Journalismus Die Beute wehrt sich

Günther Jauch und seine Frau prozessieren gegen die »Bunte«. Der Abdruck von Paparazzi-Fotos könnte in Deutschland bald sehr viel teurer werden.

Ein Loch in der Mauer! Damit hatte das Brautpaar nicht gerechnet. Der Paparazzo legte an. Klack. Klack. Klack. Auf seinen Fotos ist Dorothea Sihler am Tag ihrer Hochzeit mit Günther Jauch zu sehen. Sie tritt gerade aus dem Standesamt, das von einer Mauer umschlossen ist und auf dem Potsdamer Pfingstberg liegt.

Klack. Klack. Klack. Dabei hatte das Paar alles getan, um seine Ruhe zu haben. Es hatte Sicherheitsdienste angeheuert, die Autos gewechselt und sogar ein Gericht angerufen, das vor der Hochzeit feststellte, die Trauung sei eine Privatsache. Trotzdem veröffentlichte die Bunte das Bild und muss nun mit einer Klage von Jauchs Ehefrau rechnen.

Daran erscheint zunächst nichts außergewöhnlich. Die Klageschriften der Jauchs addieren sich in der Kanzlei ihres Anwalts Christian Schertz bereits auf 1,50 Meter. Aber die jüngste ist anders. Sie ist brisant, weil das Ehepaar einen Musterprozess führen will, in dem Dorothea Sihler nicht nur Schmerzensgeld verlangt, sondern auch den Marktwert der Bilder. Marcus Herrmann aus der Münchner Kanzlei Schweitzer, der die Bunte in dieser Sache vertritt, sagt, es gehe »um eine Forderung von 300.000 Euro« und damit um das Zehnfache dessen, was Boulevard-Opfer sonst so zugesprochen bekommen. Hätte das Erfolg, könnte es das Kräfteverhältnis zwischen zwei Grundrechten, der Pressefreiheit und dem Recht auf Privatleben, verändern. Zugunsten der Privatsphäre.

Theoretisch ist längst klargestellt: Auch Promis haben ein Recht, sich von Medien unbeobachtet in der Öffentlichkeit zu bewegen. Doch die Praxis sieht anders aus: Nicht nur Jauch, auch das Entführungsopfer Natascha Kampusch klagt über Journalisten, die ihr »überall auflauern«.

»Der systematische Rechtsbruch lohnt sich in Deutschland«, sagt der Anwalt

Gleichzeitig schwillt eine Debatte unter Medienrechtlern an, die das nicht mehr hinnehmen wollen. Erst kürzlich diskutierten Experten auf dem Deutschen Juristentag über Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe nach amerikanischem Vorbild, so genannten »Strafschadensersatz«. Und in Irland schickt Justizminister Michael McDowell eines der schärfsten Mediengesetze auf den Weg. Journalisten bezeichnen das Werk als »Hölle« und warnen vor dem Ende des Boulevardjournalismus. Denn Eingriffe in die Privatsphäre von Promis sollen nur noch zulässig sein, wenn diese von »öffentlichem Interesse« sind – sonst werden Millionenentschädigungen fällig. Irland ist damit das erste Land, das ein spektakuläres Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg aus dem Jahr 2004 umsetzt. Bekannt geworden ist es als Caroline-Urteil, weil die Prinzessin aus Monaco erfolgreich geklagt hatte, in Deutschland keinen ausreichenden Rechtsschutz vor Paparazzi zu bekommen. »Der systematische Rechtsbruch lohnt sich in Deutschland. Unerlaubte Fotos steigern die Auflage und bringen mehr Geld ein, als ein Verlag später an Schmerzensgeld zahlen muss«, bestätigt Jauch-Anwalt Schertz. Tatsächlich sind die Entschädigungsbeträge für die Verlage kalkulierbar: 30.000 Euro erstritt Minu Barati, Joschka Fischers Ehefrau, weil sie beim Grillen auf Mallorca gezeigt wurde. 40.000 Euro bekamen der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Gattin Fiona Swarowski, weil Bild sie beim Schmusen zeigte.

