Klagewelle gegen Hartz IV In zweifelhafter Verfassung

Am kommenden Donnerstag dürften Millionen Bundesbürger gespannt nach Kassel blicken. Dort entscheidet das Bundessozialgericht, ob das Arbeitslosengeld II verfassungsgemäß ist. Reichen die pauschal gezahlten 345 Euro aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren? Deckt der Regelsatz auch außergewöhnliche Lebenssituationen ab? Sollte das Gericht den Regelsatz anzweifeln, erwartet Utz Krahmer, Rechtswissenschaftler an der Fachhochschule Düsseldorf, »viel Bewegung in dem starren Leistungssystem«.

Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Anfang 2005 fürchten viele Menschen, in das so genannte Hartz-IV-System abzurutschen und von Arbeitslosengeld II leben zu müssen. Gleichzeitig klagen immer mehr Menschen gegen die Bedingungen, nach denen die neue Sozialleistung gewährt wird. Allein das Sozialgericht Berlin, das größte seiner Art in Deutschland, eröffnete von Januar bis Oktober dieses Jahres 9435 neue Verfahren, davon 1250 im vergangenen Monat.

Obwohl die Zahl der Richter aufgestockt wurde, steigt die Zahl der offenen Verfahren rasant an. Ein Berliner Sozialrichter war es auch, der im August 2005 erstmals befand, der Regelsatz sei rechtens. Eine Prognose für das anstehende Urteil des Bundessozialgerichtes sei das aber nicht, sagt sein Kollege Michael Kranert. »Kein Richter ist an das Urteil seiner Vorgänger gebunden.« cg

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