersparnisse werden von den Sozialkassen hemmungslos abgeschöpft.
Die Formel wirkt schon fast wie ein Mantra, nur nicht so beruhigend. Weil die gesetzliche Rente später nicht ausreichen wird, soll der Bürger privat vorsorgen. Je mehr, desto besser. In die Welt gesetzt wurde der magische Spruch vom Sparen einst von verkaufstüchtigen Versicherungen und Banken. Inzwischen wird er auch von der Politik gebetsmühlenartig propagiert. Viele Bürger jedoch, die ihm gläubig folgen, erwartet im Ruhestand kaum der finanzielle Seelenfrieden. Finanzbehörden und Krankenkassen werden sie dann gnadenlos zur Kasse bitten.
Verankert sind diese Belastungen in einem ganzen Strauß verschiedener Regelwerke: dem Alterseinkünftegesetz, das zu Beginn 2005 in Kraft getreten ist, der für 2007 vorgesehenen Halbierung des Sparerfreibetrages, der für 2008 geplanten neuen Abgeltungsteuer und dem »Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung« aus dem Jahr 2003.
Vor allem in der Kombination wirken sich die Neuerungen fatal aus. Sparen statt Konsumverzicht, vor allem das langfristige Sparen fürs Alter, lohnt sich inzwischen immer weniger. Schon im kommenden Jahr wird der Sparerfreibetrag fast halbiert, von derzeit 1370 Euro für Ledige und 2740 Euro für Verheiratete auf 750 beziehungsweise 1500 Euro. Inklusive Werbungskostenpauschale dürfen sie dann nur noch Zinserträge in Höhe von 801 beziehungsweise 1602 Euro steuerfrei kassieren.
Ein Jahr später soll eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne eingeführt werden. Geplant ist gleichzeitig, die einjährige Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden zu streichen. Eine bittere Pille vor allem für Aktionäre mit langfristigem Anlagehorizont. Ihre Steuerlast wird von null auf 25 Prozent katapultiert. Klaus Schneider von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger fürchtet, dass »das langfristige Sparen zur Altersvorsorge dann völlig unattraktiv wird«.
Noch problematischer für einen ertragreichen Vermögensaufbau ist das Alterseinkünftegesetz, das die Besteuerung der Renten regelt. Rein taktisch gesehen, war diese jüngste Rentenreform ein genialer Schachzug. Leise und ohne Widerspruch trat sie am 1. Januar 2005 in Kraft, obwohl sie den Bürgern weit tiefere Einschnitte zumutet als die Reformen zuvor. Dies wurde kaum registriert, vermutlich weil das Gesetz seine wahren Härten erst allmählich entfaltet.
Ab 2040 müssen Ruheständler ihre Rente voll versteuern
Der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Rente und von Renten aus berufsständischen Versorgungswerken stieg 2005 von meist 27 Prozent auf zunächst 50 Prozent. Schrittweise erhöht sich dieser Anteil, bis 2040 die vollen Renten steuerpflichtig sind. »Das ergibt eine neue Versorgungslücke von etwa einem Fünftel für heute 35- bis 40-Jährige«, rechnet Heide Härtel-Herrmann, Finanzexpertin aus Köln, vor. Eine 40-jährige Anwältin beispielsweise, die mit 65 Jahren in Rente gehen will und bisher mit Alterseinkünften von 3752 Euro gerechnet hatte, wird sich mit 3118 Euro begnügen müssen, mit 634 Euro weniger.
Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente schrittweise von der Steuer befreit. Somit bleibt zwar mehr Geld für die private Vorsorge übrig. Doch davon profitieren allenfalls sehr junge Leute. Das Nachsehen hat die mittlere Generation ab 30. Sie muss auch in den kommenden Jahren große Teile ihrer Rentenbeiträge aus dem versteuerten Einkommen zahlen, ihre spätere Rente aber meist voll versteuern.
Wie unvermittelt Sozialpolitiker zuweilen auf Beutezug gehen, müssen immer mehr gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner erfahren. Viele von denen, die eisern Teile ihres Gehaltes in Vorsorgebeiträge umwandeln, wissen noch gar nicht, welcher Aderlass auf sie zukommt. Seit Januar 2004 sind nicht mehr nur die halben, sondern volle Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fällig. Diese Beiträge werden auch auf Einmalbeiträge aus Direktversicherungen erhoben, und sie betreffen Altverträge ebenso wie neu abgeschlossene Betriebsrenten. Wer beispielsweise 100.000 Euro Auszahlung aus seiner Direktversicherung erwartet, muss damit rechnen, gleich 16.000 Euro oder mehr davon an seine Krankenkasse zu überweisen. Ab 2009 wollen die Krankenkassen sogar doppelt kassieren. Dann sollen auch die Beiträge für Betriebsrenten krankenversicherungspflichtig werden.
