Kunstfehler Der Wert seines Lebens
Axel Fincke kam vor 13 Jahren mit einer Gehirnblutung ins Krankenhaus. Seit der Operation ist er ein Pflegefall. Sein Anwalt hat ausgerechnet, dass er einen Schaden von fast sechs Millionen Euro erlitten hat. Trägt sein Chirurg die Schuld, weil er ihn Stunden warten ließ?
Wie viele Beine wohl ein Mensch hat? Zwei, drei, vier? Und wie war das noch mal? Tische und Stühle fallen um mit zwei Beinen, auf dreien bleiben sie stehen. Drei also, klingt logisch. Weiter. Hab ich Kinder? Eins, zwei, drei, zehn?
Axel Finckes Gehirn übt Denken, Erinnern. Ziemlich erstaunlich, was es noch alles kann, obwohl ihm ganze Teile herausgeschnitten wurden. Er liegt im Klinikum Großhadern in München, Neurochirurgie. Es ist das Jahr 1993, Winter, aber die Jahreszeiten werden noch für längere Zeit keine Rolle für ihn spielen. Fincke ist aus dem Koma erwacht. Er kann nicht sprechen, sich nicht bewegen, bloß einen Meter weit gucken, also baut er sich die Welt aus seinen eigenen Gedanken wieder zusammen. Wie eine Heimwerkerarbeit, die auf den ersten Blick gut aussieht, bei der aber ein paar Dinge nicht so ganz stimmen. Seine Welt ist von Dreibeinigen bevölkert.
Ein Mensch, der gerade aus dem Koma erwacht ist, hat seine eigene Logik, so wie ein Jurist seine eigene Logik hat. Beide verfolgen ihre Ziele mit Tunnelblick: Der Patient will nichts als überleben, der Jurist nichts als seinen Fall gewinnen, das Beste für seinen Mandanten herausholen. Den Patienten darf nicht interessieren, was seine Angehörigen empfinden, dass die Situation auch für sie schmerzhaft ist; jeder Gedanke daran würde ihm zu viel Energie rauben. Der Jurist darf nicht in Kategorien wie Mitleid oder Moral denken, er schaut bloß: Was steht im Gesetz? Was lässt sich beweisen? (Wobei es in diesem Fall noch ein bisschen komplizierter ist.) Axel Fincke hat nur zwei Monate im Koma gelegen, aber bis er das Universum seiner Krankheit verlassen konnte, hat es Jahre gedauert. Als er wieder anderes wahrnehmen konnte als sein eigenes Leiden, musste er sich, sehr langsam, auch jener Welt annähern, die er zuvor sehr gut gekannt hatte: dem Reich der Anwälte, Richter, Staatsanwälte, das sogar einem wie ihm, der früher selbst mal Rechtsanwalt war, manchmal absurder scheinen muss als eine Welt voller Dreibeiniger. Warum bloß dauert der Kampf um Gerechtigkeit nun schon bald anderthalb Jahrzehnte?
Vielleicht will der Operateur, eine Kapazität, bloß seine Ehre retten
Der Kunstfehlerprozess Fincke gegen den Freistaat Bayern als Träger des Klinikums Großhadern und gegen Professor R. als behandelnden Arzt hat inzwischen mehrere Richter und Anwälte, vor allem aber unzählige Gutachter verschlissen. Wie Finckes Anwalt Wolfgang Putz sagt, handelt es sich um »einen der Monster-Altfälle des Medizinrechts« in Deutschland, der symptomatisch ist für die extrem lange Prozessdauer bei großen Schäden. Eine juristisch wie medizinisch komplizierte Geschichte, hinter der sich eine menschliche Tragödie verbirgt. Eine Zahl soll ihre Tragweite ausdrücken: 5.954.406,07. Wolfgang Putz hat das ausgerechnet, in Euro und Cent: Schmerzensgeld plus geschätzten Verdienstausfall plus sonstige materielle Schäden plus Zinsen.