Abschreckend wirken solche Strafen nicht, wie gerade wieder der Fall der Natascha Kampusch zeigt. Obwohl sie nur deshalb in die globale Arena kam, weil ihr Peiniger besonders grausam handelte, ist es ihr de facto unmöglich geworden, den Boulevard, aber auch Qualitätsblätter in die Schranken des Persönlichkeitsschutzes zu verweisen. Eine vor kurzem erschienene stern- Geschichte ist dafür exemplarisch, weil sie zeigt, wie das Geschäft mit dem medialen Hausfriedensbruch heute funktioniert und welche Folgen es hat. In einer Vorabmeldung titelte das Blatt: »Sado-Maso-Rituale mit Natascha?«, und mutmaßte, wie Kampusch misshandelt worden sein soll. Der Text verletzte nicht nur ihren höchstpersönlichen Lebensbereich, er war nach bisherigen Erkenntnissen auch noch falsch. Statt seriöser Quellen für die »Sado-Maso-Story« gab es im stern Spekulationen (»vermutlich«, »niemand vermag zu sagen, wann und wie oft…«). Verbreitet wurde außerdem, die Mutter der Entführten und ein Geschäftspartner des Entführers stünden im Visier der Polizei. »All das ist frei erfunden«, versichern demgegenüber Gerhard Lang, der Sprecher des Wiener Bundeskriminalamtes, und Natascha Kampuschs Anwalt Gerald Ganzger. Doch diese Dementis kamen im stern - Bericht nicht vor.

Schon vor dem Erscheinen der gedruckten Ausgabe hatte der stern außerdem das globale Zitierkarussell in Gang gesetzt. Er stellte nicht nur eine zugespitzte Meldung ins Internet, sondern gab sie in leicht abgewandelter Form auch an die Nachrichtenagentur dpa. Weil Kampusch an diesem Punkt nicht binnen Stunden eine einstweilige Verfügung erwirkte und damit eine Verbreitung der Spekulationen unterband, konnten Hunderte internationale Online-Dienste den stern zitieren. Manche Medien spitzten die Falschmeldungen erneut zu, einige machten die Gerüchte zu Tatsachen, und wieder andere distanzierten sich scheinheilig.

Die Folgen einer solchen Nachrichtenwelle können verheerend sein – auch für Unbeteiligte. Wer heute etwa den Namen des nach Polizeiangaben völlig unschuldigen Geschäftsfreundes des Entführers im Internet bei Google eingibt, findet Hunderte Artikel, die ihn mit Foto als möglichen Mittäter präsentieren.

Zu den Lehren aus dem Fall Kampusch gehört, dass der Versuch gescheitert ist, im Rahmen der geltenden Gesetze das Interesse der Medien an dem Entführungsopfer zu bedienen und gleichzeitig dessen Privatleben zu schützen. Weil die 18-Jährige, wie es ihr Sprecher ausdrückte, »wie von Heuschreckenschwärmen belagert wurde«, traten ihre Betreuer die Flucht nach vorn an und verkauften ausführliche Interviews – auch um böse Gerüchte zu zerstreuen und den Schwarzmarkt der Paparazzi zu verderben. Tatsächlich entwickelte sich eine neue Dynamik: Der Auslandschef des sterns, Hans-Hermann Klare, sagt zum Beispiel, Kampusch sei aufgrund der Interviews zur »relativen Person der Zeitgeschichte« geworden, Paparazzi-Fotos von ihr zu verwenden sei »legitim«.

Doch wie kann man sich dagegen schützen? »Mit Millionenklagen nach US-amerikanischem Vorbild!«, fordert etwa der Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz, der Caroline von Hannover in Straßburg vertrat. Es könne doch nicht so sein, dass Geschädigte erst hinterher ihre Rechte einklagten. Die Medien müssten schon vorher »abgeschreckt werden«. Tatsächlich ist die Pressefreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention kein absolut geschütztes Gut, sondern sie sieht eine Einschränkung »zum Schutz der Rechte anderer« vor, wenn dies »in einer demokratischen Gesellschaft notwendig« ist. Doch wann ist das der Fall? Ein Großmanager, der seine Leute feuert, so stellte Straßburg kürzlich fest, könne sich nicht dagegen wehren, dass sein Gehalt veröffentlicht wird. Und wenn EU-Kommissar Günter Verheugen jetzt im Verdacht steht, seine Mitarbeiterin auch aus sehr privaten Gründen zur Kabinettschefin befördert zu haben – aber jede Liaison mit ihr abstreitet –, dann ist es durchaus von öffentlichem Interesse, ob er mit ihr Händchen hält. Ein Foto, das ihn dabei auf der Straße zeigt, verstärkt den Eindruck, es handle sich um Günstlingswirtschaft. Die Redaktion des Focus hat das öffentliche Interesse gegen die Privatsphäre des EU-Kommissars abgewogen – und das Foto gedruckt. Es ist immer eine Frage der Einschätzung, und genau hier haken die Kritiker der Millionenklagen ein und raten zur Umsicht. Der Bonner Medienanwalt Gernot Lehr – auch er vertritt immer wieder Politiker gegenüber Medien – warnt vor einer »Katastrophe für die Pressefreiheit«. Journalisten hätten »die Schere im Kopf«, wenn ihnen sechs- bis siebenstellige Beträge drohten, sagt Lehr. Betroffene wie Kampusch und Jauch könnten sich »schon heute mit Unterlassungsansprüchen, Gegendarstellungen und Entschädigungsansprüchen wehren«.

