Mannesmann-Prozess Eiertanz in Saal 111
Warum ließen sich die Staatsanwälte so schnell auf die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens ein?
War da was? Nun ja, immerhin der angeblich größte, wichtigste Prozess der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Jedenfalls der mit den prominentesten Namen. Die Sache Mannesmann.
Jahrelang hat sie die Redaktionen der meisten europäischen Blätter bewegt, die Teams ungezählter TV-Stationen auf Trab gehalten, die Hirne an den Stammtischen zum Glühen gebracht.
Und nun: aus und vorbei. Kein Urteil, keine Genugtuung. An diesem Mittwoch folgte Stefan Drees, Vorsitzender Richter am Düsseldorfer Landgericht, den Anträgen von Verteidigern und Staatsanwälten und stellte das Verfahren rechtskräftig ein – gegen eine Geldauflage für die sechs Angeklagten von insgesamt 5,8 Millionen Euro , nicht gegen Geldbuße; die Angeklagten bleiben nicht vorbestraft.
Ein Irrtum, das Ganze? Tut mir leid, Jungs, war nur so ne Idee?
Nichts ist es also mit der strafrechtlichen Ächtung von Habgier und Machtmissbrauch. Und auch wer weiß, dass in Strafprozessen Moral und Ethik keinen Platz haben, schon gar nicht das berühmte gesunde Volksempfinden, wird staunen dürfen. So einfach und so schnell können die Vertreter des Gesetzes ihr Handtuch werfen, ohne auch nur ernsthaft zu versuchen, einen passenden Haken zu finden.
Zur Erinnerung: Es geht um angeblich zu Unrecht bewilligte und kassierte Prämien und Abfindungen von 57 Millionen Euro. Untreue nennen Juristen das respektive Beihilfe dazu. Geflossen ist das Geld im Frühjahr 2000, nach der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch den britischen Konkurrenten Vodafone. Angeklagt sind unter anderen die früheren Mannesmann-Aufsichtsräte Josef Ackermann (heute Chef der Deutschen Bank), Joachim Funk (damals Mannesmann-Aufsichtsratschef) und Klaus Zwickel, der der IG Metall vorstand. Außerdem Klaus Esser, der den Abwehrkampf gegen Vodafone zwar letztlich erfolglos geführt hatte, dabei aber den Aktienkurs des Besiegten in heute unvorstellbare Höhen beförderte. Die Einzelprämie für ihn, 16 Millionen Euro, hielt und hält sich beständig im Fokus des öffentlichen Interesses.
Ein erster Prozess in der Sache begann im Januar 2004. Er währte ein halbes Jahr und wurde mit Freisprüchen beschieden.
Die fällige Revision fiel vernichtend aus. Der Bundesgerichtshof bewertete das Urteil als »rechtsfehlerhaft«; es halte einer »rechtlichen Überprüfung nicht stand«. Die Angeklagten hätten sich wie »Gutsherren« aufgeführt, wo sie doch nur »Gutsverwalter« waren. Die Freisprüche wurden kassiert, das Verfahren wanderte zurück an eine andere Kammer des Düsseldorfer Landgerichts.
Die Neuauflage dort ist gerade mal ein paar Verhandlungstage alt. Mehr sollen es aber nicht werden, wenn Josef Ackermann 3,2 Millionen Euro zahlt, Klaus Esser 1,5 Millionen und Joachim Funk eine Million. Klaus Zwickel kommt mit 60.000 Euro davon. Insgesamt also, Zufall oder nicht, etwa zehn Prozent der angeklagten Summe. Die Herren werden gern bezahlen, behalten sie doch ihre weißen Westen, rettet doch Ackermann seinen Chefposten bei der Deutschen Bank.
So ein Deal ist zumal in Wirtschafts-Strafverfahren nicht ungewöhnlich. Die Praxis ist zwar nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs abgesichert. Dass die Verteidiger zufrieden sind, lässt sich nachvollziehen. Aber die Staatsanwälte?
Einer der ihren, Dirk Negenborn, sagt heute, es sei doch »theoretisch denkbar«, dass die Prämien eben nicht zum Schaden des Unternehmens bezahlt wurden, also keine reinen Geschenke waren, sondern »möglicherweise eine Anreizwirkung« entfaltet hätten. Kein Schaden, keine Untreue. Und außerdem habe der angeblich letztlich Geschädigte, Vodafone, doch zugestimmt. Und: »Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht.«
Nicht leicht gemacht? Kann man Aufklärung leichter verweigern als mit so faden Begründungen, die sich schon vor Jahren hätten vorbringen lassen? Womit der ganze Prozess überflüssig geworden wäre. Ein Irrtum, das Ganze? Tut mir leid, Jungs, war nur so ne Idee?
Die Mannesmann-Jahre haben auch ihr Gutes gehabt
Von Anfang an haben die Düsseldorfer Staatsanwälte eine sehr spezielle Form des Eiertanzes aufgeführt. Unmittelbar nach der »Tat«, also im Frühjahr 2000, befanden sie: kein Ermittlungsbedarf. Ein Jahr später entschied der Generalstaatsanwalt Lothar Sent dann doch, seine Leute zum Jagen zu tragen. Die schwärmten so eifrig aus, dass ein Düsseldorfer Gericht Klaus Esser ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zusprach – die Ermittler hatten ihm öffentlich »Käuflichkeit« vorgeworfen (was später nie wieder eine Rolle spielte), Details der Ermittlungen nach außen getragen; und auf der Internet-Seite des Justizministeriums war ein Artikel über »Gangster in Nadelstreifen« erschienen.
Im Februar 2003 war endlich die Anklageschrift fertig, 460 Seiten, die nur in ausgedünnter Version zugelassen wurde. Das war offenkundig so frustrierend, dass die Ermittler ihr aufgemuntertes Tun wieder einschlafen ließen. An den Vernehmungen im ersten Verfahren mochten sie sich kaum beteiligen. Wenn sie das Wort hatten, sagten sie stereotyp: Keine Fragen. Erst in den Schlussvorträgen, den Plädoyers, entdeckten sie ihre markige Seite neu. Und weil das Gericht sich davon wenig beeindrucken ließ, schickten sie die Freisprüche flugs in die Revision. Das aber war offensichtlich wieder so ernst nicht gemeint. Auch wieder nur so eine Idee, die sie nun reuig zurückgenommen haben.
Kein Zweifel: Die Mannesmann-Jahre haben ihr Gutes gehabt. Sie haben die öffentliche Diskussion über Unternehmensführung, maßlose Vergütungen und Selbstbedienungs-Mentalität angeregt. Auf den Führungsetagen weiß man jetzt, dass willkürliche Entscheidungen von Folgen bedroht sind.
Der so vollmundig angekündigte Mannesmann-Prozess aber, er trägt die Züge einer Farce.
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- Datum 29.11.2006 - 11:02 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.11.2006 Nr. 49
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