Gewebespende Frische Leichenteile weltweit
Herzklappen, Knochen, Sehnen – das Geschäft mit menschlichem Gewebe floriert. Kriminelle Methoden versprechen satte Gewinne. Ein Gesetz soll für Transparenz und Ethik beim Körperrecycling sorgen.
Der Schmerz ist Inara Kovalevska anzumerken, wenn sie auf das Drama im Sommer 2002 zu sprechen kommt. Ihr Mann Gunars hat sich damals erhängt. Inara fand ihn, als sie von ihrer Arbeit als Lehrerin nach Hause kam, den kleinen Sohn an ihrer Seite. Inara rief um Hilfe, doch niemand kam. So schnitt sie ihren Mann selber vom Seil und fing ihn in ihren Armen auf. »Ich habe ihn massiert, ich habe ihn geschlagen, ich habe geweint, geschrien, gebetet, ich habe alles getan, um ihn ins Leben zurückzurufen.« Doch weder sie noch der Notarzt konnten Gunars retten. Der 41-Jährige, der unter Depressionen litt, hatte seinen zweiten Selbsttötungsversuch vollendet.
Wie in solchen Fällen üblich, wurde Gunars’ Leichnam ins rechtsmedizinische Zentrum von Riga gebracht; durch eine Autopsie sollte ausgeschlossen werden, dass er durch fremde Hand ums Leben gekommen war. Inara machte sich am Tag nach dem Tod ihres Mannes auf den Weg dorthin. Gunars’ Mutter hatte sie beauftragt, bei den Rechtsmedizinern zu fragen, ob es möglich sei, ihrem Sohn einen letzten Liebesdienst zu erweisen, ihn nach katholischem Brauch in Lettland zu waschen und festlich einzukleiden. Doch ein Mitarbeiter der Rechtsmedizin lehnte den Wunsch ab, der Anblick des toten Körpers sei der Frau nicht zuzumuten. Damals ahnte Inara nicht, welche Wahrheit in diesen Worten steckte. Die Familie sah den Verstorbenen erst am Tag des Begräbnisses wieder, vom Bestatter angekleidet und aufgebahrt im offenen Sarg, der tote Körper scheinbar unversehrt.
Etwa ein Jahr später erhielt Inara eine Vorladung der lettischen Sicherheitspolizei. Dort teilte ihr eine Beamtin mit, bei der Leiche ihres Mannes sei Gewebe entnommen worden, vor allem Knochen und Knorpel. Die Polizei ermittele in insgesamt 400 Fällen.
»Das war ein zweiter Schock für mich, der den ersten noch schlimmer gemacht hat«, sagt Inara. »Ich habe mich gefühlt, als sei ich selbst beraubt worden.« Sie wurde gefragt, ob sie in die Gewebeentnahme eingewilligt habe, aber sie wusste ja nicht einmal davon. Gunars hätte eine Spende abgelehnt, so viel kann sie mit Gewissheit sagen, sie hatte nach einem Fernsehfilm über Organspende mit ihm darüber diskutiert. Und noch etwas erfuhr sie von dem Beamten: Gunars’ Knochen seien zur Aufarbeitung an eine Firma in Deutschland geliefert worden.
Seit jenem Gespräch bei der Polizei hat Inara keine Ruhe gefunden. »Der Gedanke, dass jemand in Deutschland mit den Knochen meines Mannes herumspaziert, ist für mich unerträglich.« Sie begann eine Psychotherapie und nahm sich eine Anwältin. Die Verantwortlichen sollen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Und sie will verhindern, dass so etwas wie mit ihrem Mann noch einmal geschieht. »Ein Mensch ist kein Auto, dessen nützliche Teile man ausbauen und anderen Menschen einbauen kann.«
Was Inara Kovalevska empört, ist für das Unternehmen Tutogen Medical GmbH in Neunkirchen bei Erlangen Alltagsgeschäft. Neun Jahre lang, von 1994 bis 2003, lieferte das rechtsmedizinische Zentrum in Riga der Firma Tutogen und ihrer Vorgängerin Biodynamics International die menschlichen Rohstoffe, die sie für ihre Knochenprodukte braucht. Auch aus anderen europäischen Ländern bezieht das Unternehmen Gewebe Verstorbener, denn mit Spendermaterial aus Deutschland lässt sich sein Bedarf nicht decken.
Tutogen bearbeitet nach einem zertifizierten Verfahren Knochen und Sehnen aus Leichen oder auch die kugelförmigen Köpfe von Oberschenkelknochen, die bei Operationen übrig bleiben. Die Geschäfte gehen gut: Die Firma vertreibt ihre Waren in etwa 40 Ländern, bei Implantaten für die Zahnmedizin verzeichnet sie Zuwachsraten von bis zu 30 Prozent. Tutogen-Produkte haben ihren Preis. Ein kleiner Block schwammartiger Knochen mit nur einem halben Kubikzentimeter Volumen kostet bei der europäischen Versandapotheke DocMorris 366,94 Euro.
