Patientenverfügungen »Ich will schmerzfrei sterben«

Brigitte Zypries über das Recht auf Selbstbestimmung, die Pflicht der Ärzte – und über ihre eigene, persönliche Patientenverfügung. Ein ZEIT-Gespräch mit der Justizministerin

DIE ZEIT: Frau Zypries, wir alle haben eine Vorstellung von einem guten Leben. Gibt es auch ein »gutes« Sterben?

Brigitte Zypries: Das kann nur jeder für sich individuell beantworten. Wichtiger als luxuriöse äußere Umstände wäre für mich persönlich, dass ich mit mir im Reinen bin. Dass ich sagen kann: Ich habe die Dinge geklärt, die mich bewegen. Ich meine, dass man nur dann loslassen kann, wenn man »lebenssatt« ist. Gelingt einem dies nicht, wird man auch nicht »gut« sterben können.

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ZEIT: Wie möchten Sie persönlich sterben?

Zypries: Lebenssatt! Ich möchte nicht unbedingt schnell sterben, sondern schmerzfrei und mit mir und der Welt im Reinen. Erst dann kommen für mich die äußeren Umstände.

ZEIT: Trotzdem sind sie nicht unwichtig. Tun wir in Deutschland genug, um den Prozess des Sterbens so erträglich wie möglich zu machen?

Zypries: Wir neigen immer noch dazu, Menschen zum Sterben in Krankenhäuser »abzuschieben«. Ich sage dies ohne Vorwurf, denn das hat auch mit der eigenen Angst und Unfähigkeit zu tun, einen Sterbenden bei sich zu Hause zu haben, weil man Angst vor eigener Hilflosigkeit hat und in der Behandlung keine Fehler machen will. Aus meiner Zeit als Sozialstaatssekretärin in Niedersachsen weiß ich, dass es sehr gute und schöne Einrichtungen gibt, die auf die Bedürfnisse sterbender Patienten ganz anders eingehen können als Krankenhäuser – nicht nur vom äußeren Ambiente der Zimmer her, sondern auch bezogen auf den Tagesablauf und die Organisationsstrukturen. Ich wünschte mir, dass wir mehr solche Hospize hätten, die den Menschen den Umgang mit dem Sterben leichter machen. Das setzt aber voraus, dass man sich mit dem Sterben bewusst beschäftigt.

ZEIT: Sie selbst haben eine Patientenverfügung, die sich nur auf Unfälle bezieht. Weil Sie in einem Alter sind, wo Sie sich mit anderen Fällen nicht beschäftigen müssen?

Zypries: Nein, mit dem Alter hat das nichts zu tun. Eher damit, dass ich bislang keine chronische Erkrankung habe, auf deren Verlauf ich mit einer Patientenverfügung reagieren müsste.

ZEIT: Ist nicht gerade ein Unfall sehr schwer im Vorhinein zu regeln, weil man die einzelnen Umstände nicht kennt? Ein Unfallarzt schaut kaum zuerst nach einer Patientenverfügung.

Zypries: Klar, das kann er erst nach der Erstversorgung tun. Das würde ich auch so wollen! Denn welche Folgen eine Unfallverletzung hat, kann am Anfang oft noch gar nicht abgeschätzt werden. Gleichwohl denke ich, dass man auch für eine Unfallsituation Behandlungsgrundsätze definieren und mit einem Bevollmächtigten durchsprechen kann. Nur so kann ich dafür sorgen, dass der weitere Behandlungsverlauf nach dem Unfall so weit wie möglich in meinem Sinne entschieden wird, falls ich nicht bei Bewusstsein bin.

ZEIT: Es gibt unterschiedliche Gesetzentwürfe für die Patientenverfügungen. Grundsätzlich differieren sie in ihrer Reichweite, was heißt: Sollen sie nur für jene gelten, die bereits dem Tod geweiht sind? Oder etwa auch für Komapatienten und Demenzkranke? Wofür sind Sie?

Zypries: Ich bin für die größere Reichweite. Meiner Meinung nach hat der Staat keinen Rechtfertigungsgrund, Bürgern ihr Selbstbestimmungsrecht für eine bestimmte Lebensphase zu verweigern. Wir haben doch heute folgende widrige Situation: Solange jemand reden oder sich anderweitig artikulieren kann, kann er jederzeit die ärztliche Behandlung verweigern. Wenn er sich nicht mehr äußern kann und die Krankheit einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat, soll er mittels einer Patientenverfügung den Ärzten auch wieder Stopp sagen können. Warum aber soll er für die Phase dazwischen, beispielsweise im Wachkoma, nicht über sich selbst entscheiden dürfen? Warum soll er in seiner Patientenverfügung nicht vorab für diesen Fall festlegen dürfen: »Ich will nicht künstlich ernährt werden. Und ich will, falls eine Lungenentzündung auftritt, auch nicht mit Antibiotika versorgt werden.«?

