Existenzminimum Rechnen, bis es passt
Die Bundesregierung manipuliert das Existenzminimum – zum Schaden aller Steuerzahler.
Darüber, wie der moderne Sozialstaat aussehen soll, wird hierzulande seit Jahren zwischen den Parteien und in der Öffentlichkeit hingebungsvoll gestritten: Müssen beispielsweise die Lohnnebenkosten weiter gesenkt werden, und wenn ja, um wie viel? Wie soll das Gesundheitswesen reformiert oder wie sollen die Deutschen wieder dazu gebracht werden, mehr Kinder zu gebären? Ist der Arbeitsmarkt fexibel genug, oder ist der Kündigungsschutz zu rigide? Kommissionen beleuchten und analysieren, Gäste in Talkshows debattieren, das Parlament lädt zu Anhörungen, Journalisten kommentieren alles – bis endlich ein Gesetz verabschiedet wird. Dass Abgeordnete, Medien, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertreter und selbst ganz normale Bürger bei wichtigen sozialpolitischen Fragen ihr Mitspracherecht im Gesetzgebungsverfahren wahrnehmen, gilt als selbstverständlich und als Zeichen einer funktionierenden Demokratie.
Genau diese Mitsprache aber verweigern die Regierungen bei der Festsetzung des Existenzminimums schon seit Jahren – obwohl dessen Definition das Fundament des sozialen Rechtsstaates berührt wie kaum eine andere sozialpolitische Frage. Dieses Mindesteinkommen soll laut Gesetz sicherstellen, dass damit nicht nur das rein physische Überleben, sondern auch eine gewisse Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Was viele Bundesbürger nicht wissen: Das Existenzminimum ist nicht nur für Sozialhilfe- oder Alg- II-Empfänger relevant. Seine Bemessung ist für jeden Steuerzahler von immenser Bedeutung. Denn laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Fiskus Einkommen bis zur Höhe dieses Existenzminimums nicht besteuern. Würde 2007 das Existenzminimum und damit die Sozialhilfe und Alg II angehoben, könnten sich dann auch die Steuerzahler freuen. Ihre Belastung würde sinken, weil der entsprechende Freibetrag angehoben werden müsste. Der Finanzminister allerdings hätte ein großes Problem. Vorausgesetzt, der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit geht weiter nur stockend voran, würden nicht nur die steuerfinanzierten Alg-II-Ausgaben steigen, sondern gleichzeitig die Steuereinnahmen sinken – ein haushaltspolitischer GAU.
Kein Wunder, dass die schwarz-rote Koalition eine öffentliche Diskussion über das Thema vermieden und – wie schon ihre rot-grüne Vorgängerin – unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Anpassung des Existenzminimums entschieden hat. Das Resultat ist höchst fragwürdig.
Hinter verschlossenen Türen haben Regierungsexperten offenbar die vom Statistischen Bundesamt gelieferten Zahlen so lange hin und her gerechnet, bis für 2007 und 2008 rausgekommen ist, was wohl rauskommen sollte: Die Regelsätze für die Sozialhilfe und damit auch für Alg II bleiben gegenüber 2006 unverändert. Das heißt, Erwachsene bekommen monatlich weiterhin 345 Euro plus (angemessene) Wohnungskosten einschließlich Heizung, Kinder bis 14 Jahre 207 Euro und 15- bis 18-Jährige 276 Euro. Das ist eine schöne Bescherung – für den Finanzminister. Und eine Bankrotterklärung nicht nur für den deutschen Sozialstaat, sondern für den Rechtsstaat gleich mit.
Eine Möglichkeit, die Expertenrechnung nachzuvollziehen, gibt es nämlich nicht. Die detaillierten Daten hält das Ministerium unter Verschluss.Anhörungen von Fachverbänden? Fehlanzeige. Nicht einmal Bundestagsabgeordnete haben Zugang zu den genauen Rechnungsdaten – und offenbar auch kein besonderes Interesse daran. Ohne Diskussion hat ebenfalls der Bundesrat die entsprechende Verordnung durchgewinkt. Die von Regierungen jeglicher Couleur jahrelang gepflegte Praxis, die Parlamentarier bei der Entscheidung über eine der wichtigsten Stellschrauben des Sozialstaates außen vor zu lassen, zeigt Wirkung. Das Parlament hat abgedankt und widerstandslos das Feld zugunsten der Ministerialbürokratie und einer Hand voll nicht einmal namentlich bekannter Fachleute geräumt.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig dem »Gesetzgeber« die Aufgabe zugewiesen, »den in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf« einzuschätzen – eine originär politische Aufgabe, die in einer parlamentarischen Demokratie nicht einfach der Exekutive überlassen werden darf. Schließlich ist dieser Mindestbedarf nirgendwo konkret beziffert, sondern kann nur als Ergebnis einer transparenten, politischen Debatte festgelegt werden.
