Natürlich taugt der Kompromiss nichts, den die Große Koalition zum Nichtraucherschutz gefunden hat. Rauchen in Kneipen ja, in Restaurants nein – das lässt die Schankbediensteten im Qualm stehen und wirft die Frage auf, wie man denn Kneipen von Restaurants zu unterscheiden habe. Aber das ist nicht der einzige Nachteil dieser Regelung. Offen ist auch, wie sie sich gegenüber den Rauchern rechtfertigen lässt.

Liberale Argumente sind im Nikotindiskurs aus der Mode gekommen, ein Umstand, der vor allem der Propaganda der Tabaklobby zuzuschreiben ist. Wer die Freiheit der Kunst als Argument für Zigarettenwerbung anführt oder die permanente Zumutung des Passivrauchens mit der Formel bemäntelt, es brauche eben »Toleranz auf beiden Seiten«, der darf nicht ernst genommen werden. Die Lobby hat den Bogen überspannt – spätestens als sie ein Positionspapier in die Verhandlungen der Regierungsfraktionen schummelte, dessen Ansichten über Rauchverbote sich die Unionsvertreter prompt zu Eigen machten. Der peinliche Streit darum, wer sich den Fauxpas geleistet habe, das fragliche Papier in interner Runde vorzulegen, zeigte das deutlich.

Das Anliegen aber, die Rechte der Raucher zu schützen, hätte bessere Anwälte verdient, als die Nikotindealer und ihre Helfershelfer es sind. Denn es bleibt ja richtig: Ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger beschneidet, muss das rechtfertigen.

Natürlich müssen Nichtraucher geschützt werden. Offensichtlich sind Selbstverpflichtungen der Gastronomie wirkungslos. Und sicherlich haben die Angestellten der Raucherkneipen Anspruch auf einen besseren Gesundheitsschutz, als er ihnen nach dem Willen der Koalition zuteil werden soll. Aber aus all dem folgt nicht, dass Rauchen verboten werden muss, weder in Kneipen noch in Restaurants.

Was, außer kulinarischen Gesichtspunkten, wäre denn gegen ein Restaurant einzuwenden, in dem Raucher einvernehmlich speisen, kochen und bedienen? Natürlich ist dies Argument durch die Propaganda der Tabaklobbyisten diskreditiert. Richtig ist es dennoch. Nicht Raucherkneipen sind das Problem, sondern der Mangel an Alternativen für Nichtraucher. Gäbe es nur hie und da noch Nikotinlokale, wäre das Argument, niemand sei dort zu arbeiten gezwungen, nicht länger zynisch; es träfe zu.

Freiheitseinschränkungen sind nur zu rechtfertigen, wenn mildere Alternativen nicht in Betracht kommen. Warum nicht ein Verbot durch Ausnahmeregelungen und käufliche Nikotinlizenzen entschärfen? Solche Fragen zu prüfen gehört zu den Aufgaben des Gesetzgebers. Vernachlässigt er sie, wird ihn das Verfassungsgericht daran erinnern.

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    • Quelle DIE ZEIT, 07.12.2006 Nr. 50
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