Inzwischen sind mehr als 50 Verfahren erbitterter Betriebsrentner gegen diese neue Praxis ihrer Krankenkassen anhängig. Besonders ärgerlich sind die vielen Ungereimtheiten der Regelung. So fordern die Kassen zuweilen die vollen Beiträge auch auf Betriebsrenten, die, etwa nach einem Arbeitgeberwechsel oder bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, längst in privat besparte Verträge umgewandelt waren. Unverständlich ist ohnehin, warum der volle Beitragssatz der Krankenkasse nur für Betriebsrenten gilt, gesetzliche Renten aber weiterhin mit dem halben Satz belastet werden. Private Lebensversicherungen oder Riester- beziehungsweise Rürup-Renten sind gar nicht betroffen.
Das Abgabennetz ist eng geknüpft, Schlupflöcher gibt es kaum
Auch Betriebsrentner mit privaten Krankenversicherungen sind außen vor. Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kann theoretisch ein Ausweg sein, er bietet sich nach alten Regeln aber nur gesunden Arbeitnehmern, die in diesem Jahr mehr als 3900 Euro im Monat verdienen. Wenn die kürzlich festgelegten Eckpunkte der aktuellen Gesundheitsreform wie vorgesehen umgesetzt werden, dürfen freiwillig versicherte Kassenmitglieder künftig auch ohne Gesundheitsprüfung in einen abgespeckten neuen Basistarif der privaten Krankenversicherer wechseln.
Wer die private Vorsorge für sein Alter plant, sollte also nicht nur die Sicherheit und die Renditeaussichten der unterschiedlichen Finanzprodukte prüfen. Ganz entscheidend für das Nettoeinkommen im Rentenbezug ist auch die zu erwartende Abgabenlast. Schlupflöcher gibt es nicht allzu viele, das Abgabennetz ist eng geknüpft. Zinssparer, die jetzt schon wissen, dass sie ihren Sparerfreibetrag in den kommenden Jahren überschreiten werden, können ihre Steuerlast mit speziellen niedrig verzinsten Anleihen senken. Diese Papiere werden mit einem Kurs von unter 100 Prozent verkauft und am Ende der Laufzeit mit einem Kurs zu 100 zurückgezahlt. Die Differenz, also der Kursgewinn, soll auch künftig steuerfrei bleiben.
Wohlhabenden Sparern, die beim Vermögensaufbau auch risikoreiche Engagements beimischen wollen, bieten sich nach wie vor geschlossene Fonds, also unternehmerische Beteiligungen. Etwa Schiffsbeteiligungen, Fonds, die in erneuerbare Energien investieren, oder Immobilienfonds. Die Zeiten, in denen die Einlage mit sehr hohen Steuerersparnissen fast aufgewogen wurde, sind inzwischen vorbei. Heute dürfen nur noch bis zu zehn Prozent der Anfangsverluste geltend gemacht werden. Der Rest muss mit späteren Gewinnen verrechnet werden, die dann meist steuerfrei fließen.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten könnten sogar die als eher langweilig geltende private Rentenversicherung und die schon totgesagte Kapitallebensversicherung wieder höchst lebendig werden. Bei Auszahlungen aus Lebensversicherungen und Kapitalabfindungen aus privaten Rentenversicherungen muss nur die Hälfte der Zinserträge versteuert werden. Vorausgesetzt, die Laufzeit der Police betrug mindestens zwölf Jahre. Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden noch komplett steuerfrei ausgezahlt.
Interessanter noch dürften private Rentenversicherungen für alle Gutverdiener sein, die sich vor hohen Steuerbelastungen im Alter fürchten. Dort werden nicht die Zinsen, sondern nur der so genannte Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil fällt je nach Alter unterschiedlich aus und liegt zwischen 18 und 22 Prozent der ausgezahlten Rente. Der Reutlinger Finanzexperte Volker Looman hat ausgerechnet, dass die monatliche Privatrente eines 65-Jährigen in Höhe von 2600 Euro bei einem Steuersatz von 30 Prozent somit um nur 140 Euro geschmälert wird. Diese geringe Besteuerung macht sich bei der Rendite entsprechend bemerkbar. In Loomans Rechenbeispiel erreicht sie nach Steuern 3,43 Prozent.