Anders als bei Organen, deren Handel weltweit geächtet ist, lässt sich mit aufgearbeiteten Geweben auf legalem Weg viel Geld verdienen. Zerlegt in ihre verwertbaren Teile, kann die Leiche eines gesunden Menschen bis zu 100.000 Dollar einbringen, so die amerikanische Autorin Annie Cheney, die für ihr Buch Body Brokers drei Jahre in Leichenhallen und an medizinischen Hochschulen der USA recherchierte.
Nicht nur Knochen lassen sich für therapeutische Zwecke verwenden, als Großtransplantat, zersägt in Scheiben, zurechtgefräst zu Blöcken, Stiften und Nägeln oder als Granulat – die gesamte Leiche ist zu einem wertvollen Rohstoff geworden. Längst hat die Gewebespende die Organtransplantation an Bedeutung überholt. Nur rund 4.500 Patienten erhalten in Deutschland jährlich ein neues Organ, doch mehrere Zehntausend profitieren von der Verpflanzung kleiner oder großer Einzelteile – neben Knochen auch Augenhornhäute, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Gefäße, Sehnen oder Hautstücke. Und die Gewebespende boomt. 1990 verzeichneten die USA noch 350.000 Transplantationen, 2003 waren es bereits 1,3 Millionen.
Doch die Verwertung einer Leiche ist längst nicht selbstverständlich. Zu widersprüchlich sind die Interessen und Werte, die miteinander in Einklang zu bringen sind. Die Medizin reklamiert Rohstoffe für eine stetig wachsende Zahl therapeutischer Anwendungen. Kulturelle und religiöse Traditionen verlangen hingegen den achtsamen Umgang mit der Leiche, und die meisten Bürger wollen bislang einfach nur in Frieden begraben werden. »Das Sterben und der Tod gehören einer anderen Ordnung an, jenseits von Verwertung und Nutzen«, sagt die Essener Soziologin Erika Feyerabend, die sich seit Jahrzehnten mit biomedizinischen Fragen beschäftigt.
Ein enormes Spannungsfeld tut sich da auf, teils wohlbekannt von der Organtransplantation. Doch mit der Gewebespende kommen neue Fragen hinzu: Wie vermittelt man Bürgern, dass Firmen mit unentgeltlich gespendetem Gewebe nach der Aufarbeitung Gewinne machen dürfen? Wie wirbt man für Körperrecycling, wo es nur teilweise um Lebensrettung geht, etwa wenn Herzklappen transplantiert werden, häufig jedoch um eine bessere Lebensqualität für Patienten oder sogar um kosmetische Fragen wie: Gebiss oder Implantat?
Bislang entwickelt sich die Gewebespende weitgehend im Verborgenen, unbeachtet von der Öffentlichkeit. Während die oft lebensrettende Organtransplantation mit aufwendigen Kampagnen beworben wird, weiß manch einer nicht mal, dass es die Gewebespende gibt. Beim Statistischen Bundesamt ist zwar minutiös aufgelistet, wie viele Jungmasthühner im Jahr 2005 produziert wurden, als Ganzes mit Innereien und Hals, als Ganzes ohne Innereien und Hals, zerteilt, tiefgefroren oder lebensfrisch. Doch niemand weiß, wie viel Herzklappen, Knochen oder Gefäße von Leichen in Deutschland jährlich gewonnen und transplantiert werden, wie viele darüber hinaus gebraucht werden und was aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wird. Schwerwiegende Zwischenfälle und andere unerwünschte Reaktionen werden nicht systematisch erfasst. Nicht einmal die Zahl der Gewebebanken ist bekannt – bei Knochenbanken schwanken die Schätzungen zwischen 150 und 400.
Das alles soll nun anders werden. Ein Gewebegesetz verspricht mehr Sicherheit und Transparenz. Doch der Entwurf der Bundesregierung, der eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2004 verspätet in nationales Recht umsetzt, ist fast so umstritten wie die Gesundheitsreform. Bloß wird der Streit mit Rücksicht auf die Nähe zur heiklen Organspende kaum in der Öffentlichkeit ausgetragen. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat eine 70-seitige Stellungnahme erarbeitet. Der Bundesrat verfasste nicht weniger als 45 Einzelanmerkungen, die in eine Gesamtkritik münden – allerdings ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen lehnen den Entwurf in seltener Einmütigkeit ab. Am 7. März haben die Organisationen letztmals Gelegenheit, mögliche Änderungen anzuregen – während einer Anhörung im Bundestag.
Die Hauptkritik gilt dem Vorhaben der Regierung, sämtliche Gewebe im Arzneimittelgesetz (AMG) zu regulieren – damit werden sie unter Umständen zu einem kommerziellen Gut. Zwar sind die meisten Gewebe mit Ausnahme der Augenhornhäute schon jetzt dem AMG zugeordnet, doch es gilt noch das im Transplantationsgesetz festgeschriebene Handelsverbot; zudem wirkten sich einige Bestimmungen des AMG bislang wegen großzügiger Übergangsfristen nicht aus. Die BÄK und andere Fachkreise verstanden diese Fristen als Signal, dass die Regierung im Gewebegesetz stärker differenzieren werde. So sollten nach Vorstellung der BÄK nur Gewebeprodukte, die mit großem Aufwand zubereitet werden, als Arzneimittel gehandelt werden – zum Beispiel die im Labor gezüchteten Erzeugnisse des tissue engineering. Andere Gewebe, die nur entnommen und konserviert werden müssen, wie Herzklappen, Augenhornhäute oder Gefäße, würden hingegen in einem eigenen Gesetz geregelt oder zusammen mit den Organen im Transplantationsgesetz. Das Handelsverbot würde für sie weiterhin gelten.