Vielleicht liegt es an der hohen Summe, dass die Gegenseite mit allen, auch äußerst ungewöhnlichen und unanständigen, Methoden kämpft. Vielleicht will der Operateur, ein inzwischen emeritierter Professor, eine Kapazität auf seinem Gebiet, ehrenwertes und langjähriges Mitglied einer wichtigen Fachgesellschaft von Neurochirurgen, bloß seine Ehre retten. Es geht um sein Leben, um all das, was er beruflich erreicht hat. Das ist der Grund, warum sein Name in dieser Geschichte bloß ein Buchstabe ist. Das Verfahren läuft ja noch immer.
Fremden Besuch zu empfangen ist für Axel Fincke eine Mutprobe. Erste Kontaktaufnahme per E-Mail, am Telefon ist er schwer zu verstehen, er spricht noch immer schlecht. Wir verabreden uns für Montagmorgen um halb acht. Eine Erdgeschosswohnung in München-Giesing, drei Zimmer, seltsam unbewohnt. An den Wänden Kalender mit Fotos von Segelyachten, Kinderbilder, eine gerahmte Urkunde »Master of Laws, Carl-Axel Fincke« der George Washington University, im Flurregal Juristen-Bibeln: Deutsche Gesetze, HGB, BGB.
Im Schlafzimmer sitzt ein Mann im Rollstuhl, halb bekleidet: groß, graue Haare, mit einer für seine 49 Jahre ungewöhnlich hellen, glatten Haut. Das linke Auge ist zugenäht, das rechte wandert ständig hoch und runter. Sein Gesicht ist schief, auf der linken Seite gleiten die Züge nach unten, rechts nach oben, was ihm einen vorwitzigen Ausdruck verleiht.
Ein Teil des Morgenprogramms ist schon absolviert. Eine Liste der Erniedrigungen, denkt der Gesunde, Alltag, sagt der Kranke: Urinal setzen, Po eincremen, Windel anziehen. Gerade ist ein Pfleger dabei, Finckes Haare mit einer Tinktur zu behandeln, wegen eines Ekzems an der Kopfhaut, das gebe es oft bei Hirnkranken, weiß der Pfleger. Wobei er den Zusammenhang zwischen Hirnerkrankung und Ekzem seltsam finde, er habe selbst so ein Ekzem, vielleicht müsse er ja auch mal zum Neurologen. »Na ja, das würde bei Ihnen einiges erklären«, sagt Fincke. Die Stimme ein Krächzen, die Worte abgehackt und schwammig artikuliert, aber wenn man sich ein bisschen hineinhorcht wie in eine länger nicht gehörte Fremdsprache, versteht man ihn gut. Seine Intelligenz, seinen Witz hat er nicht verloren. Eine Freundin sagt, sein Humor sei bloß ein bisschen schwärzer als früher. Sie kennt ihn lange, sie war seine Jugendliebe, noch heute ist sie oft zu Besuch. Es klingt zynisch, aber es könnte ihm schlechter gehen. Sie hätten, zum Beispiel, damals die Maschinen abstellen können, wie R. vorgeschlagen hatte.
In der Küche beim Frühstück, Kaffee, Grapefruit, sechs Becher Kaltgetränke für seine unersättlichen Nieren, um den Hals ein lila Frotteehandtuch als Lätzchen, mit einem Silberkettchen befestigt. Fincke erzählt, und dabei macht ihm nicht nur die Motorik Schwierigkeiten. Es ist lange her, dass er über seine Krankheit geredet hat.
Es ist der Morgen des 29. Oktober 1992, München, Brienner Straße, die Kanzlei von Weiss & Hasche. Carl-Axel Fincke, genannt Axel, ist gerade in die renommierte Kanzlei eingestiegen, er wohnt im schicken Bogenhausen, ist verheiratet, hat eine kleine Tochter, ein halbes Jahr alt. Eine Routinebesprechung mit einem gegnerischen Anwalt. Der Geschäftsführer einer Großbäckerei ist abgesetzt worden, man will sich außergerichtlich einigen. Mitten in der Besprechung überfallen Fincke unerträgliche Kopfschmerzen. Später erzählt man ihm, er, sonst immer professionell ruhig, sei plötzlich sehr aggressiv aufgetreten, das muss der Moment gewesen sein, als sein Hirn zu bluten anfing. Sein Nacken wird steif. Er denkt, so muss sich Migräne anfühlen, fährt nach Hause, zieht die Vorhänge zu, legt sich ins Bett. Als seine Frau kommt, die Ärztin ist und die Symptome einer Hirnblutung kennt, fährt sie ihn sofort ins Krankenhaus. Eine Computertomografie und eine Angiografie bestätigen den Verdacht.
