Familienpolitik Im Zweifel für das Kind

Die Koalition will das Unterhaltsrecht ändern – und streitet. Worüber eigentlich?

Wieviel erhählt die Ex-Frau?

Wieviel erhählt die Ex-Frau?

In der Familienpolitik lieferten sich Linke und Konservative einst erbitterte Gefechte. Hier prallten unterschiedliche Weltanschauungen und Lebenserfahrungen unversöhnlich aufeinander. Schluss mit der Schuldfrage bei Scheidungen, mehr Rechte für nichteheliche Kinder – die Debatten darüber endeten oft in wüsten Beschimpfungen. Lang ist es her. Auch wenn Justizministerin Brigitte Zypries, SPD, meint, dass es gerade beim Familienrecht immer noch »erhebliche Unterschiede« zwischen SPD und Union gebe und »die Tatsache, dass eine CDU-Ministerin sich für Krippenplätze engagiert, noch keinen Paradigmenwechsel darstellt«, wirkt der gegenwärtige Streit um die geplante Reform des Unterhaltsrechts wie ein normales Geplänkel unter Verwandten.

Überdies: In den Haaren liegen sich vor allem die Familien- und Rechtspolitiker der Union. Die eher konservativ-traditionell denkenden Familienpolitiker sehen die Ehe wieder einmal kurz vor dem Exitus. Für sie ist es ein Skandal, dass die unverheiratete Geliebte, die ein gemeinsames Kind betreut, gleichermaßen mit Geld bedacht werden soll wie die noch erziehende Ex-Ehefrau.

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Diese Empörung teilen die Rechtspolitiker der Union nicht. Sie blicken nüchtern auf die Weltläufte und teilen, was die Justizministerin sagt: »Für uns ist Familie dort, wo es Kinder gibt, egal, welche rechtliche Lebensform sich die Partner aussuchen.« Kinder findet man in Erst-, Zweit- und Drittfamilien, bei Alleinerziehenden und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Die Familienpolitiker der Union haben recht, Ehe und Familie sind nicht mehr das, was sie einmal waren (falls sie je waren, was man gerne in ihnen sah). Es stimmt auch: Nicht jede neue bunte Lebensform ist eine Bereicherung und dem Kindeswohl dienlich. Und im anscheinend unaufhaltsamen Trend zu Ex-und-hopp-Beziehungen zeigt sich oft blanker Egoismus. Dass Ehe und Familie Arbeit und Mühsal bedeuten, dass dort Vergnügen, Lust und Selbstverwirklichung bisweilen von Verzicht, Anpassung und Verantwortung für andere überlagert werden – diese Erfahrung wollen sich viele nicht mehr zumuten.

Aber zur Bewältigung der realen Probleme nützt es wenig, in Kulturpessimismus zu verfallen. Aufhalten lassen sich die Dinge sowieso nicht, und mit dem Recht lässt sich auch nicht wirklich Erfolg versprechend gegensteuern, denn am Ende sind die Kräfte der gesellschaftlichen Veränderung stärker. Gerade deshalb ist es richtig, in dieser sich rasant wandelnden Ehe- und Familienwelt vor allem jene zu stärken, die am wenigsten für sich selber sorgen können: die Kinder. Dieser Logik folgt auch die beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts.

Weil Scheidungen immer teuer sind und nach Abzug eines sogenannten Selbstbehalts für den Zahlenden meist nicht mehr genug Geld da ist, um die Ansprüche aller Leidtragenden zu erfüllen, trifft das geplante Gesetz im Namen des Kindeswohls eine klare Rangfolge: Zuerst kommen die Kinder – und zwar alle gleichermaßen, egal, ob sie ehelich sind oder nicht (bisher mussten sie sich diesen Platz mit den Ex-Gattinnen teilen). Bleibt dann noch Geld übrig, sind jene an der Reihe, die Kinder des Unterhaltsverpflichteten (meist ist dies der Vater) versorgen. Darüber streitet nun die Union, weil der Gesetzentwurf keinen Unterschied zwischen Ex-Ehefrauen und unverheirateten Partnerinnen macht – alle sollen denselben Anspruch auf Unterstützung haben.