ZEIT: Sie würden die Reichweite also auch auf Demenzkranke erstrecken?

Zypries: Die Frage ist nicht, ob wir das Selbstbestimmungsrecht auf solche Fälle erstrecken, sondern, ob es umgekehrt eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung dafür gibt, es dem Betroffenen zu nehmen.

ZEIT: Neben der Reichweite ist die Verbindlichkeit der Verfügung umstritten: Soll der geäußerte Wille des Patienten nur mitberücksichtigt werden, oder soll er unbedingt gelten?

Zypries: Der Wille des Patienten muss beachtet werden. Dafür ist aber Voraussetzung, dass der Arzt ihn aus der Patientenverfügung herauslesen kann. Entscheidend ist also, ob und wie konkret der Patient Vorgaben für die aktuell zu entscheidende Krankheitssituation gemacht hat.

ZEIT: Welche Konsequenzen hätte es für den Arzt, würde er sich nicht daran halten?

Zypries: Das wäre grundsätzlich eine Körperverletzung. Wenn Sie vom Arzt eine Spritze verpasst bekommen, obwohl Sie dies abgelehnt haben, ist das auch Körperverletzung.

ZEIT: Es könnte also für den Arzt strafrechtliche Folgen haben?

Zypries: Die Frage ist zwar etwas provokant, aber: Ja. Ich will gleichwohl betonen: Es wird niemand verpflichtet, eine Patientenverfügung zu treffen. Man kann nach wie vor auch festlegen: Die Ärzte sollen tun, was sie für richtig halten. Weiß man nicht, wie der Patient entscheiden würde, wird der Arzt im Zweifel alles tun, um Leben zu erhalten.

ZEIT: Wie weit kann man wirksam über sein Leben verfügen, wie weit geht die Autonomie?

Zypries: Das Recht, einen ärztlichen Eingriff abzulehnen, ist immer zu respektieren, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte dafür, dass jemand psychisch krank und deshalb in seiner Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist.

ZEIT: Trifft das auch für einen Selbstmörder zu? Ihn müsste jeder Arzt behandeln und zu retten versuchen, obwohl es offensichtlich sein Wunsch war zu sterben und er dies ohne ärztliche Hilfe auch tun würde, weil er etwa verbluten würde.

Zypries: Wenn jemand nicht mit einem Zettel auf der Brust daliegt, auf dem »Ich will sterben« steht, ist das schwer zu beurteilen. Nicht selten ist ein Selbstmordversuch eher ein Ruf nach Hilfe.

ZEIT: Nehmen wir an, dieser Zettel läge da.

Zypries: Dann wäre ich persönlich jemand, der sagen würde: Diesen Willen muss man akzeptieren – wenn ich davon ausgehen kann, dass der Suizident freiverantwortlich entschieden und selbst den Zettel geschrieben hat. Grundsätzlich hängt das sehr von den Umständen im Einzelfall ab – kennt der Arzt den Patienten schon länger, kann er sich eher ein zutreffendes Bild machen als einer, der zu einem Notfall bei einem ihm fremden Patienten gerufen wird. Bei aller hippokratischen und rechtlich verankerten Lebenserhaltungspflicht des Arztes betonen auch die Gerichte immer häufiger das auch vom Arzt zu beachtende Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Anders wäre die Situation zu beurteilen, wenn man den Suizidenten für nicht entscheidungsfähig hält oder belastbare Anhaltspunkte dafür hat, dass er die Lage heute anders einschätzt als morgen oder übermorgen, es sich letztlich also eher um einen Hilferuf handelt.

ZEIT: Eine Grauzone gibt es auch beim Thema Sterbehilfe. Manche sagen sogar, die Palliativmedizin sei aktive Sterbehilfe, weil der Tod zielgerichtet herbeigeführt werde, wenn etwa die Morphiumraten erhöht werden. Sehen Sie diese Gratwanderung?

Zypries: Nein. Nach allem, was ich von Palliativmedizinern weiß, kann man diese Form der medizinischen Versorgung auf keinen Fall als aktive Sterbehilfe bezeichnen. Eine gute Schmerztherapie, auch unter Verabreichung von Morphium, kann sogar das Leben verlängern, weil der Schmerz ein eigener Stressfaktor ist, der den Eintritt des Todes beschleunigen kann. Viele Palliativmediziner sagen heute: Wenn man mit der Schmerztherapie rechtzeitig anfängt und sie richtig einsetzt, dann verlängert man das Leben eher, als dass man es verkürzt. Und einen Unterschied zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe sehe ich allemal. Aktiv ist die Sterbehilfe, wenn ich ein todbringendes Mittel gebe, mit dem klaren Zweck, dadurch den Tod herbeizuführen. Und da gibt es für mich kein Wackeln: Niemand darf sich zum Herr über Leben und Tod gegenüber einem anderen aufschwingen.

