VW-Prozess Aussage gegen AussageSeite 2/2

Auch gegen Schuster ermitteln die Staatsanwälte. Auch ihm droht eine Anklage. Auf Anfrage der ZEIT hat Peter Hartz zugegeben, dass seine drei Bücher »in Teamarbeit vorbereitet« worden sind. Hartz wollte glänzen, für Schuster hatte Hartz in den Büchern nur eine blasse Zeile des Dankes übrig. Man müsste das gar nicht erwähnen, wenn es nicht so typisch wäre für den Mann, der sich in seiner Wahrnehmung immer das schönste Stück der Wirklichkeit herausschnitt. »Nicht überall, wo Hartz draufsteht, ist auch Hartz drin«, sagte er einmal, meinte damit allerdings die nach ihm benannten Gesetze.

Klaus Volkert, der frühere Weggefährte des Peter Hartz, hat das meiste noch vor sich, und er schreibt zu seiner Ablenkung keine Bücher. Auch Volkert, der ehemalige Chef des VW-Betriebsrates, ist ein Kind aus einfachen Verhältnissen, ein Parvenü, ein raubeiniger jedoch, den schließlich der Größenwahn packte. Anstiftung zur Untreue werfen die Braunschweiger Staatsanwälte ihm vor, die Anklageschrift wird wohl bald fertig sein.

Volkert habe Hartz dazu verleitet, ihn ohne sachlichen Grund mit fast zwei Millionen Euro Sonderbonus zu verwöhnen. »Auf Volkerts Drängen hin«, sagte der Verteidiger des Peter Hartz vor Gericht, habe Hartz das viele Geld bewilligt, »ausgelöst durch die fordernde Haltung dieses Herrn«. Die Staatsanwälte haben reichlich Material, und Volkerts Verteidiger Johann Schwenn lässt nichts unversucht, damit die Schlacht schon jetzt beginnt. Den leitenden Oberstaatsanwalt in Braunschweig forderte Schwenn auf, die beiden führenden Ermittler im VW-Verfahren wegen angeblich »verbotener Vernehmungsmethoden« auszuwechseln. Tage später, als Hartz das erste Mal im Gerichtssaal saß, legte Schwenn nach und schickte dem Leiter der Anklagebehörde erneut ein Fax. In der Semantik der Juristen heißt dieses Spektakel »Konfliktverteidigung«, mit Nadelstichen fängt es an, und wer nach einem ersten wirkungslosen Nadelstich aufgibt, hat die Taktik nicht verstanden. Als Schwenn seinen Mandanten Volkert im Dezember aus der U-Haft holte, hatte der Anwalt das auch nicht auf Anhieb erreicht.

Die Haftbeschwerde, 40 Seiten lang, gibt schon zu erkennen, wie er Volkert verteidigen will. Hat Volkswagen durch den ehemals mächtigen Betriebsrat überhaupt einen Schaden erlitten? Hat der Konzern denn nicht bekommen, wofür er gezahlt hatte – inneren Frieden? Weil man aber schon absehen kann, dass der schützende Mantel des Friedens für Klaus Volkert nicht breit genug ist, wird es sehr konkret darum gehen, ob sich eine Anstiftung zur Untreue beweisen lassen wird.

Volkert streitet den Vorwurf rigoros ab. Seine Aussage steht gegen die von Peter Hartz. Kann außer Hartz noch jemand bezeugen, dass der Betriebsratsvorsitzende nicht nur maßlos kassiert, sondern auch maßlos gefordert hat?

Wenn nichts mehr helfen sollte, helfen die Huren. Sie kosteten das Unternehmen zwar viel weniger als Volkerts Sonderbonus, aber sie sind in den Braunschweiger VW-Verfahren so etwas wie das kleinste gemeinsame Beweismittel. Vor dem Prozess gegen Peter Hartz waren sie als Drohkulisse zu gebrauchen, blieben aber draußen, in einem Prozess gegen Klaus Volkert könnte das Gericht sie hereinbitten.

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Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 24.01.2007 um 21:10 Uhr

    darf mensch Dreckschweine auch Dreckschweine nennen?

    • exi2
    • 26.01.2007 um 0:23 Uhr

    ist doch wohl ein Todesurteil für jeden Lebenslauf! Zerstört den Ruf eines Unternehmens noch vor der Gründung! Verhindert aus gutem Grund jede Kooperation mit anderen Unternehmen!
    Wie selbstherrlich, verblendet, ignorant ist der Herr eigentlich? Kontakte mit Leuten wie ihm, wären für ihn ein triftiger Grund gewesen Einstellung, Kooperationen und jegliche Kontakte zu potentiellen Bewerbern abzubrechen. Und nun, wo der Herr selbst vorbestraft ist, da soll Zusammenarbeit mit Vorbestraften eine Ehre sein... ? Nein! Ich müßte mich schämen, wenn ich 'Beratungsagentur P. Hartz' im Lebenslauf oder im Firmenkonzept aufführen müßte. Ich müße mich fragen lassen, ob der Schwerpunkt der Beratung bei Korruption, Unterschlagung oder Zuhälterei gelegen hätte. Der Herr ist schlichtweg disqualifiziert. Er muß es nur noch selbst erkennen.

    • Anonym
    • 26.01.2007 um 19:32 Uhr

    für die faktische Beantwortung meiner allgemeinen Frage, ob es erlaubt sei, 'Dreckschweine auch Dreckschweine zu nennen'. Sie haben die Frage gelöscht, es ist also nicht erlaubt. Sei's drum. Dann lassen Sie mich einen Hurenbock doch bitte wenigstens einen Hurenbock nennen.
    Ich finde, Sie von der Redaktion sind manchmal doch sehr jungfräulich etepetete

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