Ein Besuch in der Anwaltskanzlei von Jauch-Anwalt Christian Schertz am Kurfürstendamm bestätigt, dass man sich im Nachhinein durchaus wehren kann – obwohl eine gewisse Hilflosigkeit bleibt. Im 80 Quadratmeter großen Zentralraum der Kanzlei stapeln sich die Urteile und Akten vier Meter hoch bis an die Decke. Wahllos zählt Schertz auf: »Burda, Bauer, Springer, Klambt…« Es sind die großen deutschen Verlage, die er im Namen seiner Mandanten verklagt. Er wehrt sich für die Grünen-Politiker Joschka Fischer und Claudia Roth, für die Manager Thomas Middelhoff und Detlef Schrempp, für die Schauspielerin Sibel Kekili und diverse Moderatoren. Doch weil es bisweilen mehr als ein Jahr dauert, bis ein Prozess entschieden ist, führt Schertz manchmal 20 oder 30 Verfahren gleichzeitig für einen Prominenten. Oder anders gesagt: Bevor jeder Redaktion klar ist, dass jemand sich erfolgreich wehrt, können leicht ein paar Jahre vergehen.

Schertz weiß natürlich, dass viele Prominente ihr Privatleben benutzen, um sich ins Gespräch zu bringen. Der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann half einem Journalisten mit langen Gesprächen und Privatfotos bei der Abfassung einer Biografie, während der CDU-Politiker Friedbert Pflüger hoffte, mit der Schwangerschaft seiner Freundin seine Chancen im Berliner Landeswahlkampf zu erhöhen. »Das eigene mediale Verhalten bestimmt den Schutz der Privatsphäre, den Medien respektieren müssen«, sagt Schertz.

»Die haben Bilder von jedem Urlaubstag«, sagt die Prominente

Es gibt einen Weg zurück, aber er ist steinig. Das muss beispielsweise Franziska van Almsick erleben. 50 Klagen hat sie allein im vergangenen Jahr eingereicht, um die Paparazzi loszuwerden. Das Interesse an ihr ging nach den Olympischen Spielen 1992 in Barcelona los, sagt sie. Die damals noch junge van Almsick sagte den Reportern, was sie dachte. Und so kam es auch zu dieser spontanen öffentlichen Liebeserklärung an ihren damaligen Freund – vor einem Millionenpublikum im Fernsehen. »Es ging einzig um meine Emotionen in diesem Moment«, sie habe sich »keine Gedanken darüber gemacht, was das für Folgen haben würde«, sagt sie. Erst später spürte sie den Preis: »Ich habe keine Nische mehr, in die ich mich zurückziehen kann.« Für einen »Abschuss« im Bikini oder mit ihrem neuen Freund reisen ihr die Fotografen derzeit in jeden Urlaub nach. Hinterher sehe sie dann immer die Bilder in der Presse: »Du denkst: Oh Gott, die haben Bilder von jedem Tag aus deinem Urlaub.«

Sind die Prominenten am Ende also doch selber schuld? Wer über Privates redet, dem kann man die Auseinandersetzung mit den Medien nicht ersparen. Aber diese würden sich »immer tiefer in die Intimsphäre eingraben«, sagt Schertz, und dabei zunehmend »verrohen«. Wenn etwa Karl-Heinz Grasser von seiner Frau in Capri eingeölt wird und sie dabei den Kopf an seinen Bauch legt, dann begnügt sich Bild eben nicht mehr mit diesem Foto, sondern das Blatt verpixelt des Politikers Unterleib und spekuliert, ob der Minister vielleicht gerade ein »Verwöhnprogramm« genieße.