Bisher hat er vom Vermögen gelebt – jetzt ist das Geld aufgebraucht
Kein Grund zur Panik, heißt es, es blutet nicht weiter, Fincke geht es so gut, dass er in den folgenden Tagen vom Krankenhausbett aus arbeiten kann. Trotzdem setzt der Arzt, Professor R., eine Operation an; eine weitere Blutung könnte lebensgefährlich für den Patienten sein. Die Operation ist nicht ohne Risiko. Jeden Sechsten erwischt es, erzählt Fincke seiner Frau am Abend vor dem Eingriff, nachdem er über die Risiken aufgeklärt worden ist. Über alternative Behandlungsmethoden, die noch recht neu sind, auch nicht unumstritten, und die in Großhadern nicht praktiziert werden, hat man ihm nichts gesagt.
Was nun geschieht, haben Finckes Angehörige und Rechtsanwalt Putz minutiös rekonstruiert; Finckes Frau, inzwischen von ihm geschieden, der Assistenzarzt, eine Krankenschwester sind dazu vor Gericht gehört worden, Gutachten sind eingeholt worden. Das Entscheidende: Am Morgen nach der Operation um 7.40 Uhr, der Patient ist noch immer nicht wieder zu sich gekommen, stellt R. durch eine Computertomografie starke Blutungen im Operationsgebiet fest, durch den angestiegenen Hirndruck kommt es zu einer beginnenden Einklemmung des Stammhirns. Eine Situation, in der sofort operiert werden muss, doch es dauert sechs Stunden, bis Fincke wieder in den OP geschoben wird, da sind Teile des Gehirns nicht mehr zu retten. Um die Wartezeit dreht sich der Streit. Ist sie verantwortlich für Finckes heutigen Gesundheitszustand? Oder hat er einfach Pech gehabt? Übersetzt in die Sprache der Juristen und Mediziner, heißt Pech »schicksalhafter Verlauf«.
Den Begriff »Kunstfehler« mag Putz nicht, weil Kunst nach Picasso klingt. Ein Arzt ist kein Künstler, er ist nicht unangreifbar, jedenfalls nicht für einen Patientenanwalt. Wolfgang Putz ist eine der Koryphäen im deutschen Medizinrecht, manchmal ist er zum Thema Sterbehilfe im Fernsehen zu sehen. Bei vielen seiner Fälle geht es darum, dass einer in Würde sterben will. In diesem Fall will er helfen, dass einer in Würde lebt. In Würde, das heißt: nicht im Heim bei den Alten und den Debilen. Bisher hat Axel Fincke vom Vermögen seiner Familie gelebt, seit April ist das Geld aufgebraucht, jetzt finanziert er sich von Spenden seiner alten Freunde, seines Segelclubs. Das will er nicht, er hasst Abhängigkeit, und, das sagt er nicht: Wer weiß schon, wie lange ihnen die alte Freundschaft mit ihm noch so viel wert ist.
Sein Arzt hatte vorgeschlagen, die Maschinen abzuschalten
Putz ist ein gemütlicher Typ, grauer Vollbart, auf dem Schreibtisch stapeln sich Röntgenbilder, ein großer schwarzer Mischlingshund döst in der Ecke des Büros, auf dem Bücherregal ein täuschend echtes Schädelmodell, das der Anwalt herunterholt und aufklappt und in das er seine Finger bohrt, um zu demonstrieren, was bei einer Einklemmung passiert: Das Stammhirn, zuständig für Atmung, Schlaf, Blutdruck, Herzfrequenz, wird nach unten in den Rückenmarkskanal gedrückt, es sitzt fest wie ein Stöpsel in der Badewanne. Das Badewasser, die Hirnflüssigkeit, kann nicht mehr abfließen, der Druck steigt immer weiter an.