Dem Fiskus im Rentenbezug ein Schnippchen schlagen können wohl nur Senioren, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen und dieses Ziel schon frühzeitig in ihre finanziellen Planungen einbeziehen. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden Rentenbeiträge stufenweise immer geringer besteuert, bis sie im Jahr 2025 steuerfrei sind. Dies gilt auch für Beiträge zu der neuen Rürup-Rente. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden ebenfalls steuerfrei eingezahlt. Steuerfüchse, die ihre Vorsorge überwiegend mit diesen drei Rentenformen aufbauen, zahlen schrittweise immer mehr Geld steuerfrei in ihre Sparverträge ein. Wer anschließend auswandert, versteuert seine Rente nur noch weitere zehn Jahre in Deutschland. Vorausgesetzt, es gibt mit dem jeweiligen Land kein Doppelbesteuerungsabkommen. In allen anderen Fällen wird die deutsche Rente von Anfang am neuen Wohnsitz besteuert.
Schon heute zahlen die Rentenversicherungsträger mehr als 1,3 Millionen Renten ins Ausland. Dieser Trend könnte zunehmen.
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in der aktuellen Ausgabe 44 der ZEIT: Zwölf Seiten über die Tücken und Irrtümer des langfristigen Sparens.
- Datum 25.10.2006 - 05:48 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 26.10.2006 Nr. 44
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Frau Dolle-Helms findet die "schon totgesagte" Kapitallebensversicherung interessant, waehrend ihr Kollege Joerg Stroisch gestern in seinem Zeit-Artikel "Teuer, aber sinnlos" vor jener KV ("beliebtes Produkt der Branche") warnt.
Die meisten Anregungen in beiden Artikeln finde ich durchaus hilfreich und will jetzt nich unbedingt auf diesem KV-Beispiel herumreiten (gottseidank habe ich keine). Vorallem der heutige Artikel wirft aber mehr Fragen auf als er beantwortet.
Der Staat möchte, dass seine Bürger arm und abhängig bleiben. Der fleißige, sparsame wird progressiv bestraft. Bei den Gutverdienern ist ja auch am meisten zu holen. Wer über 62 TEUR verdient zahlt 54% der Einkommensteuer. Die wirklich Wohlhabenden haben mehr Möglichkeiten zur Umgehung. Genauso wie die niedrig besteuerten, weil bedürftigen Unternehmen könnten sie ja ins Ausland gehen.
Die in Bedrängnis geratene Regierung hat doch keine andere Wahl als zu betrügen. Sie möchte unbedingt am System der Finanzierung der Sozialsysteme vom Arbeitslohn festhalten. Doch dadurch bleibt Arbeit teuer. Die Unternehmen entdecken, dass Arbeit in den subventionierten Ländern Osteuropas wesentlich billiger ist und ziehen dort hin. Nur unbewegliche Mittelständler bleiben noch in Deutschland.
Das Ziel der Regierung bezüglich Altersvorsorge ist klar: Sie möchte die Bürger in den unattraktiven Anlageformen drängen, wie der Fliesenleger-Riester. Alles andere stinkt nach Bereicherung.
Sie nehmen vielleicht die Betrügereien hin - ich nicht. Steuerhinterziehung ist eine Form des gewaltlosen Widerstandes. Steuerhinterziehung ist außerdem illegal. Die Engländer würden auch sagen, dass Mahatma Gandhi illegale Handlungen vornahm, die ihnen im Endeffekt ihre Kolonie gekostet haben. Ein Konto im Ausland zu haben ist nicht illegal. Sie können dort gar keine Spekulationsgewinne haben, weil sie dort gar nicht erfasst werden. Das nächste Mal, dass Sie in Amsterdam sind und im Coffee-Shop einen Joint rauchen, können Sie ja die Polizei rufen, wegen ihrer illegaler Handlung nach deutschem Recht.
Die speziellen niedrig verzinsten Anleihen sind tatsächlich das niedrig verzinst. Deshalb lohnen sie sich überhaupt nicht und es ist ärgerlich sie überhaupt zu erwähnen. Im Artikel ist auch falsch, dass die Kursgewinne steuerfrei bleiben sollen. Kursgewinne gibt es sowohl bei Anleihen wie bei Aktien jetzt nach einem Jahr Spekulationsfrist steuerfrei, künftig sollen sie besteuert werden. Ein kleines Schlupfloch bieten fiktive Quellensteuern. Das sind Steuern, die Sie anrechnen können, aber nicht bezahlt haben, eben weil sie fiktiv sind. Damit werden arme Länder wie Argentinien unterstützt. Nach der Umschuldung hat die Provinz Buenos Aires erst einmal Geld und eine erneute Zahlungsunfähigkeit ist unwahrscheinlich. Die Anleihe rentiert zu fast 9% und darauf können Sie sogar 20% fiktive Quellensteuer anrechnen.
Die Anleihe in Euro hat meiner Meinung nach im Moment das beste Preis/Leistungsverhältnis.
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