Ist die Kasse geplündert, geht in der Regel leer aus, wer auf dem dritten Rang landet: Ex-Ehefrauen ohne Kinder – oder mit älteren Kindern, die nicht mehr rund um die Uhr versorgt werden müssen. Zudem: Das geplante Gesetz verlangt von den im Stich Gelassenen, dass sie nach einer gewissen Zeit Verantwortung für sich selbst übernehmen und, so weit dies ihnen möglich ist, arbeiten gehen. Die Ausnahme: eine besonders lange Ehe.

Das neue Unterhaltsrecht reiht sich ein in eine Politik, die bereits in den siebziger Jahren zaghaft begonnen hat: Kinder zuerst! Dazu gehören zum Beispiel das gemeinsame elterliche Sorgerecht nach einer Scheidung, die Gleichstellung nichtehelicher Kinder und die Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter. Das nagt natürlich an den hergebrachten Grundsätzen des traditionellen Ehe- und Familienverständnisses. Wenn man so will, ist das Kindschaftsrecht dem Eherecht sein Tod.

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Leser-Kommentare
  1. Von der steuerlichen Frage abgesehen ist, oder wäre, die Neuregelung besser als die alte. Der neue und der alte Ehepartner werden gleichgestellt - das ist vernünftig, denn auch die neue Ehe ist nun mal eine Ehe nach Art. 6 GG.

    Dem Ex-Partner wird irgendwann, wenn die Kinder groß sind, zugemutet, wieder erwerbstätig zu werden. Ich kann darin nichts erkennen, was gegen Art. 6 verstößt.

  2. 2. Stimmt

    Aber wenn man gleich noch das Ehegattensplitting und das Realsplitting abschafft, stimmt es dann wieder.
    Die Ehe wird damit aber mit Füßen getreten.
    Gerechtigkeit .... ? Was war das noch ... ? Stand irgendwann mal im Grundgesetz .... murmel .... aber wo ....?
    Huch .... steht immer noch drin (Art. 3 GG)!
    Aber warum interessiert das keinen?

  3. Ich vermute, Sie meinen die Frage des Gleichrangs. Wenn man Ehe aber mal als grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt versteht und so wird es vom Bundesverfassungsgericht gesehen, hat man aber das Problem, dass man mit jeder weiteren Ehe nicht mehr eheerhaltend wirkt. Zumal sich jeder fragen wird, was ihm Ehe noch bringen wird.
    Eine mögliche Ungerechtigkeit mit der nächsten zu erkaufen, weil nun der Geschiedene vielleicht bewusst nur deshalb wieder heiratet, um die Unterhaltsansprüche des ersten Ehepartners zu unterlaufen, ist m.E. wenig geschickt.

  4. Man kann nicht die Ehescheidung nach dem Zerrüttungsprinzip, dh. faktisch nach Belieben, und die Wiederheirat zulassen, dann aber die zweite Ehe als Ehe 2. Wahl abqualifizieren. Das ist unredlich, und ich hoffe, auch das Verfassungsgericht wird sich dieser Erkenntnis nicht verweigern. Man darf die legitimen Interessen der betroffenen Menschen nicht auf dem Altar eines Prinzips (lebenslange Ehe) opfern, das man vorher selbst ad absurdum geführt hat.

    Übrigens: soweit ich verstanden habe, wird der 2. Ehepartner nur dann gleichgestellt, wenn er Kinder erzieht.

    Mein Anliegen kennen Sie: es ist bevölkerungspolitisch. Ein ganz wesentlicher Grund dafür, daß Männer sich immer weniger auf Kinder einlassen, ist unser Trennungs- und Scheidungsrecht. Kinder bekommt man heutzutage trotz hoher wirtschaftlicher Opfer um emotionaler Faktoren willen. Wichtigster Grund in Umfragen: es ist schön, Kinder aufwachsen zu sehen. Bei Trennungen verliert der Vater, anders als die Mutter, dieses Privileg praktisch vollständig, und das bisherige Recht hat ihm jede Möglichkeit verwehrt, noch eine neue Familie zu gründen.