Die BÄK fürchtet aber auch die Kosten, die auf den Medizinbetrieb zukommen. Der Hämatologe Gerhard Ehninger, Mitglied im Vorstand des wissenschaftlichen Beirats der BÄK, verweist auf die Erfahrungen mit Blutstammzellen: »Um den Anforderungen des Arzneimittelrechts zu genügen, mussten die Kliniken allein für bauliche Maßnahmen wie Reinräume jeweils zwei Millionen Euro ausgeben.« Die strengen Auflagen machten allerdings die Stammzelltransplantation sicherer. Dass kleinere Zentren sie aus Kostengründen aufgeben mussten, war nicht zum Nachteil der Patienten. Vielen Gewebebanken an Kliniken dürfte es nun ähnlich gehen.
Ist das der Preis für mehr Sicherheit? Die BÄK sieht im Gegenteil sogar die Versorgung von Patienten mit Gewebe gefährdet, weil die regionalen Gewebebanken wegfielen. Pharmazeutische Unternehmen würden sich dann des Felds bemächtigen, prophezeit sie. Kliniken und Transplantationszentren gerieten in einen Interessenkonflikt: Sie blieben verpflichtet, die Organspende unentgeltlich zu organisieren, könnten aber Gewebe dem Meistbietenden verkaufen. Obwohl das Gesetz der Organspende Priorität gibt, wäre nicht auszuschließen, dass dann transplantierbare Herzen für untauglich erklärt würden, um viel Geld mit den Klappen zu verdienen. »Wenn das Gewebegesetz in seiner jetzigen Form in Kraft tritt«, sagt BÄKPräsident Jörg-Dietrich Hoppe, »dann wird dem gewerblichen Handel mit Gewebe der Weg bereitet.«
Doch die Zukunft hat bereits begonnen. Gewebe ist weltweit zu einem begehrten Gut geworden, und Firmen gehen mitunter kriminelle Wege, um es sich zu beschaffen. Zehn Tage vor Weihnachten 2005 bekam Susan Cooke Kittredge, Tochter des berühmten amerikanischen Fernsehmoderators Alistair Cooke, in Vermont einen verstörenden Anruf. Am Apparat war ein Kriminalbeamter im Auftrag des Brooklyner Bezirksstaatsanwalts. Der Mann teilte ihr mit, verschiedene Bestattungsunternehmen der Gegend hätten Handel mit Leichen betrieben. Darunter war auch die Firma, die Susan beauftragt hatte, den Körper ihres verstorbenen Vaters zu verbrennen.
Der gebürtige Brite Alistair Cooke ist eine Fernsehlegende, über ein halbes Jahrhundert lang sendete die BBC seine »Briefe aus Amerika«, in denen er seinen früheren Landsleuten das amerikanische Leben erklärte. Susan glaubte an einen Irrtum. Ihr Vater war 2004 im Alter von 95 Jahren an Lungenkrebs gestorben, Tochtergeschwülste hatten bereits seine Knochen befallen. Doch der Kriminalbeamte versicherte ihr, Verarbeitungsfirmen in New Jersey und Florida hätten den Empfang der Knochen quittiert.
Der Fall Cooke ist Teil des wohl spektakulärsten amerikanischen Gewebeskandals. Er kam eher zufällig ans Licht, nicht durch sorgfältige Inspektion der Behörden. Ein Bestatter hatte bei der Polizei die unkorrekte Buchführung seines Vorgängers angezeigt. Bei der Inspektion vor Ort fiel dem Ermittler die OP-Beleuchtung und der versenkbare Sektionstisch in einem der Räume auf – Gerätschaften, die in einem Bestattungsinstitut eigentlich nichts zu suchen haben. Alarmiert nahm sich die Polizei die Akten vor und kam so auf die Spur der Firma Biomedical Tissue Services (BTS) in Fort Lee, New Jersey. BTS soll mehrere Jahre lang Knochengewebe bei Bestattern angekauft haben, für 1.000 Dollar pro Leiche. Beim Weiterverkauf habe sie ein Vielfaches dafür verlangt – rund 7.000 Dollar.
Wenn die Todesursache eine Spende unter legalen Bedingungen ausschloss, fälschte BTS laut der amerikanischen Gesundheitsbehörde Food And Drug Administration (FDA) kurzerhand die Papiere. Teilweise soll die Firma falsche Blutproben zusammen mit dem Leichengewebe verschickt haben. Im Fall von Alistair Cooke änderte sie angeblich die Schreibweise des Namens und schob die Todesstunde hinaus, um die Leiche frischer erscheinen zu lassen. Außerdem soll Cooke für zehn Jahre jünger erklärt worden sein und statt an Krebs an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben sein. Die Angehörigen hatten der Knochenspende angeblich zugestimmt.