Der Rechtsanwalt hat selbst Medizin studiert, er hat mal in der Neurochirurgie in Großhadern ein Praktikum gemacht, er kennt die Abläufe in dieser gigantischen Maschinerie: 900 Ärzte, 1400 Betten, 36 OP-Säle, »eine tolle Klinik«. Aber das OP-Programm wegen eines Notfalls umzuwerfen ist »ziemlich lästig«. Putz vermutet, R. habe Fincke »einfach hinten drangehängt«, um den Ablauf nicht zu stören. Oder hatte R. nicht erkannt, wie gefährlich die Lage seines Patienten war? Oder dachte er, der kommt sowieso nicht durch?
Aber nicht über die Verzögerung regt sich Putz wirklich auf. Fehler, die Mediziner begehen, sind für ihn alltäglich. Gar nicht alltäglich ist jedoch, was er im Mai bei einer Ortsbegehung in Großhadern erlebt hat. Der Richter, Diktiergerät in der Hand, ist noch einmal die Wege des Klinikums abgelaufen, Gänge, Fahrstühle, OP-Schleuse, er hat Minuten und Sekunden addiert. An seiner Seite: ein Tross von Anwälten, der Operateur R. und der vom Gericht bestellte Gutachter. Der Gutachter und R. machen einen vertrauten Eindruck auf Putz; sie erscheinen gemeinsam zum Termin, »zwei emeritierte Ordinarien, die sich ein Berufsleben lang kennen«.
Es ist dieser Gutachter, der kein Versäumnis R.s erkennen kann, während ein privat von Fincke beauftragter Kollege vorgerechnet hat, dass die Vorbereitung auf eine Notoperation höchstens eineinviertel, maximal knapp zwei Stunden dauern darf, die aufwändige Lagerung des Patienten in sitzender Position einberechnet. Finckes Gutachter hält das Verhalten des Operateurs für »unakzeptabel«, es widerspreche dem gebotenen »Kampf um den Patienten«. Eine von R.s Erklärungen für die Zeitverzögerung: Auf den Aufzug, der zum OP führt, habe man ja oft lange warten müssen, er sei so voll gewesen, dass man mit dem Krankenbett nicht reingekommen sei.
Die Liste der Gutachter in diesem Verfahren ist lang, und noch länger ist die Liste derjenigen, die Putz angefragt hat und die den Auftrag dankend abgelehnt haben. Einige sind dabei, die, nachdem sie schon zugesagt hatten, wieder abgesprungen sind. Für die Zurückhaltung scheint es gute Gründe zu geben. Die medizinische Fachgesellschaft, der R. angehört, hat das Gutachten des Kollegen, der maximal zwei Stunden für die OP-Vorbereitung gelten ließ, in einem Schreiben, das dem Gericht vorgelegt worden ist, wegen Formfehlern gerügt. Der Mann sei »niedergemacht, wie ein Schuljunge vorgeführt« worden, sagt Putz. Beim letzten Gerichtstermin im August, der Richter konnte zuhören, hat R. sich damit gebrüstet, dass der Ruf des Gutachters in der Fachgesellschaft ruiniert sei.
Und der nächste angekündigte Gutachter sei viel zu jung, um lange zurückliegende Vorgänge beurteilen zu können. Wenn dieser sich äußere, werde R. die Sache sofort der Fachgesellschaft vorlegen. Putz interpretiert das als Einschüchterungsversuch. Er kennt das Problem: Je kleiner das Fachgebiet, desto schwieriger ist es, einen Experten zu finden. Jeder kennt jeden. Doch dass »so offen gedroht und gemauschelt« werde wie in diesem Fall, habe er noch nicht erlebt.
