Fondsgebühren Die Renditekiller

Wer in Fonds investiert, wird gleich mehrfach zur Kasse gebeten.

Der Ausgabeaufschlag wird einmalig beim Kauf berechnet, ein Teil der investierten Summe geht damit direkt verloren. Meist beträgt er zwischen drei und sechs Prozent. Die Gebühr dient als Provision für den Vermittler, der dem Anleger den Fonds verkauft hat – sei es eine Bank oder ein freier Vermögensberater. Vor allem Direktbanken werben inzwischen mit Fonds, bei denen nur ein reduzierter Aufschlag fällig wird. Manchmal fällt er komplett weg.

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Die Verwaltungsgebühr berechnen Fondsgesellschaften einmal jährlich als festen Anteil des angelegten Vermögens. In der Regel beträgt sie ein bis zwei Prozent, als international vergleichbarer Wert hat sich die Total Expense Ratio (TER) etabliert. Aus der Verwaltungsgebühr bestreiten Fondsgesellschaften ihre laufenden Kosten. Nicht enthalten sind die Transaktionskosten, die Makler für den Handel mit Wertpapieren kassieren – und die bei Aktienfonds über das Jahr und alle Transaktionen hinweg in der Summe etwa 0,2 bis 0,3 Prozent des Fondsvolumens ausmachen.

Wenn ein Anleger 5000 Euro bei einer Rendite von sieben Prozent pro Jahr investiert, wächst sein Vermögen binnen 20 Jahren auf 19348 Euro, sofern keine Gebühren anfallen. Bei einem Prozent an Gebühren pro Jahr bleiben ihm 16036 Euro und bei drei Prozent sogar nur 10956 Euro. Denn die Gebühren zehren jedes Jahr aufs Neue einen Teil der Rendite auf.

Die erfolgsabhängige Gebühr gibt es in zwei Varianten. Bei der absoluten Erfolgsmessung kassiert die Gesellschaft einen festen Anteil der Rendite. Wenn sie zehn Prozent beträgt und der Fonds im vergangenen Jahr acht Prozent Plus gemacht hat, beläuft sich die Gebühr auf 0,8 Prozent des Fondsvermögens. Die gebräuchlichere relative Erfolgsmessung orientiert sich an einem Vergleichindex oder einer Zielrendite. Wenn die erfolgsabhängige Gebühr zehn Prozent beträgt und der Fonds um 15 Prozent zugelegt hat, während der Index nur zehn Prozent gewann, werden Gebühren auf die Rendite-Differenz von fünf Prozent fällig – hier also 0,5 Prozent des Vermögens.

Die Rückgabegebühr ist eine einmalige Gebühr beim Verkauf der Anteile. Meist verzichten die Fonds im Gegenzug auf einen Ausgabeaufschlag. Allerdings: Die Rückgabegebühr fällt auch auf den Betrag an, um den sich das investierte Geld vermehrt hat. CHH/WITT

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    • Quelle DIE ZEIT, 15.02.2007 Nr. 08
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    • Schlagworte Finanzen | Gebühr | Fonds | Rendite | Vermögen | Direktbank | Aktienfonds | Euro
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