Als Firmenchef von BTS fungierte Michael Mastromarino, ein Zahnarzt und Kieferchirurg, der seine Lizenz wegen Drogenmissbrauchs verloren hatte. So verlegte er sich seit 2001 auf den Gewebehandel und entbeinte mit seinen Helfern mehr als tausend Leichen. BTS war nicht bei der American Association of Tissue Banks akkreditiert, doch das hatte die Firmen, die das Gewebe kauften, keinesfalls gestört. Sie stellten aus dem fragwürdigen Rohstoff nach Angaben der staatlichen Centers for Disease Control and Prevention rund 25.000 Transplantate her, die in den USA und Kanada vertrieben wurden, aber auch nach Australien und England gelangten. Mehrere Tausend sollen bereits an Patienten verpflanzt worden sein.
Die Gesundheitsbehörde FDA untersagte BTS im Februar 2006, weiterzuproduzieren und Gewebe auszuliefern. Vier Verantwortliche, darunter Firmenchef Mastromarino, wurden angeklagt. Die fünf Verarbeitungsfirmen informierten nach Absprache mit der Behörde ihre Abnehmer in Kliniken und riefen ihre Produkte zurück. Außerdem bieten sie Patienten kostenlose Tests auf HIV, Syphilis und Hepatitis an. Eines der Unternehmen ist Tutogen Medical Inc. aus Alachua in Florida, die Mutterfirma des deutschen Unternehmens Tutogen Medical GmbH.
Verschiedene Serien- beziehungsweise Chargennummern von zwei Produkten der amerikanischen Mutterfirma sind mit Hilfe der zweifelhaften BTS-Gewebe produziert worden: Tutogen Puros Allograft, aus Knochen gewonnenes Füllmaterial, das zum Beispiel in der Kieferchirurgie eingesetzt wird, sowie Tutogen Fascia Lata, ein elastisches Bindegewebe, das meist vom Oberschenkelmuskel stammt und etwa bei der Behandlung von Leistenbrüchen verwandt wird. Die Produkte wurden nach offiziellen Angaben in den USA und Kanada vertrieben.
Ist auszuschließen, dass Gewebe aus den USA über die Tochterfirma auch nach Deutschland gelangte? Laut Karl Koschatzky, Geschäftsführer der deutschen Tutogen Medical GmbH in Neunkirchen, gab es keine Importe. Die hätten schließlich von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden müssen, argumentiert er, was mit einer Inspektion der Entnahmestelle verbunden gewesen wäre. Was Koschatzky nicht erwähnt, auf Nachfrage aber bestätigt: Diese Vorschrift gilt für unverarbeitetes Gewebe erst seit September 2006. Somit hätte das deutsche Tutogen-Unternehmen Rohmaterial auch ohne Wissen und Genehmigung der Behörden einführen können.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Mutterfirma Tutogen Medical Inc. Gewebeprodukte vom USMarkt zurückgerufen hat. 1999 war Karen Bissell aus Denver im Alter von 38 Jahren an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit gestorben. Sie hatte sechs Jahre zuvor bei einer Nackenoperation ein Stück Hirnhaut verpflanzt bekommen, das die Wunde verschließen sollte. Creutzfeldt-Jakob hat eine Inkubationszeit von mehreren Jahren, der Verdacht der Ermittler fiel auf das Transplantat.
Die Hirnhaut, in der Fachsprache Dura Mater, war von Biodynamics International vertrieben worden, so hieß Tutogen bis 1999. Das Gewebe stammte von einem deutschen Spender, der an verschiedenen Krankheiten litt, unter anderem auch an neurologischen Störungen. Der Geschäftsführer von Tutogen in Deutschland, Koschatzky, in anderen Funktionen seit über 20 Jahren bei der Firma und ihren Vorgängern tätig, versichert, die Infektion sei seinerzeit nicht sicher auf das Transplantat zurückzuführen gewesen. Dennoch rief die amerikanische Tutogen Medical Inc. ein Jahr nach dem Tod von Karen Bissell sämtliche Dura-Mater-Produkte zurück, die vor 1994 in den USA vertrieben worden waren.
Welche Folgen der aktuelle Gewebeskandal in den USA für Patienten haben wird, ist noch nicht abzusehen. Die FDA bezeichnet das Risiko von Infektionen als gering, weil die Knochenprodukte stark verarbeitet wurden. Hans-Joachim Mönig vom gemeinnützigen Deutschen Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG) teilt diese Einschätzung nicht: »Mir stellen sich schon die Nackenhaare auf, wenn ich höre, dass die Gewebe unter völlig unkontrollierten Bedingungen entnommen wurden. Das kann eigentlich nur ein deutlich höheres Infektionsrisiko für die Empfänger bedeuten.«
Es wäre nicht das erste Mal, dass amerikanische Patienten durch Gewebetransplantate geschädigt wurden. Besonders tragisch war die Geschichte eines jungen Manns aus dem Bundesstaat Nevada. Brian Lykins hatte Ende 2001 bei einer Knieoperation ein Stück Knochen eines Verstorbenen transplantiert bekommen. Seine Beschwerden nach dem Eingriff wurden als harmlose Wundschmerzen gedeutet. Wenige Tage später war der 23-Jährige tot.
