Flugverkehr Alles unter Kontrolle

Vom 6. November an gelten im Luftverkehr strenge Handgepäck-Vorschriften.

Knapp drei Monate nach den vereitelten Anschlägen von London tritt am 6. November eine EU-weit gültige Vorschrift in Kraft, die den Transport von Getränken und anderen Flüssigkeiten in der Kabine zwar nicht ganz verbietet, aber streng limitiert. Die Europäische Union will so verhindern, dass Terroristen Flugzeuge durch Flüssigsprengstoff im Handgepäck explodieren lassen. Mit der Verschärfung der Luftsicherheitsverordnung passt sich Brüssel weitgehend den bereits im August von den USA und Großbritannien eingeführten Beschränkungen beim Handgepäck an.

Die neuen Sicherheitsvorkehrungen gegen Terroranschläge mit Flüssigsprengstoff schränken die Freiheiten der Passagiere beim Packen ihrer Taschen spürbar ein: Getränke und Flüssigkeiten aller Art wie Gels, Shampoos, Kosmetika, Deodorants, Parfüm oder auch Zahnpasta darf man nur noch in kleiner Dosis von höchstens 100 Milliliter mitnehmen. Denn laut einem internen EU-Papier reichen diese Portionen mit der Begrenzung auf insgesamt rund 500 Milliliter nicht aus, um eine zerstörerische Explosion auszulösen.

Mehr passt in den durchsichtigen Plastikbeutel nicht hinein, in dem alle Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck verstaut sein müssen. Der Beutel darf höchstens einen Liter Volumen haben, muss wieder verschließbar sein und wird bei der Kontrolle des Handgepäcks separat durchleuchtet. Genormte Tüten wird es rechtzeitig an allen Flughäfen geben. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Babynahrung (allerdings nur, wenn Kleinkinder mitfliegen), Säfte für Diabetiker sowie Medikamente, die unterwegs benötigt werden. Der Arzneibedarf ist auf Nachfrage durch Vorlage eines Rezepts nachzuweisen. Während die von zu Hause mitgebrachte Limonadenflasche, die mehr als 100 Milliliter enthält, auf dem Index steht, ist der zollfreie Whisky aus dem Duty-free-Shop weiterhin erlaubt: Was hinter den Sicherheitskontrollen im Flughafen gekauft wurde, auch Parfüms und nichtalkoholische Getränke, darf in gekennzeichneten und versiegelten Einkaufstüten mit an Bord. Allerdings verfällt diese Erlaubnis, sobald man steuerfrei gekaufte Spirituosen beispielsweise auf dem Rückflug ein zweites Mal im Handgepäck mitnehmen will. Über alle weiteren Einzelheiten informiert die EU-Kommission Passagiere auf mehrsprachigen Plakaten, die in den Flughäfen aushängen.

Eine »Entscheidung mit Augenmaß« nennt Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck. »Die Gesetzgebung ist ein Balanceakt zwischen dem Bedürfnis unserer Kunden, so angenehm wie möglich zu reisen, und der höchstmöglichen Sicherheit.« Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge sind im Übrigen nicht Sache von Airlines oder Flughäfen, sondern hoheitliche Aufgabe des Staates. An deutschen Flughäfen setzt die Bundespolizei deutsches und europäisches Recht in die Tat um, auch bei der Durchleuchtung von Handgepäck und Passagieren. Die Kontrolleure an den Röntgengeräten gehören in der Regel privaten Sicherheitsdiensten an, die von den Behörden beauftragt wurden. »Das hat auch Kostengründe«, sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. »Es ist nicht Aufgabe der Bundespolizei, nach Nagelfeilen zu suchen.«

Elektronische Geräte wie Laptops darf man auch nach der Verschärfung der Handgepäck-Richtlinien künftig mit in die Kabine nehmen. Sie müssen bei der Kontrolle grundsätzlich ausgepackt und auf Verlangen eingeschaltet werden. Ausnahmeregelungen gelten ebenso für Musikinstrumente und Fotoausrüstungen, weil sie im aufgegebenen Gepäck durch die zuweilen recht raue Behandlung Schaden nehmen können. Sonstiges sperriges Gepäck, das zum Ungemach vieler Mitreisender bislang häufig in die Kabine gewuchtet wurde, wird jedoch ab April von den Kontrolleuren zurückgewiesen.

Dann tritt auch die neue EU-Richtlinie in Kraft, die das Ausmaß des Handgepäcks begrenzt. Was Fluggesellschaften bislang eher unverbindlich empfahlen, bekommt Gesetzescharakter. Wer Taschen oder Koffer mitnehmen will, die das Volumen von 55 mal 40 mal 20 Zentimeter überschreiten, muss sie künftig einchecken.

Was Geschäftsreisende, die selbst großkalibrige Taschen ungern aufgeben, von dieser neuen Regel halten, wird sich erst in einem halben Jahr zeigen. Fluggesellschaften und Flughäfen haben seit der neuen Terrorgefahr durch Flüssigsprengstoffe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Passagiere Einschränkungen ihrer Freiheiten klaglos hinnehmen.

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