Oder wie lässt sich die Verfolgung von Jauch erklären, der doch sein Privatleben bewusst für sich behalten wollte? Für das umstrittene Hochzeitsfoto gebe es eine gute Erklärung, sagt der Anwalt der Bunten . Die »Aufnahme dokumentiert angesichts der Prominenz von Herrn Jauch ein zeitgeschichtliches Ereignis, sodass deren Veröffentlichung nicht einwilligungspflichtig ist«. Da ist er wieder, der Kern des Konflikts. Die Pressefreiheit steht gegen den Persönlichkeitsschutz, und es ist nun an den Richtern, zu entscheiden, ob die deutsche Justiz die Entschädigung für Prominente vervielfachen möchte.

Derweil muss sich Jauch bereits mit dem nächsten »Abschuss« beschäftigen. Ein Paparazzo hat ihn im Urlaub erwischt – und seine Anwaltsakte ist wieder um ein paar Zentimeter gewachsen.

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Leser-Kommentare
  1. Dass Herr Jauch als "Bildschirmschoner und -belagerer" so gar keinen Einblick in sein Privatleben geben will, ist eigentlich unerhört.

    Leider gehört es zwar auch zu den peinlichen Tatsachen, dass "Fräuleins" und "Junggesellen", so sie denn eine gewisse Fernsehpopularität erreicht haben, offenbar gut daran tun, das Privatleben völlig zu tabuisieren, damit die Einschaltquoten nicht etwa sinken, weil heiratswillige Phantasten enttäuscht abschalten, doch es wäre ja mal eine mutige Entscheidung von Herrn Jauch gewesen, gegen diese ungeschriebenen Gesetze zu verstossen.

    Stattdessen treibt ihn offenbar der Neid um, dass eine Sandra Maischberger viele Jahre lang ihre Ehe sogar absolut verheimlichen konnte.

    Parallelen zu Lady Diana's Schicksal zu ziehen ist im Fall Jauch absolut hirnrissig. Dagegen dürften die monegassischen Frauenschicksale schon eher ins Feld geführt werden. Aber hat Jauch denn bisher überhaupt schon einmal Zugeständnisse machen müssen?

  2. selten so gelacht. Herr Jauch hat auch keine Probleme, die Werbemillionen einzustecken, die ihm aus der nun kostenlosen Kampagne zufließen werden.

    Herr Jauch ist keine Beute, schon gar kein Opfer. Herr Jauch ist Nutznießer.

    korfstroem

  3. Merkt einer, daß es hier wieder um eine Unterschichtdebatte geht?

    Unterschicht, das ist für mich nämlich keine Frage des Geldbeutels. Unterschicht ist ein Mangel geistig-seelischer Potenz, es ist die Zielgruppe dessen, was Harald Schmidt treffend als "Unterschichtfernsehen" bezeichnet hat. Ich mache mal einen frechen Definitionsversuch: Unterschicht ist, was mit seiner Freizeit nichts Sinnvolles anzufangen weiß. Das kann auch ein Millionär sein.

    Die so definierte Unterschicht ist keine verschwindende Minderheit, sondern stellt wohl die Mehrheit in der Bevölkerung. Sie lebt nicht per Definitionem in Harz IV, im Gegenteil: klassischerweise hat sie sehr wohl Arbeit, hübsch geregelte 38,5 Stunden, die peinlich genau eingehalten werden (unbezahlte Überstunden sind Sache der "Privilegierten").

    Alle echten Demokratien leiden, weil die Unterschicht in disem Sinne eine MEHRHEIT darstellt, unter Verprimitivungstendenzen -- und zwar, seit zwei Phänomene aufeinandertreffen: die Möglichkeit, in großem Umfang "Unterhaltung" zu konsumieren (insb. seit Einführung des Fernsehens ist Bildzeitunglesen - immerhin: Lesen! - ja schon ein Ausdruck gehobenen Niveaus) und die Gelegenheit dazu, nämlich hinreichend Freizeit (nicht nur durch die drastischen Arbeitszeitverkürzungen seit Mitte des letzten Jahrhunderts, sondern auch durch die verkürzte Lebensarbeitszeit bei gestiegener Lebenserwartung).