Lykins’ Transplantat stammte von einem Spender der Firma CryoLife, einem kommerziellen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von rund 80 Millionen Dollar im vergangenen Jahr. Die Leiche war 19 Stunden ohne Kühlung gewesen, sodass sich in ihr das Bakterium Clostridium sordelli vermehren konnte. Lykins’ Angehörige beauftragten die renommierte amerikanische Anwaltskanzlei Keenan Law Firm aus Atlanta mit der Wahrung ihrer Interessen. Die Kanzlei hat sich mittlerweile zum Spezialisten auf dem Gebiet verseuchter Transplantate entwickelt. Keenan schloss seit Lykins’ Tod nicht weniger als 30 weitere Fälle dieser Art ab, in die meisten war ebenfalls die Firma CryoLife verwickelt. Das Unternehmen verarbeitet nicht nur Knochen, sondern versteht sich auch auf die Konservierung von Herzklappen – womit sie viele Jahre auch deutsche Kliniken belieferte.
Die Keenan Law Firm teilte auf Anfrage mit, im Zuge ihrer Recherchen habe sie festgestellt, dass zweifelhafte amerikanische Gewebe auch exportiert worden seien. Details, etwa zu den beteiligten Firmen, will die Kanzlei nicht mitteilen, nur so viel: »Wir untersuchen fünf solcher Fälle in Europa, einige in Deutschland und einen in Österreich. Alle haben als gemeinsame Grundlage verseuchtes Gewebe.«
Von deutschen Behörden ist ebenfalls keine Aufklärung zu erwarten. Bis vor Kurzem brauchten Krankenhäuser keine Genehmigung, wenn sie Gewebe aus dem nichteuropäischen Ausland importierten. So deckten erst die Medien im vergangenen Sommer auf, dass drei süddeutsche Kliniken zweifelhafte Herzklappen aus Südafrika eingeführt hatten. Im September 2006 hat sich die Rechtslage geändert, seitdem müssen Krankenhäuser nach dem Arzneimittelrecht eine Einfuhrerlaubnis beantragen.
Sind die strengen Auflagen des AMG vielleicht doch das richtige Instrument, um den Gewebemarkt stärker zu kontrollieren? Oder lassen sich Transparenz und Sicherheit genauso gut in einem anderen Rechtsrahmen erzielen, wie die Bundesärztekammer versichert? Immerhin ist Deutschland der einzige EU-Mitgliedsstaat, der die europäische Geweberichtlinie im Arzneimittelrecht umsetzt. Drohen amerikanische Verhältnisse, wenn die letzten Hürden für die Kommerzialisierung fallen? Bietet Gemeinnützigkeit besseren Schutz gegen Missstände?
Mit Befremden registriert mancher Kritiker den Eifer, mit dem sich die gemeinnützige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) seit Jahren der Gewebespende widmet. Bereits 1997 gründete sie die ebenfalls gemeinnützige Gesellschaft für Gewebetransplantation mit beschränkter Haftung (DSO-G). Bis heute ist die DSO alleinige Gesellschafterin der DSO-G, obwohl sie seit dem Jahr 2000 gesetzlich lediglich den Auftrag hat, Organspenden zu koordinieren. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) sah sich veranlasst, zu prüfen, ob Mittel für die Organspende zweckentfremdet würden. »Die Zahlen waren in Ordnung«, sagt Daniela Riese vom VdAK, »aber diese Verflechtung bleibt problematisch.«
Das findet DSO-Vorstand Günter Kirste ganz und gar nicht. »Wir haben immer gesagt: Organspende und Gewebespende in einer Hand ist das Beste.« Für die DSO-G stimmt das auf jeden Fall. Das Unternehmen ist zwar im Prinzip nur eine Gewebeeinrichtung wie andere auch – aber recht privilegiert: Die DSO-Koordinatoren können das eigene Tochterunternehmen bedenken, wenn bei einer Organspende auch Gewebe entnommen wird – Regeln für die Verteilung von Gewebe existieren, anders als bei der Organspende, nicht. »Tatsächlich ist es zu Situationen gekommen, wo eine Bevorzugung der DSO-G erkennbar wurde«, sagt der Herzchirurg Roland Hetzer vom Deutschen Herzzentrum Berlin.
Früher hätten seine Entnahmeteams bei Einsätzen in anderen Krankenhäusern Herzklappen für die hauseigene Bank mitgenommen, wenn die entnommenen Herzen für die Transplantation nicht taugten. Seit es die DSO-G gibt, wandern laut Hetzer weniger Klappen in die am Deutschen Herzzentrum angesiedelte Klappenbank. Vor einigen Jahren gab es in Göttingen sogar fast Streit am OP-Tisch, erinnert sich Hetzer, »wo dann mein Entnahmechirurg gesagt hat, jetzt würde er das Herz mitnehmen, und wo der Koordinator der DSO gesagt hat, nein, das muss jetzt zur DSO-G gehen. Um keinen weiteren Streit zu produzieren, ging es dann an die DSO-G.«
Gewebe ist eben auch unter gemeinnützigen Einrichtungen ein begehrtes Gut. Die DSO-G arbeitet überdies mit einer kommerziellen Firma zusammen, was in gewisser Weise naheliegt: Sie hat ihren Sitz im Medical Park von Hannover, neben der Medizinischen Hochschule (MHH). Im selben Haus wie die DSO-G ist Cytonet eingemietet, eine Ausgründung von Roche-Diagnostik, bei der sich außerdem SAP-Gründer Dietmar Hopp engagiert. Cytonet entwickelt eine alternative Therapie zur Organtransplantation bei Leberversagen. Aus nicht für die Transplantation geeigneten Lebern wird eine Zellsuspension gewonnen, die erkrankte Patienten in die Pfortader gespritzt bekommen sollen.
