Rechnen, bis es passtSeite 2/2

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig dem Gesetzgeber die Aufgabe zugewiesen, den in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf einzuschätzen eine originär politische Aufgabe, die in einer parlamentarischen Demokratie nicht einfach der Exekutive überlassen werden darf. Schließlich ist dieser Mindestbedarf nirgendwo konkret beziffert, sondern kann nur als Ergebnis einer transparenten, politischen Debatte festgelegt werden.

Genau aber diese scheut die Regierung. Denn dann müsste sie allen Steuerzahlern erklären, warum bei der vorgeschriebenen jährlichen Anpassung beispielsweise die Preissteigerung seit Jahren nicht berücksichtigt wird, das heißt das Existenzminimum real sinkt. Und zwar nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder.

Sie müsste auch erklären, warum bei der Berechnung des Regelsatzes nur der Verbrauch jener 20 Prozent Einpersonenhaushalte mit den niedrigsten Einkommen berücksichtigt wird und nicht, wie im Gesetz vorgeschrieben, alle entsprechenden Haushalte mit den niedrigsten Einkommen. Was beispielsweise dazu führt, dass Ausgaben für Alkohol und Zigaretten, aber keine für Windeln in dem statistischen Material enthalten sind.

Sicherlich würde der eine oder andere Steuerzahler auch darüber ins Grübeln kommen, ob für ein Kind 1,76 Euro monatlich für Schulmaterial, 86 Cent für Spielsachen oder 250 Euro im Jahr für Kleidung und Schuhe heutzutage wirklich reichen. Und ob man für 13 Euro im Monat mit Auto oder Bahn wirklich weit kommt.

Und gewiss würde die Öffentlichkeit Zeuge lebhafter Debatten, wenn denn die Parlamentarier ernsthaft nach einer Antwort auf die Frage suchten, wie hoch das steuerfrei gestellte Existenzminimum sein müsste, um damit tatsächlich das vom Sozialgesetzbuch definierte Ziel zu erreichen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern (und) den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen.

Dann aber stünde auch die Familienpolitik der Parteien auf dem Prüfstand. Denn viele Transferzahlungen an Familien wären überflüssig, wenn endlich die Politiker die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen würden: nämlich die existenzsichernden Aufwendungen auch für Kinder nach dem tatsächlichen Bedarf, das heißt realitätsgerecht, zu bemessen.

Audio www.zeit.de/audio

 
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