Steuern Neue Regeln für Anleger
Wo der Staat bald zugreift
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer entfällt von 2009 an die einjährige Spekulationsfrist für Aktienanlagen. Bislang waren Kursgewinne steuerfrei, wenn die Papiere mindestens ein Jahr lang im Depot lagen. Künftig sind sie immer zu versteuern. Einzige Ausnahme: Alle Aktien, die bis Ende 2008 gekauft und mindestens ein Jahr lang gehalten werden, können auch später noch steuerfrei verkauft werden. Ansonsten werden Kursgewinne komplett mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt. Außerdem entfällt der Spekulationsfreibetrag von 512 Euro, es gibt dann nur noch den Sparerfreibetrag (auf alle Kapitaleinkünfte) von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken abgeführt. Allerdings rechnen die Institute etwaige Verluste gegen die Kursgewinne auf.
Bislang mussten Dividenden , genau wie Kursgewinne vor Ablauf der Spekulationsfrist, nur zur Hälfte (und nach dem persönlichen Steuersatz) versteuert werden. Von 2009 an droht die Abgeltungsteuer auf die volle Höhe. Das gilt für Beträge, die vom 1. Januar 2009 an aufs Konto fließen. Bei 10000 Euro Dividendeneinnahmen sind das – inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – 2780 Euro. Bislang zahlt 2100 Euro, wer dem Höchststeuersatz von 42 Prozent unterliegt, alle anderen noch weniger.
Die Kursgewinne von
Fonds
werden wie die von Aktien versteuert. Alle Fondsanteile, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden, sind nach Ablauf der Spekulationsfrist auch weiterhin steuerfrei. Für regelmäßige Fondssparer fällt der Teil ihres Vermögens, der ab Januar 2009 gespart wird, unter die neue Regel. Zielfonds werden attraktiver. Sie schichten gegen Ende der Laufzeit in sichere Anlagen um, und auf Fondsebene fällt keine Abgeltungsteuer an; genau wie bei Dach- und Mischfonds wird sie erst zum Schluss fällig. Wer hingegen selbst gegen Ende des Arbeitslebens sein Risiko minimieren will, muss die Kursgewinne bei jedem Umschichten versteuern.
Bei
Lebens- und Rentenversicherungen
bleibt alles wie gehabt. Vom Zugewinn wird die Hälfte zum Einkommensteuersatz versteuert, wenn der Vertrag von 2005 an geschlossen wurde, mindestens zwölf Jahre läuft und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei kürzerer Laufzeit wird voll versteuert. Ältere Verträge sind komplett steuerfrei.
nob
Zum Thema:
Total besteuert
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Die Abgeltungsteuer auf Zinsen und Kapitalerträge soll wirklich kommen. Darunter werden die Anleger und Altersvorsorgesparer leiden.
- Datum 31.12.1899 - 01:00 Uhr
- Serie -
- Quelle DIE ZEIT, 22.03.2007 Nr. 13
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