  5. Ich bin ja mal gespannt, wann das Bundesverfassungsgerichts diese Ideen - sollten sie tatsächlich Gesetz werden - kippt.
    Die Familiengerichte hatten nach der Neufassung des Unterhaltsrechts in den 70er Jahren versucht, die Möglichkeit der Befristung zu nutzen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem recht schnell einen Riegel vorgeschoben und Einzelfallgerechtigkeit gefordert, für Ehen über 10 Jahren gibt es danach praktisch keine Befristung. Die Familiengerichte halten sich daran. Nun will die Große Koalition einen Anspruch, dessen zu knappe Befristung verfassungswidrig ist, im Ergebnis ganz streichen.
    Na, was wird wohl das Bundesverfassungsgericht dazu sagen.

    Und ob es den Vorrang von erziehendem, nicht berufstätigem Elternteil mit Kindern als angemessenen Ausgleich zwischen Schutz/Förderung der Ehe und Familie als verfassungsgemäß ansieht, ist kaum zu erwarten. Der erziehende Elternteil kann die Kinder nicht mehr betreuen oder müsste verhungern, während der arbeitende Elternteil und die Kinder sich das nur für sie reichende Bare teilen.
    Das ist verfassungsrechtlicher Unsinn.

    Fraglich ist bloß, warum die CDU/CSU dieser Aushöhlung der Ehe bisher zugesehen hat. Auf dem Weg von gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft, Auflösung von Familien und Ehen ist sie der SPD (und Grünen) gefolgt. Hat sie nicht bemerkt, was da läuft?

    Art. 6 GG verlangt den Schutz der Ehe, sie ist zu fördern. Die Große Koalition macht genau das Gegenteil. Mit der Begründung, die Ehe sei kein Modell mehr, die Scheidungsraten (um die 40 %, also bleiben 60 %, die es nicht tun!) so hoch und dem müsse man nachgeben, wird der Auftrag zur Förderung der Ehe sicher nicht erfüllt, sondern ins Gegenteil verkehrt.

    Bevor man dieses macht, muss man ehrlicher Weise die Verfassung ändern. Dann bleibt aber immer noch der Schutz über die europäischen Grundrechte und die Menschenrechte. Auch dort sind Ehe und Familie geschützt.

    Na mal schauen, wann es auch die Politik merkt.

  6. Es kann aber auch nicht sein, dass der Gesetzgeber sich um die Förderung der Ehe nicht bemüht und sich hinterher beim selbstgeschaffenen Problem hinstellt und sagt, nun müsse er sich auch nicht kümmern.

    Das Zerrüttungsprinzip ist ja nicht alles. Familiengerichte müssen eheerhaltend tätig werden. Dafür gibt es das Trennungsjahr und auch prozessuale Regeln.

    Für neue Ehen mag es ja angehen. Diese wissen, was auf sie zukommen kann im Fall der Scheidung, für bestehende Ehen (Übergangsrecht kenne ich jetzt nicht), wäre es aber nicht in Ordnung. Schließlich kann man die Bedingungen der Ehe - die verfassungsgemäß waren - nicht einfach ändern.

    Können Altehen sich scheiden lassen und dann sorglos ohne gegenseitige Verpflichtung leben, die Kinder haben jedenfalls ausgesorgt?

    Ich glaube, dass Ihre Argumentation letztlich ein Zirkelschluss ist.

    Ehe steht neben Familien und die Förderung von alleinstehenden Elternteilen mit Kind ist Familienförderung und hat mit Ehe nichts zu tun.

    Insgesamt gesehen werden die Menschen von der Solidarität, die die Ehe bedeutet entbunden.

    Ich weiß jetzt nicht so recht, wie die gesetzliche Entwicklung weitergeht, aber ich würde heute nicht mehr heiraten und auch auf Kinder verzichten.