DSO-G-Geschäftsführer Martin Börgel würde zwar lieber mit einem gemeinnützigen Partner zusammenarbeiten. Aber da nun mal Cytonet das Know-how habe, gebe man sich mit der zweitbesten Lösung zufrieden. So halten die Firmen gute Nachbarschaft: Die DSO-G lagert bei Cytonet Herzklappen ein, weil die Firma die dafür nötige Herstellungserlaubnis hat. Zudem liefert sie dem Partner die für ihr Produkt benötigten Lebern.
Der Gewebehunger von Cytonet scheint außerordentlich. Obwohl erst einzelne experimentelle Heilversuche gewagt wurden, einer mit durchaus beeindruckendem Erfolg, hat Cytonet von 2002 bis 2006 bereits 193 Organe bekommen. Teilweise sollen die Gewebe unter fragwürdigen Umständen geliefert worden sein. In einem internen Protokoll der DSO-Organisationzentrale Nord in Hannover, das der ZEIT vorliegt, heißt es: »Die Gewebsentnahme und Gewebsweitergabe für die DSO-G beziehungsweise Firma Cytonet« habe nicht nur »zahlenmäßig erheblich an Umfang zugenommen, sondern es haben sich auch eine ganze Reihe von ungünstigen Ereignissen und gravierenden Problemen ergeben«. Für Cytonet bestimmte Gewebe, die nicht aus der Region Nord stammten, seien nur selten mit sämtlichen Dokumenten angeliefert worden: »Häufig werden Organe ohne Vorankündigung und ohne Angabe des Absenders, mehrfach auch ohne jegliche Dokumente durch Boten angeliefert.«
Cytonet erklärt dazu: »Die Ihnen angeblich vorliegenden Informationen entbehren jeder Grundlage.« Das Unternehmen könne versichern, »dass für jede bei Cytonet angelieferte und verarbeitete Leber eine lückenlose Dokumentation vorliegt, einschließlich der Einwilligungserklärung zu einer Leberzellspende. Organe ohne Angabe des Absenders und ohne Dokumente werden bei Cytonet zu keinem Zeitpunkt zur Verarbeitung angenommen«.
In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen der Vorstand der DSO und die Geschäftsführung der DSO-G, es sei durchaus üblich, noch fehlende Informationen in den Tagen nach Eingang einer Spende in einer Gewebebank zusammenzutragen. »Die erneute Durchsicht aller Akten aus 2003 hat bestätigt, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen«, heißt es darin weiter.
Auch der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wirft das der ZEIT vorliegende Protokoll Unregelmäßigkeiten aus dem Jahr 2003 vor. Danach hätten es die Chirurgen an der Abteilung für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie mit der Dokumentation ihrer Arbeit nicht so genau genommen: »In keinem der Fälle der Gewebsanlieferungen aus der MHH lag eine dokumentierte Einwilligung des Spenders bei der DSO vor.«
Alle drei Einrichtungen – DSO, DSO-G und MHH – erklären dazu wortgleich: »Da die DSO alle Organspenden in Deutschland betreut, hat der DSO in jedem Fall eine dokumentierte Einwilligung des Spenders vorgelegen, da es sonst nicht zu einer Organ- oder Gewebeentnahme kommt.«
Wenn im heiklen Bereich der Gewebespende womöglich leger gearbeitet wird, dürfte es mit der Akzeptanz schwierig werden. Viele Experten befürchten, dass auch die Organspende Schaden nimmt. »Wenn die Organe altruistisch gespendet und verwandt werden, während die Gewebe einer Kommerzialisierung zugeführt werden, besteht die Gefahr, dass die Menschen am Ende sagen, dann spende ich gar nicht mehr«, sagt BÄK-Referentin Wiebke Pühler. Der Bundesrat sieht Organ- und Gewebespende künftig sogar in unmittelbarer Konkurrenz: Es bestehe die Gefahr, »dass eine Gewebeentnahme einer ganzheitlichen Verwendung der Organe vorgezogen wird, um diese Organe dann dem kommerzialisierten Gewebesektor zuzuführen«. Interessenkonflikte könnten zum Beispiel »bei gleichzeitigem Betrieb … der Koordinierungsstelle und einer Gewebeeinrichtung auftreten«. Das zielt auf die DSO. Die hat unterdessen eingesehen, dass sich ihr Modell der Gewebespende nicht durchsetzen lässt. »Die DSO-G wird es in drei bis vier Monaten in der jetzigen Form nicht mehr geben«, teilte Vorstand Kirste der ZEIT mit. »Wir werden uns als DSO weiter um die Spende von Gewebe und Organen bemühen, das Banking und Processing sollen jedoch andere übernehmen.«
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) denkt unterdessen schon weiter. Dietmar Horch, bis Dezember 2006 kaufmännischer Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, plädiert dafür, Organ- und Gewebespende zumindest eine Zeit lang voneinander zu trennen: »Von den Organspendern sollten wir die Finger lassen, bis die Gewebespende in der Bevölkerung wirklich akzeptiert ist.« Im Moment sieht es da noch schlecht aus. Wenn Angehörige gefragt werden, ob sie mit der lebensrettenden Organspende einverstanden sind, stimmen gut 60 Prozent zu. Fragt man aber nach der Gewebespende, bei der es meist nicht um Lebensrettung geht, sondern nur darum, Patienten Erleichterung zu verschaffen, sind laut UKE nur 13 Prozent einverstanden. »Sie können sich vorstellen, was passieren würde, wenn man die Aufklärung über die Organ- und Gewebespende zusammenführen würde.« Das UKE will ausschließlich Leichen nutzen, die schon länger tot sind und für die Organspende nicht mehr infrage kommen. »So wie die DSO deutschlandweit agiert, will das UKE gern mit den rechtsmedizinischen Instituten ein eigenes System in Deutschland etablieren«, sagt Horch. Mehr als 20 Institute sollen im Projekt Gewebespende nach Hamburger Vorbild mittun.
