Wissensklau Digital verplompt
Viele Musikfirmen gängeln ihre Kunden mit strikten Kontrollsystemen.
Als Sicherheitsberater Mark Russinovich enthüllte, dass der Musikkonzern Sony BMG auf der Suche nach einem besonders effektiven Kopierschutz in das Allerheiligste eines Windows-Rechners eingreift, war der Plattenfirma die weltweite Empörung sicher. Kaum zu glauben, was Russinovich herausgefunden hatte: Beim Abspielen einer Audio-CD auf dem Computer grub sich ein spezielles Programm heimlich in das Betriebssystem. Die Schnüffelsoftware verfügte über eine Funktion zum »nach Hause telefonieren«. Auf diese Weise konnten Nutzerdaten unbemerkt via Internet an den Konzern übertragen werden. Wer den Spion löschen wollte, riskierte, seinen Rechner unbrauchbar zu machen.
Mit derlei Methoden arbeiten normalerweise nur Cybergangster, weshalb der Chaos Computer Club dem Konzern »digitalen Hausfriedensbruch« vorwarf. Andere Bürgerrechtsorganisationen sowie mehrere US-Staaten verklagten ihn. Am Ende kam er mit einem blauen Auge davon. In außergerichtlichen Vergleichen erklärte sich Sony BMG bereit, die betroffenen CDs gegen Scheiben ohne Kopierschutz zu ersetzen. Der Fall liegt zwar schon ein Jahr zurück, machte aber schlagartig klar, dass die Verkäufer digitaler Musik selbst vor krassen Methoden nicht zurückschrecken, wenn es darum geht, Umsatz und Gewinn zu retten. Im vergangenen Jahr sei jede dritte Musik-CD eine illegale Kopie gewesen, beklagt der weltweite Dachverband der Branche namens IFPI.
Im Kampf gegen Raubkopien kommen Verfahren zum Einsatz, die als Digital Rights Management oder kurz DRM bezeichnet werden. Diesen technischen Kopierschutz entdeckten die großen Labels vor etwa zehn Jahren. Plötzlich standen immer mehr CDs mit digitalen Fesseln in den Regalen. Die Anbieter setzen dabei auf – bewusst eingefügte – fehlerhafte Datenblöcke. Diese sorgen dafür, dass die Musik auf einem Computer nur noch dank mitgelieferter Zusatzsoftware abgespielt werden kann; ein Brennen der CD wird rigoros verhindert. Es kann aber auch vorkommen, dass der Rechner beim Versuch, die Daten zu lesen, einfach abstürzt. Manchmal versagen sogar CD-Player ihre Dienste. Kein Wunder also, dass sich die Labels mit diesen Praktiken wenig Freunde machten. Und so rudern sie inzwischen auch wieder zurück.
Ganz anders sieht es im Vertrieb von Online-Musik aus. Nach wie vor beschneiden die großen Plattenfirmen die Rechte ihrer Kunden mit ausgefeilter Software. Die Schuld daran geben die Industriemanager den Tauschbörsen im Internet. Ihr Albtraum begann mit der Geburt von Napster Ende des vergangenen Jahrtausends. Zur Blütezeit hatte die Tauschbörse gut 60 Millionen Nutzer, die ihre Songs kostenlos tauschten. US-Gerichte verurteilten das Treiben schließlich als illegal; der Betrieb wurde eingestellt, während immer neue Tauschbörsen mit anderen Techniken aufkamen – wie zum Beispiel Morpheus, Grokster oder KaZaA. Doch auch sie gerieten ins Visier der Staatsanwälte – und wurden geschlossen. Das Ende der Entwicklung bedeutete das nicht, wie man an den Angeboten BitTorrent oder eDonkey sehen kann, die derzeit von sich reden machen.
Der US-Branchenverband RIAA geht derweil massiv gegen die Nutzer von Tauschbörsen vor und hatte bis Mitte 2006 über 18.000 Personen wegen Copyright-Verstößen im Internet verklagt – unter ihnen Teenager, Greise und versehentlich sogar einen Toten. Bei etwa 4500 Nutzern kam es inzwischen zu außergerichtlichen Vergleichen, wobei die Beschuldigten durchschnittlich je 4000 US-Dollar für die Beilegung des Rechtsstreits zahlten.
In Deutschland holte die Staatsanwaltschaft in Köln Ende Mai dieses Jahres zum größten Schlag gegen Tauschbörsen aus. Nach 130 Hausdurchsuchungen wurden gegen 3500 Nutzer von eDonkey Ermittlungen eingeleitet. Sie hatten jeweils bis zu 8000 Dateien angeboten. Nur: In den Griff bekommt die Musikindustrie den illegalen Anteil des Datenverkehrs so offensichtlich nicht. Laut der US-Marktforschungsfirma BigChampagne waren im Mai fast zehn Millionen Nutzer weltweit in Tauschbörsen zu jeder erdenklichen Zeit online. 2005 waren es erst 8,7 Millionen. Allein 1,5 Milliarden Songs sollen in den Parallelwelten des Netzes ohne Ladeschluss permanent frei verfügbar sein. Außerdem haben die Musikfirmen bislang gegen BitTorrent oder eDonkey noch keine rechtliche Handhabe gefunden. Ganz im Gegenteil: Inzwischen kooperieren die Etablierten am Markt mit den beiden Newcomern, wenn es um den Einsatz von deren Software für legale Angebote geht.