    Diejenigen, die das schon immer emotional gesehen haben, werden das anders sehen (wenn das Geld überhaupt reicht, am besten ist Sozialhilfe, da wird dann gleich staatlich durchfinanziert und zwar auch von Familien).

    Ich habe meine Entscheidungen im Leben nicht nur von Emotionen leiten lassen und viele andere auch nicht.

    Wenn wir keine Ehen und Kinder mehr haben, hat die sozialistische Einheitsgesellschaft doch gewonnen.

  7. Der Gesetzgeber (wer immer das im Einzelnen sein mag) tut gegenwärtig im Familienrecht ganau das selbe, wie in der Sozialgesetzgebung: Er stärkt die Eigenverantwortung der Bürger. Derjenige, dem das zugemutet werden kann, soll für sich selbst sorgen. Dass bestimmte Patriarchen dadurch ihre Führungsrolle gefährdet sehen, liegt in der Natur der Sache. Es ändert erfreulicherweise nichts daran, dass „konservative Feministinnen“ in den eigenen Reihen sich dafür einsetzen, dass auch Eltern von Unter-Drei-Jährigen einer bezahlten Tätigkeit nachgehen können.

    Wenn sich ein „fairer“ Staat aus Sparsamkeitsgründen von der finanziellen Sorge für seine Bürger verabschieden will, muss er Gelegenheiten zur Selbstversorgung schaffen. Dieser Staat tut das, wenn auch unter Mühen. Es wird also künftig immer schwerer werden, auf Grund der Tatsache, dass man kleine Kinder hat, Anspruch auf Versorgung zu erheben. Und zwar sowohl dem oder der Ex, als auch dem Staat gegenüber. Dem Staat kann es schließlich egal sein, ob er Bedürftige in der (neben-)Rolle einer/eines Verheirateten, einer/eines Geschiedenen oder in gestalt unmündiger Kinder alimentieren muss. Er sagt lediglich: „Macht das unter euch aus, von mir gibt's nichts!“ Und grade mit dem letzten Teil des Satzes ist, wenn ich mich recht entsinne, auch die CDU/CSU ganz zufrieden.

    Den Hütern des Grundgesetzes wird demnächst wohl der Umstand auf die Zehen fallen, dass mit dessen Artikel 6 Ehe und Familie sozusagen in einem Atemzug geschützt werden sollen. Das ist aller spätestens seit der formal-juristischen Gleichstellung der unehelich Geborenen (Abs. 5) nur noch unter Krämpfen machbar. Familie ist nicht mehr da, wo Kirche bis in den Tod vereint. Familie ist, wo Kinder sind - und wo Kinder sind, entscheidet nicht zuletzt der Mann. Auch hier wird es also in Zukunft immer öfter heißen: „Ein ganz klein wenig mehr Eigenverantwortung, bitte!“ (Nebenbei: Der Absatz 6 ist eine unverschämte Diskriminierung – für Mütter UND Väter. Er widerspricht im Übrigen Artikel 3 GG und gehört dringend ergänzt.)

    Weder die Ehe, noch die Familie sind, was sie einmal waren (oder gewesen sein sollen), das ist wahr. Aber den meisten Verheirateten ist das ganz Recht. Sie haben sich ohnehin schon längst von der Idee verabschiedet, die Ehe könnte nur eines sein – entweder reine Wirtschaftsinstitution, oder Wolke 7, entweder geschützter Raum für die 'Aufzucht' von Kindern, oder Selbstverwirklichungsfeld. Wie anderswo auch gilt: Alles geht. Und zwar meistens sogar gleichzeitig. Nicht zu 100% und erst recht nicht darüber hinaus, dafür aber so, dass jede Familie einmalig ist. Was wollen wir eigentlich noch mehr?

  8. das natürlich nicht der einzige mögliche Weg
    zur Wahrung der Menschenrechte ist.In
    den angelsächsischen un skandinavischen Ländern ist der
    Volljährigenunterhalt unbekannt,und die Klagen darüber halten sich in engen
    Grenzen(lol).

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