Warum kämpft R. so verbissen? Zu einem Gespräch sind weder er noch sein Anwalt bereit, so lässt sich bloß vermuten: Glaubt er nicht, einen Fehler begangen zu haben, oder ist er bloß zu stolz, ihn einzugestehen? Kann da einer, der es immer gewohnt war, Autorität auszuüben, nicht damit umgehen, wenn sie angezweifelt wird? Oder geht es ums Geld? Ein lebender Spitzenverdiener, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist der größte anzunehmende Schaden im Medizinrecht, viel teurer als ein Toter. Nicht alle Mediziner sind gegen solche Fälle ausreichend versichert. Auch R. hat einen Lebensabend zu finanzieren.
Es gab diesen unseligen Moment, als R. den Angehörigen vorschlug, die Maschinen abzuschalten. Es schien unwahrscheinlich, dass Fincke noch einmal aus dem Koma aufwachen würde, und wenn ja, in welchem Zustand? Finckes Frau rief einen Kollegen von R. aus einer anderen Abteilung dazu, den sie zufällig kannte. Er drückte dem dahindösenden Patienten mit aller Kraft einen Bleistift in den Fingernagel, ein Test, um festzustellen, ob die Nerven noch Informationen ans Gehirn weiterleiten. Fincke zuckte zusammen. »Den können wir nicht sterben lassen«, sagte der Kollege.
Dass ausgerechnet R. das Abschalten ins Spiel gebracht hatte, derjenige, dem der fatale Fehler zugeschrieben wird, gibt der Sache einen seltsamen Beigeschmack. Weshalb das schnelle Interesse, den Patienten sterben zu lassen? Doch den ungeheuerlichen Vorwurf, der in der Frage steckt, anfangs von Finckes Angehörigen geäußert, wagt heute niemand mehr offen auszusprechen. Es ist ja auch keine leichte, gleichzeitig aber eine alltägliche Verantwortung, die Ärzte wie R. zu tragen haben. Manchmal haben sie keine andere Wahl, als jemanden zum Leben oder zum Sterben zu verdammen, und was besser ist, mag kaum vorauszusehen sein.
Fincke hat überlebt, und gemessen an seinem Zustand von damals, könnte man ihn heute sogar als ziemlich fit bezeichnen. Er schreibt das seinem Ehrgeiz zu, den er früher nicht nur im Beruf, sondern auch in der Freizeit auslebte, beim Segeln. Der Sportsgeist des Seglers, sagt er, habe ihm bei der Bewältigung seiner Krankheit vielleicht am meisten geholfen.
Grausam, fast ein kleiner Tod, war der Tag, an dem die Ärzte sein linkes Auge verschlossen haben, weil es nicht mehr blinzeln konnte und sich ständig Geschwüre bildeten. Er fragte sich, ob die Gedanken vor einer Hinrichtung wohl ähnlich seien: Das ist das Letzte, was ich jetzt mit diesem Auge sehe.
Er hat sich mit seinem neuen Leben arrangiert
Von seiner Frau hat er sich bald getrennt, weil er keine Zukunft für die Beziehung sah. Damals ist ihm der Gedanke, dass seine Frau von der Krankheit überfordert war, nicht gekommen, zu sehr war er mit seinem eigenen Überleben beschäftigt, als dass er sich mit den Gefühlen anderer hätte beschäftigen können. Vielleicht ist es ja auch ganz anders, und er wollte ihr ein Leben an der Seite eines Schwerstbehinderten ersparen. Er verdanke ihr sein Leben, sagt Fincke, sie hätte ja auch sagen können: »Abschalten.« Und nach anfänglichen Suizidgedanken findet er seine Existenz sogar sehr lebenswert.
