Hartz IV Sind 345 Euro genug?
Nächste Woche entscheidet das Bundessozialgericht, ob es das Arbeitslosengeld II für verfassungsgemäß hält. Bundesverwaltungsrichter Uwe-Dietmar Berlit erläutert die juristischen Bedenken gegen Hartz IV
DIE ZEIT: Machen die Gerichte jetzt die Hartz-Reformen rückgängig?
Uwe-Dietmar Berlit: Nein. Gerichte sind weder berufen noch legitimiert, Gesetze rückgängig zu machen – wenn diese verfassungskonform sind.
ZEIT: Also gut: Sind die Arbeitsmarktgesetze verfassungsgemäß?
Berlit: Zumindest in der Grundstruktur wird das Sozialgesetzbuch II, in dem das neu geschaffene Arbeitslosengeld II geregelt ist, die Sozialgerichtsbarkeit als verfassungsgemäß überstehen. Zu erwarten und nötig sind Korrekturen im Detail, verfassungskonforme Auslegungen und zahlreiche Klarstellungen.
ZEIT: Erstaunlich ist, dass immer mehr Details erklärungsbedürftig erscheinen.
Berlit: Nicht wirklich. Die Gerichte müssen die Maßstäbe klarstellen, die der Auslegung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe dienen. Wann ist eine Unterkunft angemessen? Welche Eigenanstrengungen sind dem Einzelnen bei der Arbeitssuche zumutbar? Wann ist eine Arbeitsgelegenheit, ein so genannter Ein-Euro-Job, tatsächlich zusätzlich?
ZEIT: Überrascht Sie die hohe Zahl der Einwände?
Berlit: Kein Gesetz besteht den Praxistest ohne Einwände. Die sogenannten Hartz-Reformen führen aber schon zu mehr Klagen und Verfahren, als wir es von der bisherigen Sozialhilfe kennen.
ZEIT: Warum klagen so viele Menschen?
Berlit: Jedes neue Gesetz birgt erhöhten Klärungsbedarf. Dazu kommt, dass es vor allem ein neuer Personenkreis ist, der jetzt Arbeitslosengeld II bezieht. Diese Menschen müssen sich auf etwas Neues einstellen.
ZEIT: Es wehren sich also vor allem die ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Empfänger, die ins Hartz-IV-System abgerutscht sind?
Berlit: Auch. Mehr als drei Millionen Menschen sind konfrontiert mit einem grundlegend veränderten Sicherungssystem und in vielen Fällen geringeren Leistungen. Das ist ihnen fremd, und viele von ihnen empfinden es als Abstieg. Mit dem neuen Leistungssystem hat der Gesetzgeber auch neue Rechtsfragen aufgeworfen – die nun eine ebenfalls neu zuständig gewordene Gerichtsbarkeit klären muss. Aus der Sozialhilfe bekannte, bislang verwaltungsgerichtlich geklärte Fragen stellen sich in neuem Kontext und nunmehr auf dem Rechtsweg zu den Sozialgerichten neu. Zusätzlich haben die durch ein aus meiner Sicht praxisuntaugliches Computerprogramm erzeugten Bescheide, die in der Anfangszeit vielfach unverständlich waren, den Berg von Verfahren wachsen lassen. Den administrativen Super-GAU hat nur engagiertes Personal verhindert.
ZEIT: Einige Politiker fordern bereits, Klagen künftig kostenpflichtig zu machen.
Berlit: Noch sind die Verfahren für den Bürger gerichtskostenfrei. Rechtspolitisch sollte das so bleiben. Gerade bei existenzsichernden Leistungen ist es wichtig, dass jeder Betroffene einen finanziell risikolosen und einfachen Zugang zu unabhängigem Rechtsschutz hat.
ZEIT: Nächste Woche entscheidet das Bundessozialgericht, ob der Regelsatz von 345 Euro im Monat verfassungsgemäß ist. Das Parlament meint, das Geld reicht zum Leben. Stimmt das?
Berlit: Ich werde der verfassungsrechtlichen Prüfung der Kollegen nicht vorgreifen. Experten nennen beachtliche Gründe, dass 345 Euro sehr knapp oder zu knapp bemessen sind. Der Gesetzgeber hätte den Betrag, auch wenn er im Ergebnis richtig sein sollte, sorgsamer herleiten müssen, lautet die Kritik. Aber selbst wenn die Regelleistung für den typischen Fall das soziokulturelle Existenzminimum hinreichend sicherte: Ich halte das neue Grundsicherungssystem für besondere Lebenslagen und Bedarfe zu unflexibel. Die von der Politik und den Sozialleistungsträgern gewollte strikte Typisierung geht zu weit.
ZEIT: Warum ist das neue System so starr? Vorher, in der Sozialhilfe, gab es eine Öffnungsklausel.
Berlit: Sozialpolitisch empfehle ich, das Sozialgesetzbuch II für Härtefälle und atypische Bedarfe flexibler zu machen. Ob das aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig ist, darüber mag das Bundessozialgericht richten. Wichtig ist: Verfassungsrechtlich mag eine rigide Pauschalisierung ohne Prüfung des Einzelfalls noch hinnehmbar sein. Deshalb ist sie aber sozialpolitisch nicht sinnvoll, zumal dann, wenn für besondere Bedarfe doch wieder auf ergänzende Leistungen der kommunal finanzierten Sozialhilfe verwiesen wird.