    Der Papparazzi (oder wie buchstabiert man das?) ist ein Diener eben dieser Unterschicht, nicht mehr und nicht weniger. Der Boulevardjournalismus hat mit Pressefreiheit nur am Rande zu tun, nämlich insoweit, als er Inhalte - notwenigerweise an das geistige Niveau der Adressaten angepaßt, also vergröbert - an die Massen bringt. Das ist aber nicht der eigentliche Zweck dieses Journalismus - der lautet vielmehr: Unterhaltung, egal um welchen Preis. In 99 von 100 Fällen ist das aufklärerische Interesse am Privatleben eines Prominenten pure Heuchelei, es geht um Voyeurismus und damit hat es sich.

    Diesen Voyuerismus zu ächten wäre ein Kulturleistung, und in diesem Sinne hat jeder, der es versucht, meine Sympathie. Nur nachhaltig funktionieren wird es nicht, denn er ist ja eben eine Frucht der Massendemokratie und wird daher erst verschwinden, wenn die Nachfrage verschwindet oder jedenfalls massiv zurückgeht.

    Und da liegt der Hase im Pfeffer. Der Verprimitivung entgeht eine Gesellschaft nur, wenn ihre BEVÖLKERUNGSDURCHSCHNITT sich geistig-kulturell weiterentwickelt. Wenn es gelingt, die Unterschicht auszudünnen, ihr Niveau anzuheben. Das war der Traum der Gründer der Sozialdemokratie: nicht Wohlstand an die (geistig!) Unterprivilegierten zu transferieren, sondern die Bildung in die Arbeiterhaushalte zu tragen. Bildung aber nicht nur im Sinne von Fach- oder Schulwissen, sondern vor allem von Herrschaftswissen: die Fähigkeit, mitzureden, Verantwortung zu übernehmen und einzufordern, selbst zu denken (statt nur gelenkt zu werden).

    Leider haben die Mittel- und Oberschichten, die nach wie vor die Richtlinien aller Politik unter sich ausmachen, genau davor Angst. Sie wollen kein Aufsteiger. Der Proll soll in Gottes Namen sein Auto, seine Urlaubsreise, seinen LCD-Fernseher haben, aber bitte nicht mitreden wollen. Gelänge es, das Niveau von immer mehr Menschen entsprechend anzuheben, dann wären sie selbst nur noch Durchschnitt und damit viel ersetzbarer als heute. Jedenfalls aber nichts Besseres mehr.

  4. Vorweg - mich interessieren weder ein (privater) Herr Jauch noch sonstwelche sogenannte selbsternannte "Prominente" (wahlweise auch als "VIP" hofiert).

    Ich empfinde das Ganze als pure Heuchelei - die Mehrheit derjenigen, die sich jetzt als Opfer empfindet, hat augenzwinkernd oder ganz bewußt das Medieninteresse an sich geschürt, der Karriere willen. Wenn man dann oben ist, wird das "Medien"-Interesse dann plötzlich lästig und man wird es nicht mehr los... So wie der Zauberlehrling.

    Ähnlich verhält es sich mit Politikern oder Unternehmensvorständen - wer mit seinen Entscheidungen Einfluß auf das Leben vieler Leute nimmt (i.d.R. es beeinträchtigt), muß halt mit einem gesteigerten Interesse der davon Betroffenen leben.

    Abgesehen davon, warum verkauft sich so etwas? Jahrzehntelange Gehirnwäsche durch Bild, Bunte & Co, das Fernsehen usw., immer seichtere und hirnlosere Formate zur besten Sendezeit, Verdrängung anspruchsvollerer Sendungen, immer weniger bezahlbare "Hoch"-Kultur, sterbende Bibliotheken... haben halt ihre Spuren hinterlassen.

    Ich bin allerdings davon überzeugt, dass eine derart kulturell geprägte Mehrheit es denen oben einfacher macht, nichts an den Verhältnissen ändern zu müssen.

  5. der glaubhaft macht, dass sein privatleben mit seiner überhaupt nicht verknüpft werden soll. er hält doch konsequent jede nachricht/neuigkeit o.ä. über sich zurück.

    "geld in seine taschen fließt"? da haben Sie etwas ganz falsch verstanden - geld bekommt er als angestellter von seinem arbeitgeber RTL, das Geld das Sie meinen, bekommen sender und werbetreibende.

  6. Warum sollen sogenannte Prominente Freiwild fuer die Presse sein!

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