Das Deutsche Urheberrecht wird novelliert Private Kopien: Was ist erlaubt?

Kopie oder not Kopie? Darüber müssen sich die Bundestagsabgeordneten derzeit eine Meinung bilden. Die Novelle des Urheberrechts steht an. Mit ihr sollen die Rechte von Musikern, Filmschaffenden, Literaten, Journalisten und Wissenschaftlern auf der einen Seite, der Kulturindustrie in der Mitte und den Nutzern auf der anderen Seite neu geordnet werden. Notwendig ist dies, weil im Zeitalter der Digitalisierung jedes Werk ohne Qualitätsverlust kopiert werden kann und via Internet blitzschnell um die Welt geht.

Im Jahr 2003 hatte die Bundesregierung bereits eine erste Novelle beschlossen, wobei einige Fragen vertagt wurden. Die geplante zweite Novelle wurde dann wegen andauernder Kritik, Uneinigkeit im damaligen rot-grünen Regierungskabinett und wegen der vorgezogenen Bundestagswahl immer wieder verschoben. Nun soll es endlich so weit sein: Das Kabinett hat den Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebilligt. Danach wurden zwei Anhörungen im Bundestag angesetzt, von denen eine am gestrigen Mittwoch stattfand. Die andere ist auf den 20. November festgesetzt.

Verbraucherschützer kritisieren, dass die Privatkopie weitgehend untersagt wird. Praktisch ist jeder mit ihr aufgewachsen, hat Musik von der Schallplatte auf die Kassette übertragen, dann von CDs auf CD-Roms – und schließlich vom privaten Computer in alle Welt. Im Sinne der Kulturindustrie war das nie, trotzdem wurde niemand juristisch belangt. Das hat sich nun geändert. So darf Musik selbst für den privaten Gebrauch nur noch kopiert werden, wenn das Lied keinen Kopierschutz hat. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit einer Schadensersatzforderung der Plattenindustrie rechnen. Das bestätigt die zweite Novelle des Urheberrechts explizit.

Die Regierung beruft sich auf völkerrechtliche Verträge. Unter anderem hat Deutschland eine Übereinkunft der World Intellectual Property Organization aus dem Jahr 1996 ratifiziert, die zu den Vereinten Nationen gehört. Damals verpflichtete sich die Bundesregierung, »Literatur und Kunst« vor unerlaubten Kopien in der digitalen Welt zu schützen. Eine darauf aufbauende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 lässt allerdings die Möglichkeit, das Knacken von Kopierschutz zum privaten Gebrauch zu erlauben. Insofern durfte die Bundesregierung das Recht des Schöpfers an seinem »geistigen Eigentum« gegen die »Informationsfreiheit« der Bürger abwägen – und hat private Kopien weitgehend verboten.

Allerdings will die Justizministerin die tatsächliche Verfolgung begrenzen, wenn Privatleute im Internet für den Hausgebrauch raubkopieren: Firmen, die einen Zugang zum Internet bieten, sollen Kundendaten nur herausgeben, wenn es einen Verdacht auf gewerbliche Urheberrechtsverletzungen gibt. Bagatellverstöße werden nicht verfolgt. Ob einer vorliegt, darüber soll ein Richter auf zivilrechtlichem Wege, also nach Akteneinsicht und in der Regel ohne mündliche Verhandlung, entscheiden. So sieht es der Referentenentwurf für ein weiteres Gesetz vor, das »Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums«. Er wird in der Regierung noch debattiert. goh

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