Gewebespende Frische Leichenteile weltweitSeite 6/6
Korrekte Organisation ist das eine. Doch die Gewebespende wirft grundlegendere Fragen auf. Für viele ist nicht selbstverständlich, den Menschen als Ersatzteillager zu sehen. Der tote Körper ist juristisch keine Sache, über die man beliebig verfügen kann. Sogenannte postmortale Persönlichkeitsrechte gelten weiter. »Der Schatten ist größer als der Körper«, sagt der Philosoph Matthias Kettner von der Universität Witten-Herdecke. So kann eine Person ihren Willen über den Tod hinaus im Testament geltend machen. Auch muss dem Leichnam Respekt bezeugt werden, die Totenruhe zu stören ist strafbar.
Daher ist ein Eingriff wie die Gewebespende für die Juristin Brigitte Tag nur dann mit dem Wertesystem des Grundgesetzes vereinbar, wenn der Verstorbene – oder stellvertretend seine Angehörigen – ihm zugestimmt haben. »Wer sich der Gewebespende verweigert, hat ein gutes Recht dazu«, sagt Tag, die im Arbeitskreis Autopsie der Bundesärztekammer mitarbeitet. Mancher Pathologe sieht das anders und schimpft über den neumodischen Trend zur Verbrennung. Vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis die bloße Bestattung der Leiche als Verschwendung gilt. Das vorsichtige Abwägen von Rechtsgütern ist jedenfalls nicht sehr populär, wie ausgerechnet die EU in ihrer Direktive erkennen lässt: Sie fordert Sensibilisierungs- und Informationskampagnen unter dem Motto: »Wir sind alle potenzielle Spender.«
Tutogen-Geschäftsführer Koschatzky, von Haus aus Chemiker, hat das schon immer so gesehen. Seine Firma habe früher Gewebe aus den Ostblockstaaten eingeführt, weil dort »eine materialistische Einstellung« vorherrschte. Auch nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion lässt sich Gewebe im östlichen Ausland leichter bekommen als hierzulande. Viele Staaten, und so auch Lettland, haben eine Art Widerspruchslösung eingeführt – wenn eine Person nicht kundtut, dass sie die Gewebeentnahme ablehnt, wird dies als Zustimmung gewertet. Das Problem ist nur: Die lettische Bevölkerung kennt ihre Rechte nicht. »Die meisten Menschen auf dem Land wissen ja nicht mal, dass es die Gewebespende gibt«, sagt die Anwältin Solvita Olsena, die zwei betroffene Familien vertritt. Koschatzky mag sich zu solchen Fragen nicht äußern. »Ich bin kein Ethikspezialist. Punkt, aus.«
Auch Velta Volksone, Direktorin des rechtsmedizinischen Zentrums in Riga, wird wortkarg, wenn man sie auf die Verstörung der Familien anspricht, deren Angehörige an ihrem Institut entbeint wurden. »Ich kenne diese Beispiele leider nicht und kann nicht über Dinge diskutieren, die ich nicht kenne.«
Inara Kovalevska, die Lehrerin aus Riga, hat ihrer älteren Tochter bis heute nicht erzählt, was mit dem Vater geschah, nachdem er sich erhängt hatte. Die Tochter arbeitet im Ausland als Opernsängerin; Inara hat Angst, dass sie ihre Stimme verliert, wenn sie von den Vorfällen erfährt. Für sich selbst hat sie Vorsorge getroffen und beim Amt für Staatsangehörigkeit und Migration ihre Haltung zur Gewebeentnahme dokumentiert. Nur etwa 300 von 2,3 Millionen lettischen Bürgern haben wie sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Etwa 50 stimmen der Gewebeentnahme zu.
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- Datum 15.01.2009 - 10:21 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 15.02.2007 Nr. 08
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"Das Sterben und der Tod gehören einer anderen Ordnung an, jenseits von Verwertung und Nutzen" ??Nur das Sterben und der Tod ??? Sorry: Ich bin kein verwertbarer Nützling; vielleicht die Soziologin, die das gesagt hat ...
Hier geht es gar nicht darum, dass anderen Menschen geholfen wird. Hier geht es lediglich um den Benefit für den Menschen der verkauft und für den Menschen, der es braucht.Deutschland muss sich desshalb nicht schämen, dass so etwas passiert. Das ist so über all da, wo Menschen sind.Hier fehlt lediglich die Kontrolle, ob das auch vom Spender gewollt war. Den vom Arzt abgelegten Eid der Hilfeverpflichtung steht hier nicht im Vordergrund.
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