Die aber ließen lange Zeit auf sich warten. Irgendwann galt der Versuch der Musikindustrie, mit eigenen Angeboten aufzuwarten, als gescheitert. Dann überraschte Apple-Chef Steve Jobs im April 2003 mit seinem Musikladen iTunes: vergleichsweise gut bestückt, leicht zu bedienen und mit einem Einheitspreis von 99 Cent pro Song ziemlich attraktiv. Jobs war es gelungen, einige Label-Chefs in persönlichen Gesprächen davon zu überzeugen, dass nur legale Alternativen die Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen reduzieren können. Die Konzerne bestanden allerdings auf dem Einsatz digitaler Fesseln, also DRM. Apple setzt bei iTunes auf eine Eigenentwicklung mit dem freundlichen Namen FairPlay. Titel können damit auf bis zu fünf Rechnern abgespielt und auf beliebig viele iPods übertragen werden, nicht jedoch auf mobile Abspielgeräte anderer Hersteller. Findigen Hackern ist das nicht genug. Sie entwickelten Programme wie QTFairUse, die den Kopierschutz aus den Songs entfernen. Und da Apple auch das Brennen von Stücken auf CD gestattet, lassen sich über diesen Umweg sogar ganz legal weitere Kopien im freien MP3-Format erstellen.
Während Verbraucherschützer in Deutschland, Skandinavien und Frankreich die prinzipielle Koppelung der iTunes-Stücke an den iPod als unfair kritisieren, schickt sich Microsoft an, die Strategie des Konkurrenten zu kopieren. Der für den Winter geplante Player Zune soll sich nur mit Werken aus dem Online-Musikgeschäft des eigenen Anbieters MSN füttern lassen. Damit alle Songs drahtlos zwischen Zune-Geräten oder PCs ausgetauscht und maximal dreimal innerhalb von drei Tagen abgespielt werden können, plombiert Microsoft alle Stücke digital. Und das unabhängig davon, ob sie der Nutzer entweder selbst erstellt hat oder freizügigere Urheberrechtslizenzen wie die Creative Commons die Verwendung von DRM ausdrücklich untersagen. Hackerprogramme wie FairUse4WM schaffen theoretisch auch gegen Microsofts Kopierschutz Abhilfe. Ihr Einsatz ist hierzulande aber verboten.
Microsofts DRM-Software kommt schon heute in allen Online-Shops zum Zuge, die auf das Format Windows Media Audio (WMA) setzen. Dies sind in Deutschland etwa Musicload von der Deutschen Telekom, das mittlerweile wiederbelebte und jetzt legal agierende Napster, Yahoo Music oder Sony Connect. Vor allem Musicload rangelt mit iTunes um den Spitzenplatz bei den Verkäufen in Deutschland. Beide setzten im vergangenen Jahr um die 15 Millionen Songs ab. Weltweit deckt iTunes unbestritten mit bislang über 1,5 Milliarden verkaufter Songs rund 70 Prozent des Marktes ab. Insgesamt aber schaffen es die Online-Verkäufe aller Shops noch immer nicht auf einen zweistelligen Anteil am Gesamtumsatz der Musikindustrie.
Dass es auch ohne striktes Rechtemanagement geht, beweisen Abodienste wie eMusic. Die Plattform verfügt über einen Katalog mit 1,5 Millionen ungeschützten MP3-Dateien. Die meisten davon stammen von unabhängigen Labels. Monatlich laden die Nutzer, die eine Pauschale zwischen 10 und 20 US-Dollar zahlen, nach Angaben des Dienstes fünf Millionen Songs herunter. Net-Labels wie Magnatune verschenken ihre Songs sogar, empfehlen aber die Bezahlung einer »Hand voll Dollar«. Einen Großteil seines Umsatzes fährt Magnatune mit der Lizenzierung von Musik für kommerzielle Produkte wie Filme ein und schreibt damit insgesamt schwarze Zahlen.
Und auch einige Musiker glauben an den Wert von freien Downloads im Internet. So machte etwa die britische Popgruppe Arctic Monkeys auf sich aufmerksam, indem sie ihre ersten Stücke gratis ins Netz stellte. Kurz darauf eroberte sie mit einer offiziellen Single die Charts. Die Canadian Music Creators Coalition, der Künstler wie Avril Lavigne oder Sarah McLachlan angehören, wettert sogar öffentlich gegen das Anbringen »digitaler Schlösser«, mit denen das Musikhören durch die Industrie zunehmend kontrolliert werde.
Sony BMG scheint sich derweil vom Saulus zum Paulus zu wandeln. Zumindest wagte es der Konzern im Sommer, als erstes großes Label die Single eines bekannten Popstars ohne DRM bei Yahoo Music anzubieten. Der zu dem Schritt passende Titel von Jessica Simpson lautete:
A Public Affair.
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- Datum 13.11.2006 - 13:25 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 09.11.2006 Nr. 46
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