Konzernchefs Die Macht ist ungezähmt
Viele Aufsichtsräte vernachlässigen ihren Job. Die Kumpanei mit den Vorständen schadet den Unternehmen und ihren Aktionären.
Bislang galten Deutschlands Aktionäre als lammfromm. Der Aufstand von Oberhausen vor drei Jahren war eine Rarität: Damals musste eine ganze Polizeistaffel anrücken, um die wütenden Teilnehmer einer Hauptversammlung der Hoechst-Nachfolgefirma Celanese zur Räson zu bringen. In der Regel stimmen die Anteilseigner brav der Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu – oder kommen gar nicht erst zur Versammlung. Doch Berichte über Korruption und krasse Managementverfehlungen haben die Aktionäre aufgeschreckt. Viele der bevorstehenden Hauptversammlungen dürften eine Rekordbeteiligung aufweisen.
Einen Vorgeschmack haben bereits die lebhaften Aktionärstreffen von ThyssenKrupp und Siemens im Januar gegeben. Die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden Gerhard Cromme und Heinrich v. Pierer sind zwar jeweils mit einem blauen Auge davongekommen. Aber für v. Pierers Entlastung kam gerade mal ein Stimmenanteil von 66 Prozent zusammen. Für deutsche Aufsichtsräte ist das mehr als ein Denkzettel – sie sind Ergebnisse wie bei DDR-Wahlen gewohnt.
Die Aufsichtsräte kommen zunehmend unter Beschuss. Und das zu Recht. Aufsichtsratschefs erhalten eine Entlohnung von bis zu 440000 Euro. Doch viele vernachlässigen ihre Hauptaufgabe: die Aufsicht, die Kontrolle. Anders wäre es nicht möglich, dass ein Unternehmen wie Airbus trotz übervoller Auftragsbücher in die Krise schlittert, ohne dass ein Aufseher das rechtzeitig merkt. Auch die Eigenkapitalrendite mancher Gesellschaft könnte bei besserer Kontrolle höher sein. Und nicht zuletzt sind Aufsichtsräte mitverantwortlich für Korruption und verbotene Preisabsprachen. Allein ThyssenKrupp soll jetzt ein Bußgeld von insgesamt 479,67 Millionen Euro an die EU-Kommission zahlen. Das ist mehr, als die Aktionäre an Dividende erhalten.
Als vor sechs Jahren die Bilanzfälschungen beim amerikanischen Energiekonzern Enron aufflogen und einen der größten Wirtschaftsskandale der Geschichte auslösten, begann man auch hierzulande, über eine effektive Unternehmenssteuerung und -kontrolle nachzudenken. Schließlich verabschiedete eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Regierungskommission den Corporate Governance Kodex. Allerdings: Die darin enthaltenen Regeln sind wachsweich und unverbindlich. Oder wie es ein Fondsmanager drastisch ausdrückt: »Die sind nicht mehr wert als ein Arschwisch.«
In der Tat hat der Kodex wenig bewirkt. Statt eines unverbindlichen Papiers sind deshalb klare gesetzliche Regelungen mit Sanktionsmechanismen nötig. Und die müssen vor allem die vier Grundübel beseitigen.
Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat: Wenn ein Vorstandschef nach seinem Ausscheiden zum Kontrolleur seines Nachfolgers mutiert, ist eine unabhängige Kontrolle kaum möglich. Schon weil er verhindern wird, dass der Neue zu kritisch an die Vergangenheit herangeht. Der Kodex sieht zwar vor, dass der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsratsvorsitz »nicht die Regel« sein soll. Aber seit es ihn gibt, sind von 21 ausgeschiedenen Dax-Chefs 16 direkt in den Aufsichtsrat gewechselt und 12 davon sofort Aufsichtsratsvorsitzende geworden. Angesichts dieser deprimierenden Erfahrung denkt man in der CDU jetzt über eine gesetzliche Karenzzeit für scheidende Vorstände nach.
- Datum 15.03.2007 - 05:48 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 15.03.2007 Nr. 12
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Deutliche Worte, denen man eigentlich nur Gehör wünschen kann. Schade, dass der Herr zwischen Theorie und Praxis noch immer den Menschen gesetzt hat.
Viele vernachlässigen den Job? Wieso viele? Kennt denn jemand einen der wirklich seine Pflicht erfüllt? Möglicherweise einen bei VW, Siemens, EADS/Airbus,BMW, BenQ, Mercedes, und vielen anderen Unternehmen. Eben weil es lediglich als ein Job angesehen wird... wird abgenickt. Viele Unternehmen hätten noch viele Arbeitsplätze wenn Aufsichtsräte den Begriff von Disziplin und Verantwortung ernst genommen hätten. Aber Party, Yachturlaub und Flugreisen lassend dafür keine Zeit.
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