Er hat schlucken gelernt und essen und trinken und sprechen und nicht zu weinen, wenn er einen Freund oder einen Fremden bitten muss, ihm auf der Toilette zu helfen. Seine Tochter, deren erste Lebensjahre er verpasste, besucht ihn regelmäßig, sie hat ein Kinderzimmer in seiner Wohnung und feiert sogar ihre Geburtstage bei ihm, er hat mit ihr die üblichen Schwierigkeiten, die Väter pubertierender Töchter kennen. Zweimal die Woche kommt die Logopädin, zweimal die Krankengymnastin, einmal der Masseur, alle zwei Wochen Krankengymnastik im Schwimmbad. Er ist noch immer Vorstandsmitglied seines Segelclubs, in dessen Vereinshaus sie eine Behindertentoilette eingebaut haben, ab und zu nehmen ihn Freunde mit aufs Boot. Er kümmert sich um den Internet-Auftritt seines Clubs, außerdem recherchiert er Segelnachrichten, die er dann an Websites verkauft. Das Tippen am Computer ist mühevoll; über seiner Tastatur liegt eine Plastikschablone, die es ihm erleichtern soll, die richtigen Buchstaben zu treffen.
Sein Name steht noch immer auf dem Briefpapier seiner alten Kanzlei, hellgrau, auf der Rückseite, zwischen all den anderen. Manchmal wird er zu Partys seiner alten Freunde eingeladen, aber er fühle sich dort zunehmend unwohl, sagt er, für diese Leute sei er einfach kein interessanter Gesprächspartner mehr. Er nimmt es ihnen nicht mal übel, er weiß ja noch, wie er selbst damals war: einer, der schnelle Autos liebte und gutes Essen, ein »harter Hund«, und es ist gar nicht sicher, ob er einen wie ihn heute sympathisch fände. Nach Bogenhausen sehnt er sich gar nicht zurück.
Fincke hat sich mit seinem neuen Leben arrangiert. Bloß dass R. nicht schuld sein will, damit kann er seinen Frieden nicht machen. Seine Chancen, den Fall glatt zu gewinnen, stehen schlecht. Denn dafür müsste das Gericht nicht nur einen einfachen, sondern einen schweren Behandlungsfehler feststellen. In der bildhaften Sprache von Anwalt Putz heißt das: Ein einfacher Fehler ist es, wenn ein Pilot am Rand der Rollbahn landet – ist nicht richtig, passiert aber den Besten. Ein grober Fehler ist es, wenn er ins Gras fährt. Das darf nicht passieren, auch nicht den Schlechtesten.
Handelt es sich bloß um einen einfachen Fehler, muss Fincke nachweisen, dass oder wie gesund er heute wäre, wenn die Revisionsoperation zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hätte. Das ist quasi unmöglich, zumal OP-Berichte der beiden Revisionsoperationen fehlen – hat sie jemand aus dem Verkehr gezogen? Beim schweren Fehler liegt die Beweislast bei R. Gerecht ist das System nicht unbedingt. Im Medizinrecht führen manche einfache Fehler zu einem Schaden, aber nicht zur Entschädigung, weil sich nichts beweisen lässt. Und für manche groben Fehler werden Entschädigungen gezahlt, obwohl es gar keinen Schaden gab. Bloß: Eine gerechtere Methode gibt es nicht.
Im August hatte das Gericht einen Mediationstermin angesetzt; der Richter hatte einen Vergleich in Höhe von 450.000 Euro vorgeschlagen. Fincke lehnte ab. Davon kann er nicht bis an sein Lebensende leben, nicht in einer eigenen Wohnung, nicht, wenn er 3500 Euro Pflegekosten im Monat hat, von denen ihm die Versicherung bloß 921 erstattet. Er hat noch einen Experten gefunden, der bereit ist, gegen den Gerichtsgutachter anzutreten. Der nächste Verhandlungstermin ist im Dezember.
Seltsam, sagt die alte Freundin von Fincke, jedes Mal, wenn sie ihn besuche, mache ihr das gute Laune. Es muss an seinem Optimismus liegen.
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(ZEIT 12/2003)
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Ein Experte gibt Rat »
Hans Peter Friedl hat als Chefarzt der Unfallchirurgie am Uniklinikum Freiburg Patienten geschädigt.
Doch vor Gericht zeigt er keine Reue »
- Datum 03.11.2006 - 02:25 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 02.11.2006 Nr. 45
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