Genau aber diese scheut die Regierung. Denn dann müsste sie allen Steuerzahlern erklären, warum bei der vorgeschriebenen jährlichen Anpassung beispielsweise die Preissteigerung seit Jahren nicht berücksichtigt wird, das heißt das Existenzminimum real sinkt. Und zwar nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder.
Sie müsste auch erklären, warum bei der Berechnung des Regelsatzes nur der Verbrauch jener 20 Prozent Einpersonenhaushalte mit den niedrigsten Einkommen berücksichtigt wird und nicht, wie im Gesetz vorgeschrieben, alle entsprechenden Haushalte mit den niedrigsten Einkommen. Was beispielsweise dazu führt, dass Ausgaben für Alkohol und Zigaretten, aber keine für Windeln in dem statistischen Material enthalten sind.
Sicherlich würde der eine oder andere Steuerzahler auch darüber ins Grübeln kommen, ob für ein Kind 1,76 Euro monatlich für Schulmaterial, 86 Cent für Spielsachen oder 250 Euro im Jahr für Kleidung und Schuhe heutzutage wirklich reichen. Und ob man für 13 Euro im Monat mit Auto oder Bahn wirklich weit kommt.
Und gewiss würde die Öffentlichkeit Zeuge lebhafter Debatten, wenn denn die Parlamentarier ernsthaft nach einer Antwort auf die Frage suchten, wie hoch das steuerfrei gestellte Existenzminimum sein müsste, um damit tatsächlich das vom Sozialgesetzbuch definierte Ziel zu erreichen, »ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern (und) den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen«.
Dann aber stünde auch die Familienpolitik der Parteien auf dem Prüfstand. Denn viele Transferzahlungen an Familien wären überflüssig, wenn endlich die Politiker die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen würden: nämlich die existenzsichernden Aufwendungen auch für Kinder nach dem tatsächlichen Bedarf, das heißt realitätsgerecht, zu bemessen.
- Datum 27.12.2006 - 12:44 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 28.12.2006 Nr. 01
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Einige der Tricks bei der Runterrechnung des Existenzminimums sind durchaus bekannt, aufschlussreich ist z.B. diese Seite: [ Wir können leider nicht alle Verweise auf andere Internetseiten prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Links gelöscht werden. gez. Die Redaktion ]
Das Problem geht aber noch weiter, da eine Erhöhung des Existenzminimums auch eine Kindergelderhöhung nach sich ziehen müsste. Das Kindergeld für das 3. Kind ist beispielsweise seit 11 Jahren nicht mehr angehoben worden. Offenbar stehen alle Leistungsverbesserungen für Familien unter dem Vorbehalt, dass sie von selbigen an anderer Stelle eingespart werden müssen. Beispiel: Die Kleinkinderbetreuung soll nach SPD-Beschluss allmählich kostenlos eingeführt werden - wenn die Familien dies durch Verzicht auf Anpassung der Kindergeldhöhe an die Inflation gegenfinanzieren.
Anderes Beispiel: Das mit großem medialen Getöse neu eingeführte Elterngeld darf mit knapp 4 Mrd. nicht mehr kosten, als das frühere Erziehungsgeld (nach Destatis jählich bis 2002: 3,6 bis3,8 Mrd EUR: [ Wir können leider nicht alle Verweise auf andere Internetseiten prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Links gelöscht werden. gez. Die Redaktion ] ).
Dafür wurden an anderer Stelle den Familien rund 10 Mrd. weggenommen: Beispiel Wegfall des Baukindergeldes (-3,6 Med.), Wegfall des Kindergeldes ab 25, Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Niedrigverdiener und kinderreiche Familien wegen deren hoher Konsumquote besonders belastet usw.
Leider ist versäumt worden, die Hartz IV-Sätze/das Existenzminimum an Inflation und Produktivitätsgewinn anzukoppeln, so müssen wir wohl mit weiteren, trickreichen Kürzungen der Sätze rechnen. Schließlich muss irgendwer ja die erwarteten Steuerausfälle von mind. 10 Mrd jährlich durch die Unternehmenssteuerreform (Studie Prof Jarass [ Wir können leider nicht alle Verweise auf andere Internetseiten prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Links gelöscht werden. gez. Die Redaktion ]) gegenfinanzieren. Und wo kämen wir denn hin, wenn wir dieses fehlende Geld nicht wieder reinholen würden - bei den Schwächsten der Gesellschaft!
Mit freundlichen Grüssen!
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