ZEIT: Die katholischen Bischöfe zum Beispiel sagen, es gehe nicht an, dass die Autonomie vor dem Lebensschutz rangiere. Gibt es Ihrer Meinung nach eine Reihenfolge dieser beiden Werte?

Zypries: Ich meine nicht, dass man diese Werte gegeneinander aufrechnen oder eine Reihenfolge aufstellen kann. Der Schutz des Lebens gehört zu den höchsten Werten unserer Verfassung. Der Staat ist verpflichtet, Leben zu schützen. Er darf aber nicht durch medizinische Behandlungen in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen eingreifen, wenn der Betroffene dies ausdrücklich ablehnt.

ZEIT: Wie aktuell muss die Patientenverfügung sein?

Zypries: Wir haben empfohlen, sie regelmäßig, beispielsweise alle zwei Jahre, zu bestätigen. Je älter die Verfügung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Wille im Laufe der Jahre verändert hat. Wir empfehlen zudem, der Patientenverfügung eine Gesamtschau des Lebens beizufügen, damit sich der Arzt ein besseres Bild von dem Patienten machen kann. Denn nicht immer kennt ja der behandelnde Arzt den Patienten persönlich.

ZEIT: Jede Verfügung eine kleine Autobiografie?

Zypries: Das ist ein bisschen übertrieben. Aber es ist doch nicht verkehrt, wenn man zu dem Zeitpunkt, an dem man darüber entscheidet, wie man in einer Situation auf Leben und Tod behandelt werden will, sich über seine Lebenssituation Rechenschaft ablegt – und so demjenigen, der auf der Basis dieser Patientenverfügung schwerwiegende Entscheidungen treffen soll, Entscheidungshilfe leistet.

ZEIT: Bei der Abstimmung im Bundestag wird der Fraktionszwang aufgehoben werden, weil es sich um eine Gewissensfrage handelt. Auf welchen Entwurf wird sich die Mehrheit denn verständigen?

Zypries: Da will ich nicht spekulieren. Ich muss gestehen, dass ich den bisherigen Diskussionsprozess als ausgesprochen schwierig und mühsam erlebe – offenbar, weil viele Berührungsängste bei diesem Thema haben. Die Scheu, sich mit dem Tod – auch dem eigenen – zu befassen, spielt dabei sicher auch eine Rolle. Ich hoffe jedenfalls sehr, dass sich viele meiner Kollegen mit dem Thema intensiv befassen und am Ende der sogenannte Stünker-Entwurf die Mehrheit findet.

ZEIT: … der in Ihrem Sinne eine maximale Reichweite des Selbstbestimmungsrechts und der Verbindlichkeit der Patientenverfügung beinhaltet.

Zypries: Jede andere Lösung würde ich auch für verfassungsrechtlich problematisch halten.

Die Fragen stellten TINA HILDEBRANDT und MARTIN KLINGST

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Leser-Kommentare
    • maksym
    • 23.03.2007 um 20:12 Uhr

    kommt schon noch, passt mal auf. Als wichtiger Beitrag zur Sanierung und Stabilisierung der sogenannt unfinanzierbar gewordenen Sozialsysteme.

    Auch der Zeitpunkt, zu denen bestimmte Debatten angestossen werden, enthält eine Botschaft.

    • meryl
    • 24.03.2007 um 15:15 Uhr

    Die meisten Kosten verursacht ein Mensch im letzten Lebensjahr. Mir wäre sehr viel wohler, ich wüsste, dass ich dieses letzte Lebensjahr jederzeit beenden kann, wenn mich z.B. so etwas fürchterliches wie Bauchspeicheldrüsenkrebs erwischt. Ich würde auch mein eigenes Vermögen nicht für diese sinnlose und würdelose Quälerei einsetzen wollen. Altenheime und Pflegedienste verdienen sich eine goldene Nase an zwangsernährten alten Menschen, die nur noch eins wollen, nämlich möglichst schnell sterben. Frühgeborene werden mit einem vollkommen pervers anmutenden Aufwand am Leben erhalten, nur um dann mit dauerhaften Behinderungen vor sich hin zu vegetieren. Unsere Gesellschaft kann wirklich stolz sein auf diese Fehlentwicklungen. Am Ende schafft es unsere Gesundheitslobby noch, das für alte und kranke Menschen Reisen nach Amsterdem und in die Schweiz verboten sind. Ich möchte auch nicht gezwungen sein, statt in meinem eigenen schönen Zuhause in einem Schweizer Hotelzimmer zu sterben. Das Recht auf Verschreibung entsprechender Medikamente sehe ich als grundlegendes Menschenrecht. Ich bezahle sie auch gerne selbst.

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