ZEIT: Bisher soll solches Geld als Darlehen gewährt werden.
Berlit: Darlehen sind vertretbar, wenn es um der Höhe nach überschaubare Leistungen bei einem einmaligen Sonderbedarf geht – und wenn die Verheißung des Gesetzes, die Menschen relativ schnell in finanziell auskömmliche Arbeit zu bringen, Realität wäre. Sonst besteht die Gefahr, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt schon mit 345 Euro nicht bewältigen können und die in Not- und Sonderfällen auf sofort zu verrechnende Darlehen verwiesen werden, fast zwangsläufig in die Verschuldungsspirale geraten.
ZEIT: Hat das Bundessozialgericht das Hartz-IV-System aufgeweicht, als es jüngst einen Vater an die Sozialhilfe verwies, der für den Umgang mit seinen Kindern finanzielle Unterstützung erbat?
Berlit: Das ist für mich ein Beispiel für die sozialpolitisch kritikwürdige Inflexibilität des neuen Systems. Es ist nicht systemgerecht, Bezieher von Arbeitslosengeld II für die derzeit aus der Regelleistung nicht aufzubringenden Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich auf die Sozialhilfe zu verweisen.
ZEIT: Kommende Woche entscheidet das Bundessozialgericht über die Klage Älterer, die sich im Vertrauen auf Arbeitslosenhilfe freiwillig vom Arbeitsmarkt abgemeldet haben und nun mit Hartz IV meist schlechter dastehen.
Berlit: Kernfrage ist für mich, ob das tatsächliche Vertrauen der Betroffenen auf eine nach Zahlbetrag und Vermögensanrechnung unveränderte steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe auch verfassungsrechtlich geschützt ist. Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht das bislang durchweg anders.
ZEIT: Strittig seit beinahe zwei Jahren ist auch die Höhe des Regelsatzes. Medizinische Zuzahlungen wie Praxisgebühr oder Arzneikosten sind nicht einkalkuliert. Lesen wir bald die Schlagzeile: Arme Kranke müssen frieren?
Berlit: Bei aller denkbaren sozialpolitischen Kritik ist klar, dass der jetzige Regelsatz nicht dazu führen wird, dass Menschen hungern, frieren, im Dunkeln sitzen oder auf notwendige Medikamente verzichten müssen.
ZEIT: Klar erscheint auch, dass der Regelsatz Menschen ins soziale Abseits drängen kann.
Berlit: Aber wie definieren Sie soziales Abseits? Wie stellen Sie eine solche Situation konkret fest? Ich hoffe darauf, dass die anstehende Überprüfung des Regelsatzes in der Sozialhilfe auch bei der Höhe des Arbeitslosengeldes II mehr Rationalität bewirkt. Die Regelleistung sollte periodisch und nach tauglicheren Kriterien als dem aktuellen Rentenwert angepasst werden. Die Kostensprünge für Energie oder die Konsequenzen aus der Mehrwertsteuererhöhung können nicht vollständig durch Sparen bei persönlichen Bedürfnissen abgefangen werden. Die Politik muss die Leistungen rechtzeitig anpassen. In angemessener Höhe.
ZEIT: Aber was ist angemessen?
Berlit: Zu bestimmen, ab welchem Betrag eine niedrige Regelleistung zur verfassungsrechtlich relevanten Ausgrenzung führt, ist eine der schwierigsten Aufgaben, denen sich vorrangig das Parlament stellen muss. Klärungsbedürftig ist insbesondere, wie groß – verfassungsrechtlich – der Spielraum zwischen einem soziokulturellen und dem physischen Existenzminimum noch ist.
ZEIT: Was können die Gerichte da beitragen?
Berlit: Sie haben nur eine verfassungsrechtliche Schutzfunktion. Richter dürfen ihre Vorstellungen über das soziokulturelle Existenzminimum nicht beliebig an die Stelle des politischen Gestaltungswillens des Parlamentes setzen. Sozial- und familienpolitisch wünschte ich mir indes vor allem, das Sozialgeld für Kinder und Jugendliche zu überprüfen.
ZEIT: …das derzeit mit 207 beziehungsweise 276 Euro bemessen ist.
Berlit:
Dazu nur ein Punkt: Die Lernmittelfreiheit wird in den Ländern immer mehr eingeschränkt. Das knappe Sozialgeld macht es oft schwer, den Schulbedarf zu finanzieren. Es muss sichergestellt werden, dass gerade Kinder, die aus bildungsferneren Schichten kommen, den eigentlichen Schulbedarf nicht mit ihrem gesamten Taschengeld finanzieren müssen.
Das Gespräch führte
Cerstin Gammelin
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- Datum 23.11.2006 - 03:31 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 16.11.2006 Nr. 47
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Zitat:
"Mit diesem Urteil ist nun auch klar, dass die Hartz-IV-Reform die frühere Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzen durfte und – in diesem Punkt – verfassungsgemäß ist."
Seit wann entscheidet das Bundessozialgericht über Verfassungsfragen?
Gruß
netjetone
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