Sogar am zweiten Weihnachtstag morgens um elf Uhr ist ein zweiköpfiges Entnahmeteam des UKE im Einsatz. Auf dem Sektionstisch im Keller liegt die Leiche einer 90-jährigen Frau. Sie ist nackt, nur Kopf, Bauch und Scheide sind mit Tüchern abgedeckt, um das Operationsfeld möglichst keimfrei zu halten. Die Haut der Spenderin ist für ihr Alter erstaunlich glatt und sieht gelblich aus – sie wurde mit Desinfektionsmitteln eingerieben.
Mit einem langen Schnitt trennt Rechtsmediziner Christian Braun die Haut am linken Bein auf, vom Beckenkamm bis zum Innenknöchel. Dann beginnt er Schicht für Schicht den ersten Knochen freizulegen. Die Entnahme wird sich heute auf das Minimalprogramm beschränken: Oberschenkelknochen, Schienbeine, Fersenbeine, Oberarmknochen und ein Stück Beckenkamm rechts und links. »Wenn diese Dame jünger wäre, dann müsste ich hier an der Außenseite vom Oberschenkel sehr aufpassen, weil wir dann auch die sogenannte Fascia Lata entnehmen würden«, sagt Braun, während er sich mit dem Skalpell langsam vorarbeitet. Doch der Verwertung einer 90-Jährigen sind Grenzen gesetzt. Das schwammartige Innere von Knochen kann nach Prüfung verwertet werden, Sehnen oder Häute nicht.
Die Spenderin wurde am Vortag von ihrem Sohn tot in der Wohnung gefunden. Da der Hausarzt über die Feiertage nicht zu erreichen war, um einen natürlichen Tod zu bescheinigen, wurde die Frau in die Rechtsmedizin gebracht. Die äußeren Bedingungen für eine Gewebespende waren günstig: eine schnell gekühlte Leiche, an Vorerkrankungen nur Alzheimer und ein Lungenleiden bekannt. In solchen Fällen telefoniert Braun mit den nächsten Angehörigen, um zu fragen, ob sie einer Gewebeentnahme zustimmen.
Es gab Zeiten, da deutsche Pathologen diesen Anruf als überflüssig ansahen. Bis in die neunziger Jahre entbeinten sie Leichen vielfach auch ohne Genehmigung und Wissen der Angehörigen und verkauften die Gewebe an Firmen. Diese Praxis bescherte auch Deutschland seinen Gewebeskandal. Geplündert ins Grab titelte der Spiegel Ende 1993. Die Gewebe waren nicht nur unter fragwürdigen Voraussetzungen entnommen, sondern teils auch unzureichend bearbeitet worden. Mehr als hundert Patienten weltweit, die Lyodura-Hirnhäute der hessischen Firma Braun-Melsungen transplantiert bekommen hatten, infizierten sich mit der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Die Firma stellte die Lyodura-Produktion 1996 ein.
Im Falle der 90-jährigen Spenderin ist alles ordnungsgemäß verlaufen, die Zustimmung ihres Sohns liegt vor, die Staatsanwaltschaft hat die Leiche freigegeben. Drei Stunden nach Beginn der Entnahme liegen die herausgelösten Knochen auf dem Sektionstisch. Braun packt sie einzeln in Plastiktüten und Baumwollstrümpfe, klebt jeweils Schildchen mit Spenderkennung und Knochenbezeichnung auf die Hüllen und bringt sie in einen Gefrierschrank. Bei minus 80 Grad werden die Gebeine hier gelagert, bis eine größere Sendung an den Empfänger abgeht, die DIZG in Berlin.
Präparator Jürgen Brillinger macht sich unterdessen daran, den entbeinten Körper wieder herzurichten. »Wir haben die Verantwortung, den Trauerprozess der Angehörigen nicht dadurch zu stören, dass wir schlechte ästhetische Arbeit leisten«, sagt Dietmar Horch. Brillinger steckt anstelle der Knochen vorher zugeschnittene Stücke von Besenstielen in die Gelenke – Holz brennt im Krematorium rückstandsfrei – und formt mit Zellstoff die Konturen der Gliedmaßen nach. Dann näht er in groben Stichen die langen Schnitte zu und säubert die Leiche mit Schwamm und Brause. Wenn der Bestatter sie angezogen hat, sieht man nichts mehr.
Korrekte Organisation ist das eine. Doch die Gewebespende wirft grundlegendere Fragen auf. Für viele ist nicht selbstverständlich, den Menschen als Ersatzteillager zu sehen. Der tote Körper ist juristisch keine Sache, über die man beliebig verfügen kann. Sogenannte postmortale Persönlichkeitsrechte gelten weiter. »Der Schatten ist größer als der Körper«, sagt der Philosoph Matthias Kettner von der Universität Witten-Herdecke. So kann eine Person ihren Willen über den Tod hinaus im Testament geltend machen. Auch muss dem Leichnam Respekt bezeugt werden, die Totenruhe zu stören ist strafbar.
Daher ist ein Eingriff wie die Gewebespende für die Juristin Brigitte Tag nur dann mit dem Wertesystem des Grundgesetzes vereinbar, wenn der Verstorbene – oder stellvertretend seine Angehörigen – ihm zugestimmt haben. »Wer sich der Gewebespende verweigert, hat ein gutes Recht dazu«, sagt Tag, die im Arbeitskreis Autopsie der Bundesärztekammer mitarbeitet. Mancher Pathologe sieht das anders und schimpft über den neumodischen Trend zur Verbrennung. Vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis die bloße Bestattung der Leiche als Verschwendung gilt. Das vorsichtige Abwägen von Rechtsgütern ist jedenfalls nicht sehr populär, wie ausgerechnet die EU in ihrer Direktive erkennen lässt: Sie fordert Sensibilisierungs- und Informationskampagnen unter dem Motto: »Wir sind alle potenzielle Spender.«
Tutogen-Geschäftsführer Koschatzky, von Haus aus Chemiker, hat das schon immer so gesehen. Seine Firma habe früher Gewebe aus den Ostblockstaaten eingeführt, weil dort »eine materialistische Einstellung« vorherrschte. Auch nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion lässt sich Gewebe im östlichen Ausland leichter bekommen als hierzulande. Viele Staaten, und so auch Lettland, haben eine Art Widerspruchslösung eingeführt – wenn eine Person nicht kundtut, dass sie die Gewebeentnahme ablehnt, wird dies als Zustimmung gewertet. Das Problem ist nur: Die lettische Bevölkerung kennt ihre Rechte nicht. »Die meisten Menschen auf dem Land wissen ja nicht mal, dass es die Gewebespende gibt«, sagt die Anwältin Solvita Olsena, die zwei betroffene Familien vertritt. Koschatzky mag sich zu solchen Fragen nicht äußern. »Ich bin kein Ethikspezialist. Punkt, aus.«
Auch Velta Volksone, Direktorin des rechtsmedizinischen Zentrums in Riga, wird wortkarg, wenn man sie auf die Verstörung der Familien anspricht, deren Angehörige an ihrem Institut entbeint wurden. »Ich kenne diese Beispiele leider nicht und kann nicht über Dinge diskutieren, die ich nicht kenne.«
Inara Kovalevska, die Lehrerin aus Riga, hat ihrer älteren Tochter bis heute nicht erzählt, was mit dem Vater geschah, nachdem er sich erhängt hatte. Die Tochter arbeitet im Ausland als Opernsängerin; Inara hat Angst, dass sie ihre Stimme verliert, wenn sie von den Vorfällen erfährt. Für sich selbst hat sie Vorsorge getroffen und beim Amt für Staatsangehörigkeit und Migration ihre Haltung zur Gewebeentnahme dokumentiert. Nur etwa 300 von 2,3 Millionen lettischen Bürgern haben wie sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Etwa 50 stimmen der Gewebeentnahme zu.
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Es mangelt an Spendern. (ZEIT-Wissen 02/2006) »
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- Datum 15.01.2009 - 10:21 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 15.02.2007 Nr. 08
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"Das Sterben und der Tod gehören einer anderen Ordnung an, jenseits von Verwertung und Nutzen" ??Nur das Sterben und der Tod ??? Sorry: Ich bin kein verwertbarer Nützling; vielleicht die Soziologin, die das gesagt hat ...
Hier geht es gar nicht darum, dass anderen Menschen geholfen wird. Hier geht es lediglich um den Benefit für den Menschen der verkauft und für den Menschen, der es braucht.Deutschland muss sich desshalb nicht schämen, dass so etwas passiert. Das ist so über all da, wo Menschen sind.Hier fehlt lediglich die Kontrolle, ob das auch vom Spender gewollt war. Den vom Arzt abgelegten Eid der Hilfeverpflichtung steht hier